Wasser auf Bodenplatte unterm schwimmenden Estrich

  • Hallo liebe Bauexperten,

    zunächst einmal vielen Dank für die Schaffung dieses Forums und den Wissensaustausch.
    (Wissen ist das einzige Gut, welches sich vermehrt wenn man es teilt :) )

    Vorgeschichte:
    Wir haben im Jahr 2017 eine Doppelhaushälfte Baujahr 2007 mit Wohnkeller gekauft.
    Der Keller hatte ursprünglich mal einen Wasserschaden (Es war die Rede von einer defekten Horizontalsperre, wohl aber schon seit Baubeginn) und somit feuchte Wände im Keller.
    Wir haben das Haus allerdings fertig saniert gekauft, es wurde durch eine Fachfirma, beauftragt durch die Vorbesitzerin, eine neue Horizontalsperre mittels Injektionsverfahren geschaffen.
    Die Wände sind seitdem wir das Haus übernommen haben trocken, allerdings ist die Luftfeuchtigkeit im Keller immer viel höher als im Erdgeschoss.

    Problem:
    Wir hatten nun eine Leckage durch eine Hebepumpe im Keller und die von der Versicherung beauftragte Firma hat festgestellt, dass die Bodenplatte in jedem Kellerraum feucht ist.
    Es wurden nun also in jedem Raum Löcher gebohrt und eine entsprechende Unterdruck-Sauganlage installiert, welche seit einigen Wochen zusammen mit Luftentfeuchtern läuft.
    Als ich nach einigen Tagen mal in die Löcher geschaut habe stand in dem einen Loch auf einmal richtig Wasser, mir wurde aber gesagt, dass dies durch den Unterdruck und eventuelle Wassernester normal sei.
    Über die weiteren Tage ist das Wasser dann verschwunden, bis zum letzten Wochenende, wo nach einem Starkregen in mehreren Löchern wieder Wasser stand.
    Die Trocknungsfirma sagt, dadurch das das Wasser auf der Bodenplatte absolut klar ist wäre es nicht von außen.
    Bei Starkregenereignissen hat schon immer Wasser beim Kellerausgang draußen gestanden, es sieht so aus als wenn dies von der Kellertreppenwand reindrücken würde.

    Fakten laut Baubeschreibung:
    Baugrund: Mittel- bzw. Feinsand

    Grundwasserstand: ca. 2,00m unter Terrain (Der 3,10m tiefe Drainageschacht hatte bei dem Starkregen etwa 5cm Wasserstand, also unter Pumpenstart)

    Fundamente: Stahlbetonstreifenfundament B= 40cm H= 80cm in C20/25
    Wandaufbau Außenwände: 17,5cm Porenbetonmauerwerk, 10cm Dämmung, 4cm Luftschicht, 11,5cm Verblendmauerwerk
    Unterer Abschluss: 40cm verdichtete Kiesschüttung, PE-Folie, 16cm Stahlbetonsohle, 8cm Hartschaumdämmung, 6cm schwimmender Estrich

    Fragen:
    1) Sehe ich es richtig, dass die Horizontalsperre nur das Sympton feuchte Kellerwände behoben hat und offensichtlich nicht die Ursache der feuchten Bodenplatte?
    2) Kann das Wasser von unten durch die Bodenplatte drücken (In den Löchern soll eine Horizontalsperre/Bitumen zu sehen sein)?
    3) Ich habe gelesen, dass die häufigste Ursache die Wand-Sohle Verbindung ist, wie schätzt Ihr dies ein?
    4) Ist hier eine Dichtschlämme oder Schleierinjektion ein geeignetes Mittel und muss dafür der gesamte Estrich inkl. Dämmung raus, oder kann man durchbohren?
    5) Wie geht man hier am besten vor um die Ursache wirklich zu finden?
    6) Könnt Ihr Experten/Fachfirmen im Großraum Hamburg empfehlen, welche hier helfen könnten?


