Baumangel? Fehlerhafter Wasseranschluss im Garten lt. Trinkwasserschutz-Verordnung

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein großes Problem und hoffe, dass mir jemand mit einem Rat weiterhelfen kann.


    Im Zuge von Pflasterarbeiten habe ich von einem Galabauer einen zweiten Wasseranschluss vom Vorgarten in den Hintergarten legen lassen. Vorgabe war, dass hinten eine zeitgesteuerte Tröpfchenbewässerung für die Hecke sowie ein normaler Gartenschlauch in einer Schlauchbox installiert wird. Der Galabauer bzw. sein Klempner hat daraufhin vorne am Hauptwasserhahn ein Kupferrohr fest installiert, das in den frostfreien Boden führt, und von da aus ein PE-Schlauch, der unterirdisch nach hinten führt. Dort gabelt sich der Schlauch und führt einmal zur Schlauchbox und einmal zum Tröpfchenschlauch. Ich habe zwei Bilder angehängt, die die aktuelle Situation verdeutlichen.


    Mir kamen Bedenken, wie ich den Schlauch im Winter entleeren könnte und fing an zu recherchieren. Es kam das böse Erwachen, denn laut der Trinkwasserschutz-Verordnung DIN EN 1717 ist diese Installation scheinbar überhaupt nicht zulässig, da ein Kontakt vom Tröpfchenschlauch (Flüssigkeitskategorie 5) zum Trinkwassersystem besteht. Abhilfe schaffen wohl je nach Flüssigkeitskategorie sog. Systemtrenner mit Rückflusssicherung.


    Für mich ergibt sich daraus, dass ich mir die Tröpfchenbewässerung abschminken kann und dieses Kabel irgendwie verschließen muss. Ich würde aber gern wenigstens die Schlauchbox nutzen können, weiß aber nicht, ob das mit der vorhandenen Installation fachgerecht möglich ist oder wie man die bestehende Installation entsprechend verändern müsste.


    Ich hoffe, dass sich jemand auf diesem Gebiet auskennt und mir weiterhelfen kann.

    Vielen Dank im voraus!

    Andreas


    Weiterführende Links:

    Bewässerung ans Trinkwassernetz anschließen
    Wer Bewässerungsanlagen direkt an die Trinkwasserversorgung anschließt, riskiert die Verunreinigung von Trinkwasser. Haftbar ist oft der Installateur - aber…
    www.aqua-naturale.de

    Trinkwasserhygiene bei der Gartenbewässerung
    Legionellen, Trinkwasser, Richtlinie VDI 6023, Hygiene in Trinkwasser-Installationen, Garten, Bewässerung, Pflanzenwachstum, Keimwachstum
    blog.vdi.de

    Systemtrenner für die Gartenbewässerung - DVS Beregnung
    Rücklauf ins ✔Trinkwasser ✔verhindern mit ✔Systemtrennern für die ✔Gartenbewässerung - DVS Beregnung
    dvs-beregnung.de

  • (Flüssigkeitskategorie 5) zum Trinkwassersystem besteht. Abhilfe schaffen wohl je nach Flüssigkeitskategorie sog. Systemtrenner mit Rückflusssicherung.

    Nein, Systemtrenner schaffen da keine Abhilfe.

    Erforderlich ist hier eine Sicherheitstrennstation.


    Wenn Du den Abzweig zur Tröpfchenbewässerung entfernen lässt, muss für die verbleibende Stichleitung zum Schlauch ein Systemtrenner eingebaut werden und Du musst sicherstellen, dass die komplette Leitungslänge mindestens einmal pro Woche (nach VDI 6023 alle 72 Stunden) vollständig ausgetauscht wird.

    Bei Frostgefahr ist die Leitung zu entleeren und mit ölfreier Druckluft auszublasen.

    Im Frühjahr steht dann mindestens eine mehrfache Luft/Wasser-Spülung an.


