Ist eine Pergola genehmigungspflichtig?

  • Hallo alle zusammen,


    Ich wohne in einem doppelhaushälfte in Nürnberg.


    Mein Nachbar hat während unseres Urlaubs ohne Vorankündigung eine Lamellendach, (auch bioklimatische Pergola genannt) gebaut. Die Pergola ist in Lamellenform (fest – kein Stoff –beweglich) errichtet. Die Pergola (3,4 Meter tief x 2,7 Meter hoch ) wurde ohne Genehmigung und ca. 1 Meter zur Grundstücksgrenze entfernt gebaut.


    Ich habe gefunden:


    Bayern – BayBO (Art. 57 Abs. 1g): Ein Terrassendach mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe ist verfahrensfrei.


    Ich würde aber gerne wissen, ob es im Gesetz oder BayBO einen Paragrafen gibt, in dem die Regeln klar definiert sind. Z.B.


    Stimmt es, dass "Sobald Pergolen als Terrassendach dienen – egal ob offenes Lamellendach oder geschlossen –, gehören sie zu den Terrassenüberdachungen, welche in der Regel eine Baugenehmigung erfordern"?


    Stimmt es, dass "Der Abstand zwischen der Terrassenüberdachung und der Grenzen zu den Nachbargrundstücken muss mind. 3 Meter betragen"?


    Ist das gesetzlich festgelegt in Bayerische Bauordnung (BayBO)?


    Die Baubehörde hat mir am Telefon mitgeteilt, dass der Nachbar eine Pergola hat und daher keine Baugenehmigung oder Genehmigung des Nachbarn benötigt. Sie sind sich nicht sicher, ob es sich um eine Terrassenüberdachung handelt. Mir scheint vielmehr, dass sie den Abriss dieses Bauwerks nicht anordnen wollen...


    Ich würde mich über jede detaillierte Information freuen, die Sie mir geben können.


    VG,


    Aim

  • Freu' dich, dass dein Nachbar so eine Pergola bauen konnte/durfte, dann kannst/darfst Du das nämlich auch.


    Oder finde Gründe, warum das nicht erlaubt ist, und beginne einen Nachbarschaftskrieg, der mindestens zwei Verlierer haben wird.

  • Sie sind sich nicht sicher, ob es sich um eine Terrassenüberdachung handelt.

    Eine Pergola ist keine Terrassenüberdachung, doch hier hat die "Pergola" ein dauerhaftes Dach, das man zwar öffnen kann, das aber trotzdem eine Überdachung darstellt. Das widerspricht dem Sinn einer Pergola, gem. Definition ist eine Pergola ja ein nach oben offenes Rankgitter und nicht dafür geeignet ein Dach oder entsprechende Lasten zu tragen.


    Ob diese Terrassenüberdachung nun genehmigungspflichtig ist, das würde ich alleine schon aufgrund der Tiefe (> 3m) erwarten. Aber auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss die öffentlichen Vorschriften einhalten.


    Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob man deswegen einen Streit vom Zaun brechen möchte.


    Mir scheint vielmehr, dass sie den Abriss dieses Bauwerks nicht anordnen wollen...

    na ja, ein Abriss wäre vermutlich vom Tisch wenn die Lamellen durch Träger ersetzt würden. Noch als Tipp, verbindliche Aussagen von Behörden bekommt man nicht durch einen Telefonanruf, da muss man schon Briefchen schicken. Telefonate sind OK für eine erste Auskunft oder unverbindliche Einschätzung, aber das war´s auch schon.


    Ähnliches Thema, Unterscheidung Pergola und Überdachung:


    SweetBlock778


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  • DHH und Abstand wird wohl schwierig werden. Wo ist das Problem mit einer Pergola beim Nachbarn?

    Es ist aber keine Pergola, es handelt sich um eine massive Konstruktion. Es liegt sehr nahe und ist 2,7 Meter hoch. Es ist wie eine Mauer neben dir.


    Mit der Einhaltung von Abstandsflächen werden u.a. folgende Zwecke verfolgt:

    • der Schutz vor Brandgefahr
    • die Gewährleistung einer Aktionsfläche für die Feuerwehr
    • die Sicherstellung der Privatsphäre der Bewohner
  • Freu' dich, dass dein Nachbar so eine Pergola bauen konnte/durfte, dann kannst/darfst Du das nämlich auch.


