Hallo,
Frage zur Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen bei Instandsetzungsarbeiten unter geringer Staubexposition.
Bestand:
Asbesthaltige Faserzementplatten als Fassadenplatten.
Verschraubt mit Holzschrauben / Schlossschrauben DIN 571 aus V2A an Holzriegeln
Asbestgehalt durch Laboruntersuchungen bestätigt.
Problem:
Einige Schraubeköpfe sind schon abgefallen.
Großes Problem: Gebäudehöhe (hoch!)
Lösung:
Neben vorhandenen Schrauben Befestigungspunkten neue Löcher bohren und die Fassadenplatten neu in der Unterkonstruktion aus Kanthölzern befestigen.
Austausch gegen neue Fassadenplatten ist keine Option für den Bauherren.
Lösungsansatz = Verfahren BT12 nach DGUV 201-012
Neue Schrauben aus A4-Material + Dichtscheiben mit großen Durchmesser
Ausführung:
unter Beachtung TRGS 519 und GefStoffV. Klar.
FRAGE:
(Ausgangslage: Instandsetzungsarbeiten mit geringer Exposition. Kein kontaminierter Bereich)
1. Muss eine Schwarz-Weiss-Umkleideanlage für die Baustelle ausgeschrieben werden?
oder reicht es, wenn werktäglich die Einwegschutzanzüge entsorgt werden?
2. Muss der abschließbare und gekennzeichnete Abfallbehälter gesondert ausgeschrieben werden?
( es fallen nur ein paar Eimer Bohrmehl an + evtl. die Schutzkleidung und die Masken)
oder reicht in der LV-Position "... in verschließbaren und gekennzeichneten Behälter des AN zwischenlagern und entsorgen. Entsorgungsnachweise liefern."
Ein Entsorgungskonzept ist mit ausgeschrieben.
KatMat evtl.??