2. Rettungsweg auch bei (Leucht-) Türmen erforderlich?

  • Auf der Ostseeinsel Hiddensee kocht die Volksseele hoch: Nach einer Grund-Instandsetzung durch das Wasser- und Schifffahrtsamt verweigert die zuständige Baubehörde des Landkreises die Wiedereröffnung für den Besucherverkehr des Leuchtturms Dornbusch. Nach den kurzen und eher oberflächlichen Berichten RND wird wohl mit bei öffentlicher Nutzung und Höhe > 20 m erforderlichem 2. baulichen Rettungsweg argumentiert, sowie mit fehlender Barrierefreiheit.


    Ergänzende Fakten aus meiner persönlicher Erinnerung und oberflächlicher Recherche:

    • Höhe Umgang des Leuchtturms (hier halten sich Besucher regelmäßig länger auf): ca. 23 m über Umgebung
    • die vorhandene Treppe hat im unteren Teil die erforderliche Breite einer notwendigen Treppe von 1,00 m
    • die Fenster des Treppenhauses sind zum Personendurchstieg zu klein
    • größere Brandlasten enthält der Treppenraum wohl nicht, für brandlastfrei im engeren Sinne halte ich ihn aber auch nicht
    • der Turm ist mit bodengebundenen Kraftfahrzeugen allenfalls dann anfahrbar, wenn diese voll geländegängig sind
    • auf der Insel gibt es kein Hubrettungsfahrzeug
    • es gibt folglich erst recht kein voll geländegängiges Hubrettungsfahrzeug und schon garnicht mit einer Hubhöhe von ca. 25 m

    Insulaner, allen voran der Bürgermeister und Freunde und Freundinnen der Insel schimpfen jetzt über überbezahlte unwissende Idioten in Amtssesseln, die geistlos am Rad drehen und weltfremd aus der Ferne überzogenen Forderungen stellen. Es könne doch nicht sein und bisher habe man doch auch ...


    Weshalb der bisherige Bestandsschutz nach geschätzt über zwanzigjähriger gleichartiger Nutzung jetzt bei der Instandsetzung ohne Nutzungsänderung verlorengegangene sein soll, erschließt sich erst einmal nicht. Das Thema des zweiten baulichen Rettungsweges ist aber so einfach bei einem bestehenden Leuchtturm unter Denkmalschutz natürlich nicht lösbar. Spontan fällt mir zuerst eine nachträgliche Aufrüstung zum Sicherheitstreppenhaus durch Druckbelüftung ein.


    Ganz so selten und kurios scheint die Fragestellung nach kurzer Recherche an sich nicht zu sein: Mangels zweiten baulichen Rettungswegs oder Sicherheitstreppenhauses konnten oder können mehrere historische Leuchttürme in D momentan nicht für den Besucherverkehr freigegeben werden. Wie das Problem dort oder bei anderen Türmen gelöst wurde oder gelöst werden kann, habe ich auf die Schnelle nicht gefunden.


    Was denkt das qualifizierte Forum?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Über unwissende überbezahlte Amtssesselinhaber wird grundsätzlich immer und überall geschimpft.

    Ich nehme mich davon nicht aus. Auch ich bin Teil der Volksseele.

    Wenn sich dann aber mein Blutdruck normalisiert hat, sage ich mir, dass der Verantwortliche vermutlich seit Jahren nicht ruhig schlafen konnte, wissend um die ungelöste Rettungssituation auf der autofreien Insel und nun die Gelegenheit der Nutzungsunterbrechung durch Restaurierung als Chance sieht, endlich diese Gefahr zu unterbinden.

    Ich möchte nicht den Aufschrei der Insulaner, nach einer Panik mit Personenschäden gegen das Geschrei gegen die bösen Sesselpuper abwägen.

    Sicherheit geht meiner Meinung nach eindeutig vor touristische Erquickung.




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

  • Auf Anhieb verstehe ich die Kritik an den zuständigen Behörden nicht.

    Der Behörde geht es doch nur darum, die bisherige Nutzung mit Besucherverkehr zu "legalisieren", da eine entsprechende Nutzungsänderung nie beantragt wurde.

