Als SV wurde ich beauftragt bei einem schon Jahre zurückliegenden nachträglichen Dachgeschossausbau die Dampfsperre zu überprüfen. Diese weist mit den bloßen Auge erkennbare Lücken bzw. Löcher auf, so dass die eigentlichen Fragengruppe schnell beantwortet war.
Mir fielen dabei aber nebenbei auch mögliche Merkwürdigkeiten der Ausführung an den Dunstrohren auf. Die Dunstrohre sind hier reine Dunstrohre, keine Flachdachentwässerungen. Leistungen der TGA kommentiere bzw. bewerte ich normalerweise nicht, da sie außerhalb meines primären Wissenshorizonts liegen. Hier würde ich aber gerne doch stichpunktartig auf mögliche (besser: wahrscheinliche) Haken hinweisen. Deshalb meine Fragen:
- "Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden" (also innenliegende Regenfallrohre) müssen nach DIN EN 12056-1:2001-01 "... so ausgeführt werden, dass durch Schwitzwasserbildung weder an den Leitungen noch am Bauwerk Schäden entstehen können. In Gebäuden müssen Entwässerungsleitungen, die kaltes Wasser führen (z.B. Regenwasserleitungen), gegen Schwitzwasserbildung gedämmt werden, wenn die klimatischen Verhältnisse, die Temperaturen im Gebäude und die Luftfeuchtigkeit dies erforderlich machen." Handelt es sich bei einem reinen Dunstrohr wie hier um eine "Schwerkraftentwässerungsanlage innerhalb von Gebäuden" im Sinne der DIN EN 12056-1:2001-01?
- Gibt es ggf. davon unabhängig eine normative Vorgabe / anerkannte Regel der Technik, auf welcher Länge Dunstrohre innerhalb des geheizten Gebäudevolumens zu dämmen und die Dämmung gegen Wasserdampfdiffusion zu schützen sind?
- Eines der sichtbaren Dunstrohre weist von oben nach unten eine Querschnittsverengung von ca. 150 mm auf ca. 100 mm auf. Ist eine solche Querschnittsverengung zulässig?
- Sind innerhalb von reinen Dunstrohren Überschiebemuffen zulässig?
- Dürfen Dunstrohre innerhalb eines Verlaufs teils gesteckt, teils verklebt werden?
- Entspricht eine äußere Verklebung einer Muffe durch Umwickelung mit Klebeband (optisch ähnlich Paketklebeband) den a.R.d.T.?