Grundstückwahl für Doppelhaushälfte im Neubaugebiet

  • Hallo, ich habe eine Frage zum Grundstückskauf. Wir können in einem Neubaugebiet ein Grundstück für eine DHH erwerben.

    Aktuell liegt die Auswahl zwischen den Flurnummern 23, 24, 25 und 29.

    Grundsätzlich würden wir die 29 bevorzugen, da dieses Grundstück am größten ist, allerdings sind wir unsicher, ob 23-25 nicht durch den rechteckigen Schnitt besser bebaubar / nutzbar sind.

    Danke für Tipps und Empfehlungen.

    Anhänge

  • 23/24 würde ich ausschließen wenn ich die Wahl hätte, denn wenn beide Nachbarn da eine Garage hinstellen, kommt man nur noch durch diese hindurch auf sein Gartengrundstück.

    Bebauen lassen sich alle Grundstücke gleich - die Lage und Ausrichtung des Hauses lässt sich auf keinem der Grunstücke irgendwie sinnvoll verändern.

    Der Garten ist bei 29 eher kleiner, und ob Du mit dem zusätzlich vorhandenen Platz vor dem Haus etwas sinnvolles anzufangen weiß, musst Du selbst überlegen.

  • Ich würde 25 nehmen. Da hat man mehr Garten und man kommt über den Weg daneben direkt in den Garten. Mit den paar qm mehr Fläche kann man bei dem Zuschnitt eh nichts anfangen. Wen interessiert der Vorgarten. 26 wäre besser gewesen, aber das ist ja schon weg. Da war einer schlauer.


    50 wäre für einen G'stopften für ne fette Villa interessant.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • ein zweites Tor hinten in der Garage löst das Zugangsproblem, zumindest für alltägliche Dinge....

    Wenn so alltägliche Dinge nicht sämtliche Roller, Fahrräder etc. der ganzen Familie beinhalten, dann ja. Damit möchte ich nämlich eher nicht innerhalb der Garage am Auto vorbeischrammen. Hängt aber natürlich auch von der Garagenbreite ab, die ich hier nicht abschätzen kann.

    Wobei... in der Praxis sind diese Fahrzeuge ja dann doch *in* der Garage, und das Auto steht davor.

  • steht nicht zur Wahl...

    22 mag vom TE noch nicht erwogen sein, halte ich aber ebenso mit überlegenswert wie 39 und 40 (die im orangen Forum vorgeschlagen wurden).


    Ich sage dem TE dann auch an dieser Stelle (= zum Drittenmal für heute), daß ich in den Fährnissen des unkoordinierten Bauens einer DHH den größeren Knackpunkt sehe als in der Kandidatenwahl zwischen semiadäquaten Parzellen.

  • daß ich in den Fährnissen des unkoordinierten Bauens einer DHH den größeren Knackpunkt sehe

    Kann ich aus eigener Erfahrung ind Bewohner einer DHH nur ganz dick unterstreichen.

    Ich habe damals einen DHH Baupartner gesucht (per Annonce), mit dem ich einfach das Gefühl hatte, dass es "passt".

    Das gibt keine 100% Sicherheit, aber vielleicht 90 oder 95.

    In mindestens einem DH im Baugebiet, bei dem sich die Nachbarn vorher nicht kannten, herrscht seit der Bauphase vor 7 Jahren Krieg, ohne Aussicht auf Besserung.

  • 22 mag vom TE noch nicht erwogen sein, halte ich aber ebenso mit überlegenswert wie 39 und 40 (die im orangen Forum vorgeschlagen wurden).


    Ich sage dem TE dann auch an dieser Stelle (= zum Drittenmal für heute), daß ich in den Fährnissen des unkoordinierten Bauens einer DHH den größeren Knackpunkt sehe als in der Kandidatenwahl zwischen semiadäquaten Parzellen.

  • Hallo, es sind leider nur noch die oben genannten Flurstücke zu haben.


    Die jeweiligen Parteien / Nachbarn sind mir noch nicht bekannt - bzw. im Falle 24/25 gibt es ja noch keinen Käufer.

  • Wir schwanken auch zwischen 24 und 29.


    Die 24 hat mehr Südwestseite, aber ist halt sehr „mittendrin“. Südlich davon sollen MFH gebaut werden und direkt vor der Einfahrt haben wir einen Verkehrsinsel. Daher geht aktuell unsere Tendenz eher zur 29.

  • Kann ich aus eigener Erfahrung ind Bewohner einer DHH nur ganz dick unterstreichen.