    Vielen Dank im Voraus!
    Ich schlafe seit Tagen kaum und kann kaum Essen, wie konnten wir nur so naiv sein ein Haus mit Aquarium im Boden zu kaufen :wall:

    Schönes Wochenende
    Laie0815

  • Der erste Schritt bei einer Doppelhaushälfte wäre die Nachbarn zu ähnlichen Problemen zu befragen.


    Natürlich kann Wasser durch eine unsachgemäß ausgeführte Bodenplatte drücken, das wäre dann so ziemlich das Worstcase Szenario für jeden Keller mit Estrich.


    Wie sehen die nicht verpressten (Injektion) Innenwände im Keller aus, sind dort Feuchtespuren im Sockelbereich?

  • Hallo BauKing,


    Die andere Hälfte ist vermietet und hat wohl die gleichen Probleme. Wie ich im Nachgang erfahren habe, haben sich die ehemaligen Bauherren, aufgrund der Problematik, mit dem Bauträger in einem Vergleich geeinigt.

    Dieser vermietet das Objekt nun.


    Den Sockelbeteich kann ich leider nicht sehen, weil die aktuellen Kernbohrungen durch den Estrich nicht an den Rändern sind.


    Ich müsste also am besten mal ein Stück an der Außenwand freilegen lassen und dann bei Starkregen schauen ob die Wand im Sockelbereich naß wird?


    Wenn dem nicht so ist muss es wohl durch die Bodenplatte kommen?

    Kann denn Wasser durch eine inatakte(Annahme kein Riss) 16cm starke Bodenplatte drücken?


    Danke

    Laie0815

  • In den Löchern soll eine Horizontalsperre/Bitumen zu sehen sein

    WENN auf der Bopla eine bituminöse Sperre liegt und WENN diese intakt ist. dürfte kein Waserdurch die Bodenplatte kommen, jedenfalls nicht so, dass Du es oben drauf sehen kannst.

    Es gibt Probleme, die lassen sich - wenn überhaupt - nur durch eine ÖRTLICHE Besichtigung klären.

    Das hier dürfte so eins sein.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • WENN auf der Bopla eine bituminöse Sperre liegt und WENN diese intakt ist. dürfte kein Waserdurch die Bodenplatte kommen, jedenfalls nicht so, dass Du es oben drauf sehen kannst.

    Es gibt Probleme, die lassen sich - wenn überhaupt - nur durch eine ÖRTLICHE Besichtigung klären.

    Das hier dürfte so eins sein.

    Hallo Ralf,


    Gibt es hier im Forum ein Expertenverzeichnis?

    Ich suche jemanden im Großraum Hamburg, der sich das Ganze einmal anschauen und hoffentlich beheben kann.

  • aktuell?


    Auf welcher Höhe unter Terrain ist OK Bodenplatte?

    Hallo Thomas,


    Der Grundwasserstand von ca. 2m wird im Bauantrag angegeben, die Oberkante Bodenplatte liegt bei etwa 3m laut Zeichnung.

    Der Drainageschacht hat eine tiefe von 3,1m und ist eigentlich immer trocken.

    Nur bei Starkregenereignissen stehen hier 5-10cm Wasser drinnen.

  • Gibt es hier im Forum ein Expertenverzeichnis?

    Nein. Im Gebiet HH wüsste ich auch keinen.

    , der sich das Ganze einmal anschauen und hoffentlich beheben kann.

    Anschauen, OK, aber Begutachtung sollte von wirtschaftlichen Interessen (Behebung) getrennt sein.

    A begutachtet und gibt Empfehlungen

    B führt aus

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • die Oberkante Bodenplatte liegt bei etwa 3m laut Zeichnung.

    Der Drainageschacht hat eine tiefe von 3,1m und ist eigentlich immer trocken.

    Nur bei Starkregenereignissen stehen hier 5-10cm Wasser drinnen.

    Ich vermute, dass der Anschluss der Bodenplatte an die Wände nicht druckwasserdicht ist. 10 cm würden dann reichen, um immer wieder Wasser eindringen zu lassen.


    Das ganze Konstrukt sollte sich ein firmenunabhängiger Sachverständiger mal ansehen.


