Hallo,
wir interessieren uns für ein Baugrundstück, das 10 m breit und 40 m lang ist (liegt in Baden-Württemberg). Also extrem schmal.
Wir interessieren uns dafür, weil Lage und Preis optimal wären.
Uns würde es prinzipiell nichts ausmachen, ein sehr schmales Haus zu bauen. Aber wenn die Abstandsflächen tatsächlich 3 m betragen, hätte man ja nur 4m Breite für das Haus zur Verfügung.
Ich habe eine Info gefunden, dass bei einem Haus, das nur 5 m breit ist, die Abstandsflächen nur 2 m betragen müssen. Aber stimmt das auch wirklich?
Es gibt übrigens auch einen Bebauungsplan der Gemeinde (Grundflächenzahl 0,2, Geschossflächenzahl 0,4). Das Grundstück ist schon erschlossen (Gartenhäuschen steht drauf).
Ich frage mich, wie es sein kann, dass man zwar bauen darf mit einer solchen Grundfläche, aber dann soll es nur 4 m breit sein dürfen?
Freue mich auf Antworten! Danke schon mal.