Mangel nach Abnahme festgestellt

  • Hallo Zusammen,


    am 31.01.2023 haben wir uns eine ETW von einem Bauträger abgenommen. Bei der Abnahme des Sonder- und Gemeinschaftseigentums gab es noch die ein oder anderen Mängel (Türen schlossen nicht richtig, Fahrstuhl ging nicht, Wege waren nicht fertig gestellt, …), die großteils behoben wurden. Nun ist uns aber eine Sache aufgefallen, die wir bei Übergabe nicht bemerkt hatten.

    Und zwar steht in der Baubeschreibung, die auch Bestandteil des Kaufvertrags ist, dass es eine Außenzapfstelle mit Außenzähler zur Verfügung gestellt wird. Jetzt stellten wir fest, dass die Außenzapfstelle überhaupt nicht eingebaut wurde. Als wir den Bauleiter gefragt haben meinte er, dass wir ja eine Zisterne haben (die allerdings auch Bestandteil des Kaufes ist, also keine Sonder- bzw. Extraleistung).


    Nun zu meiner Frage: handelt es sich bei der fehlenden Außenzapfstelle um einen Mangel?


    Vielen Dank für eure Antworten

  • ... steht in der Baubeschreibung, die auch Bestandteil des Kaufvertrags ist, dass es eine Außenzapfstelle mit Außenzähler zur Verfügung gestellt wird. Jetzt stellten wir fest, dass die Außenzapfstelle überhaupt nicht eingebaut wurde. ... handelt es sich bei der fehlenden Außenzapfstelle um einen Mangel?

    Ja!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Und zwar steht in der Baubeschreibung, die auch Bestandteil des Kaufvertrags ist, dass es eine Außenzapfstelle mit Außenzähler zur Verfügung gestellt wird.

    Die fehlende Außenzapfstelle ist ein Mangel, sofern der ursprüngliche Vertrag nicht geändert wurde. Es gibt ja nicht selten den Fall, dass Leistungen hinzu kommen oder ein Wegfall vereinbart wird. Fehlt es an so einer zusätzlichen Vereinbarung, dann ist das zu liefern was ursprünglich vereinbart war, schließlich kann so ein Vertrag nicht einfach einseitig geändert werden.

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  • Mangel am Gemeinschaftseigentum.

    Das würde ich so schnell nicht behaupten. Wir wissen nicht, ob morlerocky nicht die EG-Wohnung gekauft hat, und die Außenzapfstelle zu seiner Wohnung gehört.

    Mangel ist es, wie bereits festgestellt, genauso, wie wenn eine Zimmertür nicht eingebaut worden wäre, so es keine anderslautende vertragliche Vereinbarung gibt.




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

    Einmal editiert, zuletzt von ThomasMD ()

  • Zement mal. Der (?) TE schrieb:

    eine Außenzapfstelle mit Außenzähler

    Wieso sollte ein Aussenzapfhahn, der seinem Sondereigentum zugeordnet ist, einen extra Zähler benötigen?

    Wenn aber extra Zähler, dann doch wohl allgemein zugänglich und nutzbar. Und das dürfte Gemeinschaftseigentum sein.

    Mal gucken, ob der TE sich noch aufklärend äussert.

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  • Ob es sich um Gemeinschaftseigentum oder um Sondereigentum handelt, ist doch bei der Frage nach einer Mangelhaftigkeit irrelevant, solange kein Verzicht darauf vereinbart wurde.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ein Mangel dürfte es in jedem Fall sein, ja. Es ist nur die Frage, WER den anmelden muss. Sondereigentum -> der Sondereigentümer

    Gemeinschaftseigentum -> die Verwaltung für die WEG.

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  • Wieso sollte ein Aussenzapfhahn, der seinem Sondereigentum zugeordnet ist, einen extra Zähler benötigen?

    Wenn aber extra Zähler, dann doch wohl allgemein zugänglich und nutzbar. Und das dürfte Gemeinschaftseigentum sein.

    Mal gucken, ob der TE sich noch aufklärend äussert.

    Vielleicht beabsichtigt der TE am Außenzapfhahn soviel Wasser zur Bewässerung des Gartens zu entnehmen, dass er hierfür keine Abwassergebühren zahlen möchte und deshalb den extra Zähler benötigt?

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • OK - das wär ne mögliche Erklärung.

    Obwohl der Einbau + die turnusmäßigen Eichungen/Wechsel meist teurer als die ersparten Abwassergebühren sind

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  • Vielleicht beabsichtigt der TE am Außenzapfhahn soviel Wasser zur Bewässerung des Gartens zu entnehmen, dass er hierfür keine Abwassergebühren zahlen möchte und deshalb den extra Zähler benötigt?

    So ist es. Der Außenzapfhahn wäre Gemeinschaftseigentum. Er sollte dazu dienen, dass die Gärten bewässert werden können, falls die Zisterne leer ist. (jeder der 7 Wohneinheiten hat auch einen Garten).


    Vielen Dank für eure Antworten! Im jeden Fall werde ich mich noch mit den anderen Eigentümern besprechen, bei zwei Parteien weiß ich, dass der Zapfhahn auch in der Baubeschreibung steht und keine Änderung statt fand.