    Bei einem Bemessungswasserstand von ca. 1,30 m (3-2 + 0,30 Sicherheitszuschlag) müssen Wände und Bodenplatte druckwasserdicht sein. Schon die 16 cm dicke Bodenplatte wird bei 1 m Druckwasser dicke Backen machen.

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Ich vermute, dass der Anschluss der Bodenplatte an die Wände nicht druckwasserdicht ist. 10 cm würden dann reichen, um immer wieder Wasser eindringen zu lassen.


    Das ganze Konstrukt sollte sich ein firmenunabhängiger Sachverständiger mal ansehen.


    Bei einem Bemessungswasserstand von ca. 1,30 m (3-2 + 0,30 Sicherheitszuschlag) müssen Wände und Bodenplatte druckwasserdicht sein. Schon die 16 cm dicke Bodenplatte wird bei 1 m Druckwasser dicke Backen machen.

    Das wäre dann wohl der Worst Case und da hilft auch keine Bitumenbahn auf der Bodenplatte mehr, oder?

    Allerdings wundert es mich, dass ich im Drainageschacht bisher nie 1m Wassersäule gesehen habe.


    Wie kann ich einen guen Sachverständigen finden, der sein Fach und dieses Thema wirklich versteht?


  • Bei Starkregenereignissen hat schon immer Wasser beim Kellerausgang draußen gestanden, es sieht so aus als wenn dies von der Kellertreppenwand reindrücken würde.

    Vermute ich richtig ,daß der Keller eine Außentreppe hat?

    Dann würde ich als erstes prüfen ob das Wasser unter der Türschwelle reinläuft.

    Servus Klaus

  • Ohne ( eigenes ) Bodengutachten zu den Grundwasserverhältnissen und der Beschaffenheit ( Versickerungsfähigkeit ) des anstehenden Bodens sowie einer genauen Analyse der Bauweise und des vorhandenen Bestands des Kellers wird das nichts. Hierfür gibt es öbuv Sachverständige für Bauwerksabdichtung. Auf die Angaben im Bauantrag zum Grundwasser und zur Bodenbeschaffenheit im Bauantrag ( auf welcher Grundlage ? ) würde ich nichts geben. Wahrscheinlich ist nicht der Bauantrag, sondern die Baubeschreibung im Bauträgerkaufvertrag mit dem Ersterwerber der Doppelhaushälfte gemeint.


    Dass die Probleme immer nach Starkregen auftreten sollen, könnte auch auf den Lastfall Stauwasser hindeuten. Anderenfalls müßte man ja annehmen, dass der Grundwasserspiegel bei Niederschlägen ansteigt.


    Und was versteht der TE unter " Starkregen "?


    Es läßt sich derzeit nur sagen, dass die ( laienhafte ) Sachverhaltsdarstellung des TE auf eine ziemlich abenteuerliche und nicht funktionsfähige Baukonstruktion hindeutet.


    Wenn hier tatsächlich die Bodenplatte auf 3 m unter OK Gelände und der Bemessungswasserstand ( = ist der höchste, nach Möglichkeit aus langjährigr Beobachtung ermittelte Grundwasserstand ) auf 2 m iegen würden, wäre bereits die Konstruktion des Keller völlig ungeeignet:


    - Kelleraußenwände aus 17,5 cm Porenbeton

    - Bodenplatte 16 cm dick,

    - darunter 40 cm Kies + PE-Folie

    - und dann auch noch ein " Drainageschacht " in einer Tiefe von 3,10 m unter OK Gelände mit Pumpe, in dem zeitweise bis zu 10 cm Wasser, also auf Höhe der UK der Bodenplatte, nach Starkregen steht.


    Wo befindet sich denn der sog. " Drainageschacht " ( im Keller oder außerhalb des Keller ) und wohin wird das Drainwasser abgepumt?


