Wärmedämmung einer Decke (vormals gegen beheizten Raum)

  • Es geht um folgendes Problem, das bei einer nachträglichen Wärmedämmung entstanden ist:

    Meine Schwester hat sich im Jahr 1992 eine kleine 3-Zimmer-Wohnung (65 m²) im 1. Stock eines Mehrfamilienhauses (Eigentümergemeinschaft) gekauft. Unter der Wohnung befand sich damals im Erdgeschoß eine Kfz-Werkstatt, die aber im Jahr 1995 abgebrochen worden ist, damit im Hinterhof ein Einfamilienhaus gebaut werden konnte.

    Der Abbruch der Kfz-Werkstatt hatte zur Folge, dass sich unter der Wohnung meiner Schwester im 1. Stock nunmehr - anstelle der Kfz-Werkstatt - eine Tordurchfahrt zu der Hinterhofbebauung befand. Das bedeutete, dass die Geschossdecke über der ehemaligen Kfz-Werkstatt (= Fußbodenbereich der Wohnung meiner Schwester im 1. Stock), die bisher eine Innenwand war, plötzlich zur Außenwand wurde. Das heißt, die Wohnung meiner Schwester wurde extrem fußkalt, so dass sie praktisch nicht mehr bewohnbar war.

    Die Eigentümergemeinschaft hatte dann seinerzeit beschlossen, eine Wärmedämmung an der Decke der Tordurchfahrt anzubringen. Mit der dann vorgenommenen Dämmung wurde ein k-Wert von 0,353 W/m³K erreicht und damit die damals (1997) geltende Energieeinsparverordnung zur Dämmung von Außenwänden eingehalten.
    Die Wohnung war seitdem wieder bewohnbar, aber immer noch sehr fußkalt.

    Allerdings war die Wohnung nie fußkalt gewesen, als sich noch die Kfz-Werkstatt unter der Wohnung befand.

    Seit einigen Jahren wird diese Wohnung nun von meiner Nichte bewohnt, die sich mit der Fußkälte der Wohnung nicht abfinden möchte. Ihrer Meinung nach hat sie einen Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes in dem Sinne, dass die Dämmung so effektiv sein muss, als ob sich ein moderat beheizter Raum unter der Wohnung befindet - so wie es seinerzeit bei der Kfz-Werkstatt der Fall war.

    Es hat den Anschein, dass die Eigentümergemeinschaft bereit ist, dieser Argumentation zu folgen.

    Die Frage ist nur: Wie stark muss die Dämmung sein, um diesen Effekt zu erreichen ?

    Wie berechnet man die dafür erforderliche Dämmstärke, gibt es da eine bestimmte Formel ?

    Die Wohnung ist - wie bereits erwähnt - 65 m² groß, die Geschossdecke über der Kfz-Werkstatt hatte eine Stärke von 19,5 cm, und laut Arbeitsstättenverordnung müsste die Kfz-Werkstatt mit einer Raumtemperatur von 12 bis 17 Grad beheizt worden sein.


    Ich bin für alle fachmännischen Hinweise oder Anregungen sehr dankbar.


    Daguin

  • Über den dicken Daumen gepeilt hatte die alte Decke wohl einen U-Wert um die 1,5W/m²K. Bei einem dT von 9K wären das also 13,5W/m². Der neue Aufbau hat nach Deiner Aussage einen U-Wert von 0,353W/m²K, dT ist nun im Auslegungsfall (-14°C) 35K entsprechend 12,36W/m²K.

    d.h. die jetzige Situation ist geringfügig besser als zuvor mit der Werkstatt. Man könnte zwar argumentieren, dass die Werkstatt früher vielleicht etwas höher beheizt wurde, aber die Außentemperatur erreicht auch nur in den seltensten Fällen mal die Auslegungstemperatur.


    Man könnte also sagen, dass die Situation vor und nach dem Umbau vom Wärmestrom her vergleichbar sein sollte.


    die sich mit der Fußkälte der Wohnung nicht abfinden möchte.

    Das ist jetzt eine Frage für Juristen. Wenn die Eigentümerschaft den Umbau beschlossen hat, und die damals gelten Vorschriften eingehalten wurden, dann sehe ich nicht wie man das anfechten könnte. Das Argument "gefühlt fußkalt" (Messwerte gibt es wohl nicht) hilft in meinen Augen nicht viel weiter. Es handelt sich hier um einen subjektiven Eindruck der den Daten (s.o.) widerspricht.