    PS: Deine Links habe ich mir nicht angesehen. Dafür habe ich keine Zeit.




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

  • uiuiuiuiiii,

    nur mal ruhig mit den pferdchen.


    Also, so kann ma ndas definitiv nicht lassen,

    Die Einfachste Version

    Gartenventil alt instandsetzen mit Rohrbelüfter und RV. So wie es sich gehört für einen typsichen Gartenwasserhahn,

    Das Kupferrohr absöägen und auf Bdenhöhe einen Schlauchanschluss montieren der so lang ist das es per GEKA/Gardena Kupplung an den Gartenhahn alt reicht.

    auf der Rückseite des Hauses Schilder anbringen mit "Kein Trinkwasser".

    d.h. Wenn du hinten Wasser brauchst, gehst du vor und kuppelst das Konstrukt per Schlauch an und nutzt es zeitweise. Da die Leitung keine Trinkwasserqualität mehr liefert, wegen Tröpchenschlauch ect,sind die Schilder dran.

    Alles andere kostet dich mehr an invest und Wartung.

    Ein Systemtrenner im Haus nach dem Abzweig für den Gartenanschluss sollte reichen. bedarf aber Geld und Platz und co.

    EIne Trennstation muss ich mir noch überlegen ob die nötig wäre. soltle aberdur ch die "Kein Trinkwasser" deklaration auch beim Systemtrenner ausreichend sein.

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

  • Ganz herzlichen Dank erst mal für eure Antworten! Ich weiß jetzt, dass ich hier richtig bin und habe doch noch Hoffnung, eine Lösung zu finden.


    chieff: Ich bin nicht sicher, ob ich richtig verstanden habe. Beinhaltet die "einfache Lösung" auch die Tröpfchenbewässerung? Heißt das, dass bei nur zeitweisem Kontakt mit dem Hauptwasserhahn die Gefahr der Verkeimung des Trinkwassersystems so gering ist, dass sie vernachlässigbar ist? Wenn so eine Trennstation (https://dvs-beregnung.de/trink…et-plug-rain-eco-din-1717) Voraussetzung wäre (was wohl schon die kleinste Lösung ist), ist das ganze sowieso schon gestorben, da wir den Platz in unserem winzigen Hauswirtschaftsraum nicht haben.

  • EIne Trennstation muss ich mir noch überlegen

    Kannst Du mir schon glauben@chieff 😉.

    Andi hat schon selbst richtig erkannt, dass ein Tröpfelschlauch, der bestimmungsgemäß auf dem Boden liegt oder sogar von Erde bedeckt ist, genauso wie Unterflurregner eine Absicherung nach Kat. 5 verlangt.

    Meines Wissens ist nur über das Prinzip "freier Auslauf" erreichbar. Wenn Du andere Absicherungstechniken kennst, wäre ich sehr interessiert.




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

  • Andi 2023

    Wenn Dein Haus hoch genug ist, fiele mir noch eine regelgerechte Bastellösung ein:

    Wenn Du unter dem Dach, also so hoch wie möglich einen herkömmlichen Spülkasten installierst, das Spülventil weglässt und den Ablauf auf einen halbzoll Schlauchanschluss reduzierst, kannst Du daran Deine Bewässerung anschließen und hast eine billige pumpenlose Trennstation, die allen Ansprüchen gerecht wird.




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    M.G.Wetrow

  • Kannst Du mir schon glauben@chieff 😉.

    Andi hat schon selbst richtig erkannt, dass ein Tröpfelschlauch, der bestimmungsgemäß auf dem Boden liegt oder sogar von Erde bedeckt ist, genauso wie Unterflurregner eine Absicherung nach Kat. 5 verlangt.

    Meines Wissens ist nur über das Prinzip "freier Auslauf" erreichbar. Wenn Du andere Absicherungstechniken kennst, wäre ich sehr interessiert.