    Hört sich stark danach an, dass der Voreigentümer versucht hat, dass am Gebäude und insbesondere in der Kiesschicht anstehende Wasser ( Grund-, Schichten- oder Stauwasser ?? ) mittels der Pumpe im " Drainageschacht " wegzupumpen. Wenn es denn so wäre, stünde der Keller in einem Art " Teich " und die Pumpe hätte die Funktion, den Wasserstand im " Teich " immer dann abzusenken, wenn Starkregen den " Teich " wieder bis zur UK Bodenplatte und darüber hinaus, weil es nicht schnell genug zum " Drainageschacht " fließt, angefüllt hat.


    Am Aufstand der Porenbetonkellerwände, die für den geschilderten Bemessungswasserstand ohnehin völlig ungeeignet sind, auf der Bodenplatte entsteht eine wasserführende Fuge. Wenn die nicht abgedichtet ist, dringt dort Wasser in den Keller ein, bevor das Starkregenwasser bis zum " Drainageschacht " geflossen und dort abgepumt wird. Die wasserführende Fuge kann mit einer " Horizontalsperre im Injektionsverfahren " nie im Leben wirksam abgedichtet worden sein. Denn mit diesem Verfahren wird bei fehlender/mangelhafter Querschnittsabdichtungen das Aufsteigen von Feuchtigkeit im Kelleraußenwerk verhindert, aber nicht das Einströmen von Wasser durch eine konstruktive Horizontalfuge an der Sohle/Wandaufstand.


    Die 40 cm dicke Kiesschicht unterhalb der Bodenplatte könnte man sich als kapilarbrechende Schicht beim Lastfall " Bodenfeuchte ", dem geringsten aller in Betracht kommenden Lastfälle, vorstellen. Für den hier geschilderten höchsten denkbaren Lastfall " drückendes Wasser bis 1,30 m über OK Sohle " ist die Kiesschicht völliger Unfug. Das würde auf einen kapitalen Planungsfehler des BT hindeuten.

    Zitat

    Die andere Hälfte ist vermietet und hat wohl die gleichen Probleme. Wie ich im Nachgang erfahren habe, haben sich die ehemaligen Bauherren, aufgrund der Problematik, mit dem Bauträger in einem Vergleich geeinigt.

    Dieser vermietet das Objekt nun.

    Das verstehe ich dahingehend, dass der benachbarte Ersterwerber seine Doppelhaushälfte an den BT zurückgegeben ( Wandlung ) und der BT diese DHH wegen des ihm bekannten Problems nicht erneut verkauft, sondern vermietet hat. Von wem der TE, wann gekauft hat und was der " Vorbesitzer " gewußt und von der völlig abwegigen Sanierung gehalten hat, erfährt man vom TE leider nicht. Wäre vielleicht interessant, in Erfahrung zu bringen, was der Ersterwerber der benachbarten DHH und der Vorbesitzer des TE miteinander besprochen haben. Denn die befanden sich in einer " Schicksalsgemeinschaft " und dort pflegt man solche Probleme miteinander zu besprechen und Erfahrungen auszutauschen. Richtig reagiert hat nur der Ersterwerber der benachbarten DHH. Der Vorbesitzer hat hingegen den Weiterverkauf vorgezogen und der TE hat offensichtlich nicht gesehen, worauf er sich bei dem Kauf einlässt.

  • Vermute ich richtig ,daß der Keller eine Außentreppe hat?

    Dann würde ich als erstes prüfen ob das Wasser unter der Türschwelle reinläuft.

    Hallo Bauklaus,

    du liegst richtig, wie haben eine (vom Carport überdachte) Kellertreppe.
    Am Ende der Kellertreppe vor der Kellertür steht bei Starkregen auch teilweise bis zu 1cm hoch Wasser (Siehe Foto).
    Bisher dachte ich immer, dass es einfach schräge auf die Treppe geregnet hat und sich unten sammelt (Es ist leider kein Abfluss vorhanden).
    Mittlerweile bin ich mir aber ziemlich sicher, dass das Wasser von unten oder den Seitenwänden reindrückt, auf den untersten Stufen sind auch Salzrückstände zu erkennen.
    Die Kellertreppe grenzt auf jeden Fall unmittelbarer an den Drainageschacht.

