Eine Tiefgaragendecke soll begrünt werden. Sie wurde bereits 1995 ausdrücklich für eine Intensivbegrünung geplant und statisch so nachgewiesen, aber bisher nicht begrünt. Nachgewiesen wurde eine Rissbreitenschränkung auf 0,1 mm oberseitig und 0,15 mm unterseitig, ausdrücklich als Würde-Konstruktion/ „Weiße Decke“. Ausgelegt ist die 25 cm starke Decke auf eine Last von 11 kN aus der Abdichtung und Begrünung + 5 kN aus Verkehrslast.
Mich interessiert, ob:
- die so geplante und ausgeführte Decke per se einer zusätzlichen Abdichtung bedarf (nach meinem Verständnis: nein)
- Stahlbetonkonstruktionen nach WU-Richtlinie geplant und ausgeführt als "wurzelfest" im Sinne der FLL angesehen werden können, so dass auch auf eine Wurzelschutzbahn o.ä. verzichtet werden könnte. In der WU-Richtlinie steht dazu sinngemäß sehr vage : "Allgemein sind WU-Decken wurzelfest". (Leider steht dort aber weder unter welchen Bedingungen, noch wann nicht und auch nicht, ab diese Wurzelfestigkeit im Sinne der FLL gemeint ist, analog zu deren Klassifikationen für Abdichtungsmaterialien, für es ja definierte Prüfregeln gibt.)
Was denken die Expertinnen und Experten vom Bau darüber und was lässt sich belegen?