Liebes Forum,
ich habe ein Grundstück im Süden Baden Württembergs, das von einem einfachen Bauplan aus dem Jahre 1962 überplant ist. Das Grundstück ist derzeit noch nicht erschlossen, zur nächsten Straße sind es etwa 20 Meter, dazwischen liegt die Fläche einer weiteren Anliegerin. In den letzten Jahren sind etliche Baugenehmigungen im bereits erschlossenen Teil des Bauplans ergangen. Ich würde nun ebenfalls gerne meine Grundstück bebauen, hierzu fehlt mir allerdings die Erschließung.
Die Frage mag sich vielleicht etwas merkwürdig anhören, aber wie ist hier erfahrungsgemäß der Ablauf bezüglich der Beantragung einer Erschließung des Grundstücks? Ich habe die Stadtverwaltung mehrfach telefonisch und per E-Mail kontaktiert, werde aber immer nur an andere Fachbereiche verwiesen. Termine vor Ort werden nicht angeboten, ich gehe davon aus, dass dies System hat. Andere Anlieger haben mir von ähnlichen Problemen berichtet. Über Erfahrungen und Ratschläge würde ich mich sehr freuen.
MIr ist klar, dass vermutlich keine Pflicht zur Erschließung seitens der Stadt besteht, allerdings wird an anderer Stelle bereits ein neues Baugebiet geplant. Meiner Meinung nach sollten zuerst bereits vorhandene, seit über 60 Jahren überplante Flächen erschloßen werden.
Danke und viele Grüße
MIchael Fischer