    Ich habe damals einen DHH Baupartner gesucht (per Annonce), mit dem ich einfach das Gefühl hatte, dass es "passt".

    Das gibt keine 100% Sicherheit, aber vielleicht 90 oder 95.

    In mindestens einem DH im Baugebiet, bei dem sich die Nachbarn vorher nicht kannten, herrscht seit der Bauphase vor 7 Jahren Krieg, ohne Aussicht auf Besserung.

    Dazu hätte ich dann gleich mal Fragen an Dich:

    1. haben Du (und die anderen Nachbarn, die ihre Hälftenpartner rechtzeitig kennengelernt haben) einen gemeinsamen Planer (und gar auch einen gemeinsamen Rohbauunternehmer) genommen ?

    2. ging es bei den Kriegsgründen wesentlich um die Problematik Ohnekellerer vs. Mitkellerer ?


    Für den TE leite ich daraus die "Lehre" ab, bei den Kandidatengrundstücken jeweils eine wesentliche Punktzahl dafür zu vergeben, ob man den Grenz"gegner" schon kennt. Das größte Fiasko ist, wenn man als Ohnekellerer zuerst baut und dann ein Mitkellerer kommt; bei gleicher Meinung über Keller hat man bei unbekanntem Nachbarn "nur" das Risiko, nicht zu wissen, wann der kommt (d.h. wie lange man über seinem Luftraum noch die eigene Flanke vorübergehend als freie Außenwand dämmen muß).

  • Wir können in einem Neubaugebiet ein Grundstück für eine DHH erwerben. Aktuell liegt die Auswahl zwischen den Flurnummern 23, 24, 25 und 29.

    25 liegt an einem Fußweg, hat also zwei „öffentliche“ Seiten mit direktem Durchgangsverkehr. Die Gärten von 23, 24 und 29 sind bis auf die Straßenseite von Privatgrundstücken umgeben, also besser vor Blicken oder anderen „Störungen“ Fremder geschützt.


    Die nördlich der Häuser liegenden privaten Gartenflächen sind bei 23 - 25 deutlich größer als bei 29, wobei die verbleibenden nutzbaren Gartenflächen eh sehr klein sind, bei 29 aber mit Abstand am kleinsten - bei mehr auch noch mehr Grenzlänge auf der Straßenseite.


    Vor den Blicken aus höheren Geschossen der MFH-Bebauung ist man nirgends wirklich sicher.


    Der freie Zugang in den Garten unter freiem Himmel erscheint mir bei einer Durchgangsmöglichkeit durch die Garage entbehrlich. Einen Aufsitzmäher o.ä. braucht man bei der verbleibenden Gartenfläche von 29 eh nicht.


    Aus dem nicht rechtwinkligen Grundstücksschnitt von 29 könnten sich interessante Grundrissmöglichkeiten ergeben. Die dabei entstehenden trapezförmigen Räume würden sich eher nach Süden zu Straße und MFH hin öffnen - was man mögen muß.


    Summa summarum: Ich rate von 29 eher ab. Die Wahl zwischen 23 - 25 hängt von persönlichen Vorlieben ab.

    Ich habe damals einen DHH Baupartner gesucht (per Annonce), mit dem ich einfach das Gefühl hatte, dass es "passt".

    Das gibt keine 100% Sicherheit, aber vielleicht 90 oder 95.

    :bier:


    Wobei es in den Baufamilien immer zu plötzlichen Veränderungen kommen kann, die trotz vorheriger guter Chemie und Abstimmung dann plötzlich zur großen Herausforderung werden. Aber wenn „die Chemie stimmt“, ist die Wahrscheinlichkeit für einen einvernehmlichen Lösungsweg deutlich größer. Insofern stimme ich feelfree ausdrücklich zu!

    Für den TE leite ich daraus die "Lehre" ab, bei den Kandidatengrundstücken jeweils eine wesentliche Punktzahl dafür zu vergeben, ob man den Grenz"gegner" schon kennt. Das größte Fiasko ist, wenn man als Ohnekellerer zuerst baut und dann ein Mitkellerer kommt; bei gleicher Meinung über Keller hat man bei unbekanntem Nachbarn "nur" das Risiko, nicht zu wissen, wann der kommt (d.h. wie lange man über seinem Luftraum noch die eigene Flanke vorübergehend als freie Außenwand dämmen muß).