    Was für ein Bodenbelag liegt in der Wohnung? Bodenaufbau?


    Gegen kalte Füße hilft ein Bodenbelag mit geringer Wärmeleitfähigkeit, alternativ Socken, Hausschuhe.

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  • Gegen kalte Füße hilft ein Bodenbelag mit geringer Wärmeleitfähigkeit, alternativ Socken, Hausschuhe.

    … oder eine Fußbodenheizung, zumindest -erwärmung.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Eine FBH kam mir auch in den Sinn, aber erst mal schauen was es noch an Infos zum Bodenaufbau gibt. Sonst hält die Nicht mit ihrer FBH die Tordurchfahrt eisfrei. ;)

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  • Vielen Dank für die Antworten und Nachfragen.


    Was die Dämmung der Decke über der Torduchfahrt betrifft, so wurden seinerzeit die Arbeiten von einem Gutachter begleitet, der auch im Jahr 1998 ein Gutachten erstellt hat. Ich hatte natürlich versucht, mich als erstes an ihn zu wenden, aber leider existiert sein Büro nicht mehr. Das Gutachten hat mir aber meine Nichte zur Einsicht überlassen. Dort heißt es unter "Schichtenfolge von innen nach außen": Normalbeton 0,1800, Zementputz 0,0150, Luftschicht waagerecht 0,0400, Heratekta 0,0400, Polystyrol(PS)Hartschaum 0,0500, Gewicht pro m² 462,750 kg, 1/alpha innen 0,13 m²K/W, 1/alpha außen 0,040 m²K/W, k-Wert 0,353 W/m²K.

    In der Wohnung selbst liegen auf dem Betonboden Holzbalken, auf denen dann Holzdielen befestigt wurden. Der Raum zwischen Beton und Holzdielen beträgt schätzungsweise 15 cm und ist mit Glaswolle ausgefüllt. Auf den Holzdielen wurde dann noch ein Laminat verlegt.


    Daguin

  • Vielleicht ist folgendes noch wichtig zu wissen:


    Als meine Schwester die Wohnung im Jahr 1992 gekauft hat, befanden sich in allen Zimmern Gasöfen, die über die zentrale Gasleitung versorgt wurden und die an den Außenwänden der Wohnung zur Abgasableitung eine Öffnung nach draußen hatten.

    Als die Kfz-Werkstatt 1995 abgerissen wurde und dadurch die Wohnung extrem kalt und praktisch nicht mehr bewohnbar war, hatte meine Schwester eine neue Heizung einbauen lassen, eine Gasetagenheizung mit modernen Heizkörpern.

    Um der Wohnung die Fußkälte zu nehmen, hielten wir es damals für eine gute Idee, die Heizungsrohre, die zu den Heizkörpern führen, nicht zu isolieren und unter den Dielenboden zu verlegen. Dazu war es erforderlich, einzelne Dielenbretter herauszubrechen, was uns allen in der Seele wehtat. Aber eine warme Wohnung war wichtiger als ein schöner Dielenboden. Dort, wo die Dielenbrette herausgenommen werden mussten, wurden einfache Holzbretter befestigt. Deswegen wurde zum Schluss über den beschädigten Dielenboden nochmal ein Laminat verlegt.
    Die Maßnahme, die Heizungsrohre ungedämmt unter den Dielenboden zu verlegen, führte aber leider nicht zu dem gewünschten Effekt: Die Wohnung war und blieb trotzdem noch ziemlich fußkalt, was sie früher trotz des veralteten Heizsystems nie gewesen ist. Unserer Meinung nach liegt das an der Kfz-Werkstatt, die sich bis zum Jahr 1995 unter der Wohnung meiner Schwester befand und für eine sehr gute Dämmung gesorgt hat.

    Ich wünschte, wir könnten das stichhaltig beweisen.


    Daguin

  • Dort heißt es unter "Schichtenfolge von innen nach außen": Normalbeton 0,1800, Zementputz 0,0150, Luftschicht waagerecht 0,0400, Heratekta 0,0400, Polystyrol(PS)Hartschaum 0,0500, Gewicht pro m² 462,750 kg, 1/alpha innen 0,13 m²K/W, 1/alpha außen 0,040 m²K/W, k-Wert 0,353 W/m²K.

    In der Wohnung selbst liegen auf dem Betonboden Holzbalken, auf denen dann Holzdielen befestigt wurden. Der Raum zwischen Beton und Holzdielen beträgt schätzungsweise 15 cm und ist mit Glaswolle ausgefüllt. Auf den Holzdielen wurde dann noch ein Laminat verlegt.


