BGH stärkt Immobilienkäufer

  • Vielleicht für den ein oder anderen von Interesse:


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  • Zitat

    dem Ihme-Zentrum in Hannover - für mehr als 1,5 Millionen Euro gekauft. Sie fühlt sich arglistig getäuscht, weil sie zu spät erfahren habe, dass hohe Kosten für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums auf sie zukommen könnten.

    Ausgerechnet das Ihmezentrum. Das DA hohe Instandhaltungskosten zu erwarten sind, hätte ein simpler Ortsbesuch deutlich gemacht

    Das Objekt gleicht seit Jahren dem Zielgebiet in einem Handgranatenwurfstand.

    https://langenhagener-news.de/wp-content/uploads/2021/06/WhatsApp-Image-2021-06-30-at-17.55.30.jpeg

    Selbst eine simple Online-Suche hätte den Zustand gezeigt.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • In den Fall spielen mehrere Punkte hinein:

    • Die zahlreichen Probleme des konkreten Objekts kennen Niedersachsen ungelogen schon seit Jahrzehnten aus diversen Medien und die Sanierungskosten konnte man schon von dort zumindest ahnen, wenn nicht sogar kennen. Und wie man Immobilien kaufen kann, ohne sie mit eigenen Augen gesehen zu haben ist sowieso nicht zu verstehen.
    • Die hier aber eigentlich relevanten Punkte sind in Summe die Tatsachen, dass
      1. kein vollständiges Exposé bzw. eine abgeschlossene Sammlung von Dokumenten zur Information übergeben wurde, sondern
      2. die Daten über einen "Datenraum", also einen online zugänglichen Server bereitgestellt wurden (vermutlich ohne ein strukturiertes "Inhaltsverzeichnis")
      3. letztmalig an einem Freitag vor einem am Montag vorgesehenen Vertragsabschluss eine wesentliche Information in den Datenpool ergänzt wurde, so dass die Käuferin de facto selbst dann keine Chance mehr zur Reaktion gehabt hätte, wenn sie denn diese Information über eine Sonderumlage von 200 € / m2 in dem Datenwust überhaupt gefunden hätte. Letzteres sei ihr aber nicht möglich gewesen.

    Auf wesentliche Eigenschaften eines Objekts müssen Verkäufer also zukünftig explizit hinweisen - zumindest sofern sie nicht bei einer Begehung offensichtlich sind.


    Für zukünftige Immobilienverkäufe ist diese Entscheidung von erheblicher Bedeutung. Ob die Käuferin nicht unabhängig davon ganz von alleine darauf hätte kommen können und sogar müssen, dass sie im Begriff ist, Anteile an einer leerstehenden Schrott-Immobilie zu erwerben, ist eine davon unabhängig zu beantwortende Frage.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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