    Oder finde Gründe, warum das nicht erlaubt ist, und beginne einen Nachbarschaftskrieg, der mindestens zwei Verlierer haben wird.

    Ich bin nicht der Bösewicht. Alle Nachbarn versuchten, eine Terrassenüberdachung zu bauen, was jedoch nicht genehmigt wurde. Sogar mein Nachbar hat es versucht. Nach 4 Jahren beschloss er, sie ohne Genehmigung zu bauen, ohne es mir zu sagen. Warum muss er der Schlaue sein?


    Sollte ich diese Terrassenüberdachung akzeptieren und im Brandfall das Risiko eines materiellen und physischen Schadens eingehen?

    Es gibt einen sehr triftigen Grund, warum ein angemessener Abstand eingehalten werden muss!

  • Herzlichen Dank für deine Antwort.


    Ich habe nach weiteren Informationen gesucht und hier teile ich die wichtigsten Kommentare. Vielleicht kann das anderen Leuten helfen, die ein ähnliches Problem haben...

  • Sollte ich diese Terrassenüberdachung akzeptieren und im Brandfall das Risiko eines materiellen und physischen Schadens eingehen?

    Aus was besteht diese Terassenüberdachung? Bei einer Alukonstruktion kannst Du das Argument "Brandrisiko" vergessen, damit kommst Du nicht weiter. Selbst wenn die Konstruktion aus Holz bestehen sollte, stellt diese nicht automatisch ein erhöhtes Brandrisiko dar. So ein Holzbalken brennt nicht so einfach, sonst wäre Holzbau ja gar nicht möglich.


    Keine Ahnung warum diese Vorhaben bei den anderen Nachbarn abgelehnt wurden, und ob es tatsächlich einen triftigen Grund gibt.

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  • Eine Pergola ist ein allseits offenes Rankgerüst für Pflanzen. Das hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof schon im Jahr 1976 entschieden.


    Deshalb ist seine Entschuldigung, dass er eine Pergola gebaut habe, falsch. Er hat eine Terrassenüberdachung gebaut die genehmigungspflichtig ist.



    Baubehörde aus Regensburg:

    Ihrer Schilderung zufolge ist davon auszugehen, dass die geplante Lamellendachpergola als Gebäude zu werten ist. Allerdings können auch Gebäude unter Umständen verfahrensfrei errichtet werden. Um das beurteilen zu können müsste ich wissen, wo genau Ihr Grundstück liegt, damit ich nachsehen kann ob es einen Bebauungsplan oder anderweitige Satzung gibt, wie es mit den Abstandsflächen aussieht etc.


    Baubehörde aus Würzburg:

    Es handelt sich meiner Ansicht also um eine genehmigungs-und abstandsflächenpflichtige Terrassenüberdachung, weil die Tiefe mehr als 3 m beträgt.

    Eine Pergola wäre übrigens nur ein leichtes Gerüst, gerade stabil genug für den Bewuchs durch Kletterpflanzen; die häufig gesehenen aus kräftigen Kanthölzern gezimmerten und meistens als „Pergola“ bezeichneten Gebäude sind im baurechtlichen Sinne keine Pergolen.


    Baubehörde aus Erlangen:

    Es handelt sich definitiv um eine Terrassenüberdachung, die eine Genehmigung erfordert.

    Ihr Projekt ist übrigens ein massives Bauwerk, das heißt, durch den Austausch des Daches wird daraus keine Pergola (z.B. Stoff statt feste Lamellendach).


    Baubehörde aus München:

    Die Bayerische Bauordnung -BayBO- regelt die Handhabung und die Errichtung baulicher Anlagen. Für die materiell - rechtliche Beurteilung ist die BayBO in der derzeit gültigen Fassung maßgebend.

    Diese kann unter folgendem Link eingesehen werden;

    Bürgerservice - BayBO: Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588) BayRS 2132-1-B (Art. 1–84)


    Unter Art. 57 BayBO werden beispielshalber verfahrensfreie Bauvorhaben bestimmt.

    Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1.g) BayBO sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m, verfahrensfrei.

    Dieses Vorhaben ist somit nicht verfahrensfrei und es ist ein Bauantrag zu stellen.


    Bei Doppel- bzw. Reihenhausanlagen ist noch folgendes zu beachten:

    Wird eine Terrassenüberdachung bis an die Nachbargrenze (0,00 bis 2,50m) geführt, ist grundsätzlich eine raumabschließende Trennwand in hochfeuerhemmender Art gem. Art. 28 Abs. 3 BayBO herzustellen. Da diese Trennwand eine Höhe von 2,0m überschreitet, ist die geplante Terrassenüberdachung gem. Art. 55 BayBO genehmigungspflichtig. Deshalb ist hierfür ein Bauantrag gemäß Art. 64 BayBO erforderlich. Eventuell erforderliche Abweichungen (Abstandsflächen, Brandschutz) sind zu beantragen und ausreichend zu begründen.

  • Aus was besteht diese Terassenüberdachung? Bei einer Alukonstruktion kannst Du das Argument "Brandrisiko" vergessen, damit kommst Du nicht weiter. Selbst wenn die Konstruktion aus Holz bestehen sollte, stellt diese nicht automatisch ein erhöhtes Brandrisiko dar. So ein Holzbalken brennt nicht so einfach, sonst wäre Holzbau ja gar nicht möglich.


    Keine Ahnung warum diese Vorhaben bei den anderen Nachbarn abgelehnt wurden, und ob es tatsächlich einen triftigen Grund gibt.

    Schau mal bitte das Foto an. Das Foto war in den Online-Nachrichten. Das ist meinem Nachbarn passiert, der gerade seine Terrassenüberdachung gebaut hat.

  • Es handelt sich definitiv um eine Terrassenüberdachung, die eine Genehmigung erfordert.


    Wie vermutet, aber diese Argumente musst Du mit Eurem Bauamt klären, auch in Hinblick auf B-PLan etc.


    Es sieht danach aus, als hätte Dein Nachbar diese Überdachung rechtswidrig errichtet, aber niemand kann Dir aus der Ferne eine verbindliche Antwort geben. Nach dem ersten informativen Telefonat würde ich jetzt ein Schreiben aufsetzen oder die Überdachung so akzeptieren wie sie ist. Ob Dein Nachbar diese Überdachung auf Druck entfernt, daran glaube ich noch nicht. Wie bereits geschrieben, könnte man diese ja in eine Pergola umwandeln, was ich an seiner Stelle machen würde (genau genommen wäre ich erst gar nicht in dieser Situation gelandent, weil ich das Risiko vorher abgeklärt hätte).

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  • Schau mal bitte das Foto an.

    Ein Brand kann auch in einem Carport, Garage, usw. entstehen, dieses Risiko gibt es immer. Es hat aber nichts damit zu tun, ob der Nachbar nun eine Pergola hat oder nicht.

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  • Eine Pergola ist ein allseits offenes Rankgerüst für Pflanzen. Das hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof schon im Jahr 1976 entschieden.


    Eine Frage, diese Entscheidung sollte von allen Baubehörden Bayerns akzeptiert werden, richtig oder irre ich mich?

  • Ein Brand kann auch in einem Carport, Garage, usw. entstehen, dieses Risiko gibt es immer. Es hat aber nichts damit zu tun, ob der Nachbar nun eine Pergola hat oder nicht.

    Ich wollte nur sagen, dass es auch bei einer Aluminiumkonstruktion zu einem Brand mit schwerem Schaden kam. Und das könnte auch bei einem Terrasenüberdachung (mit zahlreiche elektrische Leitungen für Lichter, Motoren, Sensoren und zwei Heizstrahler) passieren.

  • Wenn eine Pergola grenzständig errichtet wird, könnte sie entlang der Grenze zu einer Einfriedung werden und hätte die Vorgaben aus BauO, Nachbarrecht und B-Plan zu erfüllen, was Höhen > 2,0 m ausschließen könnte.


    Es ist aber nicht grundsätzlich unzulässig entlang der Grenze brennbare Bauteile zu verbauen -> Holzzaun kann zulässig sein.

    Ich wollte nur sagen, dass es auch bei einer Aluminiumkonstruktion zu einem Brand mit schwerem Schaden kam. Und das könnte auch bei einem Terrasenüberdachung (mit zahlreiche elektrische Leitungen für Lichter, Motoren, Sensoren und zwei Heizstrahler) passieren.

    Aluminium kann nicht brennen. Brennen kann aber alles mögliche zulässig entlang der Grundstückgrenzen gelagerte Zeug, auch ganz ohne Beteiligung von Bauwerken: Holzscheite, Kraftfahrzeuge, Laubsäcke ... . Das Vorhandensein brennbaren Materials an sich ist kein Argument gegen eine Pergola, auch wenn eines der verfolgten Schutzziele die "Verhinderung des Übergreifens von Feuer über die Grenze" ist.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Und das könnte auch bei einem Terrasenüberdachung (mit zahlreiche elektrische Leitungen für Lichter, Motoren, Sensoren und zwei Heizstrahler) passieren.

    Das hat aber nichts mit der Überdachnung zu tun. Die Konstruktion selbst brennt nicht und verursacht auch keinen Brand, bei Alu fördert sie noch nicht einmal die Brandausbreitung sondern kann der sogar entgegenwirken. Du kannst auch nicht verhindern, dass er Heizstrahler auf die Terrasse stellt und diese anfangen zu brennen, egal ob mit oder ohne Alu-Pergola. Auch bei dem auf dem Bild gezeigten Gartenhaus hat ja nicht die Metallkonstruktion den Brand verursacht, sondern das was darin gelagert war.


    Ich würde nicht viel Energie in Argumente stecken, die von vornherein keinen Erfolg/Nutzen versprechen.


    Wie bereits geschrieben, ein Schreiben aufsetzen und ab damit zum Bauamt. Dort kannst Du Deine Vermutung ja mit den von Dir eingestellten "links"/Infos untermauern.


    Übrigens, bei einem DHH muss man mit Einschränkungen rechnen was die Grenzbebauung betrifft. Wie das bei Euch genau geregelt ist, das müsste das Bauamt wissen. Ansonsten einen Fachmann engagieren der sich der Sache annimmt und das Thema mit dem Bauamt verbindlich klärt.

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  • Nein, es liegt nicht daran, dass der Nachbar nichts gesagt hat und ich beleidigt bin!


    Die anderen Nachbarn konnten ihre Überdachungsterrasse nicht bauen und investierten Geld in Alternativen wie eine Markise; so habe ich auch gemacht.

    Der Nachbar wollte schlau sein und baute heimlich seine Überdachungsterrasse . Wir alle wissen, dass der Staat (Baubehörde) nicht den Mut hat, den Abriss dieser Überdachungsterrasse zu fordern, und vielleicht bekommt der Nachbar nur eine Geldstrafe und das war's. Und auf diese Feigheit des Staates hat sich der Nachbar konzentriert.

    Wenn ich oder ein anderer Nachbar am Tag des Baus dort gewesen wäre, hätten wir den Bau gestoppt und der Staat hätte sagen können, dass er nicht erlaubt sei.


    R.B. es ist wahr, dass Feuer davon abhängt, welche Dinge vorhanden sind, damit es sich ausbreitet und Schaden anrichtet. Aus diesem Grund gibt es eine Mindestabstandsregelung von 3 Metern, denn niemand weiß, welche Dinge man unter einer Überdachungsterrasse zurücklassen wird. Ich habe die Regeln nicht aufgestellt, ich respektiere sie nur und wenn andere sie nicht respektieren, ist das nicht fair! Und wenn jeder tut, was er will, unabhängig von den Regeln, dann sollten wir besser aufhören, die Behörden zu bezahlen, die sich einfach nur lächerlich machen.

  • Wir alle wissen, dass der Staat (Baubehörde) nicht den Mut hat, den Abriss dieser Überdachungsterrasse zu fordern, und vielleicht bekommt der Nachbar nur eine Geldstrafe und das war's. Und auf diese Feigheit des Staates hat sich der Nachbar konzentriert.

    Woher weißt du das? Anzeige eingereicht und abschlägige Antwort bekommen? Oder allgemeines Stammtischgerede, a la "der Staat müsse nun dies und das machen", der Staat macht nicht genug oder zuviel (je nachdem, an welchen Stammtisch man steht...)

    Wenn ich oder ein anderer Nachbar am Tag des Baus dort gewesen wäre, hätten wir den Bau gestoppt

    Auf welcher Grundlage denn? Habt ihr da weitreichende Befugnisse für solche Eingriffe?

    und der Staat hätte sagen können, dass er nicht erlaubt sei.

    Welcher Staat denn? Der, der doch angeblich nichts macht?


    Baurecht ist übrigens Ländersache.

  • Wir alle wissen, dass der Staat (Baubehörde) nicht den Mut hat, den Abriss dieser Überdachungsterrasse zu fordern

    Bevor Du solch kühne Behauptungen aufstellst, solltest Du die Rückfragen beantworten und zu den vielen Tipps und Ratschlägen Stellung nehmen. Hier mal zusammengefasst:


    - Gibt es einen rechtskräftigen Bebauungsplan für Dein und des Nachbarn Grundstücke?

    - Wenn ja, was setzt der fest (o, g, überbaubare Fläche, Lageplan)?

    - Hast Du die Baugenehmigungsbehörde schriftlich über die nachbarliche Bautätigkeit informiert?

    - Wenn ja, hast Du eine Antwort erhalten?

    - Hast Du die Baugenehmigungsbehörde zum bauaufsichtlichen Einschreiten aufgefordert?

    - Wenn ja, hast Du eine Antwort erhalten?

    - Woher weißt Du, dass der Nachbar keine Baugenehmigung hat?

    - Woher weißt Du, dass der Nachbar keine Bauanzeige gemäß Art. 58 BayBO bei der Gemeinde eingereicht hat?

    Mit der Einhaltung von Abstandsflächen werden u.a. folgende Zwecke verfolgt:

    der Schutz vor Brandgefahr

    Nein, dafür gibt es den Abschnitt IV der BayBO (Art. 24ff).

    die Gewährleistung einer Aktionsfläche für die Feuerwehr

    Nein, dafür gibt es den Art. 5 BayBO.

    die Sicherstellung der Privatsphäre der Bewohner

    Ja, aber mit Einschränkungen bei Doppelhäusern (Art. 6 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 6 Nr.3 BayBO).

  • Wir alle wissen, dass der Staat (Baubehörde) nicht den Mut hat, den Abriss dieser Überdachungsterrasse zu fordern, und vielleicht bekommt der Nachbar nur eine Geldstrafe und das war's. Und auf diese Feigheit des Staates hat sich der Nachbar konzentriert.

    A geh. Des isch doch a Schmarrn. Bei uns hat die Behörde mal mit Luftaufnahmen sämtliche Hinterhöfe und Gärten mit dem verglichen, was das Liegenschaftsamt so aufgezeichnet hat. Da mussten einige ihre Gartenhütten abreißen. Das gab es viele lange Gesichter. Wenn es Dich stört, dann zeige es an und fertig ist die Laube. Mach Nägel mit Köpfen. Ned lange herum schimpfen, sondern handeln.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Des isch doch a Schmarrn.

    Mag in Bayern so sein, im Nord-Osten eher nicht.

    Kommt halt immer auf die handelnden Personen an ;)


    P.S.: Aktuelles Beispiel:

    Bauvoranfrage aus 2017 - ist das Baugrundstück nach § 34 BauGB bebaubar?

    Antwort - ja


    Gleiche Anfrage 2023 - ohne das sich an der baulichen Situation was geändert hat.

    Antwort - nein, Außenbereich im Innenbereich

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Mit dem Staat meinte ich die Baubehörde. Die Baubehörden machen sich hier lächerlich! Derselbe Nachbar baute ein weiteres sehr großes Gartenhaus und das in einem Bereich, der nur für Pflanzen bestimmt sein sollte. Die Baubehörde hat sich beschwert, der Nachbar hat Moos auf das Dach des Gartenhauses gelegt und das war's, er hat sich über die Baubehörde lustig gemacht. Vielleicht ist es dort, wo du lebst, anders, aber ich schreibe hier keine Lügen.


    Die Baubehörde sagte, der Nachbar habe keine Baugenehmigung eingereicht und dürfe dies auch nicht tun, da es sich um eine Pergola handele. Das ist der Diskussionspunkt. Es kann keine Pergola sein, eine massive Konstruktion, auf der Terrasse, am Haus befestigt, mit einem Lamellendach (das bis zu 30 oder 40 Grad geneigt werden kann), mit Lichtern, Sensoren und 2 Heizstrahlern. Was die Baubehörden machen, macht keinen Sinn. Und ich wiederhole, ich habe die Regeln nicht geschrieben, und wenn es dort Regeln gibt, muss das einen Grund haben. Auch wenn es keinen Grund dafür gibt, müssen Sie diese Regeln dennoch respektieren, solange sie bestehen.

  • Ich habe mal nach dem Begriff „bioklimatische Pergola“ gesucht, kannte ich gar nicht.

    Ich würde sagen, da hat der Nachbar eine Lücke gefunden. Ich denke, da geht’s schlicht um die Definition. Ein Bauernschlaule. Macht ihn nicht sympathischer.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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