Es geht um folgendes Problem, das bei einer nachträglichen Wärmedämmung entstanden ist:
Meine Schwester hat sich im Jahr 1992 eine kleine 3-Zimmer-Wohnung (65 m²) im 1. Stock eines Mehrfamilienhauses (Eigentümergemeinschaft) gekauft. Unter der Wohnung befand sich damals im Erdgeschoß eine Kfz-Werkstatt, die aber im Jahr 1995 abgebrochen worden ist, damit im Hinterhof ein Einfamilienhaus gebaut werden konnte.
Der Abbruch der Kfz-Werkstatt hatte zur Folge, dass sich unter der Wohnung meiner Schwester im 1. Stock nunmehr - anstelle der Kfz-Werkstatt - eine Tordurchfahrt zu der Hinterhofbebauung befand. Das bedeutete, dass die Geschossdecke über der ehemaligen Kfz-Werkstatt (= Fußbodenbereich der Wohnung meiner Schwester im 1. Stock), die bisher eine Innenwand war, plötzlich zur Außenwand wurde. Das heißt, die Wohnung meiner Schwester wurde extrem fußkalt, so dass sie praktisch nicht mehr bewohnbar war.
Die Eigentümergemeinschaft hatte dann seinerzeit beschlossen, eine Wärmedämmung an der Decke der Tordurchfahrt anzubringen. Mit der dann vorgenommenen Dämmung wurde ein k-Wert von 0,353 W/m³K erreicht und damit die damals (1997) geltende Energieeinsparverordnung zur Dämmung von Außenwänden eingehalten.
Die Wohnung war seitdem wieder bewohnbar, aber immer noch sehr fußkalt.
Allerdings war die Wohnung nie fußkalt gewesen, als sich noch die Kfz-Werkstatt unter der Wohnung befand.
Seit einigen Jahren wird diese Wohnung nun von meiner Nichte bewohnt, die sich mit der Fußkälte der Wohnung nicht abfinden möchte. Ihrer Meinung nach hat sie einen Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes in dem Sinne, dass die Dämmung so effektiv sein muss, als ob sich ein moderat beheizter Raum unter der Wohnung befindet - so wie es seinerzeit bei der Kfz-Werkstatt der Fall war.
Es hat den Anschein, dass die Eigentümergemeinschaft bereit ist, dieser Argumentation zu folgen.
Die Frage ist nur: Wie stark muss die Dämmung sein, um diesen Effekt zu erreichen ?
Wie berechnet man die dafür erforderliche Dämmstärke, gibt es da eine bestimmte Formel ?
Die Wohnung ist - wie bereits erwähnt - 65 m² groß, die Geschossdecke über der Kfz-Werkstatt hatte eine Stärke von 19,5 cm, und laut Arbeitsstättenverordnung müsste die Kfz-Werkstatt mit einer Raumtemperatur von 12 bis 17 Grad beheizt worden sein.
Ich bin für alle fachmännischen Hinweise oder Anregungen sehr dankbar.
Daguin