Fensterbank außen richtig montiert?

  • Hallo,


    ich frage mich, ob die Fensterbänke korrekt montiert wurden, also nach a.a.R.d.T. Dürfte ich die Experten hier um Einschätzung bitten? Ich habe vorher - nachher-Bilder angehängt.

  • Klappern der Fensterbänke

    = ???? :eek::eek::eek:


    Die Winkel sollen die Fensterbank unterstützen. (bei mehr als 150 mm Ausladung), sollten also "dicht" anliegen. Und klappern bedeutet für meine Begriffe Spiel, also nicht anliegen.

    Sieht man auf den Bildern aber nicht. Deswegen ja BQÜ. Nichts geht über Ortstermine mit sehen, riechen, schmecken. ;)

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Potzblitz, du hast Recht, @Bauschaffender! Das sind definitiv keine "Fensterbankhalter HS 500"! Vermutlich haben die vorne Kunststoff damit es nicht klappert. Es wurde also "falsche" Winkel verbaut.

  • Klär mich bitte auf:

    Potzblitz, du hast Recht, @Bauschaffender! Das sind definitiv keine "Fensterbankhalter HS 500"! Vermutlich haben die vorne Kunststoff damit es nicht klappert. Es wurde also "falsche" Winkel verbaut.

    Welchen "Bauschaffenden" meinst Du und woher kommen DEINE Erkenntnisse?


    P.S.: "Fensterbankhalter HS 500"

    Was ist das? Welcher Hersteller?

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Er meinte den Bauschaffenden 'Profil' und bezieht sich auf die Fensterbankbroschüre, erreichbar über den von ihm geteilten link des Herstellers BUG.


    Ich habe zwei Fragen in diesem Zusammenhang:

    1. Auf 7b708a ist so etwas wie ein Putzprofil zu sehen. Was soll das sein und wie verträgt sich das mit dem Gleitendstück?

    2. Sollten die Führungsschienen des Rollladens nicht oberhalb des Gleitendstücks enden, damit es nicht zu Anfrierungen des Panzers auf der Fensterbank kommen kann?

  • Ich habe zwei Fragen in diesem Zusammenhang:

    1. Auf 7b708a ist so etwas wie ein Putzprofil zu sehen. Was soll das sein und wie verträgt sich das mit dem Gleitendstück?

    2. Sollten die Führungsschienen des Rollladens nicht oberhalb des Gleitendstücks enden, damit es nicht zu Anfrierungen des Panzers auf der Fensterbank kommen kann?

    zu 1.: Das Könnte ein Teil des WDVS systems sein das das auf dem Gleit- endstück (= -kopfstück, -bordstück, .... wie auch immer man das nennen mag) klebt.

    zu 2. Führungsschiene können in beiden Varianten ausgeführt werden. Ich finde die verwendete Variante Optimal da eine unendliche Diskussion über zulässigen Lichteinfall an der Stelle entfällt. Festfrieren kann ein Rollladen immer.

  • Schau mal in Profil ´s Profil

    Jo, den meinte ich. Der Name ist ja auch verwirrend an dem Platz, wo ja "Profil:" stehen könnte.
    Aber zurück zum Thema: Das Fensterbrett ist von Bug, nur leider scheint das andere "Zubehör" (Winkel etc.) nicht zum System zu gehören. Das Kompriband z.B. ist von Alsecco (obwohl dies das geringste Problem ist).
    Ich sehe es so: Das Problem bei mir ist, dass das Alu-Fensterbrett direkt auf dem Metallwinkel sitzt. Wenn man dünnes Antidröhnband auf der ganzen Tiefe/Länge des Winkels verteilen würde, wäre die "Klapperei" nicht da. Besser wäre natürlich, alle Bug-Komponenten zu verwenden, also 100% im System zu bleiben.

  • Also unsere Bänke sind vom Typ RAG2 von RBB und sind mit Winkeln unterstützt, die so aussehen wie Deine. Unter jeder Bank sind Antidröhnstreifen und klappern tut da nichts. Aber das ist auch alles von einem Hersteller.


    Ralf hat es schon geschrieben: das muss man vor Ort sehen.


    Mich würde eher beunruhigen - wenn es denn wirklich Gleitendstücke sind -, dass sie nicht mit Abstand montiert wurden. Aber vielleicht täusche ich mich da als Laie.

  • Klar, mein SV kostet über 100€ /h, dann 100€ Anfahrt usw...Wenn ich das wegen jedem Fensterbrett mache, werde ich arm :)

    Wie pflegte meine Großmutter zu sagen. Datt en, watt ick will, datt aner, watt ich schall

    Hochdeutsch: Das eine, das ich will, dass andere, das ich (dann) muss.


    Du hättest ja auch gleich ne BQÜ beauftragen können. Die wär dann nur zu wichtigen Stichtagen(*) gekommen und hätte dann alles bis dahin neu erbaute kontrolliert. Wär unterm Strich sicher billiger gewesen.

    Du wolltest sparen, nu musste den Preis fürs Sparen zahlen

    (*) Stichtage und zu leistender Umfang der jeweiligen Kontrolle sind vom BV, BU und gewünschten Kontrollumfang abhängig

    Sorry fürs fehlende Mitleid

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  • Mich würde eher beunruhigen - wenn es denn wirklich Gleitendstücke sind -, dass sie nicht mit Abstand montiert wurden. Aber vielleicht täusche ich mich da als Laie.