    Verstehe ich richtig, dass der dauerhafte Betrieb von am Boden liegenden Tröpfelschläuchen per Schlauchkuppelung an Trinkwasserleitungen nur über einen freien Auslauf, also bspw. ein sog. "Hauswasserwerk" zulässig ist?


    Ich will ja nicht unken, aber das dürfte doch mehr als 95 % derjenigen, die derartiges erwerben und in Betrieb nehmen völlig unbekannt sein, oder irre ich mich da?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Du irrst nicht.


    Gern kann ich spater mehr dazu schreiben, falls es interessiert.




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    M.G.Wetrow

  • Wie auch Skeptiker vermute ich, dass zwischen Theorie (bzw. Vorschriften) und Praxis Welten liegen. Wenn alle privaten Gartenbesitzer strikt nach Vorschrift handeln würden, gäbe es vermutlich nirgends in Deutschland auch nur eine automatische Bewässerung. Nichtsdestotrotz werden die Vorschriften wohl Gründe haben, und ich persönlich möchte mit diesem Thema möglichst verantwortungsvoll umgehen.


    Aber mir erschließen sich konkret noch nicht die Gefährdungsunterschiede zwischen einem normalen Gartenschlauch, der auf einer Trommel am Wasserhahn hängt (Kategorie 3), und einem Tröpfchenschlauch, der auf dem Beet rumliegt (Kategorie 5). Die beiden unterschiedlichen Gefährdungsklassen lassen sich ja nur so erklären, dass die Gefährdung von AUSSERHALB des Schlauches höher ist (Keime, die über einen Tröpfchenschlauch eindringen können), als eine tagelange Wasser-Stagnation INNERHALB des warmen Gartenschlauches auf der Trommel. Sehe ich das richtig? In dem Zusammenhang wäre dann noch die Frage, welche Gefährdung von unterirdischen Schlauchkupplungen ausgeht.


    Außerdem soll mit der Zeit ein "Biofilm" im Schlauch entstehen, auf dem Keime gut leben können, ob nun bei einem Tröpfchenschlauch oder einem normalen Gartenschlauch. Ist es dann nicht egal, ob ein Schlauch nur zum kurzen Wässern an den Hahn angeschlossen wird, oder 24 Stunden am Tag? Bei einem angenommenen Rückfluss ist da doch kein Unterschied.


    Mir raucht der Kopf :rb:

  • Sorry, ich hatte gestern nicht mehr die Kopf für und hab auch nur in meine malten Buch geschmökert, da das gerade nur greifbar ist.

    Zu meinem Verwundern gibt es darin (alte Buch!!!) eine unterscheidung zwischen DIN1988 und EN1717.

    Die DIN1988 hat damals keine konkrete Liste zu deinem Einsatz.

    Die EN1717 unetrscheidet aber gerade sehrwohl bei Bewässerung unterirdisch zwischen häuslich oder gewerblich.

    Diie EN1717 gitb auch an, das bei Kategorie 5 eine Sicherung der Kategorie 4 zulässig ist. (Beregnung für Grünflächen (Unterfluranlage)


    Ich zitiere aus meinem alten Buch!!! darin steht auch, das man vor dem Bau sich auf DIN1988 oder EN1717 einigen muss.

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  • chieff:
    1) Was zählt denn zur "unterirdischen Bewässerung", nur der Tröpfchenschlauch? Oder muss man auch die unterirdische PE-Zuleitung mitrechnen?
    2) Genauso beim Gartenschlauch in der Box, der hat ja ebenfalls die unterirdische PE-Zuleitung. Zählt das damit auch schon zur Flüssigkeitskategorie 5?

    3) Ist denn eine Beregnung für Grünflächen das gleiche wie eine Beet-Tröpfchenbewässerung?

  • EIne überirdischebewässerung ist sowas wie Rasensprenger, alles was oberhalb der Pflanzen steht und liegt.

