Nachdem ich 90% der Schlussrechnung bezahlt habe, erpresst mich der Heizungsbauer mit der Unternehmererklärung, die ich ja für die Förderung benötige (Erklärung gibts erst nach vollständiger Zahlung); nach wie vor steht aber eine Mangelbeseitigung aus. Nach §96 GEG ist die Unternehmererklärung unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten zu erbringen, wenn dies nicht geschieht, kann ein Bußgeld verhängt werden.
Die Erklärung lasse ich nun durch einen anderen Experten erstellen, aber wer ist für das Bußgeld zuständig?
Der soll mir nicht ungeschoren davon kommen.
Grüße, Stefan