Heizungstauschbonus Förderung

  • Hallo!


    ich habe im Moment ein Problemchen:


    Wir hatten eine elektrische Fußbodenspeicherheizung.


    Wir haben eine förderfähige WP mit gefräster FBH einbauen lassen.


    Die 10%-Tauschbonus stehen uns entsprechend zu.


    Wie weise ich aber in diesem Kontext die Entfernung der alten Anlage nach? Die alten Heizschlangen wurden ja nicht entfernt, lediglich zerstört in einem Arbeitsschritt mit dem Fräsen der neuen Heizung.


    Ich habe die Fachunternehmererklärung, die die Entfernung und Demontage bestätigt, aber keinen entsprechenden Rechnungspunkt auf der Rechnung.


    Habe bereits mit der Bafa Kontakt aufgenommen, die schreiben per Mail von einem Nachweis der Entsorgung. Da müsste doch dann das Kreuz der Fachunternehmererklärung reichen?


    Zusätzlich lasse ich mir nun noch die Demontage der alten Elektrik für die alte FBH durch einen Elektriker per Rechnung bestätigen.


    Bei Nachfrage durch die Bafa müsste das doch reichen?


    Rechnungen sind nach meinem Kenntnisstand doch auch nur bei Nachfrage einzureichen?



    Was mache ich denn jetzt?

  • Hm bin nicht sicher ob der 10 % Bonus da greift.... !?


    • Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt.
    • Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.
  • Hm bin nicht sicher ob der 10 % Bonus da greift.... !?


    • Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt.
    • Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.

    Das hatte ich vor einem Jahr schon mit der Bafa geklärt. Die haben mir damals gesagt, dass so eine elektrische Fußbodenheizung unter Nachtspeicherheizung fällt.