Abdichtung Nachbargarage

  • Hallo zusammen,


    meine Frage ist folgende:

    Wir haben letztes Jahr ein Haus errichtet und sind jetzt mit der Gestaltung des Außengeländes beschäftigt.

    Wir liegen ca. 1m über dem Niveau des Nachbarn.

    Dieser hat auf der Grenze eine Garage errichtet welche noch unverputzt ist.

    Wir wollen, um den Höhenunterschied abzufangen, L-Steine auf der gesamten Grenze setzen. (Auch zur Garage, welche wir dann nicht berühren)

    Nun besteht der Nachbar darauf, dass wir seine Garage abdichten und dafür kosten und Risiko des späteren Feuchtigkeitseintritts übernehmen.


    Vielen Dank für eure Einschätzung.

  • War der Höhenunterschied vorher schon vorhanden oder wurde dieser "künstlich" aufgeschüttet?


    (jur) Laienmeinung: Ich würde mal sagen, die Abdichtung der Garage ist Sache des Nachbarn, so lange Du keine Situation herbeigeführt hast, die an der Nachbargarage zu Schäden führen kann.

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  • Höhenunterschied war teilweise vorhanden, da die beiden Grundstücke von verschiedenen Straßen ihre Zufahrt haben. Wir sind jedoch etwas über dem ursprünglichen Gelände.

  • Soll heissen, Ihr stellt jetzt oder wollt jetzt einen anderen Zustand herstellen als momentan gegeben? Was ist dann am Ansinnen des Nachbarn unmoralisch?

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Wir sind jedoch etwas über dem ursprünglichen Gelände.

    Keine Ahnung was Du unter "etwas" verstehst, aber wenn Du aufgeschüttet hast, dann musst Du auch sicherstellen, dass die Garage des Nachbarn keinen Schaden nimmt. Ob hierfür eine Abdichtung der Garage erforderlich ist, das sei mal dahingestellt. Man kann das wahrscheinlich auch anders und besser lösen.

    Der Wunsch des Nachbarn nach Risikoübernahme bei Feuchteeintritt halte ich für sinnfrei, denn Du haftest dafür sowieso, aber nicht pauschal für irgendwelche feuchten Wände, sondern nur sofern dies durch Dein Grundstück bzw. von Dir durchgeführte Veränderungen verursacht wird.

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  • Soll heissen, Ihr stellt jetzt oder wollt jetzt einen anderen Zustand herstellen als momentan gegeben? Was ist dann am Ansinnen des Nachbarn unmoralisch?

    Dass seine Garage noch im rohbauzustand ist und wir die Kosten dafür übernehmen sollen, dass keine Feuchtigkeit in seine Mauer dringt.

  • ... seine Garage noch im rohbauzustand ist und wir die Kosten dafür übernehmen sollen, dass keine Feuchtigkeit in seine Mauer dringt.

    1. Die Abdichtung gegen bisher gegebene/s Bodenfeuchte / Grundwasser und natürlichen ("wilden") Wasserzufluss hat der Nachbar selbst herzustellen.
    2. Durch Veränderung des Geländeniveaus der Nachbargrundstücke entstehende weiteren Wasserzulauf muss der tieferliegende Nachbar nicht hinnehmen. Er kann die Beseitigung der Veränderung und nach Eintreten von Schäden auch deren Beseitigung verlangen. Mithin kann er auch die Übernahme von durch eine Niveauanpassung zum Gebäudeschutz entstehenden zusätzlichen Kosten verlangen, je nach Bundesland aber evtl. auch erst, wenn ein Schaden bereits entstanden ist. Das heißt für mich, dass die Mehrkosten gegenüber dem Ursprungszustand vor eurer Erhöhung von Euch zu tragen sind.
    3. Mehrere Nachbarrechtsgesetze in D (aber nicht alle und nicht alle Bundesländer haben eines) verbieten gerade explizit die Herstellung von sehr schmalen Spalten wie mit

    ... sofern ihr mit den L-Steinen 2-3cm Spalt lasst, ergibt sich doch da gar kein Bedarf für eine Abdichtung ...

    beschrieben, weil sich diese weder reinigen noch warten lassen, denn:

    Angefangen mit Schnee und mit der Zeit setzt sich der Spalt zu und es bildet sich eine Humusschicht.

    und dann wächst und gedeiht es dort. In mind. einem Bundesland gibt es sogar Regelungen für den Verschluss solcher Hohlräume!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • und wir die Kosten dafür übernehmen sollen,


    Versuche Dich mal in die Lage des Nachbarn zu versetzen.