    Weiterhin sagt sie, dass vei einem entsprechenden Antrag in Absprache mit dem Denkmalschutz wohlwollend entschieden werden soll.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Befinden sich denn "baurechtliche" Aufenthaltsräume am Ende des Leuchtturmes?

    "Räume" im Sinne allseitiger Umschließung nach DIN 277 nicht, da der Turm vorrangig zum Ausblick in die Umgebung genutzt wird. Aber der freie Umgang in rd. 23 m Höhe dient regelmäßig dem Aufenthalt von Personen, die dafür extra bezahlen und über 100 Stufen emporklettern.

    Das wäre ja die Voraussetzung für die Forderung nach 2.Rettungsweg, oder?

    Faktisch bekommt man Menschen mit den örtlich vorhandenen Mitteln im Falle eines Brandes im "Treppenhaus", welches ja 80 % des Gebäudevolumens füllt, schlicht nicht von der Plattform herunter. Es gibt eben keine dafür geeigneten Hilfsmittel.


    Ich vermute, dass es genau so ist, wie ThomasMD schreibt:

    ... sage ich mir, dass der Verantwortliche vermutlich seit Jahren nicht ruhig schlafen konnte, wissend um die ungelöste Rettungssituation auf der autofreien Insel und nun die Gelegenheit der Nutzungsunterbrechung durch Restaurierung als Chance sieht, endlich diese Gefahr zu unterbinden.

    Der Turm wurde bei Automatisierung und Einführung der Fernsteuerung des Leuchtfeuers mit Entfall von Personal im Objekt zur öffentlichen Aussichtsplattform umgenutzt, ohne dass sich jemand überlegt hätte, wie für das nun überwiegend von für den Brandfall nicht geschulten Personen genutzte Gebäude zukünftig im Brandfall evakuiert werden soll. Im Zusammenhang mit der breiten Medienberichterstattung über die Wiedereröffnung wurde offensichtlich jetzt jemand wach und konnte nachts nicht mehr ruhig schlafen - der Bürgermeister vermutlich nicht. Die sorgte Person fragte dann wohl nach der Genehmigung der offensichtlich in der Vergangenheit erfolgten Umnutzung. Und in Zusammenhang mit deren Einholung wurde offensichtlich deutlich, dass nicht nur die Evakuierung des Turms ein Problem ist, sondern auch das Fehlen von Sanitäreinrichtungen und auch die Barrierefreiheit - ja, auch behinderte Menschen dürfen nicht einfach von der Nutzung ausgeschlossen werden. Für diese wird es keine einfache Lösung geben, aber der bewusste Ausschluss behinderter Menschen vom Betreten eines öffentlichen Gebäudes ist anno Domini 2023 natürlich ein Unding. Ja, Bauordnungsrecht soll als Schutz- und Polizeirecht Menschenleben und Sachwerte schützen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Eine nahezu brandlastfreie Ausführung des Treppenhauses sollte doch mit geringen Aufwand möglich sein. Brandfrüherkennung als Gürtel dazu, Sprinkler als Hosenträger und dann

    Rettung mittels Sprungkissen vorsehen.

  • Brandschutz und Behindertengerecht (welche meinst Du denn?) sehe ich verschieden - gerade bei bestehenden Gebäuden.

    Behindertengerecht bei einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude, gerade bei einem Leuchtturm - je nach Behinderung easy bis unmöglich.


    Brandschutz - zwigespalten. In D muss dann alles oft 1.000%ig sein. Statt dass man vielleicht unkonventionelle, pragmatische Ideen (Seilrutsche, finde ich witzig und clever) verwendet.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • Dann dürfen sie sämtliche Aussichtstürme dicht machen, weil die sind allesamt nicht barrierefrei. :wall:

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Eine nahezu brandlastfreie Ausführung des Treppenhauses sollte doch mit geringen Aufwand möglich sein.

    Da sehe ich das größte Potential.

    Brandfrüherkennung als Gürtel dazu,

    braucht es eh, gibt es aber vermutlich bisher nicht

    Sprinkler als Hosenträger

    Kaum, wenn die nächste Wasserleitung hunderte Meter entfernt liegt, das Gebäude der höchste Punkt der Insel ist und der Wasserdruck deshalb kaum ausreichen dürfte.

    Rettung mittels Sprungkissen vorsehen.

