Hi,
ich wollte mal vom aktuellen Stand im Beweisverfahren berichten.
Der Sinn von einem Beweisverfahren ist, behauptete Baumängel zu bestätigen oder widerlegen. In unserem Beweisverfahren wird dank des Gü nicht dem Sinn eines Beweisverfahren verfolgt,sondern werden dank G-SV seit Jahren um Sanierungskonzepte gestritten, die reine Bastellösungen sind
Im Anhang habe ich mal Teile des Gutachtens eingehängt.
Der G-SV bestätigt dort, das sich das Sickerwasser in der Polsterschicht bis zur Bodenplatte aufstauen kann.
Aber empfohlen wird eine Drainage die 80 cm tief in der Baugrube liegt.
Wasserstand in der Baugrube als 80cm oberhalb der Drainage.Da fehlen einem die Worte.
Wie hat mein P-SV dazu gesagt.Was will man einem G-SV noch fragen der in seinen Fiktionen gefangen ist.
Das ganze wird nun noch besser, das als Alternative, hang abwärts die Lehmwand durch durchlässiges Material ausgetauscht werden kann. Zur Erinnerung nochmal, das hier das Schichtwasser frei gelegt wurde. Schichtwasser vorkommen auf 302,82 ü.NN.
Unterkante Polterschicht bei 302,74 ü.NN.
Also soll das Schichtwasser auf Gemeindeflächen entwässert werden.Oder separat aufgefangen werden.Dann wo hin mit dem Schichtwasser ?
Mit Gemeindefläche ist die Wiese,Gehweg rund Straßen gemeint.
Die Fragen werden vom Gü gestellt