    Wäre ich Dein Nachbar, dann würde ich Dich auch auffordern sicherzustellen, dass an meiner Garage kein Schaden entsteht, schließlich hast Du den Geländeverlauf zu meinen Ungunsten verändert. Damit konnte ich als Nachbar bei der Planung der Garage nicht rechnen, und jetzt entsteht mir ein Mehraufwand.


    So oder so ähnlich wird Dein Nachbar denken, und damit hat er in meinen Augen auch Recht. Ich würde mich auch bedanken, wenn mein Nachbar das Grundstück so verändert, dass er bei einem Starkregen mein Grundstück oder meine Garage flutet.


    Es wäre etwas anderes wenn er anhand des vorhandenen Geländes falsch geplant hätte, und jetzt von Dir seine Abdichtung bezahlt haben möchte. Das ist hier aber anscheinend nicht der Fall. Zu meiner Frage, was Du unter "etwas" aufgeschüttet verstehst, hast Du noch nicht geantwortet. Ich gehe also davon aus, dass es sich um ein bisschen mehr als nur wenige cm handelt.

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  • 1.: Binsenweisheit - Redenden Menschen kann geholfen werden.

    2.: Alles, was über die "normale" (Spritz)Wasserabdichtung hinaus geht, dürfte EUER Deckel sein.

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  • Zu meiner Frage, was Du unter "etwas" aufgeschüttet verstehst, hast Du noch nicht geantwortet. Ich gehe also davon aus, dass es sich um ein bisschen mehr als nur wenige cm handelt.

    Der Höhenunterschied zwischen den beiden Grundstücken wird bei ca. 80 cm herauskommen.

    Wir planen jetzt mit 1 Meter L-Steinen, dass kein Wasser von unserem auf sein Gelände gelangen kann.

    Dass dieser Spalt von oben dann verschlossen werden muss sehe ich natürlich ein.

  • Der Höhenunterschied zwischen den beiden Grundstücken wird bei ca. 80 cm herauskommen.

    d.h. Du hast die 80cm aufgeschüttet, und somit den ursprünglichen Geländeverlauf maßgeblich verändert, richtig?


    Übrigens, Deine L-Steine sind m.W. keine echte Wasserbarriere.

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  • (verputzen, verklinkern etc.)

    Verputzen und verblenden sind KEINE Abdichtungsmaßnahmen. So oder so nicht. und Verblendung müsste ggf. noch für die Anschütthöhe zusätzlich dicker ausgeführt werden, was auch nomal nicht nötig wäre!

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  • Dem stimme ich auch zu.

    Aber die „normale“ Abdichtung (verputzen, verklinkern etc.) liegt doch in seiner Zuständigkeit?

    Putz oder ein Verblendmauerwerk sind keine Abdichtung! Wie ich bereits schrieb, sagt die Gesetzeslage in D,

    1. dass die Mehrkosten gegenüber dem Ursprungszustand vor eurer Erhöhung von Euch zu tragen sind.

    … Deine L-Steine sind m.W. keine echte Wasserbarriere.

    per se nicht, können aber so gebaut werden und viele Anbieter sehen das auch so vor.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Davon abgesehen was wir machen, müsste er mit seiner Wand doch sowieso irgendetwas machen?

    Aber klar doch, verputzen, und das war´s.


    Auf dem Bild sieht man links oben am Ende der Garage ein kleines Stück Mauerwerk. Was ist das bzw. wofür? Steht das auf Deinem Grundstück? Oben hast Du davon geschrieben, dass die Garage auf der Grenze steht, also gehe ich davon aus, dass diese Stück Mauer auch auf Deinem Grundstück steht.

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  • Davon abgesehen was wir machen, müsste er mit seiner Wand doch sowieso irgendetwas machen?