    Eintröpchenschlauch ist aber eher dafür da, das er am im Erdreich liegt. d.h. alles Organische was im mutterboden lebt, kommt in den Schlauch auch rein, da ja offenporig.


    Eine Zuleitung spielt da nicht rein. Jede Wasserleitung liegt im Boden.


    Auch in der Grünfläche kannst du einen Tröpchenschlauch verlegen. elementar ist die oberirdische bzw unterirdische Bewässerung

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  • Danke nochmal! Das hört sich doch gar nicht so schlecht an.

    Ich habe unter https://www.shk-profi.de/artik…enzte_Normen-1490048.html ebenfalls dieses Zitat gefunden: "Beispielsweise ist für die häusliche Gartenbewässerung bei einer Unterflur-Beregnungsanlage für Grünflächen die Absicherung nach Kategorie 4 ausreichend.
    An anderer Stelle habe ich auch die besagte Ausnahme gefunden, beigefügt im angehängten Screenshot.

    Bedeutet das für meinen Fall, dass ich die gesamte Installation so belassen könnte und nur die Änderung so durchführen muss, wie von dir in deiner ersten Antwort beschrieben? Könntest du noch mal diese Sicherungseinrichtung erläutern? Wäre es darüberhinaus vielleicht fachlich in Ordnung, den Hauptwasserhahn per Zeitschaltuhr zu öffnen und zu schließen, sodass man die automatische Tröpfchenbewässerung doch noch realisieren könnte?



  • Für den Anschluss von Unterflurberegnungsanlagen ist in Deutschland nach wie vor die DIN 1988-100 gültig und bis zu deren Überarbeitung nicht die DIN EN 1717.

    Das heißt, diese Anlagen dürfen nur mittels freiem Auslauf abgesichert werden. In Deutschland sind dafür Systemtrenner BA unzulässig. Das schreibt auch der von Andi 2023 über sein Produkt.




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    M.G.Wetrow

  • Das verstehe ich jetzt nicht, die DIN 1988-100 gewährt doch für den häuslichen Gebrauch für Flüssigkeitskategorie 5 eine Sicherungseinrichtung der Kategorie 4 (siehe meinen vorletzten Post).

  • Nein, das tut die 1988-100 nicht.

    Deine Grafik ohne Quellenangabe ist falsch. Die vermeintliche Ausnahme gibt es nicht.




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    M.G.Wetrow

  • Nein, das tut die 1988-100 nicht.

    Deine Grafik ohne Quellenangabe ist falsch. Die vermeintliche Ausnahme gibt es nicht.

    Eins vorweg: Ich habe von dem Thema hier keine Ahnung und stelle deshalb nur Fragen, die dem TE eventuell helfen könnten den Punkt von ThomasMD zu verstehen:

    Warum ist diese Grafik falsch? Nach meinem Verständnis ist der obere Teil ein Auszug aus DIN EN 1717:2011-08, 6.1, Tabelle 3 und der untere Teil ein Auszug aus DIN 1988-100:2011-08, Anhang A, Tabelle A.1. Wo genau liegt also der Fehler und warum ist da ein Fehler drin, wenn es doch nur Zitate aus den Normen sind und die DIN 1988-100 gem. Vorwort doch nur zusammen mit DIN EN 1717 anzuwenden ist?

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Wo genau liegt also der Fehler und warum ist da ein Fehler drin

    Der Fehler liegt in der Interpretation.

    Der untere Teil ist richtigerweise ein Auszug aus der der Tabelle A1 aus dem Anhang der 1988-100 und nach der sind nur freie Ausläufe AA, AB und AD zulässig.




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

  • ThomasMD: Du scheinst tatsächlich recht zu haben. Ich habe folgendes Gerichtsurteil gefunden:


    Der DIN-Normenausschuss Wasserwesen bezieht im Januar 2021 Stellung zur Diskussion um die normenkonforme Systemtrennung nach den Normen DIN EN 1717 und DIN 1988-100 aus dem Jahr 08/2011:

    Zitat

    "in Bezug auf Ihre Anfrage vom 2020-10-29, mit der sich das zuständige Normungsgremium NA 119-07-07-01 AK „Überarbeitung DIN 1988.100“ eingehend beschäftigt hat, teilen wir Ihnen folgendes mit.

