welches Formular muss in MV für die Ermittlung der Baukosten im Bauantragsverfahren eingereicht werden?

  • Ich frage für einen Bürokollegen!


    In der BauVorlVO M-V habe ich bei kurzer Suche selbst nichts gefunden. In B heißt das entsprechende Formular "Ermittlung der Herstellungskosten nach DIN 276, Bauaufsicht 117". Gibt es derartiges auch in MV und wenn ja wo und wie heißt es?


    Der Nachbar dankt!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ich würde mal bei der zuständigen Bauaufsicht nachfragen bzw. auf der Website des Landkreises nachsehen. In Brandenburg möchten manche Landkreise auch Formulare, die es landesweit nicht gibt.

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Mir ist keins bekannt.

    Auf der Regierungsseite stehen auch keine.

    Wie, dafür gibt es kein Formular?


    :eek:


    echt jetzt?


    :rulez:


    Was macht ihr in MV dann: Bierdeckel vom Rostocker oder Störtebecker nehmen und draufkritzeln?

    Ich würde mal bei der zuständigen Bauaufsicht nachfragen bzw. auf der Website des Landkreises nachsehen.

    Das hatte ich ihm zuerst empfohlen, aber da ging wohl schon gegen 16:15 keiner mehr ans Telefon!


    Er will den Antrag unbedingt noch vor Weihnachten ... wegen irgendwelcher Zuschüsse / Fristen ... einreichen, keine Ahnung ... . Sein Studi hat für heute auch schon eine Nachtschicht angedroht bekommen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Bierdeckel reicht meistens locker. Volumen mal Faktor und fertig https://www.landesrecht-mv.de/…lr-BauGebVMVrahmen/part/X

    Ganz heißer Tipp, besten Dank! Der Kollege gibt ein Bier aus - schätze ich! ... :bier: Ach so, mir natürlich :yeah:                :lach:

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Was macht ihr in MV dann: Bierdeckel vom Rostocker oder Störtebecker nehmen und draufkritzeln?

    MV weiß ich nicht, aber in Bbg hat bis vor ein paar Jahren der Eintrag im Statistischen Erhebungsbogen gereicht, jetzt leider nicht mehr. Hat Bierdeckel und sonstiges Papier vermieden...

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Inzwischen habe ich das Prinzip in MV nach der o.g. VO verstanden: Über die Kubatur nach DIN 277 den BRI ermitteln und dann mit € / m3 multiplizieren. Im dritten Schritt müsste dann vermutlich noch die Entwicklung des Preisindex seit 2000 (Bezugsjahr der Gebühren) angerechnet werden, oder macht das Bearbeiterin im Amt selbst?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Wenn es das Verfahren ähnlich Bbg früher ist, berechnet die Bauaufsicht alles selbst. Die brauchen nur den BRI.

    Das vermute ich auch. Aber es steht nicht in der VO, oder habe ich das übersehen? Egal, ich schreibe 'mal weiter aus. Aber das Lächeln im Gesicht des Kollegen steckt an!


    :)


    Super Forum! Hier werden Sie geholfen!


    :bier:

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Aber es steht nicht in der VO, oder habe ich das übersehen?

    Nicht explizit, aber ist für mich unvorstellbar, dass ein Bauvorlageberechtigter die Einnahmen der Bauaufsicht ermitteln dürfte (oder besser "müsste").

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Wie, dafür gibt es kein Formular?


    :eek:


    echt jetzt?

    In NDS (falls es Dich mal wieder dahin verschlägt - bauantrgstechnisch) auch nicht. Aber es gibt die

    BauGO

    an Hand derer + m³ umbauter Raum man die fürs BOA relevanten Kosten berechnen kann.

    Dann muss man den AG "nur noch" klarmachen, dass der wert NUR für die Bauamtsgebühren da ist. :rb:

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • In NDS (falls es Dich mal wieder dahin verschlägt - bauantragstechnisch) auch nicht. Aber es gibt die

    BauGO

    Und diese wird im Ministerialblatt unregelmäßig aktualisiert.


    Mit der Überschrift "Ermittlung des Rohbauwertes nach BauGO" und der Nennung des Ministerialblattes und der Seite der Veröffentlichung für die aktuellen Zahlen gab es bei mir bisher noch keine Beschwerden.


    Im Gegensatz dazu gibt es ein Feld in der Baubeschreibung "Herstellungswert".

    Gruß
    Holger
    --
    Früher, da war vieles gut. Heute ist alles besser.
    Manchmal wäre ich froh, es wäre wieder gut.
    (Andreas Marti; Schweizer)

  • Nicht explizit, aber ist für mich unvorstellbar, dass ein Bauvorlageberechtigter die Einnahmen der Bauaufsicht ermitteln dürfte (oder besser "müsste").

    Nicht die Gebühren, aber den BRI und ggf. noch Abstufungen bis xxxx m² und über xxxx m³ hinausgehendes Volumen und mit dem Bauwert/m³ dann den Rohbauwert ermitteln.


    Die Ermittlung der Gebühr ist dann die hoheitliche Aufgabe des MA im Bauamt aus einer Tabelle mittels Rohbauwert dann den passenden Gebührensatz zu ermitteln.

    Gruß
    Holger
    --
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    Manchmal wäre ich froh, es wäre wieder gut.
    (Andreas Marti; Schweizer)