Aufdachdämmung in BW genehmigungspflichtig?

  • Im Kreis der Verwandtschaft wird ein Einfamilienhaus saniert. ISFP existiert, als erste Massnahme wurde eine Aufdachdämmung (in Kombination mit Neudämmung der Zwischensparrenräume) realisiert. Weder Energieberater noch Dachdecker haben auf eine eventuell notwendige Genehmigung hingewiesen. Auch die Gemeinde hat hierzu keine Angaben gemacht, als ein Bauantrag wegen eine nachtraeglch anzubringende Gaube besprochen wurde (Bauantrag für die Gaube wurde inzwischen auch gestellt). Jetzt hat wohl ein Mtiarbeiter der Gemeinde im Vorbeigehen behauptet, das das wohl mehr als 15cm Aufdachdämung (bzw. Dacherhöhung) wären, und das es dafür eine Genehmigung gebraucht hätte.


    In der LBO BW (Gebäude steht in BW, es gibt keinen Bebauungsplan) hab ich nichts gefunden woraus sich die 15 cm ableiten liessen.


    Gibt es hier Erfahrungen? Oder Urteile, Oder Verordnungen?

  • Wenn sich die Höhe des Gebäudes ändert - und das tut sie bei einer zusätzlich aufgebrachten Aufsparrendämmung praktisch immer - so kann dies grundsätzlich genehmigungs-, anzeige- bzw. freistellungspflichtig sein. Eine Pflicht kann sich aus verschiedenen Aspekten ergeben. (Darüber hatten wir vor einigen Jahren einen sehr nervigen und für den Bauherrn leider teuren Streit mit der Bauaufsicht eines Berliner Bezirks, in welchem sich Sachbearbeiter und Amtsleiterin in der Beurteilung dieser Frage nicht einig waren.)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Das würde mich auch interessieren.


    Was ich mir evtl. noch vorstellen könnte, dass er 2% "Toleranz" heranzieht bei einer Traufhöhe gem. Gebäudeklasse von max. 7m wären das dann 14cm. Daraus könnte er dann ableiten, dass bei mehr als 14cm Differenz zwischen alt und neu ein Bauantrag erforderlich ist. Das ist aber reine Spekulation. :haue:


    Vielleicht wollte er auch nur zeigen wie wichtig er ist.

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  • Was ich mir evtl. noch vorstellen könnte, dass er 2% "Toleranz" heranzieht bei einer Traufhöhe gem. Gebäudeklasse von max. 7m wären das dann 14cm.

    Toleranzen im Bauwesen scheinen nicht so Dein Thema zu sein ...


    Das Bauordnungrecht kennt überhaupt keine zulässigen maßlichen Toleranzen und die DIN 18202 nur zulässige absolute Abweichungen, so dass tatsächlich jede maßliche Vergrößerung genehmigungspflichtig sein kann.


    Off-Topic:

    Ähäm

    Eigenartig, oben schreibst Du noch ...

    ... BOA anschreiben mit der Bitte um Nennung des §, auf den sich Frau/Herr X bezogen hat - und das Stammeln bewundern.

    :P

    ja was denn nun, Pflicht oder nicht?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Toleranzen im Bauwesen scheinen nicht so Dein Thema zu sein ...

    Da liegst Du teilweise sogar richtig.

    Die Frage war aber, wie er auf die 15cm kommt, und da habe ich spekuliert.

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  • Vielleicht wollte er auch nur zeigen wie wichtig er ist.

    Das war auch meine erste Vermutung, zumal er ja auch gleich haette taetig werden koennen etc. Ich glaube aber nicht, dass da noch was von der Gemeinde kommt. War mir aber natuerlich nicht sicher. Das einzige was ich fand war, dass sich durch die Aenderung der Wandhöhe wegen Aufdachdämmung u.U. die Abstandsflächen ändern. Hierfür gibt es aber wohl seit 2019 ein Gesetz, welches zulässige Aufbauten (allerdings nur (?) in Kombination mit einem zusätzlichen WDVS) regelt. Abstand zum Nachbarn ist aber auf keiner Seite ein Problem.

  • Die Maßnahmen zur Wärmedämmung sind entsprechend Nr. 2 lit. e des Anhangs zu § 50 Abs 1 der LBO BW

    verfahrensfrei. Die Gebäudeklasse ändert sich auch nicht. Warum das jetzt plötzlich genehmigungspflichtig sein soll und was die 15 cm damit zu tun haben könnten, würde mich auch interessieren.


    P.S.: Ich gehe mal davon aus, dass es kein Hochhaus ist ;)

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Es ist kein Hochhaus, aber halt ein Dorf und die Vorbesitzer quasi eine Institution. Und wir haben schon öfter festgestellt, das Passanten sich gerne zum Fortgang der Massnahmen gegenüber wem auch immer (Eigentümerin, Bauhelfer, Dachdecker, etc.) ungefragt äussern (a.k.a. ihren Senf dazugeben: "Wiso wird denn hier so viel weggeschmissen, das Häusle war doch tip top?", Wenn Sie das Dach schon abdecken hätten Sie es aber auch dämmen müssen.", "Alles ja gut und schön aber ich musste damals bei unserem Haus...." usw.).


    Und das wäre auch hier meine spontane Einordnung gewesen. Und ich nehme hier jetzt mal mit, dass es vermutlich keine Verordnung o.ä. gibt aus welcher sich die konkreten 15 cm herausinterpretieren lassen.

  • Behaupten kann man viel. Solange kein Brief der Behörde kommt, kann man viel sagen.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...