Hallo zusammen,
ich bin mir nicht sicher ob das hier reinpasst, aber mal angenommen man stünde vor folgender Problemstellung
Eine Familie baut in einem bestehenden Wohngebiet in Bayern ein EFH. Leider befindet sich vor dem Baugrundstück kein Gehweg, sondern nur ein 20-25cm hoher Bordstein.
Nun möchte der Bauherr gerne, dass entlang des Grundstücks ein Gehweg entsteht, sowie dass der Bordstein bei der Einfahrt abgesenkt wird (alle Baumaßnahmen würde der Bauherr freiwillig selbst tragen). Nachdem der Bauherr kontakt mit der Gemeinde aufgenommen hat, wurde ihm zunächst mitgeteilt, dass die Entstehung eines Gehwegs zunächst geprüft werden muss und dass der Bordstein entlang der geplanten Hofeinfahrt nicht abgesenken werden darf (auch wenn jedes bestehende Gebäude der Straße einen abgesenkten Bordstein vorweist)..
Sollte der Bauherr kein Off-Road Fahrzeug bestitzen hätte dieser nun Probleme, seine Hofeinfahrt mit einem regulären Auto zu erreichen, da ihn der hohe Boardstein das Befahren verhindert. Auch könnte der Bauherr die Einfahrt nicht bis zum Bordstein pflaster, da die letzten 1-2 Meter Gemeindegrund ist.
Kann eine Gemeinde den Neubau eines Gehwegs und/oder die Absenkung eines Bordsteins tatsächlich stumpf ablehnen und von einem Bewohnern erwarten, dass dieser tagtäglich einen 20 cm hohen Bordstein überqueren muss, danach durch ein Stück Grünfläche fahren muss um dann final in die eigenen Hofeinfahrt zu gelangen?!
Viele Grüße
Ein interessierter Bürger