Zisterne: Abstand Zisterne zu Hauswasserwerk

  • Hallo,


    ich plane eine Zisterne für Garten und Toiletten/Waschmanine zu installieren.


    Der Abstand zwischen der Zisterne bis zum Hauswasserwerk (also der Verlegeweg der Saugleitung) ist ca. 34 Meter und der Höhenunterschied von Unterkante Zisterne bis Saugpumpe ca. 5,00 Meter.


    Der Höhenunterschied zwischen der höchstgelegenen Entnahmestelle (Toilette) und Hauswasserwerk ist ca. 5 Meter.



    Fragen:


    1.) Gibt es eine Saugpumpe die diese Entfernung verlässlich saugen kann?


    2.) Welche Alternative gibt es hierzu?


    3.) Ist eine Tauchpumpe (in der Zisterne) grundsätzlich genauso verlässlich wie eine Saugpumpe?



    Viele Fragen und hoffentlich von Euch auch gute Antworten. ;)

  • Auf die Schnelle:


    Zu 1. Nein

    Zu 2. Siehe 3.

    Zu 3. Ja


    Ergänzend: Waschmaschinen in denen menschliche Kleidungsstücke gewaschen werden soll, müssen an Trinkwasser angeschlossen werden.




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

  • Ergänzend: Waschmaschinen in denen menschliche Kleidungsstücke gewaschen werden soll, müssen an Trinkwasser angeschlossen

    Sicher?

    Zumindest das Bundesverwsltungsgeticht sah das in diesem Urteil aus dem Jahr 2011 anders. Wäsche mit Regenwasser zu waschen verstoße weder

    Zitat

    gegen Rechtsvorschriften noch gegen gesundheitliche Gründe

    urteilten die Richter damals.

    Dass in der Zisterne bzw. der Zuleitung ggfs. Filter, die Verunreinigungen aus dem Regenwasser "entnehmen" vorhanden sein müssen, ist davon natürlich unberührt.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Ergänzend: Waschmaschinen in denen menschliche Kleidungsstücke gewaschen werden soll, müssen an Trinkwasser angeschlossen werden.

    Woraus soll sich das zwingend ergeben?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Jetzt musste ich doch erstmal suchen, weil unter Trinkwasser-Hygienikern Konsens ist, dass im frischgewaschenen Pulli außer dem Träger desselben kein Leben stecken darf. Dies gilt umso mehr, als vorwiegend bei niedrigen Temperaturen gewaschen wird, die keinerlei keimtötende Wirkung haben.

    Auf die Schnelle habe ich in der Trinkwasserverordnung folgenden Passus gefunden:




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

  • Das Umweltbundesamt sieht keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Wäschewaschen mit Regenwasser.

    Nur bei Personen mit Gesundheitsrisiken. Laut Umweltbundesamt werden beim eigentlichen Waschvorgang vorhandene Keime durch Waschmittel und Temperatur abgetötet, bei Spülen mit (kaltem) Regenwasser allerdings nicht. Um das dadurch entstehende Risiko der Keimübertragung auszuschließen, empfiehlt das UBA entweder das Regenwasser entsprechend aufzubereiten oder die Wäsche nach dem Waschen grundsätzlich zu bügeln.

    Und, wie schon gesagt, auch das Bundesverwaltungsgericht geht in seinem Urteil aus dem Jahr 2011 davon aus, dass die Nutzung von Regenwasser zum Wäschewaschen zulässig ist.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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  • Hier noch der direkte Link zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

    Demnach gäbe es keine wissenschaftliche Erkenntnis, dass durch die Verwendung von Regen- als Waschwasser kein generelles Gesundheitsrisiko bestünde.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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  • Demnach gäbe es keine wissenschaftliche Erkenntnis, dass durch die Verwendung von Regen- als Waschwasser kein generelles Gesundheitsrisiko bestünde.

    ?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Hier noch der direkte Link zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

    Demnach gäbe es keine wissenschaftliche Erkenntnis, dass durch die Verwendung von Regen- als Waschwasser kein generelles Gesundheitsrisiko bestünde.