    Daguin

    Wenn bereits die außen gedämmte Decke einen U-Wert um 0,3 hat und zusätzlich im Bodenaufbau noch einmal ca.15cm MiWo stecken, dann ist die Wärmedämmung der Decke sicherlich nicht das Problem. Der Wärmestrom ist so gering, dass es fast egal ist ob darunter Außenluft ist oder beheizt wird.

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  • Es ist sicher schon ein Unterschied, ob darunter ein Raum ist oder nicht. Vermutlich war der damals sogar leicht beheizt oder so. Im vorliegenden Fall ist so schlecht gedämmt nicht - für die damalige Zeit.


    Ein Recht auf Wiederherstellung hat die Nichte (vor allem nach fast 30 Jahren!) garantiert nicht. Wo soll das denn herkommen? Welcher Paragraph wäre denn Deiner Ansicht nach dafür heranzuziehen?


    Man hat ordnungsgemäß nach damaligen Vorschriften gedämmt. Mehr kann man nicht fordern.

    Ich würde eher die Energien in die Richtung intensivieren, dass man von innen schaut, wie man es für die Füße angenehmer machen kann.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • Unserer Meinung nach liegt das an der Kfz-Werkstatt, die sich bis zum Jahr 1995 unter der Wohnung meiner Schwester befand und für eine sehr gute Dämmung gesorgt hat.

    Diese Meinung ist schlicht falsch! Die Werkstatt wird selbst zu dieser Jahreszeit keine +2° C gehabt haben, sondern eher +18° C oder mehr und der Physik nach war in Deckennähe der wärmste Bereich der Werkstatt. Ausserdem wird sie einen ständigen auskühlenden Luftzug (vulgo Wind) verhindert haben. ;)

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • R.B.

    Hat den Titel des Themas von „Wärmedämmung einer Außenwand (vormals Innenwand)“ zu „Wärmedämmung einer Decke (vormals gegen beheizten Raum)“ geändert.
  • Btw, es könnte sogar sein, dass ein Raum unter der Wohnung sich baurechtlich gar nicht mehr herstellen ließe.


    Abgesehen davon wird die Zufahrt sicher genutzt und die Nutzenden werden sicher deutlich Einspruch dagegen erheben, wenn es sich bei einer WEG nur um die Fußkälte einer Wohnung handelt, in der nur eine Person wohnt.

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  • nur um die Fußkälte einer Wohnung handelt

    Wenn der Aufbau tatsächlich so ist wie vom TE beschrieben, also inkl. Dämmlage im Bodenaufbau, dann reden wir über einen U-Wert für den gesamten Aufbau um die 0,17W/m²K. Das wiederum bedeutet, dass die Oberflächentemperatur am Fußboden selbst bei Auslegungstemperatur (-14°C Außentemperatur) nur knapp unter der Raum(luft)temperatur liegen dürfte. Wir reden dann über 18-19°C bei 20°C RT. Ich weiß ja nicht was der TE erwartet, aber wenn er bzw. die Nichte "warme" Füße haben möchte, dann muss man den Boden beheizen, Socken anziehen, usw. Am Fußboden oder der Dämmung liegt es mit Sicherheit nicht, die ist mehr als ausreichend, und mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich besser als früher als da unten noch nicht gedämmt und eine Werkstatt mit einer Raumtemperatur von vielleicht nur 12 oder 15°C war.


    Die Behauptung des TE, dass die Wohnung früher nicht fußkalt war und erst durch den Wegfall der Werkstatt fußkalt wurde, lässt sich durch Zahlen nicht belegen. Ich würde über einen Bodenbelag mit geringerer Wärme bzw. Temperaturleitfäigkeit nachdenken. Der U-Wert und die Oberflächentemperatur werden zwar ähnlich sein, aber durch die geringere Temperaturleitfähigkeit fühlt sich das nicht so fußkalt an. Wer weiß, vielleicht war früher ja ein anderer Bodenbelag in der Wohnung, es gab ja eine Zeit, da hat man überall Teppiche und/oder Teppichböden ausgelegt. Einen ähnlichen Effekt könnte man auch mit einem Korkbodenbelag erreichen. Laminat wie vom TE beschrieben ist dafür weniger geeignet.

