Hallo alle zusammen,
Ich wohne in einem doppelhaushälfte in Nürnberg.
Mein Nachbar hat während unseres Urlaubs ohne Vorankündigung eine Lamellendach, (auch bioklimatische Pergola genannt) gebaut. Die Pergola ist in Lamellenform (fest – kein Stoff –beweglich) errichtet. Die Pergola (3,4 Meter tief x 2,7 Meter hoch ) wurde ohne Genehmigung und ca. 1 Meter zur Grundstücksgrenze entfernt gebaut.
Ich habe gefunden:
Bayern – BayBO (Art. 57 Abs. 1g): Ein Terrassendach mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe ist verfahrensfrei.
Ich würde aber gerne wissen, ob es im Gesetz oder BayBO einen Paragrafen gibt, in dem die Regeln klar definiert sind. Z.B.
Stimmt es, dass "Sobald Pergolen als Terrassendach dienen – egal ob offenes Lamellendach oder geschlossen –, gehören sie zu den Terrassenüberdachungen, welche in der Regel eine Baugenehmigung erfordern"?
Stimmt es, dass "Der Abstand zwischen der Terrassenüberdachung und der Grenzen zu den Nachbargrundstücken muss mind. 3 Meter betragen"?
Ist das gesetzlich festgelegt in Bayerische Bauordnung (BayBO)?
Die Baubehörde hat mir am Telefon mitgeteilt, dass der Nachbar eine Pergola hat und daher keine Baugenehmigung oder Genehmigung des Nachbarn benötigt. Sie sind sich nicht sicher, ob es sich um eine Terrassenüberdachung handelt. Mir scheint vielmehr, dass sie den Abriss dieses Bauwerks nicht anordnen wollen...
Ich würde mich über jede detaillierte Information freuen, die Sie mir geben können.
VG,
Aim