Estrich-Aufbau zu niedrig

  • Hi zusammen,


    wir haben aktuell folgendes unglückliches Problem an unserer Baustelle (EFH 150 qm, zwei Geschosse, auf Bodenplatte). Gebaut wird mit einem GU.

    Für unseren Fußbodenaufbau ist gemäß Ausführungsplan 17cm Aufbauhöhe geplant.


    Nun haben wir festgestellt, dass in beiden Geschossen 1cm Aufbauhöhe fehlt.

    In beiden Geschossen gibt es Stellen, wo der Estrich ausgespart wurde, z.B. für die Badewanne, wo der genaue Aufbau des Fußbodens sichtbar ist.

    Hieraus ist ersichtlich, dass in beiden Geschossen jeweils 1cm zu wenig Dämmung eingebracht wurde.

    Tackerplatte für FBH sowie Estrich haben die erforderliche Höhe, es ist lediglich die Dämmung, die 1cm zu wenig Höhe hat.


    Jetzt passen natürlich sämtliche Höhen für Sanitärobjekte, Haustüren, Terassentür nicht mehr.


    Unsere Fragen:
    - Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es hier?

    - Wie sieht der formell richtige Weg hierzu aus? Ich habe verstanden, dass wir zunächst eine detaillierte Mängelrüge an den GU schicken.

    - Kann dies durch Ausgleichsmasse gelöst werden?


    Beste Grüße,

  • Im OG kein Problem.

    Lösungmöglichkeiten: Ausgleichmasse + Spachtel, Entkopplungsmatte + mehr Kleber, dickere Gehbeläge [Fliesen, Parkett o.ä.]

    Im EG wäre zu klären, ob der Dämmwert noch passt. Wenn ja, siehe OG, wenn nein, Abbruch und Neuverlegung. <x

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Blutdruck kann runtergefahren werden!


    Nun kennen wir hier natürlich nicht die anderen Aufbauhöhen, aber grundsätzlich ist die druckfeste Wärmedämmung im FB-Aufbau weniger kritisch.


    Speziell bei der Decke über EG kann man (wärmedämmtechnisch) schon mal vergessen. Hier dient die WD größtenteils dazu Installationen, welche auf dem Boden verlaufen, auszugleichen. Eine echte "Wärmedämmung" zum darunterliegenden EG findet idR nicht statt, einfach weil die Raumtemperatur im EG und OG wahrscheinlich annähernd gleich groß ist.


    Beim EG muss man etwas genauer hinschauen. Aber die Tatsache, dass offensichtlich die gleichen Aufbauhöhen geplant waren lässt vermuten, dass die tatsächliche Wärmedämmung woanders zu suchen ist. Nämlich unter der Bodenplatte. Hier würde ein Blick in den Werkplan (Schnitt durch das Haus) wahrscheinlich Aufklärung bringen. Befindet sich unter der Bodenplatte keine WD hätte ich im EG einen deutlich höheren FB-Aufbau erwartet.


    Dass die Aufbauhöhen im fertigen Zustand nicht passen würde ich auch erst einmal überprüfen. Maßgeblich ist hier natürlich auch der FB-Belag. war (beispielsweise) vorab ein 1cm hoher Belag geplant und Ihr habt 15mm Parkett ausgewählt, dann muss die Unterkonstruktion natürlich etwas tiefer bleiben um in Summe dann wieder zu passen.


    Die Höhen bei den Zimmertüren und San.-Gegenständen sind unerheblich (außer Ihr habt irgendwelche speziellen Anforderungen). Sollte es spezielle Anforderungen gegen ( zB WC-Schüssel muss genau 43cm ü. fertigem Fußboden sein), so könnt eman hier mit einer hochfließfähigen Ausgleichsmasse Abhilfe schaffen. Vielleicht aber sind die Fliesen etwas dicker, man trägt etwas mehr Fliesenkleber auf...und schwuppdiwupp, schon hat man wieder 5mm ausgeglichen.....

  • Mit konfektionierten Türen könnte es bei 1 cm Differenz eventuell etwas knapp werden. Aber wie Thomas B bereits schrieb:

    Dass die Aufbauhöhen im fertigen Zustand nicht passen würde ich auch erst einmal überprüfen.

