Gerichtlicher Sachverständiger der im Beweisverfahren Bastellösungen sucht

  • Hi,


    ich wollte mal vom aktuellen Stand im Beweisverfahren berichten.

    Der Sinn von einem Beweisverfahren ist, behauptete Baumängel zu bestätigen oder widerlegen. In unserem Beweisverfahren wird dank des Gü nicht dem Sinn eines Beweisverfahren verfolgt,sondern werden dank G-SV seit Jahren um Sanierungskonzepte gestritten, die reine Bastellösungen sind


    Im Anhang habe ich mal Teile des Gutachtens eingehängt.

    Der G-SV bestätigt dort, das sich das Sickerwasser in der Polsterschicht bis zur Bodenplatte aufstauen kann.

    Aber empfohlen wird eine Drainage die 80 cm tief in der Baugrube liegt.

    Wasserstand in der Baugrube als 80cm oberhalb der Drainage.Da fehlen einem die Worte.

    Wie hat mein P-SV dazu gesagt.Was will man einem G-SV noch fragen der in seinen Fiktionen gefangen ist.


    Das ganze wird nun noch besser, das als Alternative, hang abwärts die Lehmwand durch durchlässiges Material ausgetauscht werden kann. Zur Erinnerung nochmal, das hier das Schichtwasser frei gelegt wurde. Schichtwasser vorkommen auf 302,82 ü.NN.

    Unterkante Polterschicht bei 302,74 ü.NN.

    Also soll das Schichtwasser auf Gemeindeflächen entwässert werden.Oder separat aufgefangen werden.Dann wo hin mit dem Schichtwasser ?

    Mit Gemeindefläche ist die Wiese,Gehweg rund Straßen gemeint.


    Die Fragen werden vom Gü gestellt

  • Bei oberflächlicher Lektüre lesen ich in den Ausschnitten von weiterhin bestehenden Risiken für den Hauseigentümer. Daraus sollte sich juristischer Nektar saugen lassen.


    Off-Topic:

    ( Pin Cho : Lies doch bitte vor dem Posten Deine Beiträge noch einmal in aller Ruhe auf Vollständigkeit der Sätze, Vorhandensein von Satzzeichen und eine überschaubare Anzahl von Umbrüchen durch. Du könntest die Lesbarkeit und auch das Verständnis Deiner Posts damit deutlich verbessern! Tipp: Display einmal um 90° drehen und schauen, ob noch alles lesbar ist oder ggf. Aufzählungen benutzen!)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Es geht doch hier darum (?) Selbständiges Beweisverfahren – Wikipedia

    Für mich als juristischen Laien liest sich das Gutachten nicht mehr nach einem Beweisverfahren im eigentlichen Sinne.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Das ganze wird nun noch besser, das als Alternative, hang abwärts die Lehmwand durch durchlässiges Material ausgetauscht werden kann.

    Wo bitte liest Du das denn aus dem Gutachten, wie es hier gepostet wurde, heraus?

    Im letzten von Dir geposteten Abschnitt schreibt der Gutachter davon, dass dieser Austausch theoretisch möglich ist, aus technischer Sicht im konkreten Fall jedoch nicht erkennbar ist, dass damit eine "günstigere Situation erzielt werden könnte, als mit der vorgeschlagenen Dränage."

    Also: Austausch theoretisch denkbar, praktisch aber keine bessere Lösung als die vorgeschlagene Dränage (die ich hier nicht bewerten will und nicht bewerten kann) und daher zu verwerfen.


    Ansonsten vermute ich mal, dass sich das Gutachten, dass ich persönlich nachvollziehbar und verständlich formuliert finde, in den geposteten Ausschnitt mit Beweisfragen Deiner Gegner beschäftigt, die zu dem noch alle - nach meinem Verständnis - nicht im Sinne der Antragsgegner beantwortet werden. Das sollte doch eigentlich ein gutes Zeichen sein...

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Ralf Dühlmeyer

    Der G-SV hat ja dank P-SV in der mündlichen Anhörung bestätigt, das sein Sanierungskonzept nicht aRdT ist. Dem G-SV juckt das aber nicht.