    Unterflurverlegte Beregnungsanlagen sind nach DIN 1988-100 entgegen der DIN EN 1717 (Tabelle 3) auch im häuslichen Bereich mit einer Sicherungseinrichtung, die für die Flüssigkeitskategorie 5 geeignet ist, abzusichern z.B. ungehinderter freier Auslauf Familie A Typ A nach DIN EN 13076 oder freier Auslauf mit nicht kreisförmigem Überlauf (uneingeschränkt) Familie A Typ B nach DIN EN 13077 oder freier Auslauf mit Injektor Familie A Typ D nach DIN EN 13079.

    Die abschwächende Einstufung nach DIN EN 1717 - Tabelle 3 für den häuslichen Bereich auf die Flüssigkeitskategorie 4 ist für Deutschland nicht gegeben. Der Einsatz z.B. eines Rohrtrenners mit kontrollierbarer reduzierter Mitteldruckzone Familie B Typ A nach DIN EN 12729 reicht nicht aus."


    So ein verdammter Mist, ich hatte schon gedacht, ich könnte die Angelegenheit mit dem Gala-Bauer glimpflich regeln. Das bedeutet jetzt für mich, dass die ganze Aktion mit der unterirdischen Schlauchverlegung eigentlich umsonst war, denn die Umsetzung solch einer Sicherungseinrichtung für einen Privathaushalt ist ja (finanzieller) Schwachsinn! Was mach ich jetzt bloß... :(

    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Zitat als solches formatiert

  • ThomasMD: Du scheinst tatsächlich recht zu haben. Ich habe folgendes Gerichtsurteil gefunden:


    Der DIN-Normenausschuss Wasserwesen bezieht im Januar 2021 Stellung zur Diskussion um die normenkonforme Systemtrennung nach den Normen DIN EN 1717 und DIN 1988-100 aus dem Jahr 08/2011: …

    Das ist die Stellungnahme eines Normausschusses, kein Gerichtsurteil!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Du hast recht, da habe ich mich verguckt. Was bedeutet das nun im Klartext? Die beiden DIN-Normen scheinen ja tatsächlich unterschiedliche Aussagen zu treffen, was Ausnahmen (im häuslichen Bereich) angeht.


    Edit: DIN 1988-100 ist wohl die deutsche Ergänzung für die europäische DIN EN 1717, in der aber Ausnahme-Regelungen scheinbar fehlen...

    Zitat

    Entgegen der DIN 1988–100 [2] sieht die europäische Norm DIN EN 1717 in Tabelle 3 einige Ausnahmeregelungen für bestimmte Apparate und Entnahmestellen im häuslichen und privaten Gebrauch vor, zum Beispiel bei Unterfluranlagen für Grünflächenbewässerung. Demnach wäre hier eine der Flüssigkeitskategorie 4 zugeordnete Sicherungseinrichtung (Systemtrenner) zulässig. Aktuell finden im Zuge der Überarbeitung der DIN EN 1717 Diskussionen um diese Ausnahmeregelungen auf europäischer Ebene statt. Ein abschließendes Ergebnis wird erst mit der Neuauflage dieser Norm erwartet.


    Unabhängig davon gilt in Deutschland bei fehlender Übereinstimmung: DIN 1988–100 ist der DIN EN 1717 übergeordnet und muss zu dieser als Ergänzungsnorm angewandt werden. Insofern kommt in Deutschland zur Absicherung bei Flüssigkeitskategorie 5 nach wie vor nur ein „freier Auslauf“ Typ AA oder AB in Frage, wie er in Trinkwassertrennstationen generell üblich ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Zitat zur besseren Erkennbarkeit formatiert!

