Abbau des Gerüstes durch externe Firma?

  • Liebe Community,

    Kurz zu unserem Fall: Unser Giebel wurde durch unseren Maler gestrichen, dazu wurde von einer Gerüstbaufirma ein Gerüst aufgestellt, welches durch unseren Maler beauftragt wurde.

    Die Abmeldung des Gerüstes nach erfolgten Arbeiten ist inzwischen 4 Wochen her.

    Trotz mehrmaliger Aufforderung wird das Gerüst nicht abgebaut.

    Wir haben nun dem Maler schriftlich mitgeteilt, dass wir die Rechnung nicht begleichen, solange das Gerüst bei uns steht und er - als Nebenpflicht seines Vertrages - die Baustelle auf unserem Grundstück nicht geräumt hat. Selbstverständlich muss dies der Gerüstbauer machen, aber mit dem haben wir ja keinen Vertrag.

    Die Frist von zwei Wochen läuft bis zum 07.08.23. Wir erwägen, das Gerüst von einer anderen Firma abbauen zu lassen und den Rechnungsbetrag von der Rechnung des Malers abzuziehen. Immerhin betragen die Gerüstkosten 1800 Euro.

    Wäre das Vorgehen legitim oder können wir das praktisch und finanziell nicht machen?

    Danke für eure Hilfe!

  • Prinzipiell richtig, nennt sich Ersatzvornahme. Nur gilt es die Fristen (gesicherte Zustellung) einzuhalten. Zu klären ob Vertrag nach BGB oder VOB besteht. Klären was mit dem Gerüst passiert. Lagerkosten. Ich denke hier sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werde. Ich denke aber, dass nach Ankündigung der Ersatzvornahme Euer Auftragnehmer raegieren wird.

  • Hast Du dem Maler (in Deinem Schreiben) angedroht das Gerüst auf seine Kosten entfernen zu lassen? oder ihn nur aufgefordert das Grundstück zu räumen?

    Steht das Gerüst im Weg und behindert weitere Arbeiten?


    Grundsätzlich wäre es mir egal ob so ein Gerüst noch 4 oder 8 Wochen steht, zumal wenn ich es nicht bezahlen muss und es weitere Arbeiten nicht behindert. Bedenken hätte ich wegen der "neuen" Fassade, denn es genügt ein heftiger Regen, und der Dreck von den Gerüstböden spritzt gegen die neu gestrichene (verputzte?) Fassade. Dann kann der Maler gleich noch die Fassade putzen oder noch einmal anstreichen.


    Zur Rechtslage sollte man einen Anwalt befragen. Was ich dazu beisteuern kann, mein Anwalt hat vor langer Zeit mal ein Schreiben aufgesetzt, da hat er den Mieter nach seinem Auszug explizit aufgefordert die Wohnung bis zum Tag x zu räumen, und dann auch gleich die Konsequenzen angedroht (Räumung zum Tag x, Einlagerung für x Monate, danach Entsorgung, und das alles kostenpflichtig für den Mieter). Ich würde jetzt vermuten, dass Dein Fall ähnlich gelagert ist. Du kannst das Gerüst erst nach Fristsetzung entfernen lassen, und nachdem Du auch die Konsequenzen angedroht hast.

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  • Ich würde erstmal hinterfragen , WARUM das Gerüst nicht abgebaut wird.

    Bei der momentan bei den Firmen noch herrschenden Lage kann das schon mal 12 Wochen dauern, bis der Zeit hat.


    Zur Problematik mit dem Abbau durch Dritte ist schon genug geschrieben

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Unabhängig von der aktuellen Auftragslage dürfte es schon schwierig werden eine Firma zu finden die ein fremdes Gerüst abbaut, und dann auch noch für eventuelle Schäden oder Beschädigungen haftet.

    Gerüstbauer verdienen ihr Geld zwar durch Montage und Demontage des Gerüsts, aber auch durch die Vermietung des Materials. Gerade bei solchen Kleinaufträgen wird in meinen Augen das Geld über die Vermietung verdient, denn der eigentliche Auf- und Abbau geht schnell vonstatten.


