Frage zur Honorarermittlung:
Welche anrechenbare Kosten werden herangezogen, wenn das Honorar auf Basis der anrechenbaren Kosten ermittelt wird,
- die anrechenbaren Kosten zum Zeitpunkt der Planung plus ca. ein Jahr
- die anrechenbaren Kosten zum Zeitpunk der geplanten Bauausführung ?
Die Planung (Entwurfsplanung/Genehmigungsplanung) für ein Ingenieurbauwerk wird dieses Jahr wird dieses Jahr erstellt. Mit dem Entwurf wird auch eine Kostenberechnung erstellt.
Gebaut werden soll erst 2026, nachdem vorauseilende Straßenbaumaßnahmen und dazugehörige Erdarbeiten abgeschlossen sind.
In der Kostenberechnung sind Zuschläge für Preisentwicklungen enthalten.
Wird das Honorar für die Planungsleistung, die in 2023 erbracht werden, auf Basis der anrechenbaren Kosten für eine Bauausführung in 2024 oder auf Basis der anrechenbaren Kosten für eine Bauausführung in 2026 ermittelt?