Nebengebäude über Grundstücksgrenze bauen

  • Hi,

    Meine Schwiegereltern und ich haben benachbarte Grundstücke und teilen den Garten. Nun würden wir gerne auf der Grundstücksgrenze ein Nebengebäude (Gartenhaus errichten). Da sich dieses Gartenhaus allerdings außerhalb der Baugrenzen befindet müssen wir eine Befreiung beantragen. Eine Genehmigung des Gartenhaus ist nicht nötig.


    Das Stadtbauamt hat uns nun leider mitgeteilt, dass es Ihnen nicht möglich ist die Befreiung zu erteilen, da nach Bayerischen Bauordnung Gebäude nur auf einem Grundstück errichtet werden dürfen und Ihnen hier keine Ausnahmen bekannt sind. Kommen wir nun zu meiner ersten Frage, ob euch irgendwelche Ausnahmen bekannt sind?


    Fallen euch mögliche Alternativen ein? Da der Platz sehr begrenzt ist ist es nicht möglich das Gartenhaus nur auf ein Grundstück zu bauen. Eine Verschiebung oder gar Auflösung der Grenze ist auch nicht möglich.


    Eine Möglichkeit wäre das wir zwei Befreiungen einreichen sozusagen zwei separate Gartenhäuser befreien lassen. Das wäre von Seiten des Stadtbauamt möglich allerdings könnte das Vermessungsamt bemängeln, das die (zwei) Gartenhäuser nicht räumlich getrennt sind (Ist ja tatsächlich nur ein Gartenhaus).


    Mit freundlichen Grüßen


    Kevin

  • Das Zauberwort zur Lösung könnte "Vereinigungsbaulast" heißen - wenn, ja wenn sich der Aufwand denn für ein Gartenhaus lohnen würde. Ich würde diesen Weg für ein Gartenhäuschen nicht gehen wollen, sondern eine andere bauliche und baurechtskonforme Lösung anstreben.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • da nach Bayerischen Bauordnung Gebäude nur auf einem Grundstück errichtet werden dürfen und Ihnen hier keine Ausnahmen bekannt sind.

    Das ist (glaube ich) in keinem Bundesland zulässig.

    Neben der Vereinigungsbaulast wäre noch eine reale Teilung der Grundtsücke und rausmessen des Grundstücksteils möglich. Dürfte aber noch teurer sein.

    Eine Möglichkeit wäre das wir zwei Befreiungen einreichen sozusagen zwei separate Gartenhäuser befreien lassen.

    Da wurde Euch doch schon eine hellgraue "Lösung" aufgezeigt.


    P.S.: Die dunkelgraue Standartlösung, "nicht nachfragen", wurde leider schon verspielt ;)

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Das man im Bestand gelegentlich auf solche unglücklichen Konstrukte trifft (die durch Trennung, Erbschaft, Teilung...) mal entstanden sind, ist ja nicht zu vermeiden. Aber sich neu solch einen Problemfall mit Vorsatz zu schaffen, darauf muss man erstmal kommen.

  • ob euch irgendwelche Ausnahmen bekannt sind?

    Mir nicht.

    Fallen euch mögliche Alternativen ein?

    Mir nicht.

    Da der Platz sehr begrenzt ist ist es nicht möglich das Gartenhaus nur auf ein Grundstück zu bauen.

    Kaum zu glauben, aber wenn das so ist, ist das Grundstück für eine weitere legale Bebauung einfach nicht geeinget. Oder eine genauere Beschreibung des Vorhabens zerstört das bei mir mit "Gartenhaus" assoziierte Bild eines max. 3m*3m großen Holzbausatzes vom Baumarkt.

    allerdings könnte das Vermessungsamt bemängeln, das die (zwei) Gartenhäuser nicht räumlich getrennt sind

    Kaum zu glauben, da sich das Vermessungsamt üblicherweise nicht um baurechtliche Angelegenheiten schert und ein Gartenhaus (in meinem Sinne) nicht einmessungspflichtig ist.

    Eine Verschiebung oder gar Auflösung der Grenze ist auch nicht möglich.

    Kaum zu glauben, aber vielleicht lässt ein Lageplan von den Grundstücken meine Zweifel verblassen.

    Das Zauberwort zur Lösung könnte "Vereinigungsbaulast" heißen

    Leider wirkt der Zauber in Bayern nicht, da die BayBO dieses Wort mit einem Bann belegt hat. Soll heißen, dass Bayern dieses Instrument nicht aus der MBO übernommen hat.

  • Kaum zu glauben, aber wenn das so ist, ist das Grundstück für eine weitere legale Bebauung einfach nicht geeinget. Oder eine genauere Beschreibung des Vorhabens zerstört das bei mir mit "Gartenhaus" assoziierte Bild eines max. 3m*3m großen Holzbausatzes vom Baumarkt.

    Das Gartenhaus ist mit 3,5m x 3,5m nur unwesentlich größer als der Holzbausatz vom Baumarkt. Allerdings handelt es sich um eine Nachverdichtungsmaßnahme in der Stadt und auf einem früheren 800qm wurden zwei EFH gebaut.

    Kaum zu glauben, aber vielleicht lässt ein Lageplan von den Grundstücken meine Zweifel verblassen

    Nicht möglich war vielleicht falsch ausgedrückt und nicht gewünscht passt besser. Ein Grundstück hat eine Grundschuld und das Gartenhaus ist uns nicht den ganzen Aufwand mit Notar und Vermessungsamt Wert. Zwischen den Häusern sind auch nur 7m Platz


    Dann gibt es wohl leider keine Lösung für unser Problem aber trotzdem vielen Dank für die Antworten.


    Mit freundlichen Grüßen

    Kevin

  • Dann gibt es wohl leider keine Lösung für unser Problem aber trotzdem vielen Dank für die Antworten.

    Wenn Ihr nicht den Mut zu hellgrau offerierten Lösung habt

    Eine Möglichkeit wäre das wir zwei Befreiungen einreichen sozusagen zwei separate Gartenhäuser befreien lassen.

    dann nicht.


    P.S.: Wie schon geschrieben, die dunkelgraue habt Ihr schon verspielt.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18