    Das „Fiasko“ muss mit etwas Nachdenken keines sein. Dafür gibt es in den meisten Nachbarrechtsgesetzen eindeutige Regeln, die sich nach kurzem Nachdenken sinnvoll umsetzen lassen - ganz ohne Fiasko. Gerade Bayern hat allerdings leider in seinem AGBGB keine Regelungen für die Fundamentierung von Grenz- oder Kommunwänden getroffen. Insofern ist hier vom mündigen Bauherrn private Initiative gefordert!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: 2. und 3. Zitat nachträglich aufgenommen

  • In mindestens einem DH im Baugebiet, bei dem sich die Nachbarn vorher nicht kannten, herrscht seit der Bauphase vor 7 Jahren Krieg, ohne Aussicht auf Besserung.

    ...aus dem Grund sagte mir einer unserer "alten" Bauingenieure im Amt einmal, dass nach seiner Meinung Doppelhäuser verboten gehören.

    Mich würde an einer DHH eher die fensterlose Wand stören - auch wenn man dafür mit weniger Grundstück auskommt.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • ...aus dem Grund sagte mir einer unserer "alten" Bauingenieure im Amt einmal, dass nach seiner Meinung Doppelhäuser verboten gehören.

    Mit großem Erstaunen habe ich in heutigen Berliner Randbezirken und Umlandgemeinden schon zahlreiche Doppelhäuser aus der Zeit der vorletzten Jahrhundertwende und den 1920er Jahren gesehen, die sich auch heute noch großer Beliebtheit (= Nachfrage bei Verkauf) erfreuen. Das Konzept ist also schon recht alt und hat insbesondere auf den immer kleiner werdenden Baugrundstücken einige Vorteile.

    Off-Topic:

    Neu gebaute freistehende EFH sind ökologisch wie ökonomisch heute bei kritischer Betrachtung weder objektiv sinnvoll noch moralisch zu rechtfertigen, doch das ist eine andere Diskussion.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Mich würde an einer DHH eher die fensterlose Wand stören - auch wenn man dafür mit weniger Grundstück auskommt.

    Das ist doch beides furchtbar...keine Fenster und eine Grundstuecksgroesse, wo man das Rasenstueckchen mit der Nagelschere pflegen kann...

  • ich meine aktuell, selbst in eher ländlichen Gegenden, einen beginnenden Trend zu beobachten, wonach man zwar einen eigenen "Garten" möchte, der darf aber eher klein sein... Ob dafür ein 200m²-Grundstück ausreicht, sehe ich in ländlichen Gegenden eher nicht.

    Aber ich kenne auch Reihenhaus- (nicht Doppelhaus-) Grundstücke mit 150 m². Daneben wirkt das Reihenendhaus-Grundstück mit 270 m² ja schon fast luxoriös...

  • Das „Fiasko“ muss mit etwas Nachdenken keines sein. Dafür gibt es in den meisten Nachbarrechtsgesetzen eindeutige Regeln, die sich nach kurzem Nachdenken sinnvoll umsetzen lassen - ganz ohne Fiasko. Gerade Bayern hat allerdings leider in seinem AGBGB keine Regelungen für die Fundamentierung von Grenz- oder Kommunwänden getroffen. Insofern ist hier vom mündigen Bauherrn private Initiative gefordert!

    Die Blüten der privaten Initiative (in BW, bei Dreier- und Vierer-Reihenhausriegeln) kann man im orangen Forum im Thread https://www.hausbau-forum.de/t…n-eigenregie-bauen.31198/ nachlesen. "goalkeeper" ist einer von zwei Endhausbauherren, bei denen der Letztbauende der Mittelhäusler ist, und der auch noch ein depperer Depp als sein Vorgänger ist (der über den Unterfangungsaufwand für seine beiden Nachbarn kapituliert hatte, wenn ich recht erinnere). Zugegeben worstcasenah, aber lesenswert für alle bis dahin Naiven.

    ...aus dem Grund sagte mir einer unserer "alten" Bauingenieure im Amt einmal, dass nach seiner Meinung Doppelhäuser verboten gehören.

    So weit ginge ich nicht, halte Doppelhäuser aber dem Wesen nach für eine "bauträgerpflichtige" Bauform und empfehle jeden Stadtrat für die Schandgeige, der bei der Bauplatzverlosung die Reihenhausriegel-Bauplätze nicht mit der Pflicht verbindet, sich auf einen gemeinsamen Rohbauer zu einigen. Im Crosspost-Thread des hierigen TE war im orangen Forum übrigens zu lesen, der Bebauungsplan fordere hier "beim Dach eine Abstimmung" (ich vermute, in Richtung Profilgleiche).

