Fragen: Einfahrt neu Pflastern - Hilfe?!

  • Hallo Zusammen,


    die Einfahrt unserer Hauses (2021 gekauft) ist sanierungsbedürftig.

    Wir haben bei ansässigen Unternehmen angefragt und sehr gemischte Erfahrungen machen dürfen.

    Das teuerste Angebot waren 32.000 € (!).

    Das günstigste war 14.000 € (!).

    Insgesamt haben sich 5 Firmen das Gelände und die zu verrichtenden Arbeiten angesehen.


    Keiner der Firmen hat eine Probebohrung gemacht oder dergleichen. Die derzeitige Einfahrt sind normale Gehwegplatten. MIt der Zeit wurden diese uneben und schwimmen leicht zur Ausfahrt hin.


    Nun habe ich vor kurzem die hinteren Platten entfernt und gegraben und gesehen dass die Gehwegplatten eigentlich gut unterlegt sind. Es ist Schotter vorhanden und darauf eine ca. 30-40 cm Schicht Split. Die Einfaht ist ein paar Jahrzehnte alt. Nun meinte einer meiner Bekannten dass man dann ja nicht alles neu machen müsste. Ggf. neu Split abziehen und Pflastern.


    Ist das eine mögliche Vorgehensweise? Denn alle bisherigen Anbieter habe sich für den vorhanden Unterbau wenig interessiert und gleich angeboten alles komplett zu machen.


    Grüße und Danke wie immer!

  • Warum wohl? Vielleicht, weil die für Ihre Arbeit haften? Wär das ne Lösung für das "Rätsel"? ;)

    Möglich, aber dann frage ich mich warum 3 der Anbieter nicht so scharf auf eine Rechnung waren. Die mögliche einzusparende Summe ist ja signifikant und es erscheint wenig sinnvoll vorhanden Schotter azsuschachten und zu entsorgen um dann Neuen reinzuschütten. Daher wende ich mich ja an das Forum hier.

  • aber dann frage ich mich warum 3 der Anbieter nicht so scharf auf eine Rechnung waren.

    Weil sie vielleicht im Finanzamt beschitten besser als im Job sind?

    es erscheint wenig sinnvoll vorhanden Schotter azsuschachten und zu entsorgen um dann Neuen reinzuschütten

    Dann frag die nochmal an, verbunden mit einer Haftungsfreistellung für den Unterbau (schriftlich)


    PS: Haften kann ja dann der

    Bekannten

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Haftungsfreistellung für den Unterbau: gute Idee.

    Zu den Schwarzarbeitern: dann haben die sicher keine Sorge wegen der Haftung...ohne Rechnung keine Haftung - dennoch teuer.


    Ja von einem Bekannten: du bist Status heute auch nur ein Bekannter ;)


    Meine eigentliche Frage ist aber - sollte ich da Bedenken haben? Der Unterbau sieht ordentlich aus. Oder kann das täuschen?

  • Sagt wer?

    Der Bundesgerichtshof im Jahr 2013:

    Der Auftraggeber hat kein Anrecht auf Mängelbeseitigung, wenn die Arbeiten "schwarz" ausgeführt worden sind. Das gilt im Übrigen auch, wenn nur ein Teil der Arbeiten "schwarz" ausgeführt wurde. Hintergrund ist wohl, dass sich Auftraggeber, die gegen geltendes Recht verstoßen, hinter her nicht die Rosinen rauspicken können sollen.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Sage ich. Wie soll juristisch der verletzte Leistungsumfang geklärt werden wenn es keinen Vertrag gibt?

    Nur weil Arbeiten schwarz ausgeführt wurden, heißt das nicht, dass es keinen Vertrag, dessen Leistungsumfang juristisch überprüft werden könnten, besteht. Juristisch ist der Vertrag wohl nur nichtig, da er gegen geltendes Recht verstößt.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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  • Die derzeitige Einfahrt sind normale Gehwegplatten. MIt der Zeit wurden diese uneben und schwimmen leicht zur Ausfahrt hin.


    Nun habe ich vor kurzem die hinteren Platten entfernt und gegraben und gesehen dass die Gehwegplatten eigentlich gut unterlegt sind. Es ist Schotter vorhanden und darauf eine ca. 30-40 cm Schicht Split. Die Einfaht ist ein paar Jahrzehnte alt. Nun meinte einer meiner Bekannten dass man dann ja nicht alles neu machen müsste. Ggf. neu Split abziehen und Pflastern.

    Hintergrund könnte sein, dass man ja nicht weiß, warum die Unebenheiten aufgetreten sind. Das kann allerdings schon am Unterbau (Schotter und Split) liegen. Wenn man den nun vollständig austauscht, weiß man, worauf man aufbaut und hat eine mögliche Quelle für die Unebenheiten ausgeschlossen.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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  • Wenn man den nun vollständig austauscht, weiß man, worauf man aufbaut und hat eine mögliche Quelle für die Unebenheiten ausgeschlossen.


    Vielleicht, weil die für Ihre Arbeit haften?

    Wenn man natürlich das Hoeneß-Sparmodell fahren will, könnts schwierig werden.

    Ich kannte nur die Rechtssprechung (Welches Gericht= ?), das ein Schwarzarbeiter auch Gewährleistungsarbeiten zu leisten hat.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Ich kannte nur die Rechtssprechung (Welches Gericht= ?), das ein Schwarzarbeiter auch Gewährleistungsarbeiten zu leisten hat.

    Nach dem zitierten Urteil vom BGH hat der Auftraggeber keinen Anspruch darauf, dass der Auftragnehmer, der "schwarz" gearbeitet hat, Mängel an seinem Werk beseitigt.

    Anders verhält es sich aber, wenn der schwarz arbeitende Auftragnehmer durch sein Werk Mangelfolgeschäden verursacht, wenn also beispielsweise der Installateur einen Wasserschaden im Obergeschoss verursacht, infolge dessen die Unterseite der Decke neu tapeziert werden muss. Dann hat der Auftraggeber Anspruch auf Schadensersatz, was wohl daran liegt, dass Mangelfolgeschäden nicht vertraglich sondern gesetzlich geregelt sind und von der Nichtigkeit des Vertrags nicht berührt werden.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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  • die Einfahrt unserer Hauses

    [...]

    Platten


    Je nach Größe, Verlegung und Verfugung kann diese Kombination der Grund für die Sanierungsbedürftigkeit sein.

    Ungünstige Gefällesituationen und ungünstige Versickerungssituationen im Untergrund tragen ebenfalls dazu bei, dass der Belag "schadhaft" wird.


    "Einfahrt" sollte man unbedingt beachten. Erst recht wenn diese relativ schmal ist bzw. wenn vor Carport/Garage/Stellfläche immer in der selben Spur gefahren wird. Hier besteht die Gefahr der Bildung von Spurrinnen.


    "Einfahrt" impliziert auch "Ausfahrt" - wirft die Frage auf: Wird auf der Fläche gewendet? Oder wird einfach wieder in Rückrichtung herausgefahren?

    "Scharfe" Lenkbewegungen mögen einfache Pflasterflächen nicht.

    Fahrzeuge: eher Kleinwagen mit Leergewicht unter 1000kg oder SUV mit Leergewicht um die 2.500kg?


    Von daher wären zuerst Nutzungsanforderungen festzulegen, ggf. Öko-Aspekte zu berücksichtigen (Sickerpflaster, Fahrsteifen aus Gitterplatten, Rinnen, Drainage, etc.) und danach Pflasterformate, Verlegevarianten und der passende Schichtenaufbau unter dem Pflaster.


    Die Tragfähigkeit der vorhandenen Schotter- / Kiesschichten kann mit Geräten aus dem Straßenbau/Wegebau (z.B. Fallplatte, Fallgewichtsgerät bestimmt werden.


    Wie wäre es mit einer Alternative, wie z.B. einer zweistreifigen Fahrspur aus Natursteinen/Wasserbausteinen/Pflasterstreifen und die restliche Fläche als Wiese, die ggf. auch mal befahren werden kann? Muss ja nicht immer alles vollgepflastert werden.

    Gruß
    Holger
    --
    Früher, da war vieles gut. Heute ist alles besser.
    Manchmal wäre ich froh, es wäre wieder gut.
    (Andreas Marti; Schweizer)

  • dass die Gehwegplatten eigentlich gut unterlegt sind. Es ist Schotter vorhanden und darauf eine ca. 30-40 cm Schicht Split.

    aaaaalso:

    gehwegplatten heissen gehwegplatten ,weil sie (wie der name schon sagt) für begehbare flächen gedacht und auch geeignet sind.


    eine 30-40 cm splittschicht ist ein unding , in verbindung mit dünnem belag zum scheitern verurteilt.


    splitt ?? 0/3? 1/3? 0/5? 2/5? 2/8............?


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    zum thema untergrund untersuchen vor angebotsabgabe:


    du hast eine stelle augebuddelt und splitt und schotter vorgefunden. bist du sicher , dass es durchgehend unter der ganzen fläche so aussieht? ich denke nicht .


    hiesse für potentiellen AN an mehreren stellen solche probeschürfe zu machen ,um eine einigermassen sichere bestandsaufnahme zu machen .ein durchaus erhebliche aufwand den du mit sicherheit nicht bereit wärst zu vergüten um vielleicht ,aber nur vielleicht einen auftrag zu bekommen. 1:5


    und bei der spanne 14 000-32 000 dürften die angebotenen arbeiten auch höchst unterschiedlich und daher auch nicht vergleichbar sein.


    und die schwarzabrechnerei kommt meist erst ins spiel , wenn der AG vorsichtig nachfragt ..... :eek:

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer

  • und die schwarzabrechnerei kommt meist erst ins spiel , wenn der AG vorsichtig nachfragt ..... :eek:

    Off-Topic:

    Kann ich nicht bestätigen. Habe den Maler im Haus. Nach Auftragserteilung fragt er: "Mit oder ohne Rechnung?" "Mit natürlich."

    Die Mieter lassen auch etwas von ihm machen. Da fragt er mich: "Was sind die von Beruf?" Leider war ich nicht schlagfertig genug, sonst hätte ich nämlich gesagt: "Arbeiten beim Finanzamt."

  • Danke, erfrischend wenn man eine gezielte sachliche Antwort bekommt! Herzlichen Dank! Ich habe einen Handwerker gefunden der sich das ganze anschauen wird, auch unter den hier genannten Gesichtspunkten. Bin gespannt.