    Gerne würde ich einmal prüfen ob das Wasser dort einläuft, allerdings bin ich leider kein Handwerker und brauche hier professionelle Hilfe.
    Wie würde man denn hier am Besten vorgehen? (Macht man da eine Kernbohrung direkt innen oder außen an der Kellertür?)
    Und an wen wende ich mich damit? (Sachverständiger, Sielbau, Maurer, Abdichtungs-Fachfirma?)

  • Hallo Eric,

    vielen Dank für deine ausführliche Antwort, bitte siehe meine Kommentare wie folgt:

    Ohne ( eigenes ) Bodengutachten zu den Grundwasserverhältnissen und der Beschaffenheit ( Versickerungsfähigkeit ) des anstehenden Bodens sowie einer genauen Analyse der Bauweise und des vorhandenen Bestands des Kellers wird das nichts. Hierfür gibt es öbuv Sachverständige für Bauwerksabdichtung.

    Ein Bodengutachten liegt mir leider nicht vor.
    Gerne würde ich mit einem entsprechendem Sachverständigen in Kontakt gehen, wie finde ich einen guten öbuv Sachverständigen für Bauwerksabdichtungen im Großraum Hamburg?


    Zitat

    Auf die Angaben im Bauantrag zum Grundwasser und zur Bodenbeschaffenheit im Bauantrag ( auf welcher Grundlage ? ) würde ich nichts geben. Wahrscheinlich ist nicht der Bauantrag, sondern die Baubeschreibung im Bauträgerkaufvertrag mit dem Ersterwerber der Doppelhaushälfte gemeint.

    Die Angabe "Grundwasserstand: ca. 2,00m unter Terrain" stammt aus Zeile 14 aus der "Baubeschreibung §5 BauVorlVo" welcher dem Bauantrag angehängt ist.


    Leider fällt es mir schwer "Starkregen" zu quantifizieren, bei einem Blick in die Wetterdaten der letzten Wochen kann ich aber sehen, dass zu dem Ereignis wo ich das "Aquarium" entdeckt habe 21,9l/m² am Tag heruntergekommen sind.
    Die Kellerkonstriktion scheint den Anforderungen offensichtlich nicht zu genügen, die Frage ist ob man noch etwas reparieren kann. Zumindestens steht das Wasser ja "nur" unten in der Dämmung und drückt nicht durch die Wände.
    Der Drainageschacht befindet sich 1m neben dem Haus außerhalb des Kellers neben dem tiefsten Punkt der Kellertreppe.
    Das Drainagewasser wird in ein Rohr Richtung Strasse gepumpt. (Siehe Foto)

    Der Schacht ist aber eigentlich immer trocken und nur bei "Starkregen" steht hier Wasser. Aus einem der Rohre lief Wasser ein, ich vermute das es ein Überlauf der Rigole ist.


    Zitat

    Am Aufstand der Porenbetonkellerwände, die für den geschilderten Bemessungswasserstand ohnehin völlig ungeeignet sind, auf der Bodenplatte entsteht eine wasserführende Fuge. Wenn die nicht abgedichtet ist, dringt dort Wasser in den Keller ein, bevor das Starkregenwasser bis zum " Drainageschacht " geflossen und dort abgepumt wird. Die wasserführende Fuge kann mit einer " Horizontalsperre im Injektionsverfahren " nie im Leben wirksam abgedichtet worden sein. Denn mit diesem Verfahren wird bei fehlender/mangelhafter Querschnittsabdichtungen das Aufsteigen von Feuchtigkeit im Kelleraußenwerk verhindert, aber nicht das Einströmen von Wasser durch eine konstruktive Horizontalfuge an der Sohle/Wandaufstand.

    Kann man diese wasserführende Fuge nachträglich von Innen mittels Injektionsverfahren/Schleierinjektion dicht bekommen?
    Die Firma welche die Horizontalsperre im Injektionsverfahren damals gemacht hat, hat auch die Außen- und Innenwände bearbeitet.
    Aus heutiger Sicht denke ich die Firma muss durch die nassen Innenwände gewusst haben, dass die Bodenplatte nass ist und hat bewusst nur die Symptome bekämpft, oder übersehe ich etwas?

    Zitat

    Die 40 cm dicke Kiesschicht unterhalb der Bodenplatte könnte man sich als kapilarbrechende Schicht beim Lastfall " Bodenfeuchte ", dem geringsten aller in Betracht kommenden Lastfälle, vorstellen. Für den hier geschilderten höchsten denkbaren Lastfall " drückendes Wasser bis 1,30 m über OK Sohle " ist die Kiesschicht völliger Unfug. Das würde auf einen kapitalen Planungsfehler des BT hindeuten.

    Würde es für den höchst denkbaren Lastfall irgendwelche Lösungen geben, Schleierinjektion oder nachträgliche Weiße Wanne von innen?


    Zitat

    Das verstehe ich dahingehend, dass der benachbarte Ersterwerber seine Doppelhaushälfte an den BT zurückgegeben ( Wandlung ) und der BT diese DHH wegen des ihm bekannten Problems nicht erneut verkauft, sondern vermietet hat. Von wem der TE, wann gekauft hat und was der " Vorbesitzer " gewußt und von der völlig abwegigen Sanierung gehalten hat, erfährt man vom TE leider nicht. Wäre vielleicht interessant, in Erfahrung zu bringen, was der Ersterwerber der benachbarten DHH und der Vorbesitzer des TE miteinander besprochen haben. Denn die befanden sich in einer " Schicksalsgemeinschaft " und dort pflegt man solche Probleme miteinander zu besprechen und Erfahrungen auszutauschen. Richtig reagiert hat nur der Ersterwerber der benachbarten DHH. Der Vorbesitzer hat hingegen den Weiterverkauf vorgezogen und der TE hat offensichtlich nicht gesehen, worauf er sich bei dem Kauf einlässt.

    Ich habe mittlerweile den Vorbesitzer der anderen Hälfte ausfindig gemacht und habe folgende erste Informationen erhalten:
    Es handelt sich um einen Baumangel und schon im Rohbau soll Wasser auf der Sohle gestanden haben. Damals dachte man aber zuerst noch es wäre reingeregnet.
    Der Ersterwerber der benachbarten DHH hat das von ihm beauftrage Gutachten (Hat er leider nicht mehr vorliegen) damals it der Vorbesitzern unserer Hälfte geteilt.
    Die Vorbesitzerin hatte zudem bei sich im Keller eine 40x40cm große Öffnung, in der man jahrelang das Wasser stehen sehen konnte.

    Aus meiner Sicht wurden uns die Fakten arglistig vorenthalten, hätte wir von dem Problem gewusst hätten wir dieses Haus nicht gekauft!
    Im Expose steht etwas von einem Wasserschaden und wir haben ein mit "Horizontalsperre durch Injektionsverfahren" fertig saniertes Haus gekauft und kein Haus mit Baumangel!

  • ....hätte wir von dem Problem gewusst hätten wir dieses Haus nicht gekauft!

    Wenn dieses "Problem" dem Vorbesitzer bekannt war, so wäre er verpflichtet gewesen, dies beim Verkauf mitzuteilen. Es ist allerdings zu hinterfragen, ob das dem Vorbesitzer tatsächlich klar war, wie (möglicherweise) groß der Schadensumfang tatsächlich war. Schließlich hatte er/ sie den Keller ja saniert und war evtl. guten Glaubens, dass das Thema damit erledigt sei. Und diesen "Wasserschaden" hatte er Euch ja kundgetan.


    Ein Durchgriff auf den BT dürfte schwierig sein, da das haus aus dem Jahre 2007 idR eine 5-jährige Gewährleistung haben dürfte. Da wäre dann 2012 oder 2013 Schluss gewesen. Selbst ein Durchgriff auf den damaligen Verkäufer (Vorbesitzer) könnte zu kurz greifen, da der Verkauf ja wohl 2017, also vor 6 Jahren, stattfand.


    Leider ist das ganze ein Problem, das sich auch nicht von selbst erledigen wird. Anders als bei Betonkellern, die tendenziell dichter werden, je älter sie sind, verhält es sich hier genau umgekehrt. Eine außen anliegende Abdichtung kann im Laufe ihrer Lebenszeit auch mal undicht werden.


