Dampfbremse nach Sandwichplatten?

  • Auf einer Baustelle habe ich beobachtet, wie ein Hausbesitzer den zweiten Stock seines Neubaus mit Metallständeraußenwänden und Sandwichplatten, einschließlich der Decke, errichtet hat. Jetzt plant er die Installation einer zusätzlichen 12 cm dicken Steinwolldämmung unter die Decke und vor die Wände. Der Bauunternehmer behauptet, dass für dieses Vorhaben keine Dampfbremse unter die nachfolgende Beplankung der Gipskartonplatten erforderlich ist. Möchte gerne klären, ob diese Aussage den bautechnischen Anforderungen entspricht.


    Für Ihre geschätzte Unterstützung bedanke ich mich im Voraus. Ihre Fachkompetenz ist äußerst wertvoll, und ich schätze Ihre Meinung sehr!

  • soweit ich das verstehe soll an ein Sandwichpaneel eine zusätzliche Innendämmung angebracht werden und das würde ich als sehr kritisch sehen.

    Aber vor einer weile hat mir, zu meiner Überraschung, ein Hersteller seine Klimamembran für einen solchen fall freigegeben.

  • Nach Fertigstellung wird der Wandaufbau von außen nach innen wie folgt strukturiert:

    • Sandwichplatte
      • Metall
      • Dämmung
      • Metall
    • Trockenbau mit 120 mm Steinwolldämmung
    • abschließende Gipskartonplatte (12,5 mm)

    Das klingt für mich auch etwas seltsam. Daher frage ich mich, ob nicht zumindest eine Dampfbremse in die Planung integriert werden sollte.

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  • Daher frage ich mich, ob nicht zumindest eine Dampfbremse in die Planung integriert werden sollte.

    Eine DampfSPERRE ist doch drin [ Metall erfüllt hier die Funktion einer Dampfsperre]

    Wenn Du es genau wissen willst, beauftrage einen Bauphysiker ;)

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Zitat von https://www.ubakus.de/u-wert-rechner/

    Auf einer Baustelle habe ich beobachtet, wie ein Hausbesitzer den zweiten Stock seines Neubaus mit Metallständeraußenwänden und Sandwichplatten, einschließlich der Decke, errichtet hat. Jetzt plant er die Installation einer zusätzlichen 12 cm dicken Steinwolldämmung unter die Decke und vor die Wände. Der Bauunternehmer behauptet, dass für dieses Vorhaben keine Dampfbremse unter die nachfolgende Beplankung der Gipskartonplatten erforderlich ist. Möchte gerne klären, ob diese Aussage den bautechnischen Anforderungen entspricht.

    Der ZVDH schreibt meiner Erinnerung nach in einer seiner Fachregeln, dass maximal 20 % des Wärmedurchlasswiderstandes unterhalb der Dampfsperre liegen darf. Von Bauphysikern kenne ich den Daumenwert "höchstens 1/4, maximal aber 4 cm innerhalb der DS", was sich mit den Vorgaben des ZVHD grob decken dürfte. Beides würde zu weniger innjenseitiger Dämmung oder einer (zusätzlichen) Dampfsperre auf der Warmseite führen.


    Ob in Deinem Fall (bei Sandwichelementen wird gerne mit PUR oder sogar Vakuumdämungen gearbeitet) diese vorgesehene Konstruktion funktioniert, kannst Du relativ einfach mit dem U-Wert-Rechner von "Ubakus" nachvollziehen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • habe ich richtig verstanden, dass die Vorsatzschale auf der Warmeseite (also innen) angebracht werden sollen?

    Dann würde ich Dir als Unternehmer unbedingt empfehlen, Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung anzumelden.


    Begründung: die im Verhältnis sehr starke Innendämmung raumseitig der diffusionsdichten Sandwichpaneele kann unter Berücksichtung der vorgesehenen verhältnismäßig großen Dämmstoffstärke der zusätzlichen Innendämmung zu massivem Tauwasserausfall an der Innenseite der Metall-Innenschale führen.


    Eine Dampfbremse kann aus meiner Sicht mit handwerklichen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der Baustellenbedingungen nicht zuverlässig zu einer dampfdichten Abdichtung führen.

    Folglich besteht das Risiko verstärkter Kondensat- und damit Bauschadensbildung.

  • Der ZVDH schreibt meiner Erinnerung nach in einer seiner Fachregeln, dass maximal 20 % des Wärmedurchlasswiderstandes unterhalb der Dampfsperre liegen darf. Von Bauphysikern kenne ich den Daumenwert "höchstens 1/4, maximal aber 4 cm innerhalb der DS", was sich mit den Vorgaben des ZVHD grob decken dürfte.

    Nach MEINER Erinnerung betrifft diese Faustregel nachweisFREIE Konstruktionen. Sprich: Mehr geht ggf., braucht aber die rechnerische Überprüfung/Nachweis,

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  • Begründung: die im Verhältnis sehr starke Innendämmung raumseitig der diffusionsdichten Sandwichpaneele kann unter Berücksichtung der vorgesehenen verhältnismäßig großen Dämmstoffstärke der zusätzlichen Innendämmung zu massivem Tauwasserausfall an der Innenseite der Metall-Innenschale führen.

    Das war auch meine Überlegung und Zweifel bezüglich der Ausführung.


    Es gibt doch inzwischen recht dicke Sandwichplatten mit 220mm Stärke und ich meine auch mal 300mm gesehen zu haben. Warum noch innen eine Dämmung? Die Frage stelle ich mir aber dann wegen des Schallschutzes einer solchen Konstruktion. Sind die schalltechnisch mit Massivbau vergleichbar?

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...