    Der letzte Satz muss natürlich heißen ( Skeptiker Danke für den Hinweis)

    Zitat

    Demmach gäbe es keine wissenschaftliche Erkenntnis, dass durch die Verwendung von Regen- als Waschwasser ein generelles Gesundheitsrisiko bestünde.

    Außerdem noch diese Formular der Stadt München zur Regenwassernutzung, in dem die Nutzung zum Wäschewaschen explizit vorgesehen ist.

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  • Dankeschön saibot2107 für diese Argumentation. Nach dem Lesen dieser "Unbedenklichkeitsbescheinigung" sollte sich das Wäschwaschen mit Regenwasser von selbst verbieten:

    Nur bei Personen mit Gesundheitsrisiken

    Wer kann dauerhaft ausschließen, für solche Personen zu waschen?

    Laut Umweltbundesamt werden beim eigentlichen Waschvorgang vorhandene Keime durch Waschmittel und Temperatur abgetötet,

    Da hat im UBA jemand geantwortet, der von Mikrobiologie keinerlei Kenntniss hat und einseitig nur im Thema Wassersparen zu Hause ist.

    Jeder kann sich selbst die Fragen beantworten, welch desinfizierende Wirkung dreißiggrädiges Wasser und der Gebrauch von Haushaltswaschmitteln haben könnte.


    bei Spülen mit (kaltem) Regenwasser allerdings nicht.

    Spülen also mit 70 grädigem Regenwasser?

    Keimübertragung auszuschließen, empfiehlt das UBA entweder das Regenwasser entsprechend aufzubereiten oder die Wäsche nach dem Waschen grundsätzlich zu bügeln.

    Alles sehr gebrauchstaugliche Tipps.


    Ich brauche gar keine Argumente zusammenzusuchen.

    Das hat das UBA schon gemacht.




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

  • ThomasMD

    Ich wollte mit meiner Argumentation nur Aufzeigen, dass es - entgegen Deiner Aussage hier - sehr wohl grundsätzlich zulässig ist, die Waschmaschine mit Regenwasser zu betreiben.

    Dass dies grundsätzlich ohne erhöhte Keimbelastung möglich ist, sieht übrigens nicht nur das UBA so, sondern auch die "Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzug e.V."


    Hier wird aufgezeigt, warum die Keimbelastung des Regenwasser bei nach den Regeln der Technik installierten Regenwassernutzungsanlage keine deutlich erhöhte Keimbelastung aufweist. Der Grundgedanke hierbei ist, dass Regenwasser grundsätzlich keimfrei vom Himmel fällt und entsprechende Belastungen nur vom Dach und/oder der Lagerung kommen können. Eine Keimbelastung vom Dach kann demnach vermieden werden, in dem nicht direkt die ersten Liter in der Anlage gespeichert werden, sondern der Regen erstmal Dach (und Luft) reinigt. Die Keimbelastung aus der Speicherung durch eine nach den Regeln der Technik gebaute Anlage. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass für Waschwasser keine Trinkwasserqualität nötig ist, sondern das als Standard die Regeln für Badegewässer gelten, entsprechende Quellen werden leider nicht genannt, das Bundesverwaltungsgericht geht aber im bereits verlinkten Urteil ebenso davon aus, dass für Waschwasser keine Trinkwasserqualität vorhanden sein muss. Eine Quelle, die diese Annahme bestätigt, ist z. B. diese Broschüre des Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz aus dem Jahr 2004. Auf Seite 7 heißt es:

    Zitat

    Moderne Regenwassernutzungsanlagen mit Filterung, integrierter Trinkwassernachspeisung und Steuerung arbeiten nahezu vollautomatisch und liefern eine gute Wasserqualität.

    Unter bestimmten Betriebsbedingungen kann aufgefangenes Regenwasser mit hygienisch relevanten Keimen belastet sein. Jedoch ist die Keimbelastung im Allgemeinen in äußerst geringen Konzentrationen vorhanden und führt für die genannten Einsatzbereiche zu keinen Einschränkungen. Langjährige wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen die Wasserqualität in den anlagen. In der Regel werden die Grenzwerte der Europäischen Verordnung für Badegewässer unterschritten.