    Da sein Konzept laut ihm, sachgerecht oder fachgerecht.


    Du kannst dem G-SV alles vorlegen, das er aufhören soll, Sanierungen vorzuschlagen, die nichts weiteres als Bastellösungen sind.


    Du kannst ihm Bilder vorlegen,was erlaubt ist und was nicht, das juckt ihn nicht.


    Wie das im Anhang.Wenn er ja schon selber schreibt,das Sickerwasser bis zur Bodenplatte aufstauen kann, wieso dann eine Drainage die nicht zulässig ist ?


    Das ganz wird noch lächerlicher.

    Seine Drainage liegt außerhalb der Bodenplatte.

    Also muss sie laut G-SV in frostfreier Tiefe liegen.

    Fertige Gelände ist dann bei RFB=EFH 303,8 ü.NN.

    Seine Drainage würde dann bei 303,0 ü.NN. liegen. Schichtwasser wurde auf einer Höhe von 302,82 angetroffen. Nimmt man nun noch das Gefälle für die Verlegung der Drainage von 0,5cm pro Meter, befindet sich seine Drainage im Wirkungsbereich vom Schichtwasser.

    Wurde dem G-SV auch bereits mehrmals klargemacht.

    Was schreibt er dazu ? Die Drainage wird selten Wasser ableiten. 2-3 x im Jahr.

    Was willst so einem noch erklären.


    Mein Anwalt hat es nun auf den rechtlichen Weg gemacht.

    Es gibt bereits zwei Urteile die exakt zu unserem Fall passen.

    Einmal vom BGH das man keine Sanierung eines G-SV zustimmen muss, die nicht aRdT ist.

    Und einmal ein Urteil vom LG und OG Stuttgart das der Bauherr keine Sanierung zustimmen muss, die mit laufenden Kosten verbunden sind.

    Wartungskosten usw... (Dank an Skeptiker)


    Und dann noch den Hinweis, das es ein Architekt (Fachplaner) diesen Unsinn nicht planen wird.

    Dem Architekt ist im Vorfeld bekannt, er soll etwas planen und ausführen lassen, wo nicht aRdT ist.Somit ist die Berufshaftpflicht raus.

    Auch hier gibt es ein Urteil.

    Auch im Anhang

  • Das gepostete Schaubild zur DIN 18 195 ist seit 07/2017 so nicht mehr korrekt, weil diese zur reinen Begriffsnorm geworden ist. Da es ja um eine länger zurückliegende Planung geht, muss das für die Beurteilung des Ist-Zustandes nicht unbedingt relevant sei, für die Neuerstellung allerdings möglicherweise schon. Das sollte Dein P-SV bewerten können! Möglicherweise kann man dem G-SV damit den Einsatz falscher Bezugsnormen nachweisen, was seine Glaubwürdigkeit erschüttern würde.


    Seid ihr noch im

    ?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ralf Dühlmeyer

    Auch das von meinem P-SV juckt ihn nicht.

    Vorgaben im Bebauungsplan. Sowas gibt es im G-SV Märchenland nicht.


    Schaut man sich den Punkt 3.2 aus dem Bebauungsplan an, wird alles klar.

    Drainage nur erlaubt, während den Bauarbeiten.

    Danach sind sie nicht mehr zulässig.

    Noch schlimmer ist das was oben steht.

    Damit hat der Gü eine illegale Gründung erstellt.

    Die Baugruve wurde bis 302,74 ü.NN. ausgehoben. Schichtwasser auf 302,82 ü.NN.

    Baugrundgutachten lag vor Baubeginn vor.

    Schichtwasser ist eine Grundwasserart.

    Verstoss gegen den im B-Plan.

  • Skeptiker

    Die Mängel stehen doch fest.

    Es geht um die Sanierung.Und die ist ja jetzt aufzuführen. Da gilt doch die neue Norm.

    Für die Mängelfeststellung gilt die alte DIN 18195.

