Kanalabsenkung aufgrund von Bodenabsackung

  • Hallo,

    es geht um einen Schaden an der gemeinsamen Grundleitung von 4 Häusern , die unter den Häusern verläuft (Bj. Anfang der 1950-er).

    Ich bewohne das letzte Haus (von der Straße entfernt). Der Kanal läuft nicht richtig ab, Rückstau usw.


    Saniert wurde der gemeinsame Kanal vor 6 Jahren, partiell wurden Abschnitte neu ersetzt, das meiste aber mit Inlinern versehen. Bodenlöcher wurden gestopft.

    Mein Vorschlag, einen neuen Kanal zu errichten, wurde abgelehnt.


    Das Kanalproblem besteht aber nach wie vor - ist noch schlimmer geworden.

    Nun wurde bei einer TV Untersuchung festgestellt, dass eine ca. 6 Meter lange Kanalabsenkung existiert. Das Wasser steht da, läuft nicht ab, mindestens 40 % des Kanalrohrs ist auf ca. 6 Meter gefüllt. Erstmalig hat der betreffende Kanalsanierer schriftlich mitgeteilt , dass unter den beiden mittleren Häusern ein Bodenabsackung ist wegen eines nicht geschlossenen Bunkers. D.h. Anfang der 1950-er wurden diese beiden mittleren Häuser auf einem nicht geschlossenen Bunker gebaut.

    Dieser Kanalabschnitt von 6 Metern befindet sich unter den Betontreppen der beiden mittleren Häuser.

    Bei der Kanalsanierung vor 6 Jahren - das habe ich jetzt erst auch erfahren - haben die Nachbarn diesen Abschnitt nicht repariert oder erneuert, weil sie meinten, man müsste die Betontreppen abbauen, um daran zu kommen. Das sei zu aufwändig.


    Eigentlich müssten die beiden mittleren Häuser auch ein Problem haben. Ich vermute bzw. habe das von einem der betreffenden Nachbarn gehört, dass sie an ihren 2 Abwassersträngen (Bad, Küche) jeweils eine Rückstausperre vom Kanalsanierer haben einbauen lassen.


    Der Kanalsanierer beharrt darauf, dass der Kanal richtig funktionieren würde, wenn man jährliche Spülungen (bei ihm) machen lassen würde und den betreffenden Unterbogen, diese 6 meter, regelmäßig vom Revisionsschacht des Nachbarhauses spülen würde.


    Hat jemand einen Tipp, wie das Problem der Bodenabsackung gelöst werden kann, damit der Kanal "angehoben" werden kann?


    Alle 4 Häuser sind für Sanierung, Pflege usw. der Grundleitung verantwortlich. Sind alle verantwortlich, wenn unter 2 Häusern die Bodensackung aufgrund von einem nicht geschlossenen Bunker (Baufehler?!) existiert? Wer muss das regeln? Ich tragen seit 6 Jahren die Last des nicht geschlossenen Bunkers der beiden Nachbarhäuser. Muss ich mich auch finanziell an der Befüllung des Bunkers, der Bodenabsackung unter dem Kanal beteiligen?


    Danke!

  • (Bj. Anfang der 1950-er).

    ist eine solche Verlegung [unter den Häusern] VIELLEICHT noch zulässig gewesen. Vor 6 Jahren aber bestimmt nicht mehr.

    Einzige Möglichkeit zur dauerhaften Mangelbehebung - Neuverlegung entlang (NICHT unter) den RH mit sauberer notarieller Absicherung.

    Dann auch mit ZULÄSSIGER Montage evtl nötiger Rückstausicherungen (was i.A. anders sein KÖNNTE)

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Der Kanal wurde in den 1950-ern unter den 4 Reihenhäusern gebaut.

    Unter den 2 mittleren ist ein nicht verschlossener Bunker. Der Kanal ist gebrochen usw.

    Er wurde mit Inlinern repariert.


    Das Problem ist nur: Unter den Betonkellertreppen ist eine Kanalabsenkung, weil der Boden wegen des offenen Bunkers dort abgesackt ist.


    Ich als letztes Haus von der Straße aus gesehen, habe das Problem, dass es immer wieder wegen der Absenkung zu einem Rückstoß und Rückstaus kommt.