    Bei einer Sprunghöhe > 23 m, einem leicht kegelförmigen Turm und zeitweise kräftigem Wind?


    Ich bleibe bei meinem Vorschlag:

    nachträgliche Aufrüstung zum Sicherheitstreppenhaus durch Druckbelüftung.

    denn Rettungsmittel müssen für alle Menschen im relevanten Bereich nutzbar sein, so dass von

    unkonventionelle, pragmatische Ideen (Seilrutsche, finde ich witzig und clever)

    wenig übrig bleibt, wenn auch Kinder und Menschen mit Einschränkungen auf dem Turm sind. In einem ähnlichen Problemfall wurde von der Feuerwehr erklärt, dass geplante Rettung für Menschen unter Schock und in Panik möglich sein muss. Dass schließt alle Sprünge und den Einsatz von Seilen zur Selbstrettung aus. A propos Rettung von außen und Sprünge: Das kann schnell tödlich enden!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Kaum, wenn die nächste Wasserleitung hunderte Meter entfernt liegt, das Gebäude der höchste Punkt der Insel ist und der Wasserdruck deshalb kaum ausreichen dürfte.

    Wie weit ist es denn zum Strand? Zum Feuerlöschen muss es ja nicht unbedingt reinstes Trinkwasser sein. Und ob man nun eine RDA oder DEA errichtet, ist wohl mit ähnlichen Aufwand verbunden. Zweiteres könnte mit Trockensteigleitung und Einspeisestelle sogar noch entschärft werden.

  • Die Frage scheint interresant, aber unnütz.

    SEG DLRG Grimmen/ Besonderheit Insellage Hiddensee Die SEG der BF Stralsund wurde von der DLRG Grimmen übernommen. Sie hat als Hauptstandort Grimmen, einzelne Komponenten können aber im Landkreis verteilt sein, so z.B. ein KTW in Samtens (Insel Rügen). Zeitweise können Teile der SEG zu Sanitätsabsicherungen oder zum Wasserrettungsdienst eingesetzt werden. Es stehen ein Arzt+OrgL besetzter ELW mit NEF Ausstattung, ein RTW, zwei KTW sowie mehrere MTW und GW-SEG zur Verfügung. Freischaltung der SEG erfolgt über den diensthabenden OrgL-Wagen. Er muss manuell ("C") oder per Einsatzzuteilung alamiert werden. Die SEG wird im gesamten Landkreis initial zum MANV alarmiert. Damit steht als First Responder Stralsund nur noch das HLF der Berufsfeuerwehr zur Verfügung. Es ersetzt das bieher genutzte LF16 mit Rettungsrucksack. Die BF fährt keinen Rettungsdienst mehr. RTW und NEF Hiddensee werden nicht automatisch vorgeschlagen, sie müssen von Hand Einsätzen auf ihrer Insel zugeordnet werden. Sie werden NIEMALS auf Rügen eingesetzt. Stand Juli 2017: Es wird auf Hiddensee ein zweiter RTW von Kräften der Freiwilligen Feuerwehr besetzt. In der Sim ist dieser als First Responder angelegt. Es ist möglich Patienten mit dem 40/83/01 mit der Fähre ins Krankenhaus zu transportieren. Ebenso können KTW vom Festland mit der Fähre Patienten direkt nach und Von Hiddensee fahren. Dies wird auch real so gemacht. Außerdem kann der 45/83/01 mit der Fähre auf die Insel geschickt werden um zu transportieren. Bitte beachtet aber die enorme Fahrtdauer. Durch den Einsatz des 40/83/02 kann ein RTH-Transport "erzwungen" werden, da der FR entsprechend nachfordert.

  • Wie weit ist es denn zum Strand? Zum Feuerlöschen muss es ja nicht unbedingt reinstes Trinkwasser sein. Und ob man nun eine RDA oder DEA errichtet, ist wohl mit ähnlichen Aufwand verbunden. Zweiteres könnte mit Trockensteigleitung und Einspeisestelle sogar noch entschärft werden.

    Wir schweifen ab!


