Wie viel Stärke der PB Steine für ein Gartenhaus ausreichend

  • Hallo liebe Comunity,


    wir haben vor ein Gartenhaus aus Porenbeton zu bauen. Da hätte ich Fragen, welche Stärke der Planböcke ausreichend ist.

    Die Anforderungen sind:

    Gute Stabilität

    Mittlere Wärmeleitfähigkeit

    Gute Schimmelresistenz

    Das Gartenhaus soll 4000 x 3300 x 2200mm sein (LxBxH).

    Im Gartenhaus wird eine kleine Sauna (ca. 1600x1600mm) mit Elektroofen installiert. Zur Lüftung werden Fenster eingebaut, sodass eine Stoßlüftung möglich ist. Der Rest der Fläche wird als Abstellkammer benutzt.

    Meine Frage was für minimale Planblock-Stärke soll es sein? Aus welchem Stoff soll der Planblock sein, sodass der Gartenhaus stabil genug ist gibt es dazu die Werte zur Auswahl der PB Steine? Die Saunakabine wird zusätzlich mit Mineralwolle gedämmt.

    Von Außen werden die Wände verputzt.

    Das Gartenhaus soll nicht hoch werden, maximal 2,5m. Mit einem Flachdach, eingedeckt mit Bitumenbahnen, also kein großes Gewicht vom Dach. Hier ist die Frage, ob eine Stärke von 150mm des PB Steine ausreicht. Oben kommt ein Ringanker aus Holz drauf. Ob für diese Größe des Gartenhauses eine Stärke des Ringankers 150mm ausreichen ist?

    Ich bin dankbar für weitere Tipps.


    Viele Grüße

    Alexander

  • Auch Gartenhäuser sind standsicher zu errichten! Wesentliche Aussagen, die auch auf Dein Bauvorhaben zutreffen, wurden in diesem Post zusammengefasst. Kurz: Es braucht einen objektbezogenen rechnerischen Standsicherheitnachweis und der fängt im Dach an und endet im Fundament. Das gilt übrigens auch dann, wenn das Objekt nicht genehmigungsbedürftig sein sollte - was ich mir kaum vorstellen kann.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Im Gartenhaus wird eine kleine Sauna (ca. 1600x1600mm) mit Elektroofen installiert.

    Damit wird das Gartenhaus zu einem Aufenthaltsraum und somit genehmigungspflichtig. Für diese Genehmigung muss unter anderem auch die Standsicherheit nachgewiesen werden.

    Ob hierfür PB mit 150mm Wandstärke ausreichend ist, das ist gut möglich, ergibt sich aber erst aus dem Standsicherheitsnachweis.

    PB ist in unterschiedlichen Rohdichteklassen verfügbar, wobei das bei den geringen Abmessungen wohl keine Rolle spielen wird.


    Kurzum, es ist gut möglich, dass für das Vorhaben die gewünschten Steine verwendet werden können, aber aus der Ferne einfach mal auf gut Glück, wird das niemand einschätzen können.

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  • Oben kommt ein Ringanker aus Holz drauf.

    Ob der als Ring funzen kann, hängt von den (nachzuweisenden) Eckverbindungen ab.

    Gegen Windsog wird er so ohne weiters nicht funzen!

    Ebensowenig als "Scheibe"

    Für mich klingt das arg nach Hänschen stellt sich Haubau vor

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Damit wird das Gartenhaus zu einem Aufenthaltsraum und somit genehmigungspflichtig.

    Vielleicht etwas präziser, für NRW gibt es Entscheidungen, dass ein einzelner Saunaraum nicht als Aufenthaltsraum zu betrachten ist.

    Hier befindet sich der Raum aber in einem Gartenhaus zusammen mit einem anderen Raum. Man darf sich nun streiten, ob dieser zusätzliche Raum der Sauna zuzuordnen ist bzw. in Zusammenhang mit der Sauna genutzt werden kann (Ruheraum o.ä.). Ob ein Rasenmäher der in der Ecke steht als Argument ausreicht? Ich weiß es nicht.

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  • Danke an alle, die Ihre Beiträge zum Thema herbeigeführt haben. Nur das bewegt mich nicht vorwärts in der Sache Stärke der PB-Steine, wofür eigentlich das Thema eröffnet wurde.