  • Zwei Fragen, die sich mir stellen, um meine Installation noch irgendwie nutzen zu können.
    1) Wenn ich die Verbindung zum Tröpfchenschlauch nur bei Anwendung zusammenstecken würde, wäre da eine andere Situation gegeben, oder kommt es auf das gleiche raus?

    2) Wenn ich lediglich den Schlauch für die Schlauchbox mit der Handbrause nutzen würde, welche Sicherungseinrichtung bräuchte ich am Hauptwasserhahn?

  • Wenn ich die Verbindung zum Tröpfchenschlauch nur bei Anwendung zusammenstecken würde

    Rein rechtlich macht das keinen Unterschied. Früher gabe es mal den Ausnahmepassus der erlaubten "kurzzeitigen Verbindung" zu trinkwassergefährdeten Einrichtungen. Hier waren die Nachfüllschläuche der Heizungsanlagen gemeint. Das ist seit 2004 weggefallen.

    welche Sicherungseinrichtung bräuchte ich am Hauptwasserhahn?

    Kommt darauf an, was Du mit Hauptwasserhahn meinst und auf welcher geodätischen Höher der sich befindet.




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    M.G.Wetrow

  • Also mit Hauptwasserhahn meine ich den Hahn, wo jetzt das Kupferrohr dran montiert ist. Ich weiß jetzt nicht, was geodätische Höhe ist, aber die Auslaufhöhe liegt in etwa gleich hoch mit der Schlauchbox auf der Rückseite des Hauses.

  • Was mach ich jetzt bloß... :(

    Erklärst Du mal, warum der Spülkastenvorschlag von Dir so brüsk abgelehnt wurde?

    welche Sicherungseinrichtung bräuchte ich am Hauptwasserhahn?

    Hier könnte Dein Schweizer Systemtrenner BA funktionieren, wenn das DVGW-Zertifikat echt ist.

    Die Sicherungseinrichtung muss auf jeden Fall oberhalb des niedrigsten Ablaufs liegen.




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    M.G.Wetrow

  • ThomasMD , meine Frage

    Verstehe ich richtig, dass der dauerhafte Betrieb von am Boden liegenden Tröpfelschläuchen per Schlauchkuppelung an Trinkwasserleitungen nur über einen freien Auslauf, also bspw. ein sog. "Hauswasserwerk" zulässig ist?

    Scheint untergegangen zu sein. Magst Du noch antworten?


    Müssten / sollten die Verkäufer von Tröpfelschläuchen & Co nicht auf diese Notwendigkeit beim Anschluss hinweisen? Okay, nicht ernst gemeint! Dann kauft die ja keiner mehr ...


    (Wie praktisch, dass unsere - bis auf die auf dem Dach - alle an der Regenwassernutzung mit freiem Auslauf hängen ... Für die auf dem Dach würde ich 'mal über den Einsatz des

    oder bauähnliche nachdenken! Werden die Dinger eigentlich aus massivem Gold gegossen? Zu den Preisen fällt einem ja nichts mehr ein ... )

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Scheint untergegangen zu sein. Magst Du noch antworten?

    Ich hatte angenommen, das wäre inzwischen klar geworden.

    Alle Ausläufe, die dem direkten Kontakt mit Erdreich, tierischen und anderen Exkrementen und Regenwasser ausgesetzt sind, müssen für die Gefährdungsklasse 5 abgesichert sein und das heißt nach wie vor freier Auslauf.

    auf dem Dach würde ich 'mal über den Einsatz des

    oder bauähnliche nachdenken!

    Das dürfte sich nach dem obigen Satz erledigt haben.

    Entweder hängst Du die Tröpfler ebenfalls ans Regenwasser und spendierst ihnen eine kleine Pumpe oder wir überlegen gemeinsam, wie das Problem angegangen werden könnte. Ich kenne Deine Dachsituation nicht...




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow