Vorgehen gegen ständiges Falschparken - Falschparkererlass Ba.-Wü.

  • Für mich stellt sich die Frage, wie man konkret gegen ständige Falschparker vorgehen kann. Konkret geht es um ein Gebäude, welches viele Jahre als ehemaliger Lagerraum genutzt war und in den 1990er Jahren zu einem Asylantenheim

    umgebaut wurde. Der Eigentümer bekam von der Kommune ein Großteil der Umbaukosten bezahlt, musste aber für 10 Jahre das Gebäude der Kommune zur Verfügung stellen.

    Danach wurde das Gebäude ganz normalen Wohnzwecken genutzt. Durch ein Teilverkauf eines anliegenden großen Grundstücks und weiteren Gebäudes (Insolvenz) vielen nun viele Parkmöglichkeiten weg, was zur Folge hat,

    dass ständig Bewohner des Mietwohngebäudes ihre Fahrzeuge in angrenzenden Grünflächen parken. Dies hat zur Folge hat, dass Grünflächen - speziell im Frühjahr / Winter / Herbst - zu Matschflächen werden (Straße

    sieht dann entsprechend aus). Die Problematik wurde bereits vor ein paar Jahren im Rahmen einer Ortsbegehung mit Vertretern des LRA, der Polizei sowie der Kommune erörtert, mit dem Ergebnis, dass hier definitiv nicht

    geparkt werden darf (auch deshalb nicht, weil u. U. im Brandfall der Platz für Rettungsfahrzeuge blockiert wird).

    Dies wurde auch im Amtsblatt bekanntgegeben. Auch die Eigentümer des Mietwohngebäudes wurden schriftlich von der Kommune informiert.

    Leider interessiert dies in aller Regelmäßigkeit die Falschparker nicht im geringsten.

    Das Problem ist, dass auch keine Behörde Lust und Laune hat, was dagegen zu tun: Kommune kann angeblich nicht mehr tun, wie darauf hinweisen, Polizei macht nichts, weil sie besseres zu tun haben, das Ordnungsamt verweist auf

    Polizei und Kommune (Anzeigen von Privatpersonen werden nicht bearbeitet).

    Jetzt habe ich mitbekommen, dass es in Baden-Württemberg einen sog. "Falschparkererlass" gibt, aus dem ganz klar hervorgeht, dass Behörden wie LRA / Ordnungsamt / Kommunen auf Hinweise zu Falschparkern zu reagieren haben.

    Nur - es tut sich leider nichts. Allmählich kriege ich einen Hals.

    Zudem ist es noch so, dass in dem Gebäude 3 PKW-Garagen seit Jahren nicht genutzt werden können, weil diese vollständig bis unter die Decke zugestellt sind.


    Erlass zur Ueberwachung und Sanktionierung von Ordnungsdwidrigkeiten im ruhenden Verkehr.pdf


    Falschparken: Klare Anweisung für Kommunen in Baden-Württemberg
    Der "Falschparkererlass" ist eine Handlungsanordnung des Verkehrsministeriums zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten beim Parken. Was hat…
    bw.adfc.de


    Gruß

  • Warum beschwerst Du Dich nicht mal bei dem für Dich zuständigen Regierungspräsidium und zitierst dazu den Erlass des Ministeriums?

    Das Regierungspräsidium dürfte die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes sein.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

    • Offizieller Beitrag
    Off-Topic:

    Dies Thema hat meines Erachtens nichts mit dem Bauen an sich und auch nichts mit Baurecht zu tun. Ich denke, es gibt sinnvollere Foren für dessen Diskussion, „Straßenverkehrsrecht“ bspw. o.ä.. Hier wird man sich eher auf Stammtischniveau bewegen, sofern nicht ausnahmsweise zufällig noch eine Person mit spezifischem juristischem Fachwissen dazukommt.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Warum beschwerst Du Dich nicht mal bei dem für Dich zuständigen Regierungspräsidium und zitierst dazu den Erlass des Ministeriums?

    Das Regierungspräsidium dürfte die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes sein.

    Wenn sich da jetzt nichts tut, werde ich die Dame im Ordnungsamt mit dem Erlass konfrontieren. Wenn dann wieder nichts passiert, wirds auf eine Beschwerde beim Regierungs-

    präsidium rauslaufen. Auch wenn ich befürchte, dass man sich dort genauso lustlos der Sache annehmen wird.


    Gruß

  • Welche HILFE (ausser Frust ablassen - ist jetzt durch) soll das Forum hier leisten?

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Welche HILFE (ausser Frust ablassen - ist jetzt durch) soll das Forum hier leisten?

    Ich dachte, dass evtl. schon jemand Erfahrung mit der relativ neuen Umsetzungsverordnung gemacht hat. An meinem Arbeitsort wird die Verordnung beispielsweise sehr konsequent umgesetzt. Straßen, in denen Fahrzeuge auf dafür gekennzeichneten Gehwegen parken durften, dürfen dass jetzt in vielen Straßen nicht mehr, weil die Gehwegbreite nun nicht mehr ausreichend ist. Dort wird alles sehr genau umgesetzt. Da wird sogar mit dem Meterstab gemessen und alles was mehr als 8 cm von der Richtlinie abweicht erhält ein Strafzettel i.H.v. 55 Euro, bei Wiederholungstat 75 Euro + 1 Punkt.


    Nur bei uns, wo permanent sich niemand dran hält tut sich nichts. Deshalb meine Frage nach Erfahrungen damit. Sind ja auch Hausbesitzer betroffen, die nun nicht mehr ihr Fahrzeug vorm Haus in den öffentlichen Parkraum stellen können. Da diese oft nur deshalb im öffentlichen Parkraum stehen, weil die eigenen Garagen zweckentfremdet wurden, wird wohl dort auch dieses regelmäßig kontrolliert.


    @ Ralf Dühlmeyer: Es tut mir leid, dass Du den Sinn eines Forums nicht verstanden hast. Da gibt es sehr viele Themen hier, die nur indirekt mit Baufragen zu tun haben.
    Deine Fragen zur Elektromobilität sicherlich auch nicht.


    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: manuelle Umbrüche in Absätzen entfernt

  • Dies Thema hat meines Erachtens nichts mit dem Bauen an sich und auch nichts mit Baurecht zu tun. Ich denke, es gibt sinnvollere Foren für dessen Diskussion, „Straßenverkehrsrecht“ bspw. o.ä.. Hier wird man sich eher auf Stammtischniveau bewegen, sofern nicht ausnahmsweise zufällig noch eine Person mit spezifischem juristischem Fachwissen dazukommt.

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  • Die vollen Garagen hätten aber mit dem Thema zu tun. Garagenverordnung und das abstellen von Fahrzeugen, die Stellplatzverordnung usw. Thema, was passiert wenn man keinen Stellplatz plant und Auswirkungen davon, wenn man beim Häuslebau mault, warum die Behörden so Regeln machen usw.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Wir haben hier alle möglichen Diskussionen, wobei ich diese hier weniger ins normale Bauforum stellen würde, sondern die freie Themenecke. Es ist total ärgerlich mit der Parkerei und ich kann das echt nachvollziehen. Die Idee von Frau Maier kam mir auch, aber wenn die Ansprechpartner sich taub stellen....

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • Offensichtlich müssen manche Ordnungsämter zum Jagen getragen werden. Wie? Ich habe da keinen Tipp.


    Hier stellt sich dieses Problem nicht. In der Straße, wo ich mein Büro habe (Anliegerstraße mit gekennzeichneten Parkflächen, z.T. mit Zeitbegrenzung) ist das Ordnungsamt gefühlt täglich unterwegs und verteilt Knöllchen.

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Offensichtlich müssen manche Ordnungsämter zum Jagen getragen werden. Wie? Ich habe da keinen Tipp.


    Hier stellt sich dieses Problem nicht. In der Straße, wo ich mein Büro habe (Anliegerstraße mit gekennzeichneten Parkflächen, z.T. mit Zeitbegrenzung) ist das Ordnungsamt gefühlt täglich unterwegs und verteilt Knöllchen.

    Bei mir am Arbeitsort ist das Ordnungsamt auch täglich unterwegs. Ein paar cm über der weissen Linie und ein Bussgeld ist fällig. Ich fahre regelmäßig 15 - 20 Min. alle Seitenstraßen ab, bis ich endlich

    einen Parkplatz finde. Oft hab ich dann ins Büro knapp einen km zu laufen.

    Und hier bemühen sich die Eigentümer in keinster Weise darum, das Parkplatzproblem zu lösen. Ganz im Gegenteil: es wird regelmäßig verschärft. Und es fällt auch keinem Falschparker ein, sein

    Fahrzeug eine Straße weiter zu parken, weil dann müsste er ja 400 m zu Fuß gehen.

    Ganz besonders ärgerlich finde ich, dass die Eigentümer hinter dem Wohnblock ein großes Grundstück haben, auf dem man aktuell Fahrzeuge abstellen kann (mit geringem Aufwand deutlich mehr). Diese

    Parkplätze werden aber an Fremdpersonen vermietet.

    So was kotzt mich gelinde gesagt an und dass sich keine Behörde zuständig fühlt ärgert mich genauso.


    Gruß

  • Ich ziteir mal aus deinem link

    summarisch ist das konsequentere Vorgehen wohl

    Zitat

    Betrachtet werden dabei insbesondere rücksichtsloses Verhalten und Verkehrsgefährdungen auf Geh- und Radwegen, in Kreuzungsbereichen und an Querungen durch parkende und haltende PKWs. Der Erlass stellt klar, dass Falschparken kein Kavaliersdelikt ist und dass zu Fuß Gehende wie Radfahrer*innen auf ihren Alltagswegen nicht gefährdet werden dürfen.


    Das trifft mit deiner sonstigen beobachtung zu

    eine konkrete verkehrgefährdung wäre das in einer wiese parken nicht

    verschmutzte Fahrbahn vielleicht wenn ein verursacher greifbar.

    Da du die Formilierung benutz "Die Eigentümer" handelt es sich um eine WEG

    das würde einiges erklären, weil zum verändern ein Mehrheitsbeschluss wohl fällig wäre

    Den Bias wie sonst persönliche freiheiten " garage vollstellen" wäre ja auch nur ein nutzungsmöglichkeit was vieleicht einer änderung bedürfte aber nicht ausser gewöhnlich ist.

    Parken auf radwegen und Fusswegen ist kein kavaliersdelikt mehr in BW find ich gut der öffentliche raum sollte doch für alle da sein oder nicht. Oma quetscht sich dann am Kinderwagen vorbei sie kanns ja eher al der Autofahren.

    Intention der verordnug ist ganz gut dem verlinkten beitrag des Adafc zu entnehmen.


    Aufgeteiltes Eigentum kann zu verwahrlosung neigen

    Früher hat man Götter gesagt, heute sagt man Internet.


    Herbert Achternbusch RIP

  • Das Objekt ist im Eigentum zweier Geschwister.


    Gruß

  • Eine mir interessant erscheinende rein pflanzliche Lösung - wenn auch nicht von den leidenden Eigentümern selbst umsetzbar - habe ich hier dargestellt.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Um das Thema al wieder am Baubereich vorbeizuführen:

    - Sind die in #1 genannten Flächen ggf. Teil von Feuerwehrzufahrten oder Feuerwehraufstellflächen? Beschilderung?

    - Baulich könnte ich mir Poller mit Schließmechanismus (Feuerwehrschlüssel) vorstellen.

    Wenn die Flächen keine ausgewiesenen Rettungswege / Feuerwehrflächen sind, könnten dort möglicherweise kleine Pflanzbehälter mit Rankpflanzen in den Randbereichen aufgestellt werden, so dass der Platz dazwischen zum Längsparken zu klein ist. Nicht fest eingebaut - nur hingestellt.

    Alternativ kann eine schmale flache Hecke - nicht ganz so üppig wie in dem Link von Skeptiker - gepflanzt werden, aber schon von der Höhe deutlich sichtbar, im Notfall von der Feuerwehr überfahrbar.

    Gruß
    Holger
    --
    Früher, da war vieles gut. Heute ist alles besser.
    Manchmal wäre ich froh, es wäre wieder gut.
    (Andreas Marti; Schweizer)

  • Um das Thema al wieder am Baubereich vorbeizuführen:

    - Sind die in #1 genannten Flächen ggf. Teil von Feuerwehrzufahrten oder Feuerwehraufstellflächen? Beschilderung?

    - Baulich könnte ich mir Poller mit Schließmechanismus (Feuerwehrschlüssel) vorstellen.

    Wenn die Flächen keine ausgewiesenen Rettungswege / Feuerwehrflächen sind, könnten dort möglicherweise kleine Pflanzbehälter mit Rankpflanzen in den Randbereichen aufgestellt werden, so dass der Platz dazwischen zum Längsparken zu klein ist. Nicht fest eingebaut - nur hingestellt.

    Alternativ kann eine schmale flache Hecke - nicht ganz so üppig wie in dem Link von Skeptiker - gepflanzt werden, aber schon von der Höhe deutlich sichtbar, im Notfall von der Feuerwehr überfahrbar.

    Die Straße ist relativ schmal, da eigentlich ein Teil des Radwanderwegs. Auf der einen Seite der Straße befindet sich ein schmaler Grünstreifen, der nach ein paar Tagen Regen zum Matschstreifen wird. Neben dem Grünstreifen

    befindet sich eine höhere Hecke, die Gemeinde einmal jährlich schneiden lässt. Problem ist, dass durch die Parkerei im Grünstreifen die ganze Straße bei schlechtem Wetter zugesaut wird. Weiteres Problem ist, dass im Falle

    eines Feuerwehreinsatzes es u. U. schwierig wird mit den entsprechenden Einsatzfahrzeugen dort vorbeizukommen bzw. diese so zu stellen, dass ein Brand gelöscht werden kann.


    Gruß

  • Weiteres Problem ist, dass im Falle eines Feuerwehreinsatzes es u. U. schwierig wird mit den entsprechenden Einsatzfahrzeugen dort vorbeizukommen bzw. diese so zu stellen, dass ein Brand gelöscht werden kann.

    Diese Frage wird - jedenfalls überall dort, wo ich bisher Bauanträge gestellt habe - im Rahmen des Bauantrags- / Freistellung- / ... Verfahrens geklärt. Feuerwehrsaufstellflächen sind genormt und müssen immer nachgewiesen werden. Feuerwehraufstellflächen sind als solche zu kennzeichnen und freizuhalten - jedenfalls in Großstädten. Außer dem "Feuer" und dem TLF welche man dann sofort vor dem inneren Auge hat (und in den Städten einem Hubrettungsfahrzeug), geht es dabei aber auch um die Zufahrt mit Krankentransportfahrzeugen (RTW) welche je nach Vorstellung der örtlichen Feuerwehr auch sehr dicht an die Grundstücke / Gebäude herangebracht werden müssen - und oft auch wenden müssen.


    Wenn das im Bestand nicht (mehr) funktioniert, ist das möglicherweise ein Hebel für Veränderungen - die aber nicht unbedingt zu dem Ziel führen müssen, welches die Person anstrebt, welche einen solchen Hebel ansetzt. Das kann also auch ins Auge gehen ...

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Diese Frage wird - jedenfalls überall dort, wo ich bisher Bauanträge gestellt habe - im Rahmen des Bauantrags- / Freistellung- / ... Verfahrens geklärt. Feuerwehrsaufstellflächen sind genormt und müssen immer nachgewiesen werden. Feuerwehraufstellflächen sind als solche zu kennzeichnen und freizuhalten - jedenfalls in Großstädten. Außer dem "Feuer" und dem TLF welche mann dann sofort vor dem inneren Auge hat (und in den Städten einem Hubrettungsfahrzeug), geht es dabei aber auch um die Zufahrt mit Krankentransportfahrzeugen (RTW) welche je nach Vorstellung der örtlichen Feuerwehr auch sehr dicht an die Grundstücke / Gebäude herangebracht werden müssen - und oft auch wenden müssen.


    Wenn das im Bestand nicht (mehr) funktioniert, ist das möglicherweise ein Hebel für Veränderungen - die aber nicht unbedingt zu dem Ziel führen müssen, welches die Person anstrebt, welche einen solchen Hebel ansetzt. Das kann also auch ins Auge gehen ...

    Zu dem betreffenden Gebäude gehörte bisher ein direkt angrenzendes Gebäude mit großem Parkplatz. Aufgrund Insolvenz ging das angrenzende Gebäude sowie der Parkplatz auf einen neuen Eigentümer über.

    Seitdem existieren die Probleme.

    Aktuell hat die Kommune wohl reagiert inform von Anschreiben und Ordnungsamt.

    Vermutlich ist jetzt wieder 3 - 4 Wochen Ruhe bevor das Spiel wieder von vorne losgeht.


    Gruß

  • Es gibt ja Kommunen die hab sich in einen Verband eingekauft, der Geschwindigkeiten messen tut und Verstöße ahndet, Ergo rechtssicher und auch Politessen auf Streife schickt und Flaschparker zu ahnden.


    Das Klappt ganz gut, da hier Resourcen geschaffen werden, die sich sonst keine Kommune leisten könnte.

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

  • Es gibt ja Kommunen die hab sich in einen Verband eingekauft, der Geschwindigkeiten messen tut …

    Ist nicht für dem rollenden Verkehr immer ausschließlich die Polizei zuständig?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Nein, es gibt auch die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung.

    oha, wieder was gelernt - wusste ich nicht!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Es gibt ja Kommunen die hab sich in einen Verband eingekauft, der Geschwindigkeiten messen tut und Verstöße ahndet, Ergo rechtssicher und auch Politessen auf Streife schickt und Flaschparker zu ahnden.


    Das Klappt ganz gut, da hier Resourcen geschaffen werden, die sich sonst keine Kommune leisten könnte.

    Ist bei uns auch so gemacht. Allerdings tauchen die nur in homeopatischen Dosen hier auf und dann auch noch immer zur gleichen Zeit und am gleichen Tag und dann auch noch zu Zeiten, wo im Regelfall das Problem mit dem Falschparken nicht vorhanden ist. Die Probleme sind gegen Abend und vor allem an Wochenenden vorhanden. Unter der Woche tagsüber sind die Leute auf dem Land mit ihrem PKW bei der Arbeit.


    Gruß

  • Nein, es gibt auch die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung.

    Steht bei uns regelmäßig in einer 30er Strecke in der Innenstadt, die nur im Dezember eingerichtet wird.

    Man sagt, damit wird das Weihnachtsgeld für die kommunalen Mitarbeiter gedruckt. ;) ;)

    Gruß
    Holger
    --
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  • Naja, das kann man aber als Hinweisgeber ändern. Entweder an die Kommune oder den Verband.

    Es gitb da seitens der Kommune schon Einflußmöglichkeiten, natürlich nur begrenzt.

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