    Bezüglich des Kellermauerwerks bitte nochmals nachforschen, denn daran.....

    - Kelleraußenwände aus 17,5 cm Porenbeton

    ....mag ich nicht glauben.


    17,5er Mauerwerk mag oberirdisch ausreichen, wobei Porenbeton nicht für seine überragende Tragfähigkeit berühmt ist. Von daher finde ich 17,5cm bei Porenbeton schon mal wenigstens interessant. Beim Keller ist zudem der Erddruck zu berücksichtigen. Ich kann mir bei PB eine Außenwandstärke unter 30cm, eher mehr, kaum vorstellen.


    Ich hätte im Keller eher auf kalksandstein getippt. Aber auch da wären 17,5cm äußerts mager....(ich halte das für ausgeschlossen!)

  • Der hier


    Hamburgische Ingenierkammer-Bau


    würde doch schon mal alle Fachgebiete abdecken, die der TE benötigt: öbuv für Geotechnik und Bauwerksabdichtung.


    Wenn man die Ursache für die Feuchteschäden gefunden hat, wird klarer, was der Vorbesitzer sich bei der merkwürdigen Konstruktion zur Entsorgung des zu hoch anstehenden Wassers bei " Starkregen " zunächst im Haus ( Schacht 40 x 40 cm ) und dann vor dem Haus ( noch tieferen Schacht mit Pumpe ) vorgestellt hat und ob er danach ( weitere Besitzzeit bis zum Verkauf ) Ruhe gehabt hat. Weitere Befragung des/der Nachbarn nach Ursachenklärung durch den Sachverständigen und besserem Wissen, worauf es in der Sache ankommt, erscheint sinnvoll.


    Es hilft nur noch der Nachweis einer arglistigen Täuschung durch den Vorbesitzer. In diesem Fall gilt eine 3-Jährige Verjährungsfrist ab Kenntniserlangung von der arglistigen Täuschung, max. 10 Jahre ab Kaufvertragsabschluß.


    Der Nachweis ist schwierig und erfordert detektivische Aufarbeitung.


    Hier: Den Mangel hat der Vorbesitzer gekannt. Es ist bereits zweifelhaft, ob er über den Mangel, die Ursachen und die Art der Mangelbeseitigung hinreichend aufgeklärt/belehrt hat. An die Horizontalabdichtung in den Kelleraußenwänden ( sog. Querschnittsabdichtung ) mag ich nicht glauben. Das kann der Sachverständige vor Ort klären. Diese Art der Mangelbeseitigung hat jedenfalls offenbar nicht geholfen, weshalb die zusätzliche Erstellung eines Schachts zunächst im Keller und später vor dem Keller mit Pumpe hinzukam. Also offenbar mehrere Versuche zur Mangelbeseitigung. Und danach bis zum Verkauf, wenn es bei jedem " Starkregen " zu Feuchtigkeit im Keller kommt bzw. Wasser im Schacht steht, das abgepumpt werden muss, um dies zu verhindern??


    Außerdem: Wer soll dem Vorbesitzer erklärt haben, dass das Abpumpen des Sickerwassers eine den aRdT entsprechende und dauerhaft geeignete Maßnahme zur Beseitigung des Mangels ist?? Der Verkäufer muss auch über ungewöhnliche Gefahren belehren und der Verdacht eines Mangels reicht aus.


    Die Frage, wohin das Wasser gepumpt wird, wurde auch noch nicht abschließend beantwortet. Wird das Wasser in den städtischen Kanal eingeleitet, wäre zu klären:


    - läßt das die gemeindliche Entwässerungssatzung überhaupt zu ( nach meiner Kenntnis in der BRD nirgendwo zulässig, da die gemeindlichen Entwässerungseinrichtungen überfordert würden, wenn jeder Gemeindeinwohner sein Stau- und/oder Grundwasser in den städtischen Kanal einleiten dürfte ),


    - wenn nein: hat der Vorbesitzer bei der Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung für die Einleitung des Sickerwassers in den städtischen Kanal beantragt und wurde der Antrag genehmigt,


    - wenn nein: wäre eine nachträgliche Genehmigung unschwer zu erlangen,


    - wenn nein: müßte die Pumpe abgeschaltet werden.