    !

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Die Aufbauhöhen im fertigen Zustand habe ich anhand des Meterrisses, der an jedem Fenster festgelegt wurde kontrolliert.

    An jedem Meterriss messe ich vom Estrich 102 cm.

    D.h. abzüglich 1cm für den Fußbodenbelag (wie in den Ausführungsplänen festgelegt) fehlt an jeder Stelle 1cm.

  • D.h. abzüglich 1cm für den Fußbodenbelag (wie in den Ausführungsplänen festgelegt) fehlt an jeder Stelle 1cm.

    Was für einen FB-Belag habt Ihr denn? Was wurde bemustert?


    Also nicht (!) was war ursprünglich geplant, sondern was wird es nun tatsächlich!

  • Die Aufbauhöhen im fertigen Zustand habe ich anhand des Meterrisses, der an jedem Fenster festgelegt wurde kontrolliert.

    An jedem Meterriss messe ich vom Estrich 102 cm.

    D.h. abzüglich 1cm für den Fußbodenbelag (wie in den Ausführungsplänen festgelegt) fehlt an jeder Stelle 1cm.

    Und welche Aufbauhöhe soll nun tatsächlich ausgeführt werden? (Edit: Da war der Thomas B wieder 'mal schneller, aber nur, weil ich abgelenkt war!)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Die geplanten Aufbauhöhen für die Bodebeläge sind über alle Räume hinweg zwischen 0,8 und 1,1cm.

    Geplant sind Fliesen und Designboden.

  • Die geplanten Aufbauhöhen für die Bodebeläge sind über alle Räume hinweg zwischen 0,8 und 1,1cm.

    Geplant sind Fliesen und Designboden.

    wir hatten gefragt

    Und welche Aufbauhöhe soll nun tatsächlich ausgeführt werden?

    Was wurde bemustert? Also nicht (!) was war ursprünglich geplant, sondern was wird es nun tatsächlich!

    Das ist der Punkt!


    Ausgleichsmassen sind handwerksüblich und bis 5 mm auch im Regelfall sowieso erforderlich, da der Estrichleqer ja auch eine zulässige Toleranz hat. 5 mm Mehrstärke über Ausgleichsmasse zu kompensieren wäre sicher möglich, kostet aber etwas.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ok, dann habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt.


    Geplant laut Ausführungsplan 1cm Bodenbelag.


    Bodenbeläge bzw. Fliesen erfolgen in Eigenleistung bzw. durch selbst beauftragten Fliesenleger. Das meinte ich mit "geplant". Mehrkosten würden daher uns betreffen.

    Aufbauhöhe Fliesen: 12mm

    Designboden: 9mm

  • Nochmals: WAS wurde bemustert? Fliesen 6mm + Kleber? Fliesen 8 mm + Kleber? Fliesen 10mm + Kleber?

    Bemustert beim GU wurde gar kein Bodenbelag, diese erfolgen in Eigenleistung.

    Bei den Fliesen sind es 8mm + Kleber

  • Geplant laut Ausführungsplan 1cm Bodenbelag.

    +


    Aufbauhöhe Fliesen: 12mm

    +


    bis 5 mm auch im Regelfall sowieso erforderlich, da der Estrichleqer ja auch eine zulässige Toleranz hat.

    hierzu DIN 18 202:

    Meßpunktabstand 2m : 6mm Höhendifferenz Stichmaß oder (bei erhöhten Anforderungen, sofern diese vereinbart waren) 4mm


    10mm geplant. 12mm Belag + 4 - 6 mm zul. Toleranz = 16 - 18mm




    kann ja so nicht ganz hinkommen. Einfach mal 12mm + zul. Maßtoleranzen des Estrichlegers zusammenrechnen.

  • Was genau bedeutet das jetzt für uns? Estrich ist ja nach 12mm + zu. Maßtoleranzen des Estrichlegers (4-6mm) trotzdem noch 2-4mm zu tief?

