Im Kreis der Verwandtschaft wird ein Einfamilienhaus saniert. ISFP existiert, als erste Massnahme wurde eine Aufdachdämmung (in Kombination mit Neudämmung der Zwischensparrenräume) realisiert. Weder Energieberater noch Dachdecker haben auf eine eventuell notwendige Genehmigung hingewiesen. Auch die Gemeinde hat hierzu keine Angaben gemacht, als ein Bauantrag wegen eine nachtraeglch anzubringende Gaube besprochen wurde (Bauantrag für die Gaube wurde inzwischen auch gestellt). Jetzt hat wohl ein Mtiarbeiter der Gemeinde im Vorbeigehen behauptet, das das wohl mehr als 15cm Aufdachdämung (bzw. Dacherhöhung) wären, und das es dafür eine Genehmigung gebraucht hätte.
In der LBO BW (Gebäude steht in BW, es gibt keinen Bebauungsplan) hab ich nichts gefunden woraus sich die 15 cm ableiten liessen.
Gibt es hier Erfahrungen? Oder Urteile, Oder Verordnungen?