Whirlpool auf Dachterrasse

  • Hallo zusammen,

    ich werde eine Pentbousewohnung mieten.

    Nach dem Einzug soll in der Ecke Nord/ West (im Luftbild, dort wo die Fahne ist) ein kleiner Whirlpool/ Jakuzzi aufgestellt werden.

    Mir liegen nur beschränkt Daten zum Grundriss und zur Statik vor.

    Anhaltspunkte zu tragenden Wänden kann aber der Grundriss der Wohnungen darunter geben.


    Bitte, würde mir jemand eine erste - verständlicherweise nicht verbindliche - Einschätzung geben, ob es statische Probleme mit dem Pool an der vorgesehenen Stelle geben könnte?

    Danke und Gruss

    Chris

  • Welche Grundfläche wird das Wasserbecken und welche maximale Füllhöhe haben? 10 cm Wasserstand üben eine Gewichtskraft wie rd. 100 kg aus (also 1kN /m2), so dass bei 30 cm Wasserstand auf anderthalb Quadratmetern schon ordentlich etwas dazu kommt. Und ja, die Masse der Badenden kommt dann noch dazu.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Das Modell und die Abmasse stehen noch nicht fest.

    Annahme: 2m*1,7m (Breite Länge) und 0,6m (Höhe), also ca. 2000 kg nur für das Wasser.

  • Solch große Badewanne steht regelmäßig auf drei oder vier Füßen, so dass die Last auf wenige kleine Punkte verteilt wird. Also ist das Gesamtgewicht zwar wichtig aber nur eine Seite der Medaille.




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

  • Solch große Badewanne steht regelmäßig auf drei oder vier Füßen, so dass die Last auf wenige kleine Punkte verteilt wird. Also ist das Gesamtgewicht zwar wichtig aber nur eine Seite der Medaille.

    Ziel wäre eine Bodenplatte, die das Gewicht auf eine grössere Fläche verteilt. Möglicherweise aus Holz.

  • Am effizientesten ist in solchen Fällen für die typischen Tresore und auch für Whirlpools etc. eine dünne lastverteilenden Platte, typischerweise aus Stahl und die wiegt dann eben. Ein stählernes Gitterrost ist auch denkbar, braucht aber deutlich mehr Höhe, die man im Dauereinbau nicht haben möchte - anders als bei einmaligen Transporten o.ä.. Und Holz braucht soviel Höhe, dass Du das sicher nicht auf Dauer wirst haben wollen.


    Bei 20 kN auf guten 3 m2 macht das mehr als 6 kN / m2, worauf die Decke sicher nicht ausgelegt ist. Das dürfte sich bei dem Schottenbau, nach dem es mir aussieht, schon irgendwie hinzubekommen sein, muss aber - wenig überraschend - ganz konkret ausgerechnet werden. Und die Lasten müssen meist in Auflagernähe direkt auf die Rohdecke gebracht werden, also nicht über eine Wärmedämmung und auch nicht über eine Abdichtung. Das dürfte hier vermutlich eine größere Herausforderung sein, als der Lastabtrag, der aber auch nicht so ganz trivial ist. Siehe auch dieser Beitrag!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Hallo zusammen,

    Erst einmal Danke. Zwischenzeitlich habe ich mit mehreren Pool und Whirlpool Herstellern Kontakt aufgenommen, die das Thema vermeintlich "locker" sehen. Angeblich wäre in der Region eine Max Last von 500kg/m2 üblich, die bei entsprechender Poolwahl meist reicht. Falls nicht, würde Gewichtsverteilung helfen. Die Notwendigkeit der Lastverteilung auf die Rohdecke haben ausnahmslos alle verneint, das Kiesbett unter den Platten würde im Gegenteil für eine Verteilung sorgen.


    Beigefügt die Spezifikation einer Version die tatsächlich auf sehr überschaubare Gewichte kommt.


    Ein anderer Hersteller hat mir geraten, das Teil auf die tragende Wand (wenn es denn eine ist) zu stellen (siehe zweite Skizze).


    Besten Dank nochmal für die Rückmeldung.

  • Als Vermieter würde ich solche "Projekte" meiner Mieter nur unter folgenden Voraussetzungen zulassen:

    1. Mieter beauftragt Statiknachweis eines Tragwerkplaners für sein Vorhaben, dieser bescheinigt die Unbedenklichkeit gegenüber dem Vermieter

    2. Mieter weist jährlich eine ausreichende Versicherung für Schäden nach, die durch den Poolbetrieb am Gebäude sowie an Hausrat und/oder Person der übrigen Mieter entstehen können (meist durch einen plötzlichen oder langsamen Wasseraustritt)


    Die Hersteller schreiben in ihr Kleingedrucktes in der Regel Haftungsausschlüsse für Statik rein, verantwortlich für den sicheren Untergrund bist Du. Ist auch klar, bei der Vielzahl von "Aufstell-Szenarien" kann ein Hersteller dazu eigentlich gar keine Aussagen treffen. Das ist immer müsste, könnte, sollte.

