Dachsanierung -> Steuererklärung

  • Hallo Zusammen,


    im engeren Sinne keine Rechtsfrage, wahrscheinlich auch nicht wirklich eine Frage für dieses Forum aber Versuch macht Klug :)


    Ich habe letztes Jahr mein Dach sanieren lassen, nun, auch wenn etwas verspätet, über meiner Steuererklärung. Ich habe mich schon etwas eingelesen, werde aber nicht so ganz schlau aus der Geschichte. Wie genau wird die Sanierung eingetragen? Irgendwo habe ich gelesen, dass ich sowas über mehrere Jahre abschreiben kann, nur wie trage ich das ein? Immer 1/3 des Gesamtpreises oder doch ganz?


    Vielleicht hatte ja jemand das gleiche Problem und hat vielleicht paar Tipps?


    Danke und Gruß

  • Dass ist wohl ein Fall für Der Bauamateur

    Ich kenne die Abschreibung nur aus dem betrieblichen Bereich. Da hat man parallel eine Anlageverwaltung mit Anschaffungspreis, Abschreibbungsdauer, den jährlichen Abschreibungen, und dem entsprechenden Restwert.


    nur wie trage ich das ein? Immer 1/3 des Gesamtpreises oder doch ganz?

    Keine Ahnung über wieviele Jahre man das abschreiben darf, aber normalerweise wäre die Abschreibung, als x% des Anschaffungspreis anzusetzen. Bei 10 Jahren dann jedes Jahr ein Zehntel, bei 3 Jahren ein Drittel usw.

    Im Zweifelsfall legt man der Steuererklärung eine entsprechende Tabelle bei. Falls die Maßnhme gefördert wurde, wäre das beim Anschaffungspreis zu berücksichtigen.


    Abe warte mal bis der Bauamateur hier liest, der weiß das sicherlich auswendig.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Danke für die Info. Also vielleicht ist der Begriff "Abschreibung" falsch gewählt. Es geht nicht darum diese in einer Firma abzuschreiben etc, sondern in der privaten Steuererklung geltend zu machen.

  • Dürfte im Prinzip die gleiche Vorgehensweise sein. Du kannst in der Steuererklärung nur den jährlichen Abschreibungsbetrag geltend machen. Dazu muss bekannt sein über welchen Zeitraum die Abschreibung erfolgen muss. Ich kann mich noch dunkel an die private Abschreibung einer Heizungsanlage erinnern, damals glaube ich auf 5 Jahre. Da wurde jedes Jahr 1/5 der Anschaffungskosten angesetzt. Das war damals nur möglich weil auf Fördermittel verzichtet wurde, man konnte also wählen zwischen Fördermittel ODER steuerlich geltend machen. Eine degressive Abschreibung war nicht möglich, sonst hätte man im ersten Jahr einen höheren Betrag ansetzen können, usw.


    Wenn es bei Dir also um eine privates Wohnhaus geht (keine Vermietung), dann würde ich das genau so machen. Der Bauamateur wird das aber aufklären können.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Wenn es bei Dir also um eine privates Wohnhaus geht (keine Vermietung), dann würde ich das genau so machen. Der Bauamateur wird das aber aufklären können.

    Genau, es geht um mein gekauftes und selbst bewohntes Haus, bei dem eine Dachsanierung ohne jegliche Förderung, durchgeführt wurde. Danke, dann warte ich auf die Rückmeldung :)

  • Du kannst ja mal hier nachlesen:


    Kurz erklärt: Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen - Bundesfinanzministerium - Themen
    Das Klimaschutzprogramm sorgt mit ausgeweiteten Förderprogrammen dafür, dass möglichst viele Eigentümerinnen und Eigentümer bei Bedarf schon zeitnah in die…
    www.bundesfinanzministerium.de


    20% der förderfähigen Kosten können auf 3 Jahre "abgeschrieben" werden. Vor allen Dingen auf die Details achten (Rechnung Fachunternehmen, Bescheinigung, etc.)

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Genau §35c ...20 % der förderfähigen Kosten

    Geht aber nur unter gewissen Umständen und auf alle Fälle muss der Handwerker das notwendige Formular ausfüllen und unterschreiben

  • So merkwürdig das in einem Bauforum auch klingen mag: Das ist eine Frage für die Steuerberaterin oder den Steuerberater des persönlichen Vertrauens. Aber da haben wir ja in diesem Forum erfreulicherweise Der Bauamateur !

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Genau §35c ...20 % der förderfähigen Kosten

    Geht aber nur unter gewissen Umständen und auf alle Fälle muss der Handwerker das notwendige Formular ausfüllen und unterschreiben

    Habe vorhin schon den Dachdecker eine Mail inkl. Links zukommen lassen.