    Gehen wir einmal davon aus, eine Firma baut das tatsächlich alles ab und lagert das Material auf dem Grundstück. In ein paar Wochen kommt der Eigentümer zu Abholung und schreibt zuerst einmal eine ellenlange Liste über Beschädigungen am Material die (in seinen Augen) durch den Abbau verursacht wurden. Dann geht das Theater erst richtig los. Die Abbaufirma wird natürlich versichern, dass sie alles ordentlich und "fachgerecht" gemacht hat. Mit dem Eigentümer des Gerüsts hat man keinen Vertrag, und der Maler scheint wenig kooperativ. Da ist doch der Ärger vorprogrammiert.


    Als Auftraggeber würde ich mir sehr gut überlegen was ich hier mache, denn der kleinste (Form)fehler und die Aktion fällt mir auf die Füße.

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  • Danke euch allen.

    Bezüglich des externen Abbaus machen wir uns auch die größten Gedanken und R.B. hat dir Problematik gut zugespitzt, so dass diese Variante wohl wegfällt.

    Der Maler hat lediglich meine Mail mit Fristsetzung und Einbehalt des Rechnungsbetrages an den Gerüstbaufirma weitergeleitet und still ruht der See.

    Die Firma redet sich raus, sie hätten keine Leute (will ich auch nicht bestreiten). Obwohl wir alle Leitern hochgeklappt haben, klettern die Kinder am Gerüst rum, unsere Eingangstreppe ist blockiert und parken ist auch nur umständlich möglich...das ist super nervig,wenn sich nichts tut.

  • Obwohl wir alle Leitern hochgeklappt haben,

    Sind Leitern überhaupt noch zulässig?

    klettern die Kinder am Gerüst rum

    Eure (Erziehungsfrage) oder "fremde" (Was haben die da zu suchen?)

    unsere Eingangstreppe ist blockiert

    Wieso wwurde auch für die Arbeiten keine "Brücke" eingebaut?


    parken ist auch nur umständlich möglich.

    Laternenparkplatz nutzen?

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  • Der Maler hat lediglich meine Mail mit Fristsetzung und Einbehalt des Rechnungsbetrages an den Gerüstbaufirma weitergeleitet und still ruht der See.

    Andere legale Mittel wüsste ich als Auftraggeber / Berater der AG auch nicht! Prügel androhen wäre nicht nur 19. Jahrhundert, sondern strafbar. Ein weiteres Schreiben kann natürlich nicht schaden. Um welche Gerüstfläche geht es denn, in m2 gemessen? Hat schon einmal jemand versucht, zu Telefonhörer zu greifen? Ich würde da täglich versuchen anzurufen, wenn es eine Baustelle unter meiner Leitung wäre.

    Die Firma redet sich raus, sie hätten keine Leute (will ich auch nicht bestreiten). Obwohl wir alle Leitern hochgeklappt haben, klettern die Kinder am Gerüst rum, unsere Eingangstreppe ist blockiert und parken ist auch nur umständlich möglich...das ist super nervig,wenn sich nichts tut.

    Personalmangel ist im Bauwesen zu Urlaubszeiten die Regel und wer am wenigsten drängelt (siehe täglicher Anruf) und nur eine kleine Leistung benötigt kommt zuletzt.


    Gefahren für Dritte auszuschließen obliegt erstmal dem Grundeigentümer, sofern er dies nicht explizit an Dritte weitergegeben hat, also Dir. Dass die kostengünstige Lösung ohne Überbrückung gewählt wurde, ist dem Gerüstbauer kaum vorzuwerfen, noch weniger X Wochen nach der Stellung des Gerüsts.


    Ich kenne es so, das bei Fassadenanstrichen schon im Vorfeld dem Gerüstbauer taggenau anmeldet wird, wann die Malerarbeiten abgeschlossen werden, damit unmittelbar am Tag danach und ohne dass es vorher regnet oder starken Wind gibt die Rüstung abgebaut wird. Macht Euer Maler zu ersten Mal eine Fassade?

    Sind Leitern überhaupt noch zulässig?