    Da es sich um ein Neubau im Jahr 2013 handelt.


    Was ändert sich den in der neuen Din 18533 ?

    Gibt es da große Unterschiede ?

  • Es geht doch seit Jahren nur noch darum, sich gegen den Irrsinn vom G-SV zu wehren.

    Am Ende findet das Gericht die Sanierung mit der Drainage gut, und wir stehen dann da ohne Fachplaner der so ein Vorhaben umsetzt.

  • Was ändert sich den in der neuen Din 18533 ? Gibt es da große Unterschiede ?

    Das beantwortet Dir für Deinen ganz speziellen Fall Dein P-SV. (Normalerweise würde ich den vorherigen Fall abschließen mit "... in einem kurzen Telefonat". Bei Dir würde ich aber eher zu einer kurzen schriftlichen Antwort raten!)


    Und nochmal:

    Seid ihr noch im

    ?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • saibot2107


    Was bitte ist an dem Gutachten vom G-SV positiv ?

    Seine Drainage ist die bessere Variante als die vom GÜ.

    Und was ist daran nun gut für uns ?

    Die Drainage ist Murks, die vom GÜ erst recht.

    Er schreibt nicht das die Variante Murks ist, sieht sie sogar als Alternative. Nur seine Variante ist besser.

  • Skeptiker

    Mit der Din 18533 will sich der P-SV nicht beschäftigen. Das würde bedeuten, der Unsinn mit der Drainage wurde durchgewunken, und wir müssen einen mutigen Architekt finden, der abweichend der Din 18533 die Drainage plant.


    P.s Mit der Din 18533 hat sich der P-SV schon beschäftigt. Auch der G-SV

    Sollten wir uns also mit der Din 18533 beschäftigen, haben wir die Drainage an der Backe.Weil der Richter davon überzeugt ist.

  • Pin Cho

    Die Drainage kann und will ich nicht bewerten, dazu fehlen mir die "Projektkenntnisse".

    Aber er sieht den Ausstausch nicht als echte Alternative. Er schreibt doch, dass es sich um eine "theoretische Möglichkeit" handelt. Theoretische Möglichkeiten, um das Sickerwasser bei Starkregen von Deinem Haus fernzuhalten gibt es viele. Ob sie (sinnvoll) umsetzbar sind, steht auf einem anderen Blatt und bzgl. des von der Antragsgegnerin angefragten Bodenaustausches schreibt er doch, dass dieser nicht sinnvoll sei.


    Ich kenne weder das vollständige Gutachten, noch das genaue Streitthema und schon gar nicht den bisherigen Verlauf. Aber ein, in der mehrere Fragen der Antragsgegnerin mehr oder weniger direkt mit "nein" beantwortet werden, sehe ich eher als Zustimmung zum Anliegen der Antragssteller als zum Anliegen der Antragsgegner...

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  • Ansonsten vermute ich mal, dass sich das Gutachten, dass ich persönlich nachvollziehbar und verständlich formuliert finde, in den geposteten Ausschnitt mit Beweisfragen Deiner Gegner beschäftigt, die zu dem noch alle - nach meinem Verständnis - nicht im Sinne der Antragsgegner beantwortet werden. Das sollte doch eigentlich ein gutes Zeichen sein...

    Ich kenne weder das vollständige Gutachten, noch das genaue Streitthema und schon gar nicht den bisherigen Verlauf. Aber ein, in der mehrere Fragen der Antragsgegnerin mehr oder weniger direkt mit "nein" beantwortet werden, sehe ich eher als Zustimmung zum Anliegen der Antragssteller als zum Anliegen der Antragsgegner...

    Ganz genau so sehe ich das auch! Und wie ich bereits schrieb:

    Bei oberflächlicher Lektüre lesen ich in den Ausschnitten von weiterhin bestehenden Risiken für den Hauseigentümer. Daraus sollte sich juristischer Nektar saugen lassen.

    Ich verstehe Deine Ablehnung deshalb nicht, Pin Cho !