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  • Achja, das Laminat habe ich aus den Augen verloren. Ich dachte an die Holzbohlen. Das ist ja eigentlich angenehm für die Füße. Jepp, Kork dürfte gut sein, Teppich auch. Linoleum hat zwar Korkanteil, aber liegt meines Erachtens nach hinter beiden vorgenannten Belägen bzgl des warm Empfindens

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  • Diese Meinung ist schlicht falsch! Die Werkstatt wird selbst zu dieser Jahreszeit keine +2° C gehabt haben, sondern eher +18° C oder mehr und der Physik nach war in Deckennähe der wärmste Bereich der Werkstatt. Ausserdem wird sie einen ständigen auskühlenden Luftzug (vulgo Wind) verhindert haben. ;)

    Da habe ich mich missverständlich ausgedrückt, denn genau das habe ich mit einer "sehr guten Dämmung" gemeint: Nämlich, dass sich unter dem Fußbodenbereich der Wohnung meiner Schwester im 1. Stock vormals eine Kfz-Werkstatt befand, die laut Arbeitsstättenverordnung mit einer Raumtemperatur von 12 bis 17 Grad oder sogar 18 Grad beheizt worden ist.

  • Im Raum darunter befand sich die Kfz-Werkstatt, die sicherlich beheizt war - laut Arbeitsstättenverordnung zwischen 12 und 17 Grad, sogar 18 Grad.


    Aus einer Geschoßdecke im 1. Stock, unter der sich eine moderat beheizte Kfz-Werkstatt befand, wurde - sorry Ralf Dühlmeyer - eine Außenwand, die im Winter der kalten Außenluft ausgesetzt war.

    Die Außenwand wurde im Jahr 1997 zwar gedämmt (k-Wert 0,353).

    Es bleibt für mich jedoch nach wie vor die Frage, ob diese Dämmung so effektiv ist, dass damit die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes erreicht wird.
    Die hier freundlicherweise vorgenommenen Berechnungen decken sich so leider gar nicht mit der Wahrnehmung der Bewohner:
    Die Wohnung wurde von meiner Schwester und auch von meiner Nichte immer - trotz der o.g. Dämmung - als sehr fußkalt beschrieben.
    Als sich noch die Kfz-Werkstatt unter der Wohnung befand, wurde die Wohnung als angenehm warm empfunden.


    Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ist ein allgemeinhin geltendes Rechtsprinzip.


    Daguin

  • Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ist ein allgemeinhin geltendes Rechtsprinzip.

    Das ist schlicht Unsinn.

    Die Eigentümergemeinschaft hat damals beschlossen, eine Wärmdämmung anzubringen, die den Vorschriften genügt.

    Da war und ist nichts falsch dran und begründet keinerlei Ansprüche, erst rech nicht nach 25 Jahren.

  • Über den dicken Daumen gepeilt hatte die alte Decke wohl einen U-Wert um die 1,5W/m²K. Bei einem dT von 9K wären das also 13,5W/m². Der neue Aufbau hat nach Deiner Aussage einen U-Wert von 0,353W/m²K, dT ist nun im Auslegungsfall (-14°C) 35K entsprechend 12,36W/m²K.

    d.h. die jetzige Situation ist geringfügig besser als zuvor mit der Werkstatt. Man könnte zwar argumentieren, dass die Werkstatt früher vielleicht etwas höher beheizt wurde, aber die Außentemperatur erreicht auch nur in den seltensten Fällen mal die Auslegungstemperatur.


    Man könnte also sagen, dass die Situation vor und nach dem Umbau vom Wärmestrom her vergleichbar sein sollte.

    In den Unterlagen, die mir meine Nicht zur Einsicht überlassen hat, habe ich einen handschriftlichen Vermerk von einem k- oder U-Wert von 2,8 W/m²K gefunden. Von wem der Vermerk stammt, konnte ich leider nicht herausfinden.


    Falls das der U-Wert der alten Decke gewesen ist, würde das Deine Berechnung wesentlich verändern ?


    Daguin

  • Das ist schlicht Unsinn.

    Die Eigentümergemeinschaft hat damals beschlossen, eine Wärmdämmung anzubringen, die den Vorschriften genügt.

    Da war und ist nichts falsch dran und begründet keinerlei Ansprüche, erst rech nicht nach 25 Jahren.

    Die damals angebrachte Wärmedämmung genügte den Vorschriften für Außenwände. Das ist richtig.

    Es handelt sich hier aber um eine innenliegende Geschossdecke, die erst durch eine Baumaßnahme zu einer Außenwand gemacht worden ist.