    Meines Wissens: Ja, es kommt aber auf die Gerüsthöhe bzw. -fläche an. Beim EFH und reinen Malerarbeiten sehe ich da erstmal nicht unbedingt ein Problem - anders als bei den turnenden Kindern. Da reicht , wenn sie zum wiederholten Mal dort sind das Hochklappen der Leitern als Sicherheitsmaßnahme nicht aus. In B wird schon länger eingezäunt und um den Einstieg von Treppentürmen eine abschließbare Kiste gebaut und auch tatsächlich zum Feierabend abgeschlossen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Aufstiegshöhe 5 m dürfte beim EFH am Giebel gerade noch ausreichen. Wie ich bereits schrieb:

    Meines Wissens: Ja, es kommt aber auf die Gerüsthöhe bzw. -fläche an. Beim EFH und reinen Malerarbeiten sehe ich da erstmal nicht unbedingt ein Problem - anders als bei den turnenden Kindern.

    Dem TS hilft das jetzt aber bei seinem primären Problem auch nicht weiter und er muss das als AG auch nicht wissen, wohl aber der Maler und der Gerüstbauer. Beide scheinen es in diesem Fall nicht gewusst zu haben.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Oh conträr:


    In dem Ausschnit steht klar drin .. bis 5 m Höhe NUR zulässig, wenn Platzmangel, statische Gründe o.ä. ..


    Ja, es ging Jahrzehntelang mit innenliegenden Leitern. Und: Die wenigten Gerüstbauer werden Treppen für jedes kleine BV ihr eigen nennen.


    Aber vielleicht ein Argument beim Beschleunigen. ;):yeah:

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  • Das sind unsere Kinder und wir halten sie möglichst fern, manchmal ist es aber sehr verlockend hochzuklettern, ist aber noch nichts passiert.

    Ich wollte damit einfach sagen, dass es unheimlich stört im Alltag und ich nach über 4 Wochen wirklich keine Lust mehr habe,mich täglich einzuschränken.

    Wir haben teilweise 2x am Tag mit der Gerüstbaufirma telefoniert, die uns gesagt hat,sie wissen auch nicht, wann sie abbauen könnten. Da ich nun aber nicht der Auftraggeber bin,müsste ich eigentlich täglich beim Maler anrufen und fragen,wie der Stand der Dinge ist, oder?

  • Wir haben teilweise 2x am Tag mit der Gerüstbaufirma telefoniert, ...

    :bier:

    die uns gesagt hat, sie wissen auch nicht, wann sie abbauen könnten.

    das ist über 4 Wochen dann doch schon ungewöhnlich und für meinen Geschmack deutlich zu lang. Kann es sein, dass der Maler die (erste) Abschlagsrechnung für den Aufbau noch nicht gezahlt hat?

    Da ich nun aber nicht der Auftraggeber bin,müsste ich eigentlich täglich beim Maler anrufen und fragen,wie der Stand der Dinge ist, oder?

    korrekt! Und wenn, dann sollte erstmal der dazu gebracht, sich des Abbaus selbst anzunehmen!


    Off-Topic:

    Oh conträr:

    sollte man nicht, wenn man sich sprachlich schon gehoben präsentieren will, nicht die korrekte Schreibung der Herkunftssprache verwenden, hier also "au contraire"?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Off-Topic:

    Schön, wenn Du französisch kannst.

    Nein, isch gann geine Fransösisch! Mein aktiver französischer Wortschatz ist minimal. Tatsächlich habe ich hier erst eine Suchmaschine bemüht, um Dir folgen zu können - und bin über die falsche Schreibung gestolpert, die mich in die Irre geleitet hatte.

    Ich nicht!

    Weshalb benutzt Du dann französische Redewendungen?

    Und verstanden dürftest Du es auch so haben. ;)

    Ja, aber erst nach Korrektur durch die Suchmaschine. Die kann offensichtlich falsches Französisch richtig interpretieren!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Aufstiegshöhe 5 m dürfte beim EFH am Giebel gerade noch ausreichen.

    Im EFH Bereich ist das kein Problem. TRBS2121 Teil 1 schreibt dazu:


    Zitat

    Der Zugang über innenliegende Leitern ist zulässig

    bis zu einer Aufstiegshöhe von 5m oder

    bei Arbeiten an Einfamilienhäusern,


    wenn die dabei bestehenden Gefährdungen (z.B. umfangreicher Materialtransport, Schließen von Durchstiegsöffnungen) in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.


