Liebe fachkundige Foristen,
ich habe hier einen B-Plan, der 2002 in Kraft getreten ist.
Im Abschnitt "Rechtliche Grundlagen" ist die BbgBO 1994 in der Fassung von 1997 aufgeführt. Die Bauaufsicht ist der Meinung, dass die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des B-Plans geltende Bauordnung anzuwenden ist.
Die Regelung für Vollgeschosse besagte bis 1997 "Höhe im Lichten 2,30 m über max. 2/3 der Grundfläche", die BbgBO ab 1998 "Höhe 2,30 m über max. 2/3 der Grundfläche". Letzteres bedeutet Höhe Außenkante Dachhaut.
Welche Bauordnung ist anzuwenden? Im BauGB und in der BauNVO habe ich nichts dazu gefunden.