    Wenn hier noch weitere Aspekte des Bauvorhabens benötigt werden, um diese Frage beantworten zu können, gerne können die Zusatzfragen gestellt werden.
    Ich wäre froh, wenn hier mehr in Richtung konstruktiv und auf die Frage des Themas gehen würde.

    ein einzelner Saunaraum nicht als Aufenthaltsraum zu betrachten ist

    Der Raum wird nicht als Aufenthaltsraum verwendet. Da bleibt einfach zu wenig Platz für einen Aufenthaltsraum übrig.


    Viele Grüße

  • Ich wäre froh, wenn hier mehr in Richtung konstruktiv und auf die Frage des Themas gehen würde.

    War DAS nicht konstruktiv genug?

    Auch Gartenhäuser sind standsicher zu errichten! Wesentliche Aussagen, die auch auf Dein Bauvorhaben zutreffen, wurden in diesem Post zusammengefasst. Kurz: Es braucht einen objektbezogenen rechnerischen Standsicherheitnachweis und der fängt im Dach an und endet im Fundament. Das gilt übrigens auch dann, wenn das Objekt nicht genehmigungsbedürftig sein sollte - was ich mir kaum vorstellen kann.

    Online - Statik gibts hier nicht. Und selbst wenn - dafür würden wesentliche Angabe fehlen.

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  • Danke an alle, die Ihre Beiträge zum Thema herbeigeführt haben. Nur das bewegt mich nicht vorwärts in der Sache Stärke der PB-Steine, wofür eigentlich das Thema eröffnet wurde. ... Ich wäre froh, wenn hier mehr in Richtung konstruktiv und auf die Frage des Themas gehen würde.

    Bisher fand ich alle geposteten Beiträge konstruktiv, manche etwas mehr, andere vielleicht etwas weniger, aber alle zur Sache.


    Wie bereits - vermutlich nicht deutlich genug - geschrieben:

    Es braucht einen objektbezogenen rechnerischen Standsicherheitnachweis und der fängt im Dach an und endet im Fundament.

    Welche Eigenschaften die Steine der Wände Deines geplanten Gartenhauses haben müssen, muss innerhalb einer Gesamtbetrachtung des Objekts ausgerechnet werden. Das geht nicht in einem Forum 'mal so schnell und auf Zuruf von dreieinhalb Informationen (die hier bei weitem nicht ausreichen). Du könntest das grundsätzlich auch selbst ausrechnen - wenn Du es könntest. Bereits Deine Frage zeigt aber, dass Du es ziemlich sicher nicht selbst ausrechnen kannst. Und dann hilft nur der Weg zu jemandem, der gelernt hat, was und wie dabei zu rechnen ist und dessen Bezahlung.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Der Raum wird nicht als Aufenthaltsraum verwendet. Da bleibt einfach zu wenig Platz für einen Aufenthaltsraum übrig.

    So einfach ist die Beurteilung zwar nicht, denn bei 4m x 3,3m bleiben ja immerhin noch 2,4m x 1,7m übrig, aber das wird man mit dem Bauamt klären müssen. Ich könnte mir vorstellen, dass die Argumentation einfacher wird, wenn man das Gartenhaus etwas kleiner macht, und sich darin dann nur 1 Raum, also die Sauna, befindet. Kein Vorraum, kein Platz für eine Liege o.ä. außerhalb der Sauna. So wäre sichergestellt, dass dieser Raum eindeutig nur dem Zweck "Sauna" dient.


    Konfliktpotenzial ergibt sich meist auch durch den Aufstellort auf dem Grundstück. Grenznah zum Nachbarn sorgt gerne für Streit. Es wäre zu prüfen in wieweit die Grenze der Grenzbebauung schon erreicht/überschritten ist usw.


    Am besten alle Details vorher klären, bevor der Bau beginnt. Das erspart späteren Ärger.

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  • Gibt’s sowas nicht aus Fertigbauteilen?

    Bodenplatte unten drunter und gut ist?

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • Gibt’s sowas nicht aus Fertigbauteilen?

    Bodenplatte unten drunter und gut ist?

    Der Holzhandel bietet da einiges - manches inzwischen sogar echt ansehnlich. Ob es optisch zur Umgebung und zum Haus passt ist aber natürlich noch eine andere Frage. Zu allererst sollte aber die baurechtliche Zulässigkeit geprüft werden.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • 40er Steine und eine 30cm Bodenplatte und darüber 20er Deckenplatte aus Stahlbeton. Damit dürfte man auf der sicheren Seite sein. :)


    Ist es das was der TO sucht? Dann war das die Antwort was meine :glaskugel: ausgespuckt hat. Näheres zu einer optimierten Variante wirst Du bei einem Statiker erfahren.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...