    Für MICH sieht das so aus, als wäre im WDVS mit Kompriband o.ä. eine Dehnmöglichkeit geschaffen worden. Wäre das so, dann :thumbsup:

    Ändert aber nichts am fehlenden "Pistolengriff" im WDVS.

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  • Danke!

    Aber bitte jetzt nicht die ganzen Herstelleranweisungen lesen und dem Handwerker damit die Fehler vor die Nase halten.

    Wenn die Handwerker ganz genau nach den Herstellervorschriften alles machen sollen, kostet Dein WDVS 200.000 Euro.

    Gleiches gilt für andere Gewerke.

    Du kannst immer und überall Fehler finden, wenn Du willst.


    Gruß

  • Aber bitte jetzt nicht die ganzen Herstelleranweisungen lesen und dem Handwerker damit die Fehler vor die Nase halten.

    Willst Du damit sagen: Sche... auf die Verarbeitungsanweisungen und die a.R.d.T. ??? :eek:


    Wenn der Handwerker Pfusch schon im Angebot berücksichtigt, dann soll er ehrlich sein und zwei Preise angeben, einen nach a.R.d.T. und einen mit :pfusch: .

    Dann kann der AG entscheiden :P

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  • Doch genau das mach ich...

    • Offizieller Beitrag

    Aber bitte jetzt nicht die ganzen Herstelleranweisungen lesen und dem Handwerker damit die Fehler vor die Nase halten.

    Wenn die Handwerker ganz genau nach den Herstellervorschriften alles machen sollen, kostet Dein WDVS 200.000 Euro.

    Gleiches gilt für andere Gewerke.

    Sorry, aber das ist :wall:!


    Bei Abweichung von den Vorgaben der Systemanbieter / Systemzulassungen geht die Gewährleistung des Systemanbieters verloren und ggf. auch die Zulassung. Außerdem entspricht dann in vielen Fällen (natürlich abhängig von der konkreten Abweichung) das Werk auch nicht mehr den a.R.d.T. und ist damit mangelhaft.


    (Dass "Mangel" und "Schaden" nicht synonym sind, dürfte Dir als langjährigem Foristen hier ja bekannt sein.)


    Liebe Baulaien, der oben zitierte "Tipp" von @S.D. ist mit dem hohen Risiko verbunden, von vornherein mangelhafte Leistungen zu erhalten bzw. Mängel an Bauleistungen nicht zu erkennen und damit dann später erhebliche Schäden zu erleiden - nach Ablauf der Gewährleistungszeit. Genau dieses Risiko sollen die Systemzulassungen und a.R.d.T. reduzieren. Zu empfehlen, dies nicht zu tun passt nicht zu diesem Forum!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Das ist alles richtig, man kann es aber auch mit allem übertreiben.

    Bei meiner Dachsanierung damals hatte ich mir die ganzen Vorgaben des Hersteller genau zu Gemüte geführt. Als es losging war ein Techniker des Herstellers (Zimmerermeister) für 2 Tage mit dabei.

    Ich hab ihn dann zu div. Dingen darauf angesprochen, dass das eine oder andere, was er da so macht, nicht den Herstellerangaben entspricht. Seine Antwort: "Theorie und Praxis sind zwei unterschiedliche Dinge". Es ging dann weiter, dass verschiedene vom Hersteller vorgegebene Kleber gar nicht lieferbar waren. Anruf beim Hersteller: "Nehmen Sie halt einen anderen Kleber, die Baustelle kann ja nicht stehen bleiben".

    Und so gibt es tausend Dinge, die man nicht zu 100% laut Herstellerangaben machen kann.

    Der TE kann natürlich sich jetzt in die 100 Seiten Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers einlesen. Er wird vieles finden, was nicht passt. Er kann sich dann mit dem Handwerker anlegen, er kann einen Bausachverständigen einschalten usw. Viel Spass mit dem weiteren Baufortschritt.

    Wenn die Bilder des TE absoluten Murks zeigen würden - dann ja - zieh die Notbremse.

    Aber was man auf den Bildern sieht, ist eine gute Arbeit, die in einigen kleinen Punkten vielleicht nicht zu 100% den Vorgaben entsprechen.

    Ich selber habe bei mir damals ein paar Dinge bemängelt - aber glaub mir - auf dem Land spricht sich das unter den Handwerkern ganz schnell rum. Da kriegst Du so schnell niemanden

    mehr auf die Baustelle. In der Stadt mag das anders sein.


    Gruß

  • Das ist alles richtig, man kann es aber auch mit allem übertreiben.

    Bei meiner Dachsanierung damals hatte ich mir die ganzen Vorgaben des Hersteller genau zu Gemüte geführt. Als es losging war ein Techniker des Herstellers (Zimmerermeister) für 2 Tage mit dabei. Ich hab ihn dann zu div. Dingen darauf angesprochen, dass das eine oder andere, was er da so macht, nicht den Herstellerangaben entspricht. Seine Antwort: "Theorie und Praxis sind zwei unterschiedliche Dinge".

    Nein, "Theorie und Praxis" sind eben nicht zwei unterschiedliche Dinge. Die a.R.d.T. bringen per Definition beides zusammen: Theoretisch als richtig erkannt und in der Praxis bewährt. Genau deshalb schrieb ich von den a.R.d.T.!

    Anruf beim Hersteller: "Nehmen Sie halt einen anderen Kleber, die