    Voraussetzung für die Sicherung der erforderlichen Wasserqualität ist die Einhaltung bestimmter technischer Mindeststandards, die in den folgenden Kapiteln dargestellt werden. Werden diese eingehalten, lässt sich das Regenwasser auch langfristig im Regenwasserbehälter speichern.

    Und auf Seite 10 heißt es (Hervorhebung durch mich):

    Zitat

    Der Einsatz von Regenwasser ist überall dort möglich, wo keine Trinkwasserqualität erforderlich ist. Anwendungsbereiche im privaten Haushalt sind die Toilettenspülung, das Wäsche waschen und die Gartenbewässerung. Weitere Beispiele für eine mögliche Nutzung sind z. B. die Reinigung von Terrassen und Gartenmöbeln sowie die Befüllung von Aquarien und Gartenteichen.

    In diesem Artikel aus dem Jahr 2000 kommen sowohl Dr. Reinhard Holländer von der Landesuntersuchungsanstalt für Chemie, Hygiene und Veterinärmedizin Bremen, als auch Prof. Dr. Friedrich Karl Lücke von der Fachhochschule Fulda und Prof. Dr. Dirk Schoenen von der Universität Bonn zu Wort. Während letzterer der Meinung ist, dass ein gewisses Restrisiko bei der Nutzung von Regenwasser zum Wäsche waschen nicht ausgeschlossen werden kann, sind Herrn Lücke keine gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge Regenwassernutzung zum Wäsche waschen bekannt und Herr Holländer geht davon aus, dass mehr Keime durch die Schmutzwäsche in die Waschmaschine eingetragen werden, als über den Wasserpfad.


    In diesem Beitrag wird zusätzlich die Frage aufgeworfen, woher eine Keimbelastung in Regenwasser überhaupt kommen soll. Als eine der wenigen möglichen Quellen wird Vogelkot auf dem Dach genannt, der aber gem. dem Beitrag Wärme und ein ausreichend hohes Nährstoffangebot benötigt, um sich außerhalb eines Wirtsorganismus vermehren zu können, was für eine gem. den Regeln der Technik installierte Regenwassernutzungsanlage verneint wird.


    Ich bleibe damit dabei, dass die Nutzung von Regenwasser in der Waschmaschine grundsätzlich zulässig ist und nur im Einzelfall, z.B. bei bestimmten Dacheindeckungen (Kupfer, Zinn, Bitumen) und in besonders sensiblen Bereichen (Krankenhäuser, Kindergärten, Altenheime) nicht zum Einsatz kommen sollte.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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  • Auf die Schnelle habe ich in der Trinkwasserverordnung folgenden Passus gefunden:

    Das ist allerdings nur die Begriffsbestimmung für "Trinkwasser".
    Die Tatsache, dass Trinkwasser gemäß dieser Verordnung u.a. zum Trinken und zum Waschen geeignet ist bedeutet nicht umgekehrt, dass ausschließlich Trinkwasser getrunken werden oder mit ihm gewaschen werden darf.

    Niemand verbietet mir, ein Glas Wein zu trinken obwohl das unzweifelhaft kein Trinkwasser ist. Und niemand verbietet mir, meine Wäsche mit Regenwasser zu waschen, oder auch nur 3 Tage auszulüften oder auch gar nicht zu waschen.

  • Bisher war es doch so, dass in einem privaten Haushalt die Möglichkeit bestehen muss, Wasser mit Trinkwasserqualität zum waschen der Wäsche zu nutzen. Daneben darf aber jederzeit ein Anschluss vorhanden sein, der Wasser mit geringerer "Qualität" liefert. Ob dieser genutzt wird, steht in der Eigenverantwortung des Verbrauchers.


    Davon zu unterscheiden ist die gewerbliche Nutzung, also in der Lebensmittelverarbeitung, Wäschereien, etc. Dazu gab es auch einmal eine Drucksache des Bundesgesundheitsministeriums, müsste ich einmal in meinem Archiv stöbern.


