Unklarheit aus dem GEG

  • Liebe Experten,


    ich habe eine Verständnisfrage zum GEG. Leider habe ich gerade keinen Energieberater, den letzten habe ich wegen Dummheit gefeuert und einen neuen habe ich noch nicht.

    Es steht in der Anlage 7 bei Punkt 6 b geschrieben:


    6b1 ,5Wände, die an Erdreich oder an unbeheizte Räume (mit Ausnahme von Dachräumen) grenzen, und Decken, die beheizte Räume nach unten zum Erdreich oder zu unbeheizten Räumen abgrenzen:
    Anbringen oder Erneuern von außenseitigen Bekleidungen oder Verschalungen, Feuchtigkeitssperren oder Drainagen oder – Anbringen von Deckenbekleidungen auf der Kaltseite
    U = 0,30 W/(m2·K)Keine Anforderung

    bei 6 c steht:

    6c1 ,5Decken, die beheizte Räume nach unten zum Erdreich, zur Außenluft oder zu unbeheizten Räumen abgrenzen:
    Aufbau oder Erneuerung von Fußbodenaufbauten auf der beheizten Seite
    U = 0,50 W/(m2·K)Keine Anforderung


    Verstehe ich das richtig: Will ich die Kellerdecke von unten dämmen und die Dämmung verkleiden, (Anbringen von Deckenbekleidungen auf der Kaltseite) muss ich einen U-Wert von 0,3 erreichen.

    Wenn ich die gleiche Decke von oben dämmen, weil ich eine FBH einbauen will, oder das Parkett erneuern will, genügt bei der gleichen Decke ein U-Wert von 0,5?


    Ich habe eine Betonbalkendecke von 1962, bei der zwischen den Balken Hohlsteine liegen. Darüber 5-7 cm Beton (keine Schüttung), darauf 2,5 cm Gußasphaltestrich. Muss man dafür den U_Wert konkret berechnen oder gibt es dafür einen definierten Wert?

    Zwischen 1960 und 1970 war doch ein U-wert von 1,31 für die Decke als Mindeststandard erforderlich. Kann man mit diesem Wert rechnen? Wie würde ein tüchtiger Energiebrater das angehen? Mein letzter hat gesagt: "Ha ja, Betonbalkendecke und Hohlkammersteine, da dämmt nix. Energetisch taugt des nix. Luft dämmt ja auch nicht. Da müssen sie von unten 10-15 cm Dämmung draufmachen" Ich wollte dann wissen, ob es auch von oben geht, immerhin soll die FBH ja nicht die ganze Decke aufheizen, bevor der Raum warm wird "Ja, kann man machen, kann man machen. Man kann es von oben oder unten dämmen. Oder von beiden Seiten, wenn Sie wollen. Das müssen halt Sie wissen was sie wollen".

    Mag ja sein, dass er Recht hatte und ich nur dumme Fragen gestellt habe, aber ich hätte es halt gerne genauer gehabt. Bei der Frage nach konkreten U-Werten und geeignetem Dämm-Material hat er mich angeschaut, wie die Kuh wenn's donnert: "Ha, lassen Sie sich halt ein Angebot machen von einer Firma. Dann werden Sie sehen, was sie nehmen müssen. Die Firmen, die Fußbodenheizungen einbauen, können Ihnen das genau sagen".


    Weiß jemand Rat?


    Gruß, Carsten




    6b1, 5 Wände, die an Erdreich oder an unbeheizte Räume

  • Nach oben hast du eine vorgegebene Aufbauhöhe für den Fußboden, damit Türen und Treppen und so passen. Damit kannst du nur begrenzt viel Dämmung von oben anbringen.


    Umgekehrt würde ich den Spielraum, den du nach oben hast, so gut wie möglich ausnutzen: du verlierst keine Raumhöhe unten und heizt nicht die Decke.

  • Mein letzter hat gesagt: "Ha ja, Betonbalkendecke und Hohlkammersteine, da dämmt nix. Energetisch taugt des nix. Luft dämmt ja auch nicht.

    Für diese Art von Decken gibt es Richtwerte die man ansetzen kann. Leider gab es diese Decken in vielen verschiedenen Varianten, unterschiedliche Höhe, manchmal mit oder ohne Dämmlage, mit/ohne Schüttung unter dem Estrich usw. Typische U-Werte liegen so bei 1,5W/m²K +- 0,3W/m²K.


    Ich habe eine Betonbalkendecke von 1962, bei der zwischen den Balken Hohlsteine liegen. Darüber 5-7 cm Beton (keine Schüttung), darauf 2,5 cm Gußasphaltestrich. Muss man dafür den U_Wert konkret berechnen oder gibt es dafür einen definierten Wert?

    Hier würde ich mit einem Wert zwischen 1,5W/m² und 1,8W/m²K rechnen. Wird diese Decke um eine Dämmung ergänzt, dann macht sich die Differenz kaum noch bemerkbar, da die Dämmlage maßgeblich den U-Wert bestimmt.


    Soll eine FBH aufgebaut werden, dann kann man die Dämmlagen nicht beliebig auf/unter der Decke verteilen. Nach EN1264-4 muss unter die FBH eine Dämmlage mit R=1,25 m²K/W, also ein U-Wert von 0,8W/m²K. Ich würde im Fall einer FBH sowieso die maximale Dämmung unter die FBH Rohre packen, da, wie bereits richtig erkannt, der Sinn der FBH nicht darin besteht die Decke zu beheizen, sondern über den Estrich den Raum.

    Bei einer FBH sollte man die Decke sehr gut dämmen, da aufgrund der höheren Temperaturdifferenz auch der Wärmestrom höher ist.

    Das kollidiert manchmal leider mit der maximal möglichen Aufbauhöhe (Fenster-/Brüstungshöhe, Türen, Treppen, allgemein Raumhöhe).


    Zum Unterschied 6b und 6c, es ist sinnvoll auf der Kaltseite stärker zu dämmen als raumseitig. Das Problem ist vergleichbar mit der Problematik bei einer raumseitigen Dämmung einer Außenwand. 6c bezieht sich ja allgemein auf Fußbodenaufbauten, und nicht nur auf FBH.


    Gem. EN1264-4 wäre gegen einen unbeheizten Raum unter der FBH eine Dämmlage von 40mm in WLG035 ausreichend, um das GEG zu erfüllen sollten min. 60mm verbaut werden. Hier kommt einem entgegen, dass der U-Wert der Hohlkörperdecke besser ist als der einer massiven Betondecke, sonst müsste die Dämmlage nach GEG stärker ausfallen.


    Wenn man nun mit 60mm Dämmlage die FBH dimensioniert, kommt man bei typischen Betriebsbedingungen auf ca. 70W/m², davon gehen 10W in den unbeheizten Raum darunter und 60W in den zu beheizenden Raum. das ist mit einigen Unsicherheiten behaftet, da man für diese Hohlkörperdecken nur wenige Daten zur Verfügung hat. Sie verhält sich halt anders als eine massive Betondecke.

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  • Ob man ein Bauteil von unten oder oben dämmt, ist erst man egal was den U Wert angeht

    Ob die alte Decke nun 1,2 hat oder 1,5 ist ziemlich wurscht...


    Der Energieberater ist wie der Name sagt ein BERATER und kein PLANER, !!!


    Den genauen Aufbau und die Materialien legt die ausführende Firma fest ...da geht es am Ende auch um Haftungsfragen

  • Ob man ein Bauteil von unten oder oben dämmt, ist erst man egal was den U Wert angeht

    Falls man nur den U-Wert betrachtet dann ist das richtig. Man darf halt bei solchen Aufbauten nicht nur auf den U-Wert schauen. Sonst könnte man ja Außenwände auch einfach mit 20cm EPS raumseitig dämmen, oder beim Dachaufbau auf eine Dampfsperre verzichten oder raumseits der Dampfsperre eine dicke Dämmung verbauen, usw.

    Bei einer Decke mit FBH wird sich diese völlig anders verhalten wenn die Dämmung komplett auf der Unterseite liegt, deswegen gibt es ja die EN1264 die genau diesen Fall betrachtet, und Mindestvorgaben macht. Sonderausführungen wie Betonkernaktivierung mal außen vor.



    Den genauen Aufbau und die Materialien legt die ausführende Firma fest ...da geht es am Ende auch um Haftungsfragen

    Das ist der Knackpunkt, denn nicht jede Firma kann so einen Aufbau auch planen, und dann wird oftmals 08/15 gemacht (machen wir immer so).

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  • Nun der EB sollte die Planung der Firma sehen und kommentieren gegenüber dem Bauherrn.

    Aber wenn der EB konkrete Ausführungsdetails vorgibt, dann ist er in der Planungshaftung.

    Wenn der EB gleichzeitig Architekt oder sowas ist dann hat er in der Regel auch ne Planungshaftpfichtversicherung

    Der 'normale' EB hat die Versicherung nicht.