    Weiterhin ist ja im EG 1cm zu wenig Dämmung eingebracht worden, was ja ggf. den Dämmwert mindern könnte.

  • Was ist denn ein Designboden? Aus was besteht der?


    Ist der Keller gedämmt? Heute erwarte ich im EG eine Gesamthöhe von ca 19cm über einem ungedämmten Keller.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Im realen Leben wohl nichts. Handwerker sind genau das. Und keine Uhrmacher

    Ok, das verwundert mich doch etwas.
    Das heißt, wenn gemäß Ausführungsplänen ein Haus vereinbart wurde mit einer Estrichaufbauhöhe von 16cm (exkl. Fußbodenbelag) und nun einfach 1cm weniger Dämmung durchgehend eingebaut wird, fällt dies noch unter den Bereich der Toleranz?


    Wenn wir jetzt durchgehend 1cm Ausgleichsmasse auf 170qm anfüllen müssen, bedeutet das schon immense Kosten für uns, wenn ich es richtig verstanden habe.

  • Ok, das verwundert mich doch etwas.
    Das heißt, wenn gemäß Ausführungsplänen ein Haus vereinbart wurde mit einer Estrichaufbauhöhe von 16cm (exkl. Fußbodenbelag) und nun einfach 1cm weniger Dämmung durchgehend eingebaut wird, fällt dies noch unter den Bereich der Toleranz?

    Das eine hat mit dem anderen 0,00 zu tun. Planen kann ich viel auch 160,7 mm Dicke/Stärke, Aber als Planer muss ich irgendwo explizit oder stillschweigend Platz für Toleranzen lassen. Oder mir ein zusätzliches Loch freuen, wenn die nicht ausgenutzt werden oder sich aufheben. :yeah:

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Aber als Planer muss ich irgendwo explizit oder stillschweigend Platz für Toleranzen lassen.

    Muss ich nicht, nur muss ich, wenn ich das nicht will, den Handwerker explizit darauf hinweisen und ihm die Mehrkosten (für den exakteren Einbau) vergüten. Die können das nämlich schon, wenn sie wollen/müssen...

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Wenn wir jetzt durchgehend 1cm Ausgleichsmasse auf 170qm anfüllen müssen, bedeutet das schon immense Kosten für uns, wenn ich es richtig verstanden habe.

    Was sind denn immense Kosten? Hat überhaupt schon irgendwer den Boden betrachtet und ein Angebot abgegeben? Oder wird nur wild horrorgefürchtet?


    Ausserdem hast Du die Widersprüche aus # 17 noch erklärt. Was ist mit den anderen Bodenbelägen und deren Stärken? Da wär doch eh ein Ausgleich fällig gewesen.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Was genau bedeutet das jetzt für uns?

    Geplant 10mm FB-Aufbau.


    Tatsächlicher FB-Aufbau 12mm + Toleranz (sagen wir mal 3 - 4mm....denn tatsächlich arbeiten die allermeisten Estrichleger schon in diesem Bereich). Macht 15 - 16mm Belagsstärke.


    Der GU ist nun 20mm tiefer geblieben. Es "fehlen" also etwa 5 - 6mm. Der Fliesenleger könnte mit einer entsprechenden Zahntraufel einfach etwas mehr Kleber aufgeben, dann könnte man das nochmals um 1 - 2mm verringern.


    Nun frage ich mich was Dir daran fehlt? Kannst Du nun nicht mehr aus dem Fenster schauen, weil die Brüstung zu hoch ist? Kommst nicht mehr aufs WC?


    Ich verstehe also einfach das "Problem" nicht. Man könnte auch sagen: Super, Du hast nun x mm mehr Raumhöhe! Wo also ist das Problem? Wir bewegen uns im Bereich von 2 - 4mm. Das ist am Bau nichts....gar nichts.

    Weiterhin ist ja im EG 1cm zu wenig Dämmung eingebracht worden, was ja ggf. den Dämmwert mindern könnte.