    Mag sein, dass mein Kenntnisstand veraltet ist, aber bis mir jemand das Gegenteil beweist, gehe ich weiterhin davon aus, dass ich als Privatperson mit meiner Wäsche machen darf was ich möchte.

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  • gehe ich weiterhin davon aus, dass ich als Privatperson mit meiner Wäsche machen darf was ich möchte.

    Das ist der Fall.

    Ich betrachte die Frage aus der Sicht eines verantwortlichen Unternehmers, der eine solche Anlage installieren soll.

    Nach dem Besorgnisgrundsatz, formuliert bereits 1966 durch das Bundesverwaltungsgericht, muss unterschieden werden, "dass je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden sein kann, um so höhere Anforderungen sind an die Unwahrscheinlichkeit des Schadeneintritts zu stellen."

    Unter diesem Grundsatz anzunehmen, lauwarmes Wasser und Waschmittel wie Ariel oder Spee hätten eine desinfizierende Wirkung und Regenwasseranlagen würde zuerst den Schmutz vom Dach in die Kanalisation spülen und nur sauberes keimfreies Wasser in einen sauberen Behälter mit Konstanttemperaturen kleiner 20°C spülen und dort unter optimalen keimverhindernden Bedingungen verweilen, ist schlicht naiv.




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    M.G.Wetrow

  • Unter diesem Grundsatz anzunehmen, lauwarmes Wasser und Waschmittel wie Ariel oder Spee hätten eine desinfizierende Wirkung und Regenwasseranlagen würde zuerst den Schmutz vom Dach in die Kanalisation spülen und nur sauberes keimfreies Wasser in einen sauberen Behälter mit Konstanttemperaturen kleiner 20°C spülen und dort unter optimalen keimverhindernden Bedingungen verweilen, ist schlicht naiv.

    Da Frage ich mich aber, warum es überhaupt Regeln der Technik gibt, wenn es naiv ist zu glauben, dass Fachfirmen u der Lage sind, Regenwassernutzungsanlage entsorechend den Regeln der Technik zu installieren, so dass die Nutzung von Regen- als Waschwasser relativ keimfrei möglich ist und warum z.B. die Stadt München eben genau diese Nutzung zulässt, wenn dass - nach Deiner Aussage - doch die größten Keimschleudern sind.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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  • dass je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden sein kann, um so höhere Anforderungen sind an die Unwahrscheinlichkeit des Schadeneintritts zu stellen."

    Sehr weit hergeholt. Gibt es dokumentierte Infektionen, die durch eine Nutzung von regenwassergespeisten Waschmaschinen begünstigt wurden?

  • Da Frage ich mich aber...

    Frag Dich besser, wieviele Regenwassernutzungsanlagen von Fachfirmen und dann sogar noch nach den aRdT errichtet wurden, glauben doch viele Installateure, dafür gäbe es keine einzuhaltenden Regeln.

    Was glaubst Du, wie oft ich sogar umschaltbare Verbindungen zwischen Regenwasser und Trinkwasserleitungen finde und der Inhaber versichert, dass sei von der Firma vor zehn Jahren so gebaut worden.




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

  • Frag Dich besser, wieviele Regenwassernutzungsanlagen von Fachfirmen und dann sogar noch nach den aRdT errichtet wurden, glauben doch viele Installateure, dafür gäbe es keine einzuhaltenden Regeln.

    Was glaubst Du, wie oft ich sogar umschaltbare Verbindungen zwischen Regenwasser und Trinkwasserleitungen finde und der Inhaber versichert, dass sei von der Firma vor zehn Jahren so gebaut worden.

    Das bestreite ich ja gar nicht.

    Es ändert aber nichts daran, dass es grundsätzlich zulässig ist, was Du in Beitrag #2 verneint hast.

    Von einer nach dem Regeln der Technik installierten Regenwassernutzungsanlage, die außerdem nach den Regeln der Technik gewartet wird, geht in der Regel bei Nutzung des Regen- als Waschwasser keine erhöhte gesundheitliche Gefahr aus.

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  • Von einer nach dem Regeln der Technik installierten Regenwassernutzungsanlage, die außerdem nach den Regeln der Technik gewartet wird

    Zeig mir eine Einzige...