    Deswegen hätten hier andere Vorschriften gelten müssen, nämlich dass die Dämmung so effektiv sein muss, als ob sich ein moderat beheizter Raum unter der Wohnung befindet - wie es bei der Kfz-Werktstatt der Fall war.


    Daguin

  • Aus einer Geschoßdecke im 1. Stock, unter der sich eine moderat beheizte Kfz-Werkstatt befand, wurde - sorry Ralf Dühlmeyer - eine Außenwand, die im Winter der kalten Außenluft ausgesetzt war.

    Das ist sprachlich wie inhaltlich falsch, schlichter Unsinn, auch wenn Du es hier immer wieder schreibst, denn eine Decke ist ein waagerecht angeordnetes Bauteil, eine Wand ein senkrechtes. Aus einer Decke kann keine Wand werden!


    Geändert hat sich lediglich, dass die Decke vor dem Umbau zwei Innenräume trennte, nach dem Umbau aber einen Innenraum von einem darunter liegenden Außenraum. Die Decke ist von einem innenliegenden Bauteil zur Gebäudehülle gegen Außenluft geworden, nicht mehr, aber auch nicht weniger!

    Die Wohnung wurde von meiner Schwester und auch von meiner Nichte immer - trotz der o.g. Dämmung - als sehr fußkalt beschrieben.

    Beschreibungen mögen zutreffen oder nicht. Belastbar sind allein reale Messungen. Welche Oberflächentemperatur hat die Fussbodenoberfläche des Wohnraumes bei welcher Raumluft- und welcher Außenlufttemperatur?

    Deswegen hätten hier andere Vorschriften gelten müssen, nämlich dass die Dämmung so effektiv sein muss, als ob sich ein moderat beheizter Raum unter der Wohnung befindet - wie es bei der Kfz-Werktstatt der Fall war.

    Jetzt geht die Argumentation aber richtig in die Grütze!


    Eine Decke zwischen Aufenthaltsräumen braucht und brauchte noch nie eine Wärmedämmung, eine gegen Außenluft schon. Und diese Wärmedämmung ist immer besser als keine. Du verlangst jetzt also was genau?

    Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ist ein allgemeinhin geltendes Rechtsprinzip.

    Aber nicht mehr nach 25 Jahren innerhalb einer WEG, wenn die WEG vor genau diesen 25 Jahren zulässigerweise einen Umbau des Gemeinsamschaftseigentums beschlossen und dann auch im Rahmen der damals geltenden öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften umgesetzt hat.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • U-Wert von 2,8 W/m²K

    Dabei könnte es sich um alte Fenster handeln, die hatten einen typischen U-Wert in dieser Größenordnung. Für einen Aufbau wie Du gem. Gutachten aus dem Jahr 1998 zitiert hast, passt der U-Wert nicht, auch nicht wenn man nur die Betondecke (ohne weitere Schichten) annehmen würde. Eine Betondecke die nur verputzt wurde, hätte einen U-Wert vielleicht um die 4W/m²K. Ich kann Dir also nicht sagen, wofür die 2,8W/m²K stehen sollen.

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  • Deswegen hätten hier andere Vorschriften gelten müssen, nämlich dass die Dämmung so effektiv sein muss, als ob sich ein moderat beheizter Raum unter der Wohnung befindet - wie es bei der Kfz-Werktstatt der Fall war.

    Nein, hätte nicht. Es gibt keinen Anspruch auf unveränderliche Zustände. Schon gar nicht nachträglich nach einem viertel Jahrhundert.

  • Du verlangst jetzt also was genau?

    Dass jemand gratis den Fußboden beheizt. :lach:


    Falls das der U-Wert der alten Decke gewesen ist, würde das Deine Berechnung wesentlich verändern ?

    Dann wäre der Fußboden damals kälter gewesen als heute mit all den Dämmlagen. Bei einer ungedämmten Betondecke hätte die Fußbodenoberfläche eine Temperatur von vielleicht 14-15°C gehabt, trotz beheizter Werkstatt (Annahme RT 12°C) darunter. Zudem hätte die Wohnung darüber die Werkstatt mitgeheizt (Deckenheizung in der Werkstatt). Heute mit den Dämmschichten sollte die Oberflächentemperatur bei 18-19°C liegen (s.o.). Ich hatte ja schon geschrieben, Deine Behauptung, dass die Wohnung durch den Wegfall der Werkstatt fußkalt wurde, lässt sich durch Zahlen nicht belegen. Genau betrachtet fand hier sogar eine Verbesserung statt. Hinweise zu Vor- und Nachteilen verschiedener Bodenbeläge habe ich ja schon gegeben. Das wäre ein Ansatz den ich verfolgen würde.

