Hallo,
wir haben uns ein Einfamilienhaus gekauft, welches noch bis Anfang 2026 vermietet ist. Die Gasheizung (Baujahr 1992) hat einen jährlichen Verbrauch von ca. 14.000 kWh (Heizung/Warmwasser). Wir stehen aktuell vor der Frage, ob wir die Heizung noch während der "Mietzeit" austauschen lassen oder warten, bis wir 2026 einziehen.
Unsere Gedanken:
1. Wir lassen während der Mietzeit eine Gasheizung (ggf. Hybrid) einbauen, welche später mit einer Brauchwasserwärmepumpe kompatibel ist. Bei Einzug ist geplant, die vorhanden Heizkörper gegen eine Fußbodenheizung tauschen zu lassen. Lt. örtlichem Heizungsbauer sowie Energieberater wäre dies möglich. Somit könnten wir, unabhängig vom Verbot, noch eine Gasheizung einbauen lassen.
2. Wir warten ab, wie lange die Gasheizung noch funktioniert. Jedoch möchten wir nur ungern auf eine Wärmepumpe umsteigen, insbesondere aufgrund der gerade aufgerufenen Preise. Ggf. könnten wir mit der neuen Heizung die nächsten 10 - 15 Jahre überbrücken, ggf. haben sich die Preise wieder normalisiert bzw. der Stand der Technik etwas weiter.
Wir persönlichen würden die erste Variante bevorzugen.
Ich freue mich auf eure Meinungen/Erfahrungen/Tipps.
Liebe Grüße
Jules