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

  • Zeig mir eine Einzige...

    Dir ist schon klar, dass Du hier unmöglichen forderst?

    Ansonsten behaupte ich, dass das von mir Gesagte für jede Anlage, die nach DIN EN 16941-1 geplant und installiert wurde, unter zusätzlicher Beachtung der DIN 1989-100, der TrinkwV, der AVBWasserV und weiterer zugehörigen Regelwerke, gilt, vgl. hier.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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  • Ergänzend: Waschmaschinen in denen menschliche Kleidungsstücke gewaschen werden soll, müssen an Trinkwasser angeschlossen werden.

    Ich muss hierauf nochmal zurückkommen, weil mich Deine Meinung hier ernstlich interessiert.

    Wenn Du wirklich Recht hättest, dass Textilwaschmaschinen nur mit Trinkwasser betrieben werden dürften, wie erklärst Du dann, dass DIN 1989-100:2022-07 - Regenwassernutzungsanlagen - Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 16941-1 - in Tabelle 1 den personenbezogenen Tagesbedarf an Regenwasser für Textilwaschmaschinen angibt?

    Oder liegt hier vielleicht insofern eine Verwechslung vor, als dass in Mietshäusern, in denen einen Regenwassernutzungsanlage vorhanden ist, bei Waschmaschinen beide Anschlüsse vorhanden sein müssen, damit der Mieter die Wahl hat, ob er die Waschmaschine mit Regenwasser, Trinkwasser oder eventuell sogar beidem betreiben möchte?

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  • Jetzt habe ich doch einmal nachgeschaut:


    Hier ein Zitat aus den Ausführungshinweisen TrinkwV MLR BW Stand 06. Oktober 2020, Seite 7


    https://mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/dateien/PDFs/Verbraucherschutz/Trinkwasserverordnung-Ausf%C3%BChrungshinweise_2020.pdf



    Zitat

    Nach § 2 Abs. 2 gilt die TrinkwV für Anlagen mit Wasser, das nicht die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch hat (z. B. Dachablauf-, Brauch-, Grauwasser- anlagen und sonstige Betriebswasseranlagen) und die zusätzlich zu den Wasserversorgungsanlagen nach § 3 Nr. 2 genutzt werden, nur insoweit in der TrinkwV ausdrücklich auf solche Anlagen Bezug genommen wird. Daraus ergibt sich, dass für die in § 3 Nr. 1a genannten Zwecke grundsätzlich Wasser von Trinkwasserqualität zur Verfügung stehen muss. Dies gilt nicht nur für Anlagen in den Wohnbereichen, sondern auch in ande-

    ren Bereichen, z.B. an Bord von Schiffen. Das Gesundheitsamt kann aber grundsätzlich nicht verfügen, dass eine Privatperson, z.B. für das Wäschewaschen, zwingend Trinkwasser verwenden muss.



    Gem. TrinkwV §2 (1) ee ist


    Zitat

    ee)

    zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen, oder...

    so zu verstehen, dass hierunter auch das Wäschewaschen fällt.


    Wie ich bereits geschrieben habe, kann ich jedoch als Privatperson meine Wäsche waschen wie ich möchte, von mir aus auch in einer Pfütze im Garten.


    Für Planer und ausführende Firmen sieht es etwas anders aus. Sie müssen die Möglichkeit vorsehen, dass der Verbraucher Wasser mit Trinkwasserqualität zum Wäschewaschen zur Verfügung hat. Parallel dazu darf jedoch auch eine Nichttrinkwasseranlage vorhanden sein. Diese ist wie die Trinkwasseranlage durch einen Fachbetrieb zu installieren und der Behörde anzuzeigen.


    Bei gewerblicher Nutzung ist die Verwendung von Trinkwasser verpflichtend, hier greifen noch weitere Anforderungen (Bsp. Lebensmittelrecht etc.). Das betrifft beispielsweise Berufskleidung, Reinigungstücher, Handschuhe usw. In wieweit es hier noch Unterscheidungen hinsichtlich Betriebsgröße gibt (Handwerk, Lebensmittelindustrie) das müsste ich nachfragen. Soweit mir bekannt gibt es Erleichterungen für Klein(st)betriebe.