    Bei innenliegenden Leitern ist ja der Aufstieg von Personen weniger das Problem, aber wie kommt das Material sicher nach oben?


    Weitere Ausführungen finden sich dann im Teil 2, da ist dann auch von Verhältnismäßigkeit die Rede. Weiterhin gibt es Verweise auf die ASR.


    Sollte also der Gerüstbauer sein Handwerk verstehen, dann wird der Versuch, durch die fehlende Treppe Druck auszuüben, in´s Leere laufen.

    Nebenbei bemerkt, bei einem MFH und mehr als 2 Gerüstlagen, wäre es zulässig, wenn die unterste bzw. unteren Lagen über eine Treppe verfügen, darüber dürfen sich dann bis zu 2 Lagen mit innenliegenden Leitern befinden.


    Ich sehe nur 2 Möglichkeiten. Entweder man arrangiert sich mit dem Gerüst, und wartet bis es abgebaut wird, oder aber man geht dem so lange auf die Nerven, auch mit entsprechenden Schreiben, bis er sich darum kümmert.

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  • mal ein anderer Aspekt: die Maler, die ich kenne, haben immer größtes Interesse, das Gerüst möglichst schnell abzubauen.

    Wenn nämlich nicht - und es kommt zu einem Niederschlag - ist die Fassade oft gleich wieder versaut. Weil nämlich auf so einem Gerüst immer viel Staub und Schmutz liegt, der bei Regen an die Fassade spritzt...


    In Eurem Fall könnte nämlich jetzt schon ein neuer Anstrich fällig sein...


    Daher würde ich mich vermutlich nicht in den Vertrag zwischen Maler und Gerüstbauer einmischen. Ihr habt, sofern ich richtig lese, nur einen Vertragspartner: die Malerfirma, die für eine fertige Leistung verantwortlich ist.



    (oh, andere hatten das sinngemäß auch schon angemerkt... ;) )

  • Wir haben mal Reparaturen für ein Tiefbau und Abbruchunternehmen ausgeführt, da gab es die gleiche Problematik, das Gerüst wurde über 7 Wochen nach Freimeldung nicht abgebaut. Der Inhaber hat dem Gerüstbauer gesagt, wenn es nicht innerhalb von 5 Tagen abgebaut ist, baut er es mit seinem Abbruchbagger selbst ab. :eek: 2 Tage später war das Gerüst durch den Gerüstbauer abgebaut. :yeah:

  • Der Inhaber hat dem Gerüstbauer gesagt, wenn es nicht innerhalb von 5 Tagen abgebaut ist, baut er es mit seinem Abbruchbagger selbst ab. :eek:

    Das kann man versuchen, aber wenn man an den richtigen Gerüstbauer kommt, gibt´s danach eine Rechnung für den Schaden am Gerüst. Der Gerüstbauer freut sich weil er sein gebrauchtes Gerüst entsorgen kann, und dafür auch noch Geld für neue Teile bekommt.


    Also bitte nicht nachmachen, das kann in´s Auge gehen.


    Ich weiß, auf dem kleinen Dienstweg kann man viel bewegen, doch damit war der TE bisher wohl nicht erfolgreich. Also bleibt abwarten oder Dienst nach Vorschrift, alles andere wäre ein Glücksspiel.

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  • Das hat der Maler auch schon angemerkt. Im jetzigen Zustand kann man gar nicht genau sagen, ob die Fassade zufriedenstellend gestrichen wurde, weil ein Gesamtbild nur mit Gerüst bewertet werden kann.

    Heute rief tatsächlich der Gerüstbauer an und sagte morgen oder Montag wird abgebaut und beendete seinen Satz mit dem Zusatz' eventuell' 🙄. Es bleibt spannend. Ich halte euch auf dem Laufenden.

  • Ich vermute, der wird bei Dir abbauen und gleich an der nächsten Baustelle wieder aufbauen. So spart er sich Transportzeit bzw. Be- und Entladen.

    Ist aber egal, Hauptsache das Gerüst kommt weg.

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