    Die 3 Häusern davor haben alle Rückstausicherungen für ihre Abläufe eingebaut. obwohl sie oberhalb der Rückstauebene sind. Das bedeutet, sie haben sich geschlossen. Ihr Abfluß kann nichtordnungsgemäß Richtung Straße wegen der Kanalabsenkung, sondern geht dann entgegen der Fließrichtung zu meinem Haus als dem letzten.


    Was kann ich da machen? Wer ist für die Behebung verantwortlich? Alle 4 Häuser? Auch wenn die Ursache in dem offenen Bunker liegt?


    Kann man überhaupt das Erdreich unter einem abgesackten Kanal füllen, wenn darüber die Betondecke und die Betontreppen sind?


    Bin für Hilfestellung sehr dankbar

  • anheben lässt sich ein Kanal nur durch Erneuerung in offener Bauweise

    unter Gebäuden ist das schwierig

    über Grundstücksgrenzen unter Gebäuden hinweg noch schwieriger


    drei Alternativen sehe ich:

    • Neuverlegung außerhalb der Gebäude, Anschluss der Gebäude, siehe R.D.
    • vom Kanal abklemmen und pumpen
    • damit leben und regelmäßig spülen, unliebsame Verstopfungen kann es aber immer wieder und spontan geben


    Ob die Hohlräume im Erdreich oder die daraus ggf. resultierenden Schäden weiterhin Einfluss auf die Standfestigkeit der Häuser haben lässt sich internetgestützt nicht ergründen


    Nur Schmutz-, oder Regenwasser, oder gemischt?

    Es grüßt


    Manfred Abt
    Beratender Ingenieur

    AQUA-Planungsgruppe PartG mbB

    Ingenieurbüro für Tiefbau

  • Die 3 Häusern davor haben alle Rückstausicherungen für ihre Abläufe eingebaut.

    Warum hast du keine?


    entgegen der Fließrichtung zu meinem Haus als dem letzten.

    Falls dein Haus das letzte am Strang ist, muss deine Anbindung an den Strang doch höher sein als die der anderen. Und solange die Leitung in Richtung Hauptkanal nicht verstopft ist, wird das Wasser dorthin fließen (und nicht freiwillig bergauf). Der Unterbogen alleine wird keinen Rückstau verursachen.


    Kann man überhaupt das Erdreich unter einem abgesackten Kanal füllen, wenn darüber die Betondecke und die Betontreppen sind?

    Klar kann man - die Leitung in einer neuen Trasse zu verlegen, dürfte aber deutlich weniger Aufwand bedeuten.

  • Danke für die Antwort! Es ist gemischt, Schmutz- und Regenwasser. Wie funktioniert das

    • vom Kanal abklemmen und pumpen?
  • Warum hast du keine?


    Falls dein Haus das letzte am Strang ist, muss deine Anbindung an den Strang doch höher sein als die der anderen. Und solange die Leitung in Richtung Hauptkanal nicht verstopft ist, wird das Wasser dorthin fließen (und nicht freiwillig bergauf). Der Unterbogen alleine wird keinen Rückstau verursachen.


    Klar kann man - die Leitung in einer neuen Trasse zu verlegen, dürfte aber deutlich weniger Aufwand bedeuten.

    Das verstehe ich auch nicht. Innerhalb von 3,5 Jahren ist die Verstopfung in einer Länge von 4 Metern nach hinten, also unter mein Haus, obwohl es höher gelegen ist, gelangt. Die Nachbarhäuser davor haben einen Revisionschacht und können an den Hauptkanal. Ich habe schon gedacht, wenn die Verstopfung bei ihnen aktuell ist, dass sie mit dem Wasserschlauch rummachen. Sie haben vor 3.5 Jahren Rückstausperren an ihren zwei Strängen einbauen lassen.

  • Hallo noch einmal. Habe jetzt zwischendurch in Ihr Rückstauhandbuch geschaut. Bei unserem Kanal (4 Reihenhäuser, gemeinsamer Kanal unter den Häusern, ich bin das letzte). haben die vorstehenden 3 Häuser an ihren jeweils 2 Ablaufstellen, die oberhalb der Rückstauebene sind, Rückstausperren vor 3,5 Jahren eingebaut. Damit schützen sie nicht vor einem Rückstau und Überflutung. Der Kanal hat eine 5 Meter lange Absenkung. Seit einigen Jahren habe ich als letztes Haus das Problem, dass Wasser nicht abläuft und die feste Masse unter mein Haus gespült wird. Meine Frage an Sie: ist das technisch sauber, dass die 3 Häuser Rückstausperren an ihren Ablaufsperren eingebaut haben? Danke und viele Grüße