    Das sieht nach einer bewehrten und ausbetonierten Schalsteinwand aus. An der muß aus technischer nicht unbedingt „etwas gemacht“ werden, weil sie auch so dauerhaft ist. Ob man die Wand so schön findet, ist eine ganz andere Frage.


    Eine Abdichtung benötigt sie so freistehend nicht, bei Anschüttung mit Boden aber zumindest eine gegen Bodenfeuchte, je nach hydrologischen Eigenschaften des Bodens auch gegen (zeitweise) aufstauendes Wasser.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Aber klar doch, verputzen, und das war´s.

    DAS ist die Frage. Auf dem Foto sieht man einen Schlemmputz o.ä.. Für ein Wohnhaus sicher zu wenig, aber für ein untergeordnetes Nebengebäude, gar noch weg von der Hauptniederschlagsrichtung (Himmelsrichtung unklar)

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  • Es mag daran liegen, dass mir L-Steine nicht gefallen (und ich selten welche sehe, die auch nach 10 Jahren noch lotrecht sind), aber wie waere es damit es zumindest auf der Laenge der Garage bei einer Boeschung zu belassen und ggf. so zu beflanzen dass man das Ensemble nicht mehr sieht . Wenn dadurch sichergestellt wird, dass kein Wasser von Eurem Grundstueck auf das Seine gelangt muesstet Ihr doch aus dem Schneider sein (oder ?? Laienmeinung!!) und er kann mit seiner Garage machen was er will. Auch (ggf. weil) wenn der Nachbar im Recht ist, wuerde ich eine Variante suchen die potenzielle zukuenftige Schaeden minimiert, ggf. auch in Absprache mit dem Nachbarn.

  • Aber klar doch, verputzen, und das war´s.

    Genau das habe ich gemeint.

    Jedoch will/ wollte er das auf unsere Kosten machen.


    Die Mauer die man auf dem Bild sieht ist zum anderen Nachbargrundstück, und ja sie steht auf unserem Grundstück.

  • ... verputzen, und das war´s.

    Genau das habe ich gemeint. Jedoch will/ wollte er das auf unsere Kosten machen.

    Noch einmal: Diese spezielle (Beton-) Wand muss aus technischer Sicht nicht verputzt werden. Sie muss - wenn freistehend - auch nicht abgedichtet werden. Putz wäre nur aus ästhetischen Gründen aufzubringen, eine Abdichtung um schadensfrei anschütten zu können.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Warum sollte er verputzen? Technik? Ist wohl egal.

    Optik? Reicht so aus. Für "schicke" Optik MUSS er nicht sorgen. Wenn Ihr es schicker haben wollt. dann müsst ihr auch zahlen.

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  • Vielen Dank für eure zahlreichen Kommentare. Haben parallel dazu mit dem Nachbarn gesprochen und sind jetzt so verblieben, dass wir die Kosten und Arbeit für Bitumen, Dichtbahn und noppenfolie teilen werden.

  • Genau das habe ich gemeint.

    Jedoch will/ wollte er das auf unsere Kosten machen.

    Wenn er einen Putz an der Wand möchte, dann darf er das selbst machen. Das hat ja mit Deinen Veränderungen nichts zu tun. Es wurde ja schon mehrfach darauf hingewiesen, dass Putz und Abdichtung zweierlei Paar Stiefel sind. Klar könnte man die Wand auch unverputzt so stehen lassen, aber wer möchte das an einer neuen Garage?


    Haben parallel dazu mit dem Nachbarn gesprochen und sind jetzt so verblieben, dass....


    Das ist immer die beste Lösung. Man muss halt aufpassen, dass die Lösung fair bleibt, dann kann man sich auch noch in Jahren in die Augen schauen.

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  • Klar könnte man die Wand auch unverputzt so stehen lassen, aber wer möchte das an einer neuen Garage?

    Das sehen im Alltag erstaunlich viele Menschen auf der dem Nachbarn zugewandten Seite ihrer Grenzwand gerade nicht so - egal, wie wir das bewerten. Aus Sicht der betroffenen Nachbarschaft sieht es natürlich genau anders herum aus. Es ist und bleibt Geschmacksache und eine Frage des nachbarschaftlichen Umgangs miteinander.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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