    Mich würde an einer DHH eher die fensterlose Wand stören - auch wenn man dafür mit weniger Grundstück auskommt.

    Das Zweier-Reihenhaus ist "als Einäugiger unter Blinden" immerhin der König der Bauformkompromisse. Es verkauft sich signifikant nachgefragter als Reihenhäuser - sogar als REH (auch wenn den DHH=REH Bewohnern eigentlich egal sein könnte, ob zwischen ihnen ein noch ärmerer Tropf wohnt). Aber wie gesagt, im Falle von "goalkeeper" evaluierte sich die zäheste Nachfrage nach den Mittelhaus-Bauplätzen im Komplikationsfall, daß der Mittelhäusler zuletzt kommt (und wie es der Teufel so will, auch noch tiefer gründet).


    Mein Fazit: ein Bauwilliger eines halben Doppelhauses baut mit einem Planer und einem Rohbauer jeweils nach der Wahl seines Nachbarn immer noch besser als mit solchen seiner freien Wahl, die dann aber abweichende wären.

  • beim Dach eine Abstimmung

    Halte ich für wichtig. Sehe oft genug hierin der Ecke 2 DHH, die nicht zusammenpassen und das sieht örks aus.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung


  • Mein Fazit: ein Bauwilliger eines halben Doppelhauses baut mit einem Planer und einem Rohbauer jeweils nach der Wahl seines Nachbarn immer noch besser als mit solchen seiner freien Wahl, die dann aber abweichende wären.

    Das setzt aber voraus, dass die beiden (oder vielen) Parteien auch zeitnah das Grundstück bebauen. Bei meinem Bruder wurden alle Häuser in der Reihe von verschiedenen Firmen gebaut und es gab keine nennenswerten Probleme. Wer hinterher kam musste sich halt am Bestand orientieren. Zwischen dem ersten Haus (RMH) und dem letzten lagen knapp 5 Jahre.

    Die Möglichkeiten auf diesen kleinen Grundstücken sind sowieso stark begrenzt, da wird jedes Haus mehr oder weniger Standard 08/15 und reizt die Grenzen aus.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Mit großem Erstaunen habe ich in heutigen Berliner Randbezirken und Umlandgemeinden schon zahlreiche Doppelhäuser aus der Zeit der vorletzten Jahrhundertwende und den 1920er Jahren gesehen

    Quasi der gesamte Ortskern meines Heimatdorfes besteht aus Reihenhäuser. Soweit ich weiß, sind zumindest einige Häuser schon vor der vorletzten Jahrhundertwende errichtet worden.

    Aus meiner Sicht eine Besonderheit ist, dass zumindest in einigen Straßenzüge im Dachgeschoss ursprünglich keine Giebelwände (und somit auch keine Brandwände) existierten, so dass man ursprünglich auf dem Speicher von einem Straßenecke zum anderen trockenen Fußes gehen konnte.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Aus meiner Sicht eine Besonderheit ist, dass zumindest in einigen Straßenzüge im Dachgeschoss ursprünglich keine Giebelwände (und somit auch keine Brandwände) existierten, so dass man ursprünglich auf dem Speicher von einem Straßenecke zum anderen trockenen Fußes gehen konnte.

    So kenne ich das auch aus Irland in Dublin...

  • Bei meinem Bruder wurden alle Häuser in der Reihe von verschiedenen Firmen gebaut und es gab keine nennenswerten Probleme.

    Ich kenne einen Fünfspänner, bei dem mit den beiden Endhäusern zuerst begonnen wurde und zum Schluss die Häuser nicht mehr zusammengepasst haben, weil die ersten beiden nicht genau "auf Linie" gebaut hatten. :rulez:

    Danach gab es heftige Streitereien um die Gestaltung, insbesondere auch um die Tiefe der Dachüberstände. Entsprechend sieht das Haus jetzt auch aus. :wall:

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

    Einmal editiert, zuletzt von Rose24 ()

  • Das „Fiasko“ muss mit etwas Nachdenken keines sein. Dafür gibt es in den meisten Nachbarrechtsgesetzen eindeutige Regeln, die sich nach kurzem Nachdenken sinnvoll umsetzen lassen - ganz ohne Fiasko.

    Eine vielleichg etwas unbedarfte Frage: Braucht es da tatsächlich das Nachbarschaftsrecht? Ist das nicht in BGB §909 geregelt?