    Der Strand ist nur rd. 300 m entfernt, Luftlinie. Aber da ist eine knapp 70 m hohe erosionsbedingt absturzgefährdete Steilküste dazwischen. Diese ist weder wasser- noch landseitig mit oberflächenaktiven Fahrzeugen zugänglich. Vor zwei Jahren musste ich beobachten, wie sogar eine Hubschrauberbergung einer Person vom schmalen steinigen Strand wegen ungünstigen Windes abgebrochen werden musste. Der nächste fahrzeugerreichbare Feuerlöschteich ist 2 km Luftlinie entfernt, die nächste zu Fuß zugängliche Uferstelle rd. 1 km Luftlinie, Schlauchleitungsweg von dort mind. ca. 1,5 km. Selbst das alte Leuchtturmwärterhaus steht rd. 300 m entfernt und ist auf den letzten Metern nur zu Fuß erreichbar. Die Steigleitung ist das geringste Problem, es fehlt schlicht am Löschwasserzufuhr wie mir jetzt bei der Schilderung klar wird.


    Deshalb gibt es übrigens auch im Umkreis von 2 km keine öffentliche Toilette.


    Das primäre Problem scheinen mir die unzureichenden Rettungswege und die Ermangelung von Alternativen zu sein.


    Je länger ich darüber nachdenke, desto fragwürdiger finde ich die bisherige öffentliche Nutzung durch die Gemeinde.

    Die Frage scheint interresant, aber unnütz. … Besonderheit Insellage Hiddensee …

    Ein Notarzt ist auf der Insel anwesend und kommt mit Lada-Niva.


    Am Leuchtturm kann kein Rettungshubschrauber landen (nur per Winsch bergen, aber auch nicht immer und überall), ein gesicherter Landeplatz ist ca. 4 km entfernt, davon mind. 2 km holpriger DDR-Betonplattenweg, Krankenhäuser sind von dort direkt mit ca. 15 - 20 Minuten Hubschrauberflug oder mit RTW + 20 min. Seenotrettungsboot der DGzRS + 20 Minuten Überlandfahrt im RTW erreichbar.


    Aber wie gesagt: Wir schweifen ab, völlig.

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  • aber der bewusste Ausschluss behinderter Menschen vom Betreten eines öffentlichen Gebäudes ist anno Domini 2023 natürlich ein Unding.

    Nö, gerade bei einem Baudenkmal ist es sogar oftmals die "Begründung" ;)


    P.S.: Barrierefreiheit beschränkt sich nicht auf Rollstuhlfahrer.

    Stichworte sind: Groß- und Kleinwüchsige, Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit, Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, Geistige Behinderungen ...


    Im diskutierten Fall geht es aber am Thema vorbei. Die Eigentümer haben Hochherrschaftlich auf die erforderliche Beantragung der Umnutzung zur Aussichtsplattform verzichtet. Ein entsprechender Antrag mit einem schlüssigen Brandschutzkonzept (z.B. Beschränkung der maximal zulässigen Personen, Sicherheitstreppenraum, Notrutsche) wäre positiv bescheidbar.


    Aber die Sesselpfurzer sind schuld, ist halt einfacher.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Es gibt keinen 100 prozentigen Brandschutz. Und ein Behinderter entscheidet selbst.

  • Es gibt keinen 100 prozentigen Brandschutz. Und ein Behinderter entscheidet selbst.

    Es geht hier nicht um hundertprozentigen Brandschutz, sondern um die gesetzlichen (Mindest-) Anforderungen, die hier nicht erfüllt werden, ohne dass es dafür die erforderliche Kompensation oder Ersatzmaßnahmen gäbe. Das Gebäude ist für die Nutzung der vergangenen 25 Jahre ohne bauliche Veränderung offensichtlich nicht geeignet - auch wenn bisher niemand zu Schaden kam. Ausreichender baulicher Brandschutz lässt sich vermutlich mit überschaubarem Aufwand nachrüsten, Barrierefreiheit wird es aber wohl mit vertretbarem Aufwand nicht geben (können). Die fehlenden Toiletten sind eigentlich kein Problem - solange man nicht hinter die umliegenden Ginsterbüsche tritt und dann bei, dortigen Anblick Ekel verspürt.


    Die Gemeinde als Betreiber hat hier 25 Jahre tief geschlafen, das Wasser-und-Schifffahrtsamt als Eigentümer und Betreiber auch und beide haben schon seit 25 Jahren ein Problem, an dem natürlich der Schuld ist, der das jetzt entdeckt hat. Der heutige Bürgermeister könnte auch ganz banal darauf verweisen, dass er damals noch nicht im Amt war, statt Dritten die Verantwortung zuzuschieben. Aber meistens kommt man ja im Jahre 2023 mit sowas durch und dann sind wieder die ... jedenfalls „die anderen“ schuld und alles ist "typisch deutsch".


    (Wenn aber in Italien eine Autobahnbrücke einstürzt und dabei Menschen mit in den Tod reißt, ist das wiederum "typisch italienisch" und auch wieder irgendwie nicht richtig. Ich könnte ... ach lassen wir das!)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Skeptiker ,

    Dein letzter Beitrag hört sich für mich diametral zum Eingangspost an.

    ?


    An den geschilderten Tatsachen hat sich nichts geändert, an meiner Schilderung auch nicht. Ich habe nur rd. 8 Stunden darüber nachgedacht und festgestellt, dass es auch keine Löschwasserversorgung gibt. (In B müssten wir dafür eine Brunnen bohren - was ich mir auf einer 70 m hohen Düne schwierig vorstelle.)


    Außerdem habe ich noch einmal den Originaltext vom Bürgermeister Thomas Gens auf Facebook gelesen - und was er in seiner Schilderung offensichtlich weggelassen hat. Grrrrrr - populistischer Politiker halt!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Die Eigentümer haben Hochherrschaftlich auf die erforderliche Beantragung der Umnutzung zur Aussichtsplattform verzichtet. Ein entsprechender Antrag mit einem schlüssigen Brandschutzkonzept (z.B. Beschränkung der maximal zulässigen Personen, Sicherheitstreppenraum, Notrutsche) wäre positiv bescheidbar.

    Jau

    Wenn ein Seezeichen (Denkmalwürdig) in eine freizeitanlage umgewandelt wird, sollte man konsequent sein,

    Inklusive entfluchtung gilt rutschen schon länger als adäquat.

    Also entweder denkmal Seezeichen oder Rampe dran Rutsche drumrum udn toilettenanlage am Fuss. Aufzug drin dürfte auch gehen die glasprismen müssen ja auch irgendwie hochgekommen sein

    oder nebendran den Dünenwipfelpfad für die Touris barierearm geht das doch im Wald Baumgruppe auch.

    Da wär dann auch der verschämt untergegange knackpunkt eine besucherstrom angepasste entsorgung menschlicher Hinterlassenschaften


    So ich dnke jetz mal darüber nach wie die hölzernen Aussichttürme hier jemals genehmigungfähig waren sind.


    vielleicht ja die darwinische selektion des anmarschweges :)






    P.S

    P.S.: Barrierefreiheit beschränkt sich nicht auf Rollstuhlfahrer.

    Stichworte sind: Groß- und Kleinwüchsige, Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit, Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, Geistige Behinderungen ...

    Danke für die inkludierung und für den Hinweis diskriminierder sprachlichen und damit Beschränkung auf ein Symbol :bier:

    Hinter jedes Rollstulfahrersymbol gehört ein inkludierder Doppelpunkt oder Sternchen :)

    Die reduzierung auf Rollstuhlfahrersymbolik trägt nämlich nicht unerheblichen Erklärungmuss-mehraufwand bei


    Für Einlicke jenseits der "Sorgenkind" klischee, lust auf andere blickwinkel, empfehlung der podcastreihe Neue Norm vom Br2

    Früher hat man Götter gesagt, heute sagt man Internet.


    Herbert Achternbusch RIP

  • Die Problematik der Rettung, des Brandschutzes, des unzureichenden Treppenhauses usw. mag formal zutreffend sein, geht aber an der Lebenswirklichkeit vorbei. Nicht alles ist auch nur ansatzweise nachrüstbar oder ertüchtigbar.


    Würde man die strengen Richtlinien überall konsequent anwenden, so wären Turmbesteigungen, wie jüngst in Erfurt, in Zukunft flächendeckend unmöglich. Glockenturm in Erfurt: hölzerne Stiege zur Turmspitze, unzureichendes Geländer (zu niedrig, horizontale Stäbe,…Treppe viel zu steil und zu schmal). Kein zweiter Rettungsweg… selbst der 1.RW abenteuerlich. Nicht behindertengerecht. Bitte sofort schließen.


