In einer privat erschlossenen Wohnanlage wurde ein private Zuleitung zur öffentlichen Abwasserleitung erstellt (kein Mischwasser, kein Regenwasser, reines Schmutzwasser). Die private Leitung verläuft als geschlossenes Gerinne in einer Tiefe > 1,0 m unter einem Wohnweg. Die Einmündungen / Richtungsänderungen der Leitung sind über Schächte zugänglich und verfügen über verschlossene Revisionsöffnungen. Alle Schächte sind abgesehen von der jeweiligen Geometrie der Leitungsführung baugleich. Einige der Schächte sind mit Deckeln mit Löchern abgedeckt, andere mit geschlossene und "verriegelten" Deckeln.
Welche Kriterien / Regeln gelten für die Auswahl zwischen offenen und geschlossenen Schachtdeckeln?
In welchen Fällen verzichtet man bei offenen Deckeln auf einen Schmutzfang?
Es geht hier weder um die rechtlichen Aspekte der tatsächlichen Ausführung oder Planung im Sinne einer Mangelhaftigkeit (beides ist schon ca. 15 Jahre her), sondern ausschließlich um die technische Klärung.