  • Danke für die Antwort! Es ist gemischt, Schmutz- und Regenwasser. Wie funktioniert das

    • vom Kanal abklemmen und pumpen?

    wäre es nur Schmutzwasser, hättest du von Freispiegel- auf Druckentwässerung umstellen können:

    • kleiner Pumpenschacht vor dem Haus, wo das SW vom Haus eingeleitet wird
    • kleine Druckleitung mit wenig Überdeckung bis zum möglichen Anschlusspunkt, wie schon von R.D. angemerkt mit korrekter liegenschaftlicher Absicherung der dann vermutlich auf fremden Grundstück liegenden Leitung.

    Wenn du Schmutz- und Regenwasser gemischt abführen willst geht das theoretisch auch, ist aber wegen der großen Differenzen bei den erforderlichen Fördermengen deutlich aufwändiger.


    Wenn sowas angedacht wird sollte man prüfen, ob für RW auf Versickerung umgestellt werden kann. Für die aktuelle Situation ist betrieblich aber günstiger, wenn der Unterbogen bei Starkregen mal durchgespült wird.

    Es grüßt


    Manfred Abt
    Beratender Ingenieur

    AQUA-Planungsgruppe PartG mbB

    Ingenieurbüro für Tiefbau

  • Meine Frage an Sie: ist das technisch sauber, dass die 3 Häuser Rückstausperren an ihren Ablaufsperren eingebaut haben?

    Ob sauber oder nicht sauber bedeutet doch gar nichts. DIN-gerechter Einbau hat nur Einfluss auf den Anspruch gegenüber dem Verkäufer eines Neubaus, weil dann Einhaltung der a.R.d.T. beansprucht werden kann.


    Wenn die anderen Eigentümer auch Probleme hatten wird der Einbau jedenfalls keine unzulässige Handlung gewesen sein. Sie schaffen ja nicht ein neues Problem sondern das Problem verlagert sich nur an eine andere Stelle (Ihr Keller).

    Es grüßt


    Manfred Abt
    Beratender Ingenieur

    AQUA-Planungsgruppe PartG mbB

    Ingenieurbüro für Tiefbau

  • Ob sauber oder nicht sauber bedeutet doch gar nichts. DIN-gerechter Einbau hat nur Einfluss auf den Anspruch gegenüber dem Verkäufer eines Neubaus, weil dann Einhaltung der a.R.d.T. beansprucht werden kann.


    Wenn die anderen Eigentümer auch Probleme hatten wird der Einbau jedenfalls keine unzulässige Handlung gewesen sein. Sie schaffen ja nicht ein neues Problem sondern das Problem verlagert sich nur an eine andere Stelle (Ihr Keller).

    Danke für die Rückmeldung. Ich frage mich bloss, ob das bei einer gemeinschaftlichen Anlage (gemeinschaftlicher Kanal) rechtes ist, dass die das Problem verlagern. Bin der Meinung, dass jeder Teilhaber zum Gebrauch des gemeinschaftlichen Gegenstands insoweit befugt ist, als nicht der Mitgebracht eines anderen oder der übrigen Teilnehmer beeinträchtigt wird. Wie sehen Sie das?

  • Danke für die Rückmeldung. Ich frage mich bloss, ob das bei einer gemeinschaftlichen Anlage (gemeinschaftlicher Kanal) rechtes ist, dass die das Problem verlagern. Bin der Meinung, dass jeder Teilhaber zum Gebrauch des gemeinschaftlichen Gegenstands insoweit befugt ist, als nicht der Mitgebracht eines anderen oder der übrigen Teilnehmer beeinträchtigt wird. Wie sehen Sie das?


    Ob sauber oder nicht sauber bedeutet doch gar nichts. DIN-gerechter Einbau hat nur Einfluss auf den Anspruch gegenüber dem Verkäufer eines Neubaus, weil dann Einhaltung der a.R.d.T. beansprucht werden kann.


    Wenn die anderen Eigentümer auch Probleme hatten wird der Einbau jedenfalls keine unzulässige Handlung gewesen sein. Sie schaffen ja nicht ein neues Problem sondern das Problem verlagert sich nur an eine andere Stelle (Ihr Keller).