    Über die Pumpe und deren Bedeutung für die Nutzung und Gebrauchstauglichkeit des Kellers hat der Voreigentümer ja offenbar nicht belehrt: Völlig ungewöhnliche Einrichtung, die bei einem fachgerecht erstellten Doppelhaus nicht benötigt wird, ständige Kontrolle und Wartung erforderlich, gegebenenfalls hoher Stromverbrauch über die Gesamtnutzungsdauer des Hauses, hohes Schadenspotential bei Ausfall der Pumpe und/oder Verschlammung des Schachts.


    Die Doppelhaushälfte wird womöglich auch durch die benachbarte Doppelhaushälfte beeinträchtigt ( vom Sachverständigen zu klären! ). Dort wurde aber offenbar nichts gemacht. Wurde hierüber belehrt?


    Warum hat sich der Vorbesitzer nicht der Wandlung des Nachbarn angeschlossen?? Die Kosten des Gutachtens hatten sie sich geteilt. Der Nachbar ist offenbar davon ausgegangen, dass das Gebäude nicht zu sanieren ist. Wer war der seinerzeitige Gutachter und kann man von ihm noch Auskünfte/das Gutachten erlangen?


    Ein Sachverständiger ist eh erforderlich zur Klärung der Frage, ob und wie der Mangel dauerhaft zu beseitigen ist. Das Ergebnis des Gutachtens und etwaiger weiterer Erkenntnisse im Umfeld des Vorbesitzers ist sodann dahingehend zu bewerten, ob eine Rückforderung des Kaufpreises wegen arglistiger Täuschung Aussicht auf Erfolg hat. Hierzu gibt es zahlreiche Erläuterungen zu den Voraussetzungen im Internet.

  • Jo, da kommt eine ganz große Wurst auf den TO zu, das erst abgecheckt und aufgearbeitet werden muss. Das kann ein böses Erwachen werden, was man da gekauft hat. Deswegen immer mein Rat für zukünftige Häuslekäufer, sich eine Fachperson beim Hauskauf hinzuzuziehen.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Moin zusammen,


    erst einmal vielen Dank für die vielen Kommentare und Anregungen.
    Ich habe nun wie empfohlen Kontakt mit einem Experten von der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau aufgenommen und kommende Woche einen vor Ort Termin.
    Parallel bin ich in Kontakt mit dem ehemaligen GF des mittlerweile insolventen Bauträgers, welcher gleichzeitig Besitzer der anderen DHH ist.
    Da dieser aber weder die genaue Ursache kennt, noch Interesse an einer Lösung hat muss ich wohl schauen ob ich alleine etwas bewerkstelligen kann.
    Mal schauen was auf der "Technische Lösung" Seite herauskommt...

    Die Frage der arglistigen Täuschung und die rechtliche Bewertung durch einen Fachanwalt stelle ich zurück, bis ich einen besseren Überblick über das Schadensbild habe.

    Ich halte Euch auf dem Laufenden!

  • Ohne jetzt alles gelesen zu haben

    Die Frage der arglistigen Täuschung und die rechtliche Bewertung durch einen Fachanwalt stelle ich zurück,

    Die Kosten für die Rechtsberatung kann man sich sparen, wegen

    des mittlerweile insolventen Bauträgers

    Aus der Insolvenzmasse wird es (wenn überhaupt) nur wenig zu holen geben und die persönliche Haftung des GF ist nahezu nie gegeben/nachweisbar.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Aus der Insolvenzmasse wird es (wenn überhaupt) nur wenig zu holen geben und die persönliche Haftung des GF ist nahezu nie gegeben/nachweisbar.

    Der TE hat aber nicht vom (mittlerweile insolventen) BT/GU/GÜ gekauft, sondern vom Ersterwerber. :(

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen