Sind Gartenlauben Wohngebäude? Liegenschaftskataster

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine "rechtliche" Frage und hoffe es gibt hier den ein oder anderen, der sich mit sowas auskennt:


    Ich besitze ein Grundstück in Sachsen-Anhalt, das als Kleingartenanlage genutzt wird. Es befinden sich Gärten und größtenteils gemauerte Gartenlauben auf der Fläche.


    Nun hat das Landesamt für Vermessung das "Liegenschaftskataster fortgeführt". Ein paar Grenzlinien wurden in der Karte korrigiert und die Flurstücksnummer geändert.

    Im mir zugestellten Auszug gibt es ein Blatt "Flurstücksnachweis" mit Nummer, Gebete, Lage, Größe etc.

    Dort steht unter "Gebäude" 42 mal: "Wohngebäude".


    Meine Frage ist nun, da es sich ja eigentlich um Gartenlauben handelt, was dieser Begriff rechtlich bedeutet. Und auch ob das für mich irgendwas bedeutet.

    Wenn die Lauben als Wohngebäude geführt werden, darf dort dann gewohnt werden? Resultieren daraus irgendwelche Rechte und Pflichten?

    Sollte ich Widerspruch einlegen und diese zu "Gartenhäusern" um deklarieren lassen?


    Bin für eure Einschätzung sehr dankbar!

    Viele Grüße Vilma

  • was dieser Begriff rechtlich bedeutet.

    Nichts. Es handelt sich um die Zuordnung einer Gebäudefunktion aus dem ALKIS-Objektartenkatalog zu einem ALKIS-Objekt der Objektartengruppe ax_gebaeude. Das hat etwas mit der Datenstruktur des Liegenschaftskatasters zu tun und der bundeslandspezifischen Umsetzung der zu erfassenden Daten.

    Wenn die Lauben als Wohngebäude geführt werden, darf dort dann gewohnt werden?

    Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun, so dass eine wenn-dann Verknüpfung zu keinem Ergebnis führt. Ob dort gewohnt werden darf, beurteilt sich in keinster Weise nach dem Liegenschaftskataster. Hier wäre meines Erachtens zunächst das Planungs- und Bauordnungsrecht heranzuziehen.

    Resultieren daraus irgendwelche Rechte und Pflichten?

    Nein, jedenfalls nicht direkt. Wenn die Digitalisierung in D vorankäme, könnten Behörden die Daten nutzen, um Rechte und Pflichen zu überprüfen.

    Sollte ich Widerspruch einlegen und diese zu "Gartenhäusern" um deklarieren lassen?

    Da nach meinem Kenntnisstand Sachsen-Anhalt diese Gebäudefunktion aus dem AdV-Katalog nicht übernommen hat, dürfte das sinnlos sein. Du kannst Dir das Ganze aber auch vom Katasteramt erklären lassen.

  • Hallo Escroda,

    vielen herzlichen Dank für deinen ausführlichen und hilfreichen Beitrag.

    Das hat mir sehr geholfen.

    Ich werde den Brief zu abheften und ad acta legen.


    Danke nochmal!