Dorfgebiete §5 BauNVO

  • Hallo,

    wir würden gerne ein Haus auf einem Grundstück bauen, das laut Bebauungsplan ein Dorfgebiet nach §5 ist. Zu diesen Bebauungsplan gehört nur noch ein weiteres Grundstück, auf dem bereits ein Wohnhaus steht.

    Nun haben wir die erste Rückmeldung von unserem Landratsamt bekommen, dass der Bau eines Wohnhauses nicht zulässig ist, da ein landwirtschaftlicher Betrieb erbaut werden müsste, um den Charakter eines Dorfgebietes zu wahren.


    Jetzt meine Frage. Ist es wirklich so, dass in einem Dorfgebiet nicht 100% der Grundstücke mit einem Wohnhaus bebaut sein dürfen?


    Als kurze Nebeninfo. Der Bauplan wurde weit vor den 2000 erstellt und auch die Gemeinde steht unserem Bauvorhaben positiv gegenüber.


    Vielleicht haben wir ja Glück und jemand kennt sich aus und weiß, was unsere Handlungsspielräume sind.


    Viele Grüße!

  • Ein Bebauungsplan der nur 2 Grundstücke umfasst? Oder gehören die beiden Grundstücke zusammen?

    Könnte es sein, dass es in der Gemeinde bereits ein Wohnbaugebiet gibt?

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  • Das war auch mein Gedanke, denn ein "Dorfgebiet" das nur 2 Grundstüce umfasst ist doch eher selten. Das würde auch erklären, warum das LRA die Landwirtschaft in´s Spiel bringt (und nicht allgemein einen Gewerbebetrieb/Handwerk o.ä.).

    Ich kenne zumindest 2 Gemeinden, die wehren sich mit Händen und Füßen dagegen, dass im Dorf-/Mischgebiet eine neue Wohnbebauung entsteht, mit dem Hinweis, dass es dafür ausgewiesene Wohngebiete gibt. Wohnbebauung im Dorfgebiet nur in Verbindung mit einem Betrieb (ähnlich wie bei Misch- oder Gewerbegebieten). Sollte das Grundstück im Außenbereich liegen, dann wird eingeschränkt auf Wohnbebauung nur in Verbindung mit einem land-/forstwirtschaftlichen Betrieb (und natürlich nur für den Betriebsinhaber/-leiter, also keine Fremdvermietung).

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  • In dem Schreiben steht was von "Bebaungsplan".


    Ist der schon digital einsehbar?

    In dem müsste geregelt sein, was dort zulässig ist. Eventuell auch was nicht zulässig ist.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • aber ich würde gerne einfach verstehen warum.


    Die Erläuterung ist doch schlüssig.

    Dorfgebiete sind keine Wohngebiete, eine Wohnbebauung muss (soll) daher immer im Zusammenhang mit einem Betrieb stehen. Das ist hier bei der begrenzten Anzahl an Grundstücken nur möglich, wenn bei einem bereits mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück, das andere dann entsprechend dem Zweck eines Dorfgebiets mit einem Gewerbe/Handwerksbetrieb bebaut würde. Warum hier "nur" die Landwirtschaft herangezogen wird, das kann ich nicht sagen.


    Aber Du weißt doch wo das Grundstück liegt, also könntest Du doch abschätzen, ob das Außenbereich ist. Im Zweifelsfall im Bauamt nachfragen.

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  • Ist es wirklich so, dass in einem Dorfgebiet nicht 100% der Grundstücke mit einem Wohnhaus bebaut sein dürfen?

    Ja, genau so ist es. Sonst wäre es kein Dorfgebiet mehr sondern ein Wohngebiet. Das widerspräche dem sog. "Gebietserhaltungsanspruch".

    Ist übrigens das selbe Problem wie bei Mischgebieten, die zunächst nur mit Wohnhäusern bebaut werden. Wenn die Gebietsart zu kippen droht, muss entweder der B-Plan geändert werden oder es ist eben kein weiteres Wohnhaus mehr möglich.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

    Einmal editiert, zuletzt von Rose24 ()