Flachdach 2,5 Jahre alt, erste Nähte öffnen sich am Attika-Anschluss

  • Liebe Experten,


    bei einer Runde über unser Flachdach habe ich entdeckt, dass sich Nähte der Anschlussbahn an die Attika leider öffnen. Zwei Stellen habe ich konkret gefunden (eine Bahnbreite voneinander entfernt), eine Naht zeigt sogar einen Quer-Riss, siehe Fotos unten. Könnt ihr mir zu folgenden Fragen helfen:


    1. Wie repariert/überarbeitet man derartige Schäden am besten?

    2. Ist so ein aufgehen von Nähten ein Gewährleistungsfall (5 Jahre sind ja noch nicht rum) oder ggf. auch ein Fall für die Materialgarantie von Bauder?

    3. Mit welchen Kosten ist für die fachmännische Reparatur der zwei Stellen zu rechnen und wäre das z. B. im Rahmen einer regulären Wartung inklusive?

    4. Ist das jetzt ein Notfall/muss es sehr schnell gehen oder Ruhe bewahren?

    5. Zusatzfrage: Wie viel kostet eigentlich für eine reguläre Flachdachwartung durch einen Fachbetrieb (ca. 180qm)?


    Zusatzinfos:

    Die Abdichtung des Daches erfolgte mit Bitumenbahnen von Bauder, zweilagig ausgeführt. Die Oberlage ist Bauder KARAT.


    Danke für eure Hilfe!


    1. Stelle:




    2. Stelle:


  • 2. Ist so ein aufgehen von Nähten ein Gewährleistungsfall (5 Jahre sind ja noch nicht rum) oder ggf. auch ein Fall für die Materialgarantie von Bauder?

    Ja, das ist ein Gewährleistungsfall. Wer dein Ansprechpartner dafür ist, musst du wissen.

  • Ja, das ist ein Gewährleistungsfall. Wer dein Ansprechpartner dafür ist, musst du wissen.

    Ok. Leider weiß ich inzwischen, dass die Firma, die das Dach gemacht hat, nicht mehr existiert. Bauder Materialgarantie greift wohl nicht?


    Wie muss das denn technisch optimal überarbeitet werden?

  • Ok. Leider weiß ich inzwischen, dass die Firma, die das Dach gemacht hat, nicht mehr existiert. Bauder Materialgarantie greift wohl nicht?

    Nicht das Material hat versagt, sondern der Verarbeiter, also Gewährleistung des AN. Wenn der insolvent ist, könnte jetzt nur noch eine bereits vorliegende Gewährleistungsbürgschaft helfen. Gibt es die?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Nicht das Material hat versagt, sondern der Verarbeiter, also Gewährleistung des AN. Wenn der insolvent ist könnte jetzt nur noch eine bereits vorliegende Gewährleistungsbürgschaft helfen. Gibt es die?

    Leider nein. Daher versuche ich jetzt erstmal zu verstehen, was zu machen ist bzw. wie man diese Schadstellen beseitigt.

  • Leider nein. Daher versuche ich jetzt erstmal zu verstehen, was zu machen ist bzw. wie man diese Schadstellen beseitigt.

    Bitte nicht falsch verstehen, aber als Auftraggeber-Laie solltest Du Ausführenden nie aktiv Vorschläge für die Beseitigung von Mängeln machen, sondern nur darum bitten, dass Dir (am besten schriftlich) erklärt wird, wie die Mängel beseitigt werden sollen. Das kannst Du dann prüfen (lassen) aber Du solltest alles vermeiden, was sich so deuten lässt, dass Du dem AN eine bestimmte Vorgehensweise vorgeschlagen, nahegelegt oder diese gar von ihm eingefordert hast.


    Liegt denn hier bereits ein Schaden vor (durchweichte Wärmedämmung) oder bisher nur ein Mangel, also eine Abweichung von den a.R.d.T.?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ich habe die zwei schadhaften Nähte beim Laubentfernen entdeckt. Daher gehe ich nicht von einem tiefergehenden Schaden aus.


    Danke Skeptiker für deine Tipps zur Auftragsvergabe, die ich gerne beachte.


    Nun interessiert mich dennoch sehr, wie das jemand vom Fach Überarbeiten würde bzw. welche Optionen es gibt. Danke!

  • Nun interessiert mich dennoch sehr, wie das jemand vom Fach Überarbeiten würde bzw. welche Optionen es gibt. Danke!

    Ist kein riesen Aufwand, Zuschnitt von der Oberlagsbahn erstellen, Größe ca. 250 mm rund schneiden und den Zuschnitt über die Schadstellen schweißen lassen. Am längsten dauert dabei die An-, und Abfahrt und Material auf das Dach bringen. Es sollte noch kontrolliert werden, wie weit die Öffnung geht, um Auszuschließen, dass keine Feuchtigkeit unter die obere Lage gelangt ist.

  • Leider weiß ich inzwischen, dass die Firma, die das Dach gemacht hat, nicht mehr existiert.

    das heißt noch lange nicht, dass du keine Ansprüche geltend machen kannst.
    Bei Insolvenz kannst du dich an den Insolventverwalter wenden.
    Abgemeldete, einfache Gewerbetreibende kommen sowieso nicht raus, da bestehen die Ansprüche ja gegen die Person.

    Die Frage, ob dir der Audwand das wert ist, musst du selbst wissen.

  • Danke Elopant für die technische Erklärung, was zu tun ist! Das klingt machbar ;)


    SirSydom Es handelte sich um eine GmbH die laut Handelsregister von einer anderen GmbH übernommen worden ist. Letztere ist ein anderer Dachdeckerbetrieb, der auch noch immer tätig ist.


    Ich würde wohl jetzt einen Dachdeckerbetrieb suchen und den auch mit einer regulären Wartung beauftragen, so dass die das gesamte Dach prüfen und solche Stellen dabei überarbeiten. Macht vermutlich am meisten Sinn so, oder? Mit was muss man denn für ca. 180qm Flachdach-Fläche rechnen?

  • Elopant eine Nachfrage: muss man die Stelle vorher grundieren mit Bitumen-Voranstrich oder kann man ein Stück Oberlage (würde dann auf die Karat bestehen) direkt draufschweißen auf die Schadstelle?

  • Nicht vergessen nen Feuerlöscher neben dran zu stellen, wenn man mit offenem Feuer spielt. ;)

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...