    Wenn die anderen Eigentümer auch Probleme hatten wird der Einbau jedenfalls keine unzulässige Handlung gewesen sein. Sie schaffen ja nicht ein neues Problem sondern das Problem verlagert sich nur an eine andere Stelle (Ihr Keller).

  • Danke für die Rückmeldung. Ich frage mich bloss, ob es bei einer gemeinschaftlichen Anlage (gemeinschaftlicher Kanal) rechtes ist, dass einzelne das Problem verlagern. Bin der Meinung, dass jeder Teilhaber zum Gebrauch des gemeinschaftlichen Gegenstands insoweit befugt ist, als nicht der Gebrauch es anderen oder der übrigen Teilnehmer beeinträchtigt wird. Wie sehen Sie das?

  • Das ist mal wieder der Trugschluss von "Inlinern". Die können zwar das Rohr repapieren durch auskleidung, die Grundproblematik bei "Senkungen" bleibt aber.

    Entweder ihr lasst jetzt 1/2 Jährlich die Leitung spülen, oder ihr saniert die Leitung . bzw findet eine Pumplösung. Letzters ist aber wie Manfred Abt sagte, wegen Regenwassereinleitung ein schwieriges unterfangen.


    Fakt ist, aller kostet jetzt ordentlich Geld und bringt eure Vertragliche Situation in Schieflage, da die vorderen Eigentümer damit leben können und Sie hinten die sprichwörtliche "A-Karte" haben, weil keine Rückstauschutz verbaut und Hauptbetroffen.


    Je nach Lage , solltem an sich ggf einen anderen Anschlusspunkt suchen für die hinteren Gebäude.

    Ein Sturm zieht auf, Und er wird weiter wehen, Wir werden ihn voller Zorn entgegen gehen. Und soll der Wind auch noch so kräftig Wehen, Das Segel es steht, haben unsre Richtung Gewählt.

    Stemm dich in den Wind, verlier nicht dein Gesicht, Viele werden fallen, doch Wir ganz sicher nicht

  • In einer mir bekannten größeren Anlage mit ähnlichem Prinzip sind 16 Häuser hintereinander an eine gemeinsame Leitung mit richtig geplantem Gefälle angeschlossen. Haus 1 liegt am höchsten Punkt, Haus 16 am tiefsten Punkt des Einleitbereichs. Danach verläuft die gemeinsame Leitung noch einmal über die gleiche Streckenlänge weiter ohne Anschlüsse, um schließlich in die öffentliche Kanalisation zu münden. Einige Jahre lang ging ab dem Bau alles gut, dann kam es durch Verstopfungen im unteren Teil der Leitung bei Haus 15 zum Austritt von Schmutzwasser. Haus 16 hat eine Rückstausicherung, Haus 15 erhielt erst nach dem ca. fünften Vorfall eine fachgerechte Rückstausicherung. Danach wiederholte sich das Schauspiel mehrfach mit Haus 14. Inzwischen soll bereits Haus 12 eine Rückstausicherung erhalten. Das wird also noch einige Jahre so weitergehen. Ab Haus 8 aufwärts sind bereits ab Errichtung fachgerechte Rückstausicherungen verbaut.


    Das eigentliche Problem ist aber - wie inzwischen dank Befahrung bekannt ist - eine Rohrabsenkung und - einengung in der Strecke unterhalb von Haus 16, an welcher sich etwa jährlich Verstopfungen bilden und beseitigt werden müssen. Die Kosten der hier erforderlichen Korrektur des Leitungsverlaufs belaufen sich auf ca. 15 - 20 jährliche Reinigungseinsätze und deshalb werden gemeinschaftlich jährlich die eigentlich vermeidbaren Reinigungseinsätze gezahlt, weil die kurzfristigen Kosten deutlich niedriger sind.

    Danke für die Rückmeldung. Ich frage mich bloss, ob es bei einer gemeinschaftlichen Anlage (gemeinschaftlicher Kanal) rechtes ist, dass einzelne das Problem verlagern. Bin der Meinung, dass jeder Teilhaber zum Gebrauch des gemeinschaftlichen Gegenstands insoweit befugt ist, als nicht der Gebrauch es anderen oder der übrigen Teilnehmer beeinträchtigt wird. Wie sehen Sie das?

