Hi,
Meine Schwiegereltern und ich haben benachbarte Grundstücke und teilen den Garten. Nun würden wir gerne auf der Grundstücksgrenze ein Nebengebäude (Gartenhaus errichten). Da sich dieses Gartenhaus allerdings außerhalb der Baugrenzen befindet müssen wir eine Befreiung beantragen. Eine Genehmigung des Gartenhaus ist nicht nötig.
Das Stadtbauamt hat uns nun leider mitgeteilt, dass es Ihnen nicht möglich ist die Befreiung zu erteilen, da nach Bayerischen Bauordnung Gebäude nur auf einem Grundstück errichtet werden dürfen und Ihnen hier keine Ausnahmen bekannt sind. Kommen wir nun zu meiner ersten Frage, ob euch irgendwelche Ausnahmen bekannt sind?
Fallen euch mögliche Alternativen ein? Da der Platz sehr begrenzt ist ist es nicht möglich das Gartenhaus nur auf ein Grundstück zu bauen. Eine Verschiebung oder gar Auflösung der Grenze ist auch nicht möglich.
Eine Möglichkeit wäre das wir zwei Befreiungen einreichen sozusagen zwei separate Gartenhäuser befreien lassen. Das wäre von Seiten des Stadtbauamt möglich allerdings könnte das Vermessungsamt bemängeln, das die (zwei) Gartenhäuser nicht räumlich getrennt sind (Ist ja tatsächlich nur ein Gartenhaus).
Mit freundlichen Grüßen
Kevin