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  • Dass jemand gratis den Fußboden beheizt. :lach:

    Offensichtlich. Wobei die „Fusskälte“ bisher bloße Behauptung ist.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ja, das ist ählich wie mit den Antennen, die schon "krank" machen, selbst wenn sie noch gar nicht in Betrieb sind.

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  • Aus einer Geschoßdecke im 1. Stock, unter der sich eine moderat beheizte Kfz-Werkstatt befand, wurde - sorry Ralf Dühlmeyer - eine Außenwand, die im Winter der kalten Außenluft ausgesetzt war.

    Egal wie oft Du es behauptest, aus einer Decke wird (ausser bei einem Erdbeben) keine Aussenwand!

    Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ist ein allgemeinhin geltendes Rechtsprinzip.

    Das ist Unsinn, vor allem im Zusammenhang damit:

    eine Tordurchfahrt zu der Hinterhofbebauung

    Da hat sich über die Jahrzehnte wohl EINIGES an der Grundstücksbebauung geändert. Und dieser Hinterhofbebauung willst Du jetzt nicht nur den Rettungsweg, sondern den Zuweg nehmen :wall:

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Natürlich haben wir es immer auch mit einen subjektiven Eindruck zu tun:

    Die ursprüngliche Eigentümerin wohnt nicht mehr dort. Wir wissen nicht, was für eine Erwartungshaltung jetzt die Nichte hat. Vielleicht hat die Nichte vorher in einer Wohnung mit Fußbodenheizung gewohnt und empfindet jetzt den unbeheizten Fußboden als "gefühlt kalt".


    zur Physik: Wenn keine Fußbodenheizung vorhanden ist wird sich selbst bei allerbester Dämmung (unter Annahme einer bodennahen Raumtemperatur von +20°C) immer eine Fußboden-Oberflächentemperatur von unter +20°C einstellen, bei guter Dämmung rund +19°C.

    Je nach Temperaturverteilung im Raum und dem Einfluss der Raumluftwalze aber auch weniger. Barfuß oder nur mit Strümpfen bekleidet wird ein solcher Boden von manchen als "fußkalt" wahrgenommen.

    Insbesondere wenn jemand vorher einen wärmeren Fußboden mit vielleicht 25°C Oberflächentemperatur gekannt hat, ist der Unterschied schon erheblich (wozu anzumerken wäre, dass ein warmer Fußboden - selbst bei Fußbodenheizung - üblicherweise keine geschuldete Eigenschaft ist).


    Und manchmal ist es gar nicht die niedrige Temperatur, die als unbehaglich empfunden wird, sondern Zugerscheinungen, die ggf. auch durch die Raumluftwalze bei ungleichförmigen Eintrag der Wärmeenergie ausgelöst werden.



    Noch ein Punkt:

    Die Eigentümergemeinschaft hatte dann seinerzeit beschlossen, eine Wärmedämmung an der Decke der Tordurchfahrt anzubringen. Mit der dann vorgenommenen Dämmung wurde ein k-Wert von 0,353 W/m³K erreicht und damit die damals (1997) geltende Energieeinsparverordnung zur Dämmung von Außenwänden eingehalten.


    Die Anforderung nach der damaligen Wärmeschutzverordnung 1995 war aber eine andere:

    Und in der besagten Tabelle steht, dass bei bei normal beheizten Räumen bei baulicher Änderung solche Decken einen k-Wert von maximal 0,30 W/m²K einhalten müssen.


    Damals waren Dämmstoffe mit WLG 040 üblich. Unter der Annahme, das die ungedämmte Decke einen k-Wert von 1,5 W/m²K erreicht hat, wären dann schon 12cm Dämmstoff WLG 040 als Zusatzdämmung erforderlich gewesen.

    Also wäre zu prüfen, ob damals wirklich so viel Dämmung eingebaut wurde. Eine solche Dämmstoffstärke ist von vielen Baubeteiligten schon als "erheblich dick" empfunden worden. Möglicherweise wurde also baulich von der genannten Berechnung abgewichen?


    Als Quintessenz ist also herauszufiltern:

    Erst mal sehen, was die baulichen und subjektiven Randbedingungen sind und dann ggf. umsetzen.