    Das könnte tatsächlich sein, ließe sich aber mit einer entsprechenden Ausgleichsspachtelung auch nicht mehr ausgleichen. Ob da Dämmung fehlt, also objektiv zu wenig ist, kannst nur Du wissen, denn ich habe die entsprechenden Planungen nicht gemacht oder eingesehen. Es sollte hierdrüber im Schnitt (Werkplanung) durch das Haus und in der Energieberechnung (EnEV oder GEG - Berechnung) eine Aussage getroffen worden sein. Möglich, dass die gesamte Dämmung unterhalb der Bodenplatte lieget. Oder auch nicht. Ich weiß es nicht....

  • Ok, das verwundert mich doch etwas.
    Das heißt, wenn gemäß Ausführungsplänen ein Haus vereinbart wurde mit einer Estrichaufbauhöhe von 16cm (exkl. Fußbodenbelag) und nun einfach 1cm weniger Dämmung durchgehend eingebaut wird, fällt dies noch unter den Bereich der Toleranz?

    Da sind zwei unterschiedliche Aspekte zu trennen:

    1. Wenn statt 60 mm nur 50 mm oder (wahrscheinlicher) 40 mm EPS eingebaut werden, so ist das eindeutig ein Mangel und dieser zu beseitigen.
    2. Wenn die Oberkante der Fertighöhe des Estrichs aber um 4 mm bzw. 6 mm von der waagerechten Sollebene abweicht, so ist dies je nach vereinbarter Ebenheitsstufe eine zulässige Toleranz und damit dann hinzunehmen, weil handwerklich nur mit größerem Aufwand oder garnicht herzustellen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Wenn statt 60 mm nur 50 mm oder (wahrscheinlicher) 40 mm EPS eingebaut werden, so ist das eindeutig ein Mangel und dieser zu beseitigen.

    Warum denn? Wäre diese Mehrstärke technisch o. wärmedämmtechnisch erforderlich, dann bin ich bei Dir. Oder war diese eben mal so geplant und man stellte dann während der Bauphase fest, dass man auch mit weniger hinkäme.....


    Die fehlenden 2 - 4 mm beim Fliesenbelag sind mE vernachlässigbar. Etwas mehr wird es beim "Designboden" (was immer man sich darunter vorzustellen haben mag....). Da dieser wohl dann nochmals 4mm schwächer ist wäre hier wohl eine Spachtelung erforderlich um beide Beläge höhengleich ausführen zu können.

    1. Wenn statt 60 mm nur 50 mm oder (wahrscheinlicher) 40 mm EPS eingebaut werden, so ist das eindeutig ein Mangel und dieser zu beseitigen.

    Warum denn?

    Weil ich davon ausgehe, dass in einer allgemeinen Bauleistungsbeschreibung, einem Leistungsbeschreibung in einem Angebotsleistungsverzeichnis, einem Angebot oder wo auch immer eine bestimmte Dämmstärke beschrieben wurde, auf welcher Grundlage auch immer. Und weil ich weiter davon ausgehe, dass ein Bauvertrag geschlossen wurde und sei es nur durch konkludentes Handeln. Und damit wäre dann eine zu erbringende Leistung definiert und nach der (zugegebenermaßen noch etwas vagen) Schilderung des TS davon abgewichen worden, wenn eine geringere Dämmstärke eingebaut wurde.

    Wäre diese Mehrstärke technisch o. wärmedämmtechnisch erforderlich, dann bin ich bei Dir. Oder war diese eben mal so geplant und man stellte dann während der Bauphase fest, dass man auch mit weniger hinkäme...

    Der Mangel ist hier juristisch in der Differenz zum definierten Leistungs-SOLL zu sehen. Mehr braucht es nicht zum Mangel. Ob das vereinbarte Maß nach den a.R.d.T. oder Gesetzen / Verordnungen erforderlich ist, ist dabei völlig gleichgültig. Es zählt allein die Differenz zum vertraglich vereinbarten Soll!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Es zählt allein die Differenz zum vertraglich vereinbarten Soll!

    Ich habe ehrlich gesagt große Zweifel, dass in dem GU-Vertrag solche Details genau beschrieben und vertraglich vereinbart worden sind...weiß es aber natürlich nicht wirklich. Insofern wäre die Spekulation über eine Abweichung vom Soll eben genau das: Spekulation.