Hallo Zusammen,
am 31.01.2023 haben wir uns eine ETW von einem Bauträger abgenommen. Bei der Abnahme des Sonder- und Gemeinschaftseigentums gab es noch die ein oder anderen Mängel (Türen schlossen nicht richtig, Fahrstuhl ging nicht, Wege waren nicht fertig gestellt, …), die großteils behoben wurden. Nun ist uns aber eine Sache aufgefallen, die wir bei Übergabe nicht bemerkt hatten.
Und zwar steht in der Baubeschreibung, die auch Bestandteil des Kaufvertrags ist, dass es eine Außenzapfstelle mit Außenzähler zur Verfügung gestellt wird. Jetzt stellten wir fest, dass die Außenzapfstelle überhaupt nicht eingebaut wurde. Als wir den Bauleiter gefragt haben meinte er, dass wir ja eine Zisterne haben (die allerdings auch Bestandteil des Kaufes ist, also keine Sonder- bzw. Extraleistung).
Nun zu meiner Frage: handelt es sich bei der fehlenden Außenzapfstelle um einen Mangel?
Vielen Dank für eure Antworten