    Man kann also nicht sagen, dass Wäschewaschen mit Nichttrinkwasser (Brauchwasser) grundsätzlich unzulässig wäre, sondern es gibt Bereiche in denen es unzulässig ist und Bereiche in denen es durchaus zulässig ist.

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  • Grunsätzliches:

    Regenwasser ist Regenwasser.

    Zisternenwasser = Grauwasser.


    Regenwasser ist perse nicht schlechtes. Erst du die Lagerung und Zusammelleitung über Oberflächen wird es zu Grauwasser. Grauwasser ist jegliches Wasser, welches keinerlei Güte unterliegt, sofern es Großteils aus Wasser besteht.

    UNd genau das macht es zum Problem. Es kann mit allerlei belastet sein. Kupfer/Blei/Zink//Microben/Keimen/Pilzen/Viren/ Schwebstoffen & Schwemmstoffe, Pestizide ect ect.

    Das alles schafft das Waschmittel nicht und auch die Waschmaschine kann Zickig darauf sein,

    99% Alles Ziosternen haben keinerlei Filteranlagen die nur annähernd was können, Ein Sand und Laubfang ist nur für das Grobe um die Pumpe zu schützen.

    Eine Anlage zur Wasseraufbereitung nach der Zisterne ist mir noch nie über den Weg gelaufen.


    Wenn der Gerätehersteller nicht expizit davon spricht was für Wasser seine Maschine braucht, kann es auch ähnliches Wasser sein. (Sauber, gefiltert, frei schon Schadstoffen)

    Denn, und das ist Lustig, das Trinkwasser welches in die Waschmaschiene läuft, ist beim eInfliesen in die Maschine schon kein Trinkwasser mehr.


    Was also daraus machen.

    Ich kenne Familien die waschen mit einer seperaten Waschmaschine nur Arbeitskleidung über Regenwasser. Das entspricht dann auch der Textpassage von ThomasMD , da Arbeitskleidung in der Regel nur vorrübergehend auf dem Körper getragen wird bzw das Risiko hier gering ist. Bitte jetzt nicht nicht Krankenhausarbeitskleidung gleich ziehen.


    Meinetwegen kann man das machen, wie ich eine Zeile weiter oben geschrieben habe. Alles andere bedarf eine vernüftigen und Kostenintensiven Aufbereitung und saubere Wäsche zu haben.

    Das vernichtet dann aber den Kostenvorteil, da Abwasser für das Grauwasser bezahlt werden muss, sowie die Zähleinrichtung und eben der Invest in die Anlage.

    Und da hören die meisten dann schon auf, darüber weiter nachzudenken und stampfen das Thema ein.

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

  • 99% Alles Ziosternen haben keinerlei Filteranlagen die nur annähernd was können, Ein Sand und Laubfang ist nur für das Grobe um die Pumpe zu schützen.

    Eine Anlage zur Wasseraufbereitung nach der Zisterne ist mir noch nie über den Weg gelaufen.

    Dass sind dann aber keine Zisternen, die den anerkannten Regeln der Technik zur Nutzung von Regenwasser entsprechen. Regenwassernutzungsanlagen, die DIN EN 16941-1 in Verbindung mit DIN 1989-100 entsprechen, müssen über Filter verfügen, die im Speicherzulauf installiert werden und dürfen sowohl innerhalb als auch außerhalb von Regenwasserspeichern angeordnet werden. Filter im Sinne der DIN 1989-100 bestehen dabei aus Filtergehäuse sowie einem oder mehreren mechanisch wirkenden Filtereinsätzen, vgl. nachfolgende Abbildung (Bild B.1 aus DIN EN 16941-1:2018-06, Anhang B)