    Der gesunde Verstand ist die bestverteilte Sache der Welt, denn jedermann meint, damit so gut versehen zu sein, dass selbst diejenigen, die in allen übrigen Dingen sehr schwer zu befriedigen sind, doch gewöhnlich nicht mehr Verstand haben wollen, als sie wirklich haben. ~ René Descartes

  • Zwischenzeitlich habe ich mit mehreren Pool und Whirlpool Herstellern Kontakt aufgenommen, die das Thema vermeintlich "locker" sehen. Angeblich wäre in der Region eine Max Last von 500kg/m2 üblich, die bei entsprechender Poolwahl meist reicht.

    Da steht mir viel zu viel im Konjunktiv und dann auch noch ein relativierendes „meist“. Das sind keine belastbaren Aussagen. Lastannahmen für Verkehrslasten sind in ganz Europa genormt - und das sogar ziemlich einheitlich! Wie bereits geschrieben: Man muss es im Einzelfall ganz konkret ausrechnen. Welche Wände in dem Gebäude tragend sind, kann man bei der Darstellung nur raten. Ich vermute, dass es erheblich mehr tragende Wände gibt und damit auch deutlich mehr sinnvolle Aufstell-Positionen und halte das Vorhaben grundsätzlich für realisierbar - nachdem ein entsprechender positiver Nachweis schriftlich vorliegt und vermutlich mit einer Lastverteilkonstruktion.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Angeblich wäre in der Region eine Max Last von 500kg/m2 üblich,

    maximale Last oder zusätzliche Last? Was "angeblich" üblich ist, das interessiert genau genommen niemanden.

    Nimmt man die 860kg und 3 Personen, dann bewegt man sich schnell im Bereich 12kN oder 4kN/m² was an zusätzlicher Last auf die Decke kommt, und da hätte ich Bauchschmerzen. Mag sein, dass die Decke das abkann, ohne Details kann das niemand sagen.

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  • Erst einmal Danke. Zwischenzeitlich habe ich mit mehreren Pool und Whirlpool Herstellern Kontakt aufgenommen, die das Thema vermeintlich "locker" sehen. Angeblich wäre in der Region eine Max Last von 500kg/m2 üblich, die bei entsprechender Poolwahl meist reicht

    Nein, auch in Deiner Region werden Dachterassen gem. DIN EN 1991-1-1/NA, Tab. 6.1 DE für einen Verkehrslast von qk = 4,0 kN/m² (400 kg/m²). Diese Verkehrslast wird durch den Whirlpool alleine (Gesamtgewicht gefüllt 860 kg => q = 2,51 kN/m²) schon zur mehr als die Hälfte aufgebraucht, wobei das Gewicht der Personen im Pool nicht nicht berücksichtigt ist. Noch interessanter ist die Frage, ob der Whirlpool tatsächlich vollflächig aufsteht, oder ob er - ähnlich einer Badewanne - auf einzelnen Füßen steht. Wenn er auf einzelnen Füßen stehen sollte, wäre gem. DIN EN 1991-1-1/NA, Tab. 6.1 zulässige Einzellast von 2,0 kN wahrscheinlich bereits durch das Gesamtgewicht (ohne Personen) überschritten.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Ist es ein Neubau? Wenn nicht, könnte die Dachterrasse auch für eine Verkehrslast von 3 kN/m² bemessen sein. Ich weiß nicht mehr das genaue Jahr, aber bis ca. 2000 galt für Balkone und Terrassen < 5 m² 5 kN/m², für größere 3.

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Off-Topic:

    Ist es ein Neubau? Wenn nicht, könnte die Dachterrasse auch für eine Verkehrslast von 3 kN/m² bemessen sein. Ich weiß nicht mehr das genaue Jahr, aber bis ca. 2000 galt für Balkone und Terrassen < 5 m² 5 kN/m², für größere 3.

    Weil ich grad ein entsprechendes Objekt bearbeite: Wie sah das 1995 mit großflächig begehbaren und extensiv begrünten TG-Dächern aus?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Off-Topic:
    Off-Topic:

    Weil ich grad ein entsprechendes Objekt bearbeite: Wie sah das 1995 mit großflächig begehbaren und extensiv begrünten TG-Dächern aus?

    Nach DIN 1055-3:1971-06 galt:

    • bei zeitweiligem Aufenthalt von Personen: q = 2,0 kN/m²
    • zugängliche Dächer von Terrassenhäusern, Dachgärten, wen hierfür nicht höhere Lasten in Frage kommen: q = 3,5 kN/m²

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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  • Bei einem Neubau ja, aber ich kann das Baujahr anhand der Bilder nicht abschätzen, und der TE hat noch kein Baujahr genannt.

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  • Er schrub doch, dass das Statikgedöns europaweit ziemlich einheitlich ist.

    Bei einem Neubau ja, aber ich kann das Baujahr anhand der Bilder nicht abschätzen, und der TE hat noch kein Baujahr genannt.

    Die Eurocodes sind seit etwas mehr als 11 Jahren in D eingeführt und D war ziemlich spät dran. Ich erinnere mich, dass bereits 2004 in Polen nach dem EC dimensioniert wurde. Und vorher waren sich die Vorgaben auch schon recht ähnlich. Das Haus dürfte genau aus dieser Zeit (10 - 20 Jahre) stammen. Aber wie dem auch sei, es muss im konkreten Fall einfach gerechnet werden, so dass sich weitere Spekulationen hier erübrigen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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