    Solche Bespiele gibt es landauf landab zu Tausenden. Jeder Kirchturm, Leuchtturm usw. wurde weder für Besucher/ Besucherverkehr geplant, noch entsprachen die Anforderungen anno dazumal ohnehin nicht mal ansatzweise den heutigen.


    Insofern ist das für mich nun tatsächlich nicht nachvollziehbar. Echt!

  • Ich glaube ja, dass es der zuständigen Behörde nur insofern ums Prinzip geht, als dass bisher gar kein entsprechender Antrag auf Umnutzung vorliegt (in dem auf entsprechende Probleme mit baurechtlichen Vorgaben eingegangen wird) und dass die Gemeinde die letzten 25 Jahre einfach gemacht hat.

    Die Behörde zumindest möchte über einen entsprechenden Antrag wohlwollend entscheiden.


    Ich hatte er kürzlich einen etwas vergleichbaren Fall: Eine marode Brücke über einen kleinen Fluss in dicht bebauter Innenstadtlage muss ersetzt werden. Als Folge der Ereignisse im Ahrtal vor 2 Jahren fordert die zuständige Genehmigungsbehlrde ein Freibord von 1,00 m über HQ100, weshalb unsere Entwurfsplanung als nicht genehmigungsfähig zurückgewiesen wurde (nicht nur war das Freibord nicht eingehalten, HQ100 war sogar höher als Brückenoberkante). Wir natürlich völlig empört, weil es aus unserer Sicht gar nicht anders ging (anheben der Brücke, so dass Freibord eingehalten wegen der Innenstadtlage nicht ohne weiteres möglich). Also Gesprächstermin mit der Behörde vereinbart. Im Gespräch kam dann heraus, dass die Behörde zwar grundsätzlich auf ihrer Forderung besteht, im konkreten Fall aber durchaus davon abweichen würde, wenn die Notwendigkeit hierfür nur ausreichend plausibel erläutert werden, was ihrer Meinung nach bisher nicht erfolgt sein.


    Ähnlich wird es sich hier (aus Sicht der Behörde) verhalten. Man sieht die Defizite, weiß auch, dass diese nicht ihne weiteres behoben werden können, möchte aber, dass der Betreiber sich dessen bewusst ist, sich Gedanken über die Situation macht und erläutert, wie er mit den Defiziten umgehen möchte.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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  • Solche Bespiele gibt es landauf landab zu Tausenden.

    Darum sollte man sich als Betreiber jegliche Nutzungsunterbrechung sehr gut überlegen, weil im ungestörten laufenden Betrieb keine Behörde einen Hebel zum Eingreifen finden und betätigen wird.

    Ist aber erstmal ein Stillstand eingetreten, sieht das ganz anders aus.




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Spoiler gelöscht

  • Ist der Spoiler absichtlich leer?

    Ja, keine Ahnung, wie der da reingerutscht ist. Kriege ihn am Handy jetzt nicht weg.🤔




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

  • Um ein dauerhaftes Schließen geht es doch garnicht!


    Es geht darum, neue, öffentliche Nutzungen so herzustellen, dass sie dauerhaft gefahrlos genutzt werden können. Dafür muss man sich den Einzelfall genau anschauen und nach adäquaten Lösungen suchen. Und wenn dann bspw. ausreichender Schutz vor Bränden und Möglichkeiten für deren Bekämpfung und die Entfluchtung des Bauwerks gegeben sind (Verbot offenen Feuers, Rauchdetektion, automatische Alarmierung, Begrenzung der Anzahl anwesender Personen, Ausschluss schwer rettbarer Personen von der Besteigung, Verlegung einer trockenen Steigleitung, Abtrennung von Brandabschnitten … was weiß ich, was ein Brandschutzkonzept alles vorsehen kann) kann das historische Bauwerk genutzt werden. Im baulichen Brandschutz sind adäquate Ersatzmaßnahmen ja immer möglich. Ja, das kostet dann in der Herstellung und im Unterhalt Geld. Die Gemeinde nimmt aber auch von jeder besuchenden Person einen Euro ein oder zwei.


    An der Geschichte auf Hiddensee ärgert mich nur, dass das über 25 Jahre andauernde eigene Versäumnis der Gemeinde jetzt verschwiegen und die Situation verdreht als plötzliche unbegründete und überzogene Anforderung der Bauaufsicht dargestellt wird.