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Für mich als juristischen Laien liest sich das Gutachten nicht mehr nach einem Beweisverfahren im eigentlichen Sinne

    So sieht es der P-SV auch.Hier geht es nicht mehr um die Feststellung der behaupteten Mängel, sondern wird mit dem G-SV gestritten ob sein Sanierungskonzept Fiktionen sind.


    Aber der G-SV darf ja auch Richter im Beweisverfahren spielen.


    Wurde dem G-SV auch schon gesagt das er sich viel rausnimmt.



    (Der anhängte Textausschnitt wurde anonymisiert. Bitte darauf achten, dass hier keine Namen erkennbar genannt werden! Das solltest Du inzwischen eigentlich wissen - grrrrr Skeptiker )

    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Dokument wurde anonymisiert

  • feelfree

    Alles was nicht aRdT ist, bleibt eine Bastellösung.

    Hier geht es um eine noch auszuführende Sanierung.

    Würde einer ein Gewerke ausführen lassen, wenn die Baufirma dem Bauherren sagen würde, sie werden das Gewerke nicht den aRdT erstellen ?

    Und wenn am Ende nur der Rückbau möglich ist, um die aRdT gerecht zu werden, dann ist das so.

  • Seid ihr noch im

    [selbständigen Beweisverfahren]

    ?

    Skeptiker

    Auch wenn Pin Cho die Frage (bisher) nicht beantwortet, aber so, wie das Gutachten formuliert ist, handelt es sich noch um das selbständige Beweisverfahren. Im Gutachten ist von Antragsgegnerin (bzw. an anderer Stelle entsprechend von Antragsteller) die Rede. Handelte es sich schon um das Hauptsacheverfahren, müsste von der Beklagten (statt der Antragsgegnerin) bzw. dem Kläger (statt dem Antragsteller) die Rede sein; so wie mich mein Chef mal bei der Zuarbeit korrigiert hat, wird auf diesen Unterschied bei Gericht großen Wert gelegt...

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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  • Alles was nicht aRdT ist, bleibt eine Bastellösung.

    Rein formal sicher richtig.

    Abdichtung mit KMB war bis zu deren Einführung in die DIN 18195 keine a.R.d.T. - auch ein 1/2 Jahr vorher.

    Gemacht und techn. i.O. war sie seit vielen Jahren vor deren DIN Aufnahme.

    Man sollte also wissen, was man da warum beanstandet.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Man sollte also wissen, was man da warum beanstandet

    Ist das in unserem Fall so ?

    Der G-SV hat in der mündlichen Anhörung zugegeben, das das Sanierungskozept nicht aRdT ist. (Protokoll so aufgenommen ) Der P-SV hat es beanstandet und nach vielen Jahren hat er es dann zugegeben. Jetzt ist es keine aRdT Sanierung, sondern eine sachgerechte oder fachgerechte Sanierung.


    Wir müssen also nicht mehr wissen, was wir beanstanden. Wurde dem Gericht vor vielen Jahre vorgelegt.

  • saibot2107

    Das ist richtig. Es ist noch das Beweisverfahren.

    Der P-SV vom GÜ hat die Ergänzungsfragen gestellt. Wir keine mehr.


    (Der markierte Textteil wurde anonymisiert. Bitte darauf achten, dass hier keine Namen erkennbar genannt werden! Dass Namensnennungen sind hier nicht zulässig, wie ich dir heute schon geschrieben habe - beim nächsten Mal werde ich richtig sauer! grrrrr Skeptiker )

    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Namen des P-SV gelöscht!

  • Ist das in unserem Fall so ?

    Woher soll ich das wissen? Ich habe weder Zeit noch Lust, mich in Euer elend langes und z.T. wirr beschriebenes Verfahren einzuarbeiten, zumal jedwede Beschreibung einseitig sein muss.

    Das war nur eine ganz allgemeine Anmerkung zum Thema -DIN Normen - und deren Bewertung

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Einseitig ?

    Die Screenshots zeigen doch die Fragen vom gegnerischen P-SV und die Antwort vom G-SV

    Gerade das nicht nur meine Sichtweise hier wiedergegeben wird.

