Türzarge bei Neubauwohnung

  • Hallo, gestern hat meine Mutter nach Abschluss der Innenarbeiten in Eigenregie ( Tapete/ Böden) ihre Türzargen in ihrer Neubauwohnung eingebaut bekommen. Gefliest wurde die Wand vom gleichen Betrieb welcher nun die Zarge verbaut hat. Heute war ich dort und habe im Bad und dem Gäste-WC die Zargen wie auf dem Bild zu sehen vorgefunden.


    Für mich sieht es irgendwie unfertig aus.

    Hätte man dies nicht anders lösen können und/oder kann man hier eine Nachbesserung verlangen?

  • Man hätte die Zargen vor den Wandfliesen montieren sollen. Nun bleibt nur eine Verleistung oder die Versiegelung der Fuge.

    Nachbesserung kannst du verlangen, aber es ist eine Zusaztleistung welche zu vergüten ist.

  • Hallo, gestern hat meine Mutter nach Abschluss der Innenarbeiten in Eigenregie ( Tapete/ Böden) ihre Türzargen in ihrer Neubauwohnung eingebaut bekommen. Gefliest wurde die Wand vom gleichen Betrieb welcher nun die Zarge verbaut hat. Heute war ich dort und habe im Bad und dem Gäste-WC die Zargen wie auf dem Bild zu sehen vorgefunden.

    Erwartest Du, dass es heute inhaltlich andere Antworten gibt, als beim ersten Einstellen der anderen, verwandten Frage zum eigentlich selben Thema?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Skeptiker

    Bei der ersten Frage war es ein Überstand der Fliesen im Bad.

    Hier handelt es sich um eine Zarge. Für mich ist das schon was anderes.


    Mich hat hier nur interessiert, ob eine Reklamation lohnt. Ich bin davon ausgegangen , dass wenn der Betrieb schon einen Aufpreis von 150,- für 4 Zargen in Rechnung stellt, damit sie nach dem Legen des Fussbodens eingebaut werden, auch für einen vernünftigen Übergang von der Zarge zur Wand sorgt. Denke man hätte einen sauberen Abschluss erwarten können, da die Lücke tief und fingerbreit ist und man sieht den grünen Bauschaum

  • Man kann gar nichts erwarten, nur das was man bestellt. Hast Du keine Abschlussleisten bestellt, gibt es auch keine. Einfach so aus Nächstenliebe wird nichts gemacht. Man muss schon vorher das Gehirn arbeiten lassen und planen und dann auch genau bestellen was man ausführen will.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Es ist im Endeffekt das gleiche Grundproblem, auch wenn es anders aussieht. Ich vermute, Du dachtest, es würde automatisch so aussehen wie auf dem Bild? Tut mir leid. Solche Dinge muss man vorher festlegen (bis dahin Fliesen legen etc. )


    Btw, da fehlt immer noch die Fuge, seit fast 9 Jahren. 🤪



    Von daher schließe ich mich den Vorschreibern an.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • @ Frau Maier

    Wohnung wurde über einen Bauträger fertiggestellt. Da Mama die Wohnung erst kurzfristig vor der Fertigstellung gekauft hat, hatte sie keine Wahlmöglichkeit, da einiges schon fertig war.


    Und sorry, für mich als Leihe geht man halt schon davon aus, dass wenn man zumindest einen vernünftig Übergang zur Wand ( und sei es nur durch fachgerechtes ausspritzen) herstellt und das keine Zusatzleistung ist.

    Und es war klar, dass die Malerarbeiten bereits abgeschlossen sind.

  • @ Anda


    Bei dir sieht es doch gut aus, trotz der kleinen Lücke.


    Ging eigentlich nur davon aus, dass man normalerweise zwischen Wand und der Zarge keine mehr als 1 cm grosser Lücke hat und man auf den Bauschaum schaut.


    Werden das jetzt irgendwie selber lösen, kann aber nicht verstehen wie man so eine Arbeit abliefern kann.


    Man hätte ja auch zumindest fragen können wie man es gerne hätte und dann hätte man entscheiden können, ob man bereit ist für eine Schiene oder das Ausspritzen Geld zu bezahlen.

  • naja, ich habe ja selbst alles koordiniert. D. h. ich wusste, was da noch kommt und in wo noch Platz gelassen werden muss, wo nochmal verputzt wird etc.

    Im WC habe ich die Fliesen bewusst nicht wandbündig, im Bad hingegen schon.

    Aber das ist nichts, was die Handwerker von sich aus machen, das ist nicht ihr Job. Das hat nichts mit „so eine Arbeit abliefern“ zu tun, sondern mit Kommunikation und Koordination.

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  • Man hätte ja auch zumindest fragen können ...

    Ja, hätte der Bautrüger machen können, nur dann verdient er weniger ;)


    Frau hätte auch genau lesen können (und ggf. dazu Fachberatung einkaufen können), was gekauft werden soll.

    Eine Leistungsbeschreibung (es wird wohl kein Leistungsverzeichniss sein) ist selbst für Profis nur schwer lesbar und bietet meistens viel Spielraum für Auslegungsfragen.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Zitat

    Wohnung wurde über einen Bauträger fertiggestellt. Da Mama die Wohnung erst kurzfristig vor der Fertigstellung gekauft hat, hatte sie keine Wahlmöglichkeit, da einiges schon fertig war.


    Offenbar Bauträger-Kaufvertrag mit Eigenleistungen = Tapeten und Böden.


    Die Fliesen und die Türzarge wurde vom Handwerker des Bauträgers eingebaut. Die Wandfliesen wurden nach dem Bild im Beitrag #1 zu weit an die Türöffnung herangeführt; sie behinderten also den bündigen Einbau der Umfassungszarge an der Wand. Das hat den Handwerker des Bauträgers allerdings nicht daran gehindert, die Zarge bündig mit den Fliesen einzubauen, wodurch ein umlaufender, auffallend breiter Luftspalt ab OK Wandfliesen entstanden ist.


    Das soll jetzt die Mutter des TE als Käuferin einer neu erstellten ETW zu verantworten haben???


    Offenbar wurde der vom TE geschilderte Sachverhalt bislang nicht richtig verstanden.


    Der Handwerker war Erfüllungsgehilfe des Bauträgers. Der Bauträger muss sich insofern im Verhältnis zur Käuferin ( Mutter des TE ) den offensichtlich mangelhaften Einbau der Umfassungszarge zurechnen lassen.


    Der BT muss die Zarge ausbauen und die Fliesen so ändern lassen, dass sie vor einer wahrscheinlich neuen Umfassungszarge mit geringerer Maulweite enden. Die Anbringung einer umlaufenden " Einschubleiste " in den Luftspalt und erst Recht das " Zuschmieren " des Luftspalts mit Acryl halte ich aus optischen Gründen nicht für zumutbar.


    Auf Unverhältnismäßigkeit der Neumontage wird sich der BT nicht berufen können, weil für den Handwerker als Fachmann schon bei der Fliesenverlegung, spätestens aber beim Einbau der Zarge zu erkennen war, dass eine Umfassungszarge nicht wandbündig eingebaut werden kann.


    Je nachdem, wie weit die Fliesen bis an die Türöffnung herangeführt wurden ( auf dem Bild nicht genau zu erkennen ), ist auch denkbar, dass die falsche Zarge an der Baustelle herumstand und einfach eingebaut wurde, um nicht eine passende Zarge besorgen zu müssen


    --> vorsätzliche Inkaufnahme eines Mangels.

  • Zitat

    Frau hätte auch genau lesen können (und ggf. dazu Fachberatung einkaufen können), was gekauft werden soll.

    Eine Leistungsbeschreibung (es wird wohl kein Leistungsverzeichniss sein) ist selbst für Profis nur schwer lesbar und bietet meistens viel Spielraum für Auslegungsfragen.

    Wo hätte " Frau " lesen sollen. Meinst Du, dass im Bauträgerkaufvertrag an exponierter, deutlich hervorgehobener Stelle steht:


    " Der Verkäufer ( BT ) baut Umfassungszargen mit umlaufendem Luftspalt ein, weil er das für " schick " hält. Der Käufer erklärt sich mit dieser für eine neue ETW unübliche Beschaffenheit einverstanden, weil auch er das " super " findet und schon immer haben wollte ".


    Sofern die Fliesen bereits bei der Besichtigung der ETW vor dem notariellen Kaufvertragsabschluss falsch angebracht waren, war dies für die Mutter des TE als Laie nicht erkennbar. Der Laie sieht das erst nach dem Zargeneinbau. Also auch keine positive Kenntnis des sich für einen Fachmann bereits bei der Besichtigung abzeichnenden Mangels.


    Einen Fachmann muss der Käufer einer ETW vor dem Kauf nicht hinzuziehen. Er kann und darf vielmehr nach § 242 BGB darauf vertrauen, dass in der üblichen Beschaffenheit und/oder nach den aRdT gebaut wird. Macht der BT das nicht, gelten für den Käufer die Gewährleistungsrechte im Gesetz.


    Die Baubeschreibungen ( nicht: LV´s ) zum Bauträgerkaufvertrag beschreiben die Leistungen des BT bewußt nur in groben Umrissen, z.B. Innentüren, weiß, lackiert.