  • Also m.W. kann man von den privaten Handwerkerleistungen nur die Lohnkosten steuerlich absetzen. Die müssen in der Rechnung deshalb separat ausgewiesen werden.

    Eingetragen wird das unter "Handwerkerleistungen", ich glaube im Mantelbogen (mache das immer online über Elster).


    Korrektur: das kommt in die Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" (habe dazu in meine Steuererklärung 2022 geschaut - da hatte ich Baumpflegearbeiten mit angegeben).

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Also m.W. kann man von den privaten Handwerkerleistungen nur die Lohnkosten steuerlich absetzen. Die müssen in der Rechnung deshalb separat ausgewiesen werden.

    Eingetragen wird das unter "Handwerkerleistungen", ich glaube im Mantelbogen (mache das immer online über Elster).


    Korrektur: das kommt in die Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" (habe dazu in meine Steuererklärung 2022 geschaut - da hatte ich Baumpflegearbeiten mit angegeben).

    Auch wichtig, das Geld für die Rechnung muss überwiesen werden.

  • Also m.W. kann man von den privaten Handwerkerleistungen nur die Lohnkosten steuerlich absetzen.

    IM obigen Fall geht es m.W. um die Förderung von Energiesparmaßnahmen. Ich weiß nicht ob darunter nur der Lohnanteil fällt, im Gegensatz zu den Handwerkerleistungen die man sonst absetzen kann.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • IM obigen Fall geht es m.W. um die Förderung von Energiesparmaßnahmen. Ich weiß nicht ob darunter nur der Lohnanteil fällt, im Gegensatz zu den Handwerkerleistungen die man sonst absetzen kann.

    Wenn es um eine Förderung gehen sollte, ist meist ein Energieberater mit im Boot. Davon konnte ich nichts lesen.

  • Er hat doch geschrieben, dass es keine Förderung gab?

    Aber vielleicht habe ich sowieso alles hier ganz falsch verstanden...?

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • IM obigen Fall geht es m.W. um die Förderung von Energiesparmaßnahmen. Ich weiß nicht ob darunter nur der Lohnanteil fällt, im Gegensatz zu den Handwerkerleistungen die man sonst absetzen kann.

    Nein, zumindest wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann man auch die Materialkosten absetzen.

    Zitat

    Lässt Du Deine Immobilie energetisch sanieren, kannst Du 20 Prozent der Kosten von Deiner Steuerschuld abziehen. Dabei zählen die gesamten Kosten, also auch die für Material und notwendige Umbauten. Für Sanierungskosten bis zu 200.000 Euro erstattet Dir das Finanzamt maximal 40.000 Euro. Die Abrechnung erfolgt über drei Jahre.

  • Jepp, diese Variante bieten wir nicht an - weil wir keine Ahnung vom Steuerrecht haben.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung


  • Er hat doch geschrieben, dass es keine Förderung gab?

    Wenn das Dach "nicht förderfähig" saniert wurde, dann kann man die Maßnahme auch nicht im Rahmen der Energiesparmaßnahmen steuerlich geltend machen. In dem obigen Link stehen die "Fördervoraussetzungen", die natürlich erfüllt sein müssen.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Richtig...wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind kann man die Förderung ( 20 % ) vom Finanzamt über die Steuer bekommen-.

    Hat nix mit den üblichen Handwerker Rechnungen zu tun.

    Und ein Energieberater wird dazu auch nicht zwingend gebraucht obwohl der (oder die) auch mit 50 % gefördert wird

    Aber bei Steuersachen gilt wie immer ==> Steuerberater ins Boot nehmen

  • Es wurde ja schon von vielen hier dargestellt, im Grunde muss man sich das ganze wie einen Entscheidungsbaum vorstellen:

    1. Zuerst die Einordnung nach steuerlichen Einkünften: Betrieblich / Privat mit Einkünfte-Erzielung / Privat ohne Einkünfte-Erzielung / Aufteilung

    2. Danach jeweils die Frage: Sanierung / Neubau

    3. Wenn wir also bei einem privaten Objekt sind, das nicht zur Erzielung von Einkünften genutzt wird und es sich um eine Sanierung i.S. des Steuerrechts handelt, ist zu prüfen: sind für alles oder für Teile der Leistung die Voraussetzung des §35c gegeben. Wenn 100%, dann 35a "durchexerzieren". Wenn Aufteilung, dann Aufteilen und für den 35a- fähigen Teil durchexerzieren. Alles was nicht unter 35a fällt, auf Begünstigung nach 35c prüfen.