    Wahrscheinlich haben wir aber die ganze Zeit von unterschiedlichen Anlagen gesprochen: größere "Regentonnen" auf der einen Seite, die einfach an das Regenfallrohr des Daches ohne weitere Maßnahmen angeschlossen werden und Regenwassernutzungsanlagen gem. DIN EN 16941-1 in Verbindung mit DIN 1989-100 auf der anderen Seite. In ersterem Fall darf/sollte das gesammelte Wasser wohl tatsächlich nicht zum Wäschewaschen verwendet werden. Im zweiten Fall ist diese Anwendung in den anerkannten Regeln der Technik explizit vorgesehen. Für mich, der ich kein Experte auf diesem Gebiet bin, hat sich der Ausgangsbeitrag so gelesen, dass tatsächlich eine Anlage gem. DIN EN 16941-1 in Verbindung mit DIN 1989-100 geplant ist, auch wenn nicht ganz klar ist, ob die Anlage in Eigenleistung oder durch einen Fachbetrieb installiert werden soll.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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  • ... bisher gings ja um die pösen Bakterien. Hat den schon jemand an die gelösten Stoffe gedacht? :)

    Salze, Schwermetalle, Nitrate usw. alles was so im der Luft rumschwirrt.

    Würde ich mir je nach Lage meiner Flächen auch genauer überlegen. Aufm Land wohl kein Problem. Großstadt mit Industrie .... Grade wenn Schornsteine in der Nähe sind.

    Das bekommste auch nicht mit Waschmittel in den Griff.

  • Wahrscheinlich haben wir aber die ganze Zeit von unterschiedlichen Anlagen gesprochen: größere "Regentonnen" auf der einen Seite, die einfach an das Regenfallrohr des Daches ohne weitere Maßnahmen angeschlossen werden und Regenwassernutzungsanlagen gem. DIN EN 16941-1 in Verbindung mit DIN 1989-100 auf der anderen Seite. In ersterem Fall darf/sollte das gesammelte Wasser wohl tatsächlich nicht zum Wäschewaschen verwendet werden. Im zweiten Fall ist diese Anwendung in den anerkannten Regeln der Technik explizit vorgesehen. Für mich, der ich kein Experte auf diesem Gebiet bin, hat sich der Ausgangsbeitrag so gelesen, dass tatsächlich eine Anlage gem. DIN EN 16941-1 in Verbindung mit DIN 1989-100 geplant ist, auch wenn nicht ganz klar ist, ob die Anlage in Eigenleistung oder durch einen Fachbetrieb installiert werden soll.

    :bier:


    Und praktisch kann man solche Anlagen fertig zusammengestellt als Paket kaufen, hier bspw. und dort werden diese für die Gartenbewässerung, Toilettenspülung und Waschmaschinenbetrieb beworben - was zugegebenermaßen nichts heißen muss.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • ... bisher gings ja um die pösen Bakterien. Hat den schon jemand an die gelösten Stoffe gedacht? :)

    Salze, Schwermetalle, Nitrate usw. alles was so im der Luft rumschwirrt.

    Würde ich mir je nach Lage meiner Flächen auch genauer überlegen. Aufm Land wohl kein Problem. Großstadt mit Industrie .... Grade wenn Schornsteine in der Nähe sind.

    Das bekommste auch nicht mit Waschmittel in den Griff.

    Siehe

    Zitat von DIN EN 16941-1:2018-06, 5,9

    Eine Risikobewertung muss durchgeführt werden, um festzustellen, ob die Anlage sicher und zweckmäßig ist. Sie sollte während der Planungsphase erfolgen.

    Die Risikobewertung muss die Auswirkungen der Exposition und des möglichen Einwirkens der Anlage auf Menschen, die Umwelt und Sachwerte in Betracht ziehen.

    Die Risikobewertung muss Planung, Installation, Prüfung und Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung der Anlage, einschließlich Wasserqualität, Standsicherheit, elektrische Sicherheit und Zugangsmöglichkeit berücksichtigen.

    Wie gesagt, bei einer den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Anlage sind alle diese Punkte berücksichtigt, um eine gefahrlose Nutzung des Regenwassers zu ermöglichen. Bei einer Risikobewertung kann dabei natürlich auch rauskommen, dass im konkreten Einzelfall die Installation einer Regenwassernutzungsanlage (auch für den Anschluss an eine Waschmaschine) nicht möglich ist.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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