Wir planen derzeit die Gasheizung durch eine Wärmepumpe zu ersetzen. Leider erweist sich der Aufstellort der geplanten Wärmepumpe als recht schwierige Angelegenheit. Das Haus ist rechts und links nur jeweils 2 m von der Grundstücksgrenze entfernt. nach hinten raus sind alle Aufenthalts und Schlafräume, also würde sich die Straßenseite anbieten.
Abstand zur Straße sind 3,5 m, da gibt es also 2 Plätze, die als mögliche Auftellorte in Frage kämen. Bezüglich Schallemmisiones würde es lt. Schallrechner etc. auch passen, Sorgen bereitete uns allerdings eine Nachbarin, die gegenüber über der Straße wohnt und alles sehr korrekt haben möchte und auch einfordert. Sie wäre auch "betroffen", wenngleich Ihr Schlafzimmerfenster fast 20 m weit weg ist. Vor diesem Hintergrund hat uns der Heizungsbauer geraten, bei der Stadt anzufragen, ob es Einwände gegen den geplanten Aufstellort gibt, seine Bedenken drehten sich hauptsächlich um den Luftstrom, welcher dann an der Grundstücksgrenze auf den Gehweg treffen würde.
Also angefragt, jetzt kam als Anwort, daß der geplante Auftellort sich außerhalb des Baufensters befindet. Ob da eine Befreiung möglich ist, wollte man mir nicht sagen, und hat auf das zusändige Amt verwiesen. Die haben jetzt geantwortet, dass sie keine Auskünfte hinsichtlich möglicher Bewilligung tätigen, sondern nur einen korrekt gestellten Antrag auf Befreiung bearbeiten. Am besten unter Zuhilfenahme eines Fachplaners und mit Lageplan, Grundrissen, Schnitten etc... (Ob sich da wohl überhaupt jemand finden läßt?)
Gibt es Erfahrungen, ob so was genehmigt wird? Andere haben es wahrscheinlich einfach gemacht (zumindest hat niemand was von Anträgen etc. erzählt) und hier stehen wahrscheinlich diverse WP außerhalb des Baufensters. Aber wäre bei uns halt sofort Munition für Frau Nachbarin.
Leider steht das Haus auf der Straßenseite direkt auf der Grenze des Baufensters.
Im Übrigen, da man wenig belastbares findet, habe ich nach allgemein gültigen Grundsätzen bezüglich des Aufstellorts einer WP gefragt. Dies wurde mit "gibt es nicht, ist alles eine Einzelfallentscheidung" beantwortet. Nur die Schallschutzanforerungen zählen. Es gibt also (innerhalb des Baufensters) keine Abstandswerte die einzuhalten sind. Man liest immer wieder 3m oder 2,5 m, das wurde hier explizit nicht bestätigt.
Auf meine Frage ob sich etwas ändern würde, wenn wir die WP an der Hauswand befestigen sind sie nicht eingegangen. Hatte mal gelesen, dass das ein Umstand ist der evtl helfen könnte. Gibt es hierzu Erfahrungen?
Wenn das nicht klappt mit einer Befreiung, bliebe noch die WP in die Garage zu stellen, ein Teil davon wäre sogar innnerhalb des Baufensters aber halt mit noch geringerem Abstand zum Nachbarn, oder wäre das dann auch wieder egal, da in einem Nebengebäude?