Wärmedämmung für Dunstrohr erforderlich?

  • Als SV wurde ich beauftragt bei einem schon Jahre zurückliegenden nachträglichen Dachgeschossausbau die Dampfsperre zu überprüfen. Diese weist mit den bloßen Auge erkennbare Lücken bzw. Löcher auf, so dass die eigentlichen Fragengruppe schnell beantwortet war.


    Mir fielen dabei aber nebenbei auch mögliche Merkwürdigkeiten der Ausführung an den Dunstrohren auf. Die Dunstrohre sind hier reine Dunstrohre, keine Flachdachentwässerungen. Leistungen der TGA kommentiere bzw. bewerte ich normalerweise nicht, da sie außerhalb meines primären Wissenshorizonts liegen. Hier würde ich aber gerne doch stichpunktartig auf mögliche (besser: wahrscheinliche) Haken hinweisen. Deshalb meine Fragen:

    1. "Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden" (also innenliegende Regenfallrohre) müssen nach DIN EN 12056-1:2001-01 "... so ausgeführt werden, dass durch Schwitzwasserbildung weder an den Leitungen noch am Bauwerk Schäden entstehen können. In Gebäuden müssen Entwässerungsleitungen, die kaltes Wasser führen (z.B. Regenwasserleitungen), gegen Schwitzwasserbildung gedämmt werden, wenn die klimatischen Verhältnisse, die Temperaturen im Gebäude und die Luftfeuchtigkeit dies erforderlich machen." Handelt es sich bei einem reinen Dunstrohr wie hier um eine "Schwerkraftentwässerungsanlage innerhalb von Gebäuden" im Sinne der DIN EN 12056-1:2001-01?
    2. Gibt es ggf. davon unabhängig eine normative Vorgabe / anerkannte Regel der Technik, auf welcher Länge Dunstrohre innerhalb des geheizten Gebäudevolumens zu dämmen und die Dämmung gegen Wasserdampfdiffusion zu schützen sind?
    3. Eines der sichtbaren Dunstrohre weist von oben nach unten eine Querschnittsverengung von ca. 150 mm auf ca. 100 mm auf. Ist eine solche Querschnittsverengung zulässig?
    4. Sind innerhalb von reinen Dunstrohren Überschiebemuffen zulässig?
    5. Dürfen Dunstrohre innerhalb eines Verlaufs teils gesteckt, teils verklebt werden?
    6. Entspricht eine äußere Verklebung einer Muffe durch Umwickelung mit Klebeband (optisch ähnlich Paketklebeband) den a.R.d.T.?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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    1. "Handelt es sich bei einem reinen Dunstrohr wie hier um eine "Schwerkraftentwässerungsanlage innerhalb von Gebäuden" im Sinne der DIN EN 12056-1:2001-01"

    Eindeutig ja.

    1. "Gibt es ggf. davon eine normative Vorgabe / anerkannte Regel der Technik, auf welcher Länge Dunstrohre innerhalb des geheizten Gebäudevolumens zu dämmen und die Dämmung gegen Wasserdampfdiffusion zu schützen ist?"

    Genaue Längen sind mir nicht bekannt. Dies festzulegen ist planerische Aufgabe entspr. der zu erwartenden Bedingungen. Spätestens dort , wo die Schwitzwasserdämmung endet muss die Schalldämmung beginnen.

    1. "Eines der sichtbaren Dunstrohre weist von oben nach unten eine Querschnittsverengung von ca. 150 mm auf ca. 100 mm auf. Ist eine solche Querschnittsverengung zulässig?"

    D.h., das Fallrohr hat DN 100 und durchs Dach geht es dann mit DN 150? Eine Vergrößerung des Querschnitts ist nicht unzulässig. Nur die Reduzierung wäre das.

    1. "Sind innerhalb von reinen Dunstrohren Überschiebemuffen zulässig?"

    Ich kenne kein Verbot. Nur die Funktion muss gewährleistet sein. D.h. Kondensat o.ä. darf nicht austreten.

    1. "Dürfen Dunstrohre innerhalb eines Verlaufs teils gesteckt, teils verklebt werden?"

    s.o.

    1. "Entspricht eine äußere Verklebung mit Klebeband (optisch ähnlich Paketklebeband) den a.R.d.T.?"

    Diese Verbindung dürfte weder dicht noch dauerhaft sein.


    Sorry, am Handy ist aus allen Unterpunkten eine "1." geworden


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  • Danke, das hat mir einige Fingerzeige in die falsche Richtung erspart und meine Vermutung zur DIN EN 12056-1 bestätigt!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Error:

    Wenn der Dunsthut einen Anschluss von 150mm hat, das zugeführte Rohr ein DN70 oder DN100 hat, dann ist das soweit korrekt.

    ES spielt keine Rolle ob es geklebt oder gesteckt ist, dicht und dauerhaft muss es sein.

    Es gab früher Rohre zum Kleben für die Entlüftung,

    Die Entlüftuing der Fallstränge gehört mit zur DIN1988.

    Ob damals deine DIN EN schon gültig war ist zu prüfen,

    Die Klebebandstelle ist ggf nur Schein, aber hat nichts mit dem Thema zu tun, wissen wir nicht.

    Eien Dämmung mit KAutschuck muss nicht zwingend notwendig sein, ein Schallschutzschlauch ist i.d.R. ausreichend.

    Es handelt sich um eine Entlüftung, ergo ist das Rohr eher wärmer als die Umgebung. und in einem Dachspitz ist es i.d. R. kälter als die Dämpfe im Rohr.

    Sofern es sich alsoim e ine Kunstsotoffrohr handelt zur Entlüftung der Abwasseranlage ist das OK.

    Soltle es ein SML-LOROX oder Stahlrohr sein, ist die Dämmung anderst zu bewerten,

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

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