    Das nicht die Behauptung aufkommt, das der G-SV sowas nie geschrieben hat.


    Leider ist das so der Fall.

    Ein Durcheinander wohl möglich. Was soll aber bei so einem G-SV anderes herauskommen


    (Der markierte Textteil wurde auch hier anonymisiert. Bitte darauf achten, dass hier keine Namen erkennbar genannt werden! Dass Namensnennungen sind hier nicht zulässig, wie ich dir heute schon zweimal geschrieben habe! Es reicht! grrrrr Skeptiker )

    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Person anonymisiert!

  • Skeptiker

    Mit dem gegnerischen P-SV wusste ich nicht.

    Da liegt das Forum denn gesetzlichen Regelungen hinterher. Kenne mich da aus.

    Möglicherweise arbeiten ja einige mit dem T..S.. zusammen und ist deshalb nicht gerne gesehen.


    Ausschnitte von Gutachtenn gibt es dann nur über PN.Für langjährige Bekannte die ich bereits vom Grünen Forum kenne.

    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Abkürzung anonymisiert

  • Off-Topic:

    Skeptiker

    Mit dem gegnerischen P-SV wusste ich nicht.

    Da liegt das Forum denn gesetzlichen Regelungen hinterher. Kenne mich da aus.

    Es gibt kein gesetzliches Verbot für derartige Veröffentlichungen. Wir als Betreiberverein möchten aber möglichst wenig angreifbar sein. Und aus einem laufenden Gerichtsverfahren würde ich bis zu dessen Abschluss hier grundsätzlich nie Namen nennen.

    Möglicherweise arbeiten ja einige mit dem T..S.. zusammen und ist deshalb nicht gerne gesehen.

    Derartige Spekulationen oder Verschwörungsgeschichten sind hier unnötig. Ich selbst habe das allein aus den o.g. Gründen gelöscht und das wird hier in Forum seit dessen Existenz schon immer so gehandhabt, im grünen Forum vorher auch schon. Das ist also ganz alter und schon sehr kalter Kaffee. Ich hatte noch nie bewußt mit einer der genannten Personen oder Gesellschaften zu tun.

    Ausschnitte von Gutachtenn gibt es dann nur über PN.

    Da Du es offensichtlich immer noch nicht verständen hast: Hier können alle möglichen Dokumente eingestellt werden, wenn sie keine nachvollziehbaren Hinweise auf oder Informationen zu natürliche/n Personen enthalten, egal ob diese auf Bildern abgebildet sind oder namentlich genannt werden - und wenn die Veröffentlichung nicht anderen Regeln widerspricht. Dokumente können in diesem Rahmen eingestellt und veröffentlich werden, wenn die entsprechenden Bereiche (Gesicht, textliche Namensnennung etc. ) bspw. durch Verpixelung, Schwärzung o.ä. unkenntlich gemacht wurden.


    Genau das ist deshalb hier schon vielfach von Dritten und mir bei Deinen Beiträgen gemacht worden, heute allein viermal. Wenn Du es selbst machst, spricht nichts dagegen, Derartiges hier weiter zu veröffentlichen. Das gilt für Dich wie für alle anderen Foristen. Insofern gibt es keinen Grund jetzt plötzlich überzureagieren oder gar eingeschnappt zu sein!

    Für langjährige Bekannte die ich bereits vom Grünen Forum kenne.

    Wenn Du meinst! Gewünscht oder notwendig ist das nicht, wie Du ja oben selbst geschrieben hast!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Pin Cho

    Der Teufel ist ein Eichhörnchen, wie die Schwaben so sagen. D.h. nicht dass dein Gegner mitliest und dir sozusagen einen Strick draus dreht. Das ganze Verfahren ist schon belastend genug.

  • Deshalb nur Infos über den PN Weg.

    Für die mir bekannten Person.

    Viele sind schon lange dabei, kennen mein Verfahren, und haben vielleicht Interesse daran wie das ganze ausgegangen ist.