    Mein Beispiel soll zeigen, dass sowas öfter vorkommt und vor allem mit Physik zu tun hat. Soll der Nachbar in Position 4 in Flussrichtung also den Rückstau in sein Haus zulassen, damit die 3 davon oberhalb verschont werden? Nein, sicher nicht. Also rüsten jetzt alle ein Rückstausicherung nach und dann? Dann ist das Problem immer noch nicht gelöst, weil die Absenkung weiter besteht.


    Wurde ein Vertrag über die gemeinsame Nutzung der Abwasserleitung geschlossen und was steht über Instandsetzung und Kostentragung darin? Gibt es grundbuchlicht gesicherte Leitungsrechte? Wenn ja, welche?


    Off-Topic:

    Ich gehe mal stark davon aus, dass dieser Konversationsstil in diesem Forum die große Ausnahme ist.

    korrekt, persönliche Beschimpfungen und Flüche sind hier unerwünscht!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Danke für die Rückmeldung!

    Die 4 Häuser wurden von einer Gesellschaft errichtet, waren deren Eigentum. Sie wurden nach 30 Jahren Vermietung nach und nach verkauft. Es gibt keinen Vertrag, nichts. Es soll eine Bruchteilsgemeinschaft sein, so der Rechtsanwalt der Nachbarn. D.h. jeder muss sich an den Kosten zu 1/4 beteiligen. Ich wurde sogar vor 2 Jahren verklagt, weil ich nicht die Kosten für das Befüllen von Erdlöchern unter den anderen Häusern gezahlt habe (mein Anteil wäre zusätzliche 3.000 eu gewesen). Der Richter hat dann den Vergleich vorgeschlagen, dass ich nur die anteiligen Kosten für die Leitung bezahle, was ich auch selbstverständlich gemacht habe. Ich frage mich bloss, was ist mit der Erdabsackung wegen dem Bunker unter den 2 Häusern. Das hat ja mit dem Kanal nur indirekt was zu tun. Das nimmt ja kein Ende...

    Ich habe noch eine Frage zu der Rückstausicherung. Hier bei dem Fall haben die 2 Häuser, wo sich die Absenkung befindet, die Rückstausicherung eingebaut. Nun geht der Kanalinhalt mit allem, wenn es mal wieder nicht weiter geht, zurück zu unserem Haus, also unter den Keller. Wäre es nicht besser, alle ohne Rückstausicherung und dann öfters Spülen. Oder soll ich die Rückstausicherung im Hauptkanal ein Meter vor dem Hausgrenze, wo mein Revisisonsschacht ist, einbauen?


    Danke schon mal und viele Grüße

  • Wenn es keine vertragliche Regelung über den Unterhalt der Leitung und auch keine überLeitungsrechte gibt, werdet ihr diesbezüglich noch viel Spaß (nein: Streit) miteinander haben! Unabhängig von der technischen Lösung (die als neue Leitung über die Grundstücke der Nachbarn vermutlich am kostengünstigsten herzustellen wäre), sollte unbedingt auch die rechtliche Situation aufgeklärt und dann für alle Teileigentümer verbindlich dauerhaft geregelt werden.


    Versteh ich richtig, dass ihr jeweils individuelle Eigentümer real geteilter Grundstücke und Häuser seid?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Wenn es keine vertragliche Regelung über den Unterhalt der Leitung und auch keine überLeitungsrechte gibt, werdet ihr diesbezüglich noch viel Spaß (nein: Streit) miteinander haben! Unabhängig von der technischen Lösung (die als neue Leitung über die Grundstücke der Nachbarn vermutlich am kostengünstigsten herzustellen wäre), sollte unbedingt auch die rechtliche Situation aufgeklärt und dann für alle Teileigentümer verbindlich dauerhaft geregelt werden.


    Versteh ich richtig, dass ihr jeweils individuelle Eigentümer real geteilter Grundstücke und Häuser seid?

    Ja, so ist es. Wir sind individuelle Eigentümer real geteilter Grundstücke und Häuser. Vor den Häusern ist ein asphaltierter Weg, der allen vieren gehört, im Grundbuch eingetragen 1/4 Anteil jeweils.

  • Dann wäre es doch am einfachsten ein Leitungs- (und Wege-) Recht für alle 4 Anlieger auf das Weggrundstück eintragen zu lassen und eine neue Leitung unter dem Weg verlegen zu lassen. Natürlich sollte man auch gleich eine Vereinbarung über die Verteilung der zukünftigen Unterhaltskosten treffen. Billig wird das alles zusammen aber auch nicht, es reduziert aber das Konfliktpotential dauerhaft. Aber wenn ihr jetzt schon vor Gericht gewesen seid ...

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Dann wäre nur noch zu klären wer wieviel der kosten tragen möchte , müsste, sollte, könnte. und was mit den restlichen Versorgungsleitungen zu tun ist. :yeah: :lach:

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  • Ich gehe mal stark davon aus, dass dieser Konversationsstil in diesem Forum die große Ausnahme ist.

    Ich muss jetzt mal eine Lanze für Ralf Dühlmeyer brechen. Er hat niemanden beschimpft, zumindest keine Person, sondern nur Deine wild agierende Autokorrektur.

    Wenn Du Dich dann noch dreimal mit vollem Wortlaut selbst zitierst ohne "als nicht der Mitgebracht" mal zu lesen, kann man schon mal unwirsch werden.

    Wie Skeptiker berechtigt schrieb, werden persönliche Beschimpfungen hier nicht geduldet.


    PS: eine mildtätige Seele hat inzwischen korrigiert.


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  • Das Problem lässt sich wohl vorerst nur durch eine Rückstausicherung beheben. Aber eine Dauerlösung ist das nicht. Wie ich das lese, wird es mit den Nachbarn zu keiner sinnvollen Lösung kommen. Also dann lieber die Rückstausicherung machen.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Ich muss jetzt mal eine Lanze für Ralf Dühlmeyer brechen. Er hat niemanden beschimpft, zumindest keine Person, sondern nur Deine wild agierende Autokorrektur.

    Wenn Du Dich dann noch dreimal mit vollem Wortlaut selbst zitierst ohne "als nicht der Mitgebracht" mal zu lesen, kann man schon mal unwirsch werden.

    Wie Skeptiker berechtigt schrieb, werden persönliche Beschimpfungen hier nicht geduldet.


    PS: eine mildtätige Seele hat inzwischen korrigiert.

    Alles klar.

  • Dann wäre es doch am einfachsten ein Leitungs- (und Wege-) Recht für alle 4 Anlieger auf das Weggrundstück eintragen zu lassen und eine neue Leitung unter dem Weg verlegen zu lassen. Natürlich sollte man auch gleich eine Vereinbarung über die Verteilung der zukünftigen Unterhaltskosten treffen. Billig wird das alles zusammen aber auch nicht, es reduziert aber das Konfliktpotential dauerhaft. Aber wenn ihr jetzt schon vor Gericht gewesen seid ...

    Hallo, leider sind 2, die mittleren Häuser, nicht von einer neuen Leitung zu überzeugen. Sie haben sich mit Rückstausperren ausgestattet. Ich würde gerne wissen, an welcher Stelle Rückstausperren einzusetzen sind: am gemeinsamen Kanal unter den Häusern oder am Mündepunkt des Hausabflusses in diesen gemeinsamen Kanal. Und ich frage mich auch, wenn ich jetzt auch als letztes der 4 Häuser Rückstausperren einsetze, was dann physikalisch passiert mit dem Abwasser. Danke schon mal für Hilfestellung :)

  • Rückstausicherungen sind so einzubauen, dass je Haus min. 1 (eine) Toilette auch bei geschlossener Sicherung benutzbar ist/bleibt.

    Wo dieser Punkt bei Euch ist, müsste jemand in Kenntnis des Leitungsverlaufs bestimmen.

    Könnte einen grösseren Aufwand je Haus bedeuten.

    + regelmäßige Wartung ;)

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Vereinfach gesagt sind Rückstauklappen nur in solche Schmutzwasserleitungen einzubauen, auf die im Rückstaufall verzichtet werden kann.

    Alle notwendigen Objekte sind so hoch einzubauen, dass der Rückstau nicht "stört" oder aber über eine Hebeanlage zu entwässern.

    Wenn Du jetzt Deinerseits einen Rückstau zu Dir verhinderst, aber andererseits weiter Schmutzwasser einleitest, wird die Flüssigkeit am nächsten ungeschützten niedrigen Objekt austreten. Wo und bei wem das ist, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen.

    Vielleicht würde das die Entscheidungsfindung der hartleibigen Nachbarn, in eine für Dich positive Richtung, beeinflussen.


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