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Das setzt aber voraus, dass die beiden (oder vielen) Parteien auch zeitnah das Grundstück bebauen. Bei meinem Bruder wurden alle Häuser in der Reihe von verschiedenen Firmen gebaut und es gab keine nennenswerten Probleme. Wer hinterher kam musste sich halt am Bestand orientieren. Zwischen dem ersten Haus (RMH) und dem letzten lagen knapp 5 Jahre.

    Ich beginne meinen Vorschlag eines gemeinsamen Planers meist mit der Einwandbegegnung, da müsse niemand Angst haben, daß dies zwangsläufig zu den klassischen Spiegelklonen führen müsse. Selbst eine "Mischehe" wie ein Halbhaus in Stein und das andere in Holz sind handhabbar, wenn ein gemeinsamer Planer den Bau konzertiert. Das Warten auf das Kennenlernen des Hälftenpartners ist ein großes und leider häufiges Problem, und hat nicht selten eine jahrelang "offene Wunde" an der Nahtstelle zur Folge.

    Die Möglichkeiten auf diesen kleinen Grundstücken sind sowieso stark begrenzt, da wird jedes Haus mehr oder weniger Standard 08/15 und reizt die Grenzen aus.

    Das ist das andere große Problem: die vom Schicksal zusammengeführten Käufer der Hälftenbauplätze wollten meist ursprünglich freistehende Häuser; weder Kain noch Abel wollen zurückstecken und versuchen nun jeder für sich, das ursprünglich gewollte 4711 ins 08/15 zu quetschen. 7016 ist dann häufig die einzige Gemeinsamkeit *LOL*

  • 1. haben Du (und die anderen Nachbarn, die ihre Hälftenpartner rechtzeitig kennengelernt haben) einen gemeinsamen Planer (und gar auch einen gemeinsamen Rohbauunternehmer) genommen ?

    Ja, Architekt mit LPh 1-4, dann 5-8, alles gemeinsam. Die Grundrisse sind nicht vollständig spiegelsymmetrisch, eine Hälfte ist einen knappen Meter breiter als die andere.

    ging es bei den Kriegsgründen wesentlich um die Problematik Ohnekellerer vs. Mitkellerer ?

    Nein, sind beide mit. Es ging dort eher um GU vs. Bauen mit viel Eigenleistung, Sofort vs. erst in 2 Jahren, und in der Folge dann für den Späterbauenden ein ungeliebtes Pultdach, das auch fehlende Höhe im DG zur Folge hatte.

    Der eigentliche Grund für den anhaltenden Krieg sind aber eher kulturelle Unterschiede, Typ Buchhalter, Rechtsanwalt für alles vs. Typ Mach'mer'mal, wird schon keinen stören.

    Das hat sich im Lauf der Jahre in die jeweiligen Extreme entwickelt: Polizei und Anzeige für alles was widerrechtlich sein könnte, vs. Mach'mers'jetzt'erst'recht, weil es den anderen ärgert.

  • Den Idealfall eines gemeinsamen Planers halt ich für etwas priaxisfremd, denn der Zeitfaktor spielt auch eine Rolle. Wenn jemand ein Grundstück kauft, dann möchte er es zeitnah bebauen. Grundstück und Hausbau werden ja gemeinsam geplant. Eine Privatperson kauft selten ein Baugrundstück um damit zu spekulieren oder um es irgendwann einmal zu bebauen. Was kann nun bei mehreren "zusammenhängenden" Grundstücken passieren?

    Ich erinnere mal an die aktuelle Marktsituation, einige Bauherren stellen den Kauf oder zumindest den Hausbau zurück. Soll dann derjenige der vor 1 oder 2 Jahren gekauft hat noch weitere Jahre warten? Es gab ja sogar schon Fälle, da lag ein Grundstück in der Reihe über viele viele Jahre brach und es fand sich kein Käufer.


    Für die Reihenhäuser gibt es ja Rahmenbedingungen die alle einhalten müssen, und beim Rest würde ich erwarten, dass ein Architekt als Profi damit umgehen kann. Dann muss er als Nachzügler halt mit dem Bestand leben und umgehen. Ob das dann wirklich die optisch ideale Lösung gibt, das sei mal dahingestellt.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Wenn jemand ein Grundstück kauft, dann möchte er es zeitnah bebauen.

    :lach::lach:

    Bei Schwiegereltern "umme Ecke" gab/gibts zwei Grundstücke, die das widerlegen.

    Nr. 1 wurde um 2000 verkauft, aber erst 2018 bebaut.

    Nr. 2 wurde um 2014 verkauft, 2019 erfolgte der Abriss und bis Stand gestern lag es brach.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen