Liebe Forengemeinde,
Angenommen jemand saniert zwei nebeneinander liegende Häuser in einem Sanierungsgebiet in NRW und baut diese in 4 Wohneinheiten um (es existiert dann noch ein großes Haus mit 4 WE). Es wurde vorher mit der Stadt abgeklärt, wie viel der Häuser stehen bleiben muss, damit es eine Sanierung ist und auf der Baugenehmigung ist das Vorhaben als „Sanierung“ klassifiziert.
Jetzt stellt der Bauherr einen Antrag für steuerliche Vergünstigungen aufgrund des Sanierungsgebietes und dort sagt die zuständige Person der Baubehörde, dies sei steuerlich als Neubau zu klassifizieren und nicht als Sanierung. Deswegen wird es keine Möglichkeit der steuerlichen Abschreibungen geben.
Bei der Sanierung bleiben 50% der tragenden Elemente stehen. In einem Urteil in Thüringen heißt es, mindestens 32% der tragenden Elemente müssen stehen bleiben (Link).
Würde es Sinn machen, der Einschätzung der Baubehörde zu widersprechen? Letztes Wort hat ja eigentlich sowieso das Finanzamt, oder nicht (siehe Link)?