Ist eine Kellertreppe in Bayern genehmigungspflichtig?

  • Hallo,

    ich habe einen im Freistellungsverfahren freigegebenen Bauplan, Bundesland Bayern. In diesem habe ich für den Keller allerdings noch keine Kellertreppe vorgesehen, bis jetzt ist lediglich ein größerer Lichtschacht eingeplant. Nun würde ich doch noch gerne eine Kellertreppe mit vorsehen. Müsste ich diese dann nochmals genehmigen lassen bzw. was wäre zu tun? Ist eine Kellertreppe in Bayern generell genehmigungspflichtig? Macht es einen Unterschied, wenn die Kellertreppe in der Abstandsfläche von 3m liegt?


    Besten Dank für die Hilfe und schönen Gruß!