Hi zusammen,
wir haben aktuell folgendes unglückliches Problem an unserer Baustelle (EFH 150 qm, zwei Geschosse, auf Bodenplatte). Gebaut wird mit einem GU.
Für unseren Fußbodenaufbau ist gemäß Ausführungsplan 17cm Aufbauhöhe geplant.
Nun haben wir festgestellt, dass in beiden Geschossen 1cm Aufbauhöhe fehlt.
In beiden Geschossen gibt es Stellen, wo der Estrich ausgespart wurde, z.B. für die Badewanne, wo der genaue Aufbau des Fußbodens sichtbar ist.
Hieraus ist ersichtlich, dass in beiden Geschossen jeweils 1cm zu wenig Dämmung eingebracht wurde.
Tackerplatte für FBH sowie Estrich haben die erforderliche Höhe, es ist lediglich die Dämmung, die 1cm zu wenig Höhe hat.
Jetzt passen natürlich sämtliche Höhen für Sanitärobjekte, Haustüren, Terassentür nicht mehr.
Unsere Fragen:
- Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es hier?
- Wie sieht der formell richtige Weg hierzu aus? Ich habe verstanden, dass wir zunächst eine detaillierte Mängelrüge an den GU schicken.
- Kann dies durch Ausgleichsmasse gelöst werden?
Beste Grüße,