    Off-Topic:

    Zu Erfurt: Dort gibt es bspw. eine 23 m-Drehleiter. Die Absturzsicherungen im bestiegenen Turm sind aber teilweise mehr als fragwürdig. However, das sollen die Erfurter schön selbst klären.


    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Hmmm... Einen neuen Turm neben dem alten bauen, mit passendem Zugang, 1,20 m breite Treppe (mit rutschemmendem Belag, versteht sich) mit entsprechenden Podesten alle paar Meter und mitten drin nen Aufzug. Oben dann eine Brücke zum Leuchtturm und natürlich einen Hubschrauberlandeplatz., Noch vergessen, ein zweites Treppenhaus als zweiter Fluchtweg. Die Feuerwehr bekommt dann einen passenden Leiterwagen, der hoch genug ist, der dann in einer Garage neben dem Turm geparkt wird, da die Leiter für alle anderen Gebäude auf der Insel eh zu lang ist. Es wird dann noch eine passende Zufahrt zum Turm erstellt, mindestens 7 Meter breit, damit auch wirklich alle Rettungsfahrzeuge darauf passen. Zur Not müssen auch die passenden Brückenbauwerke und Tunnel dazu gebaut werden.


    Passt das so, damit der Turm für die Öffentlichkeit zugänglich sein darf? :)

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Passt das so, damit der Turm für die Öffentlichkeit zugänglich sein darf? :)

    keine Ahnung!

    ... den Einzelfall genau anschauen und nach adäquaten Lösungen suchen. Und wenn dann bspw. ausreichender Schutz vor Bränden und Möglichkeiten für deren Bekämpfung und die Entfluchtung des Bauwerks gegeben sind ... kann das historische Bauwerk genutzt werden. Im baulichen Brandschutz sind adäquate Ersatzmaßnahmen ja immer möglich.

    Ob das Treppenhaus nun druckbelüftet wird, einen ausfahrbaren Rettungsschlauch anhängt oder etwas anderes einfaches tut, soll das zu erstellende Brandschutzkonzept zeigen. Alles weit darüber hinausgehende erscheint eher übertrieben. Die Möglichkeiten sind wieder einmal nicht nur binär schwarz und weiß (zweiten Turm mit Aufzug bauen oder für immer schließen), sondern liegen vielfältig in unterschiedlichen Grauabstufungen dazwischen. Aber in schwarz-weiß lässt sich die Welt halt plakativer in klaren Feindbildern darstellen als in differenzierteren Grautönen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Das klingt nach der grossen Runde...Nutzungsänderung beantragen, Baugenehmigung mit BSK, Prüfung BSK durch SV....


    In hiesigen Region sehen die Probleme da ganz anders aus.

    Das Problem ist sehr viel überschaubarer, solange nicht immer wieder neue Menschen in fremder Umgebung unterwegs sind. Mit den immer wieder dort anwesenden / tätigen Menschen kann man verschiedene Szenarien vorbereiten und üben, denn die finden auch im Dunkel den Weg. Für vier + X Personen kann man auch ausreichend Brandfluchthauben vorhalten und sogar deren sichere Benutzung üben.

    Wo anders in MV hat man den zweiten Rettungsweg mit einem Rettungsschlauch gelöst.

    Das Beispiel wurde für Hiddensee von einer Architektin bereits vorgeschlagen, stieß aber in einem sozialen Medium bei der Stimme des Volkes auf massive Ablehnung: „Irrsinn, gesteskranke Sesselpupser, lebensferne hirnlose behördliche Vollidioten, typisch deutsche Verbotskultur, Sarrazin hat Recht, wird Zeit, das wir uns die Demokratie zurückholen und solche Schwachmaten zur Rechenschaft ziehen, Cancel-Culture, Wichtigtuer ohne Ahnung von der Praxis, rausgeworfenes Steuergeld … !“. Die Frage, wie denn ganz praktisch die dort an schönen Tagen typischen 10 - 20 Personen im Turm von der Handvoll verfügbarer Feuerwehrleute nach viertelstündiger Anfahrt sicher nach unten gebracht werden sollen, blieb aber unbeantwortet.

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