    Fazit: es kommt auf den konkreten Einzelfall an, wenn man sich unsicher ist, zum Steuerberater. Man kann auch gerne zum Lohnsteuerhilfeverein, wenn die eigenen Einkünfte eine Beratung dort ermöglichen.

    Der gesunde Verstand ist die bestverteilte Sache der Welt, denn jedermann meint, damit so gut versehen zu sein, dass selbst diejenigen, die in allen übrigen Dingen sehr schwer zu befriedigen sind, doch gewöhnlich nicht mehr Verstand haben wollen, als sie wirklich haben. ~ René Descartes

  • Paragraph 35 c geht eh nur bei selbst bewohntem Einfamilienhaus

    Im Gesetz steht: [...] in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum belegenen zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude [...]


    Klartext - wenn ich eine Finca auf Mallorca habe, die nicht fremd vermietet wird, sondern nur meinen eigenen Wohnzwecken dient, kann ich theoretisch auch dafür den 35c ziehen. Praktisch wird es an den übrigen Voraussetzungen scheitern (Fachunternehmen, Bescheinigung etc.)

    Der gesunde Verstand ist die bestverteilte Sache der Welt, denn jedermann meint, damit so gut versehen zu sein, dass selbst diejenigen, die in allen übrigen Dingen sehr schwer zu befriedigen sind, doch gewöhnlich nicht mehr Verstand haben wollen, als sie wirklich haben. ~ René Descartes

  • ...bleibt die Frage ob ne Finca in Spanien unter das GEG fällt?

    Das GEG kann in spanischem Hoheitsgebiet keine rechtsverbindliche Wirkung haben, aber das muss es ja auch nicht um im Sinne der steuerlichen Vorschriften dennoch eingehalten zu werden (mal völlig losgelöst von der Frage der Sinnhaftigkeit) :)

    Der gesunde Verstand ist die bestverteilte Sache der Welt, denn jedermann meint, damit so gut versehen zu sein, dass selbst diejenigen, die in allen übrigen Dingen sehr schwer zu befriedigen sind, doch gewöhnlich nicht mehr Verstand haben wollen, als sie wirklich haben. ~ René Descartes

  • Hallo Zusammen, hallo Der Bauamateur danke für eure Antworten. Um die Punkte noch zu klären:


    - Privat, selbst genutztes Eigentum

    - Sanierung

    - Ich habe unseren Dachdecker hierzu mal angeschrieben, ob er schon mit den Papieren Berührungspunkte hatte und uns ggf. hierzu mit den Bescheinigungen, falls passt, weiterhelfen kann.

  • Hallo Zusammen,


    habe gestern noch mit dem Dachdecker gesprochen. Leider kann er mir aufgrund "schlechterer" Werte keine Bescheinigung ausstellen. Laut ihm müsste ein U-Wert von 0,14 erreicht werden und mein Dach hat "nur" 0,20.


    Heißt für mich, dass ich die Rechnung nur als Handwerkerrechnung eintragen kann?

  • Leider kann er mir aufgrund "schlechterer" Werte keine Bescheinigung ausstellen.


    Richtig. Aus der oben verlinkten Webseite, unter Fördervoraussetzungen:


    Zitat

    Die energetische Maßnahme muss von einem Fachunternehmen ausgeführt worden sein und bestimmte technische Anforderungen einhalten, die Sie in der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) nachlesen können.



    Ein Blick in die ESanMV:


    Laut ihm müsste ein U-Wert von 0,14 erreicht werden und mein Dach hat "nur" 0,20.

    Siehe ESanMV Anlage 2


    Anlage 2 ESanMV - Einzelnorm


    Heißt für mich, dass ich die Rechnung nur als Handwerkerrechnung eintragen kann?

    Sofern kein anderes Förderprogramm in Frage kommt, dann ja. Dann hätte aber der Antrag schon gestellt werden müssen (vor Vorhabensbeginn).


    Somit bleibt die "Handwerkerleistung", Einschränkung auf Lohnanteil hat Rose24 schon erwähnt.


    Möchte man Förderung in Anspruch nehmen, dann lohnt es sich rechtzeitig, vor Vorhabensbeginn, die Strategie zu planen, da man nachträglich kaum noch Möglichkeiten hat.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Danke, nein ich möchte nachträglich keine Förderung an der Stelle nutzen. Mir geht es nur noch darum ob ich die Rechnung komplett nur einmal als Handwerkerrechnung hinterlegen kann oder ob man diese Splitten kann, da natürlich die Grenze hier mit der Rechnung deutlich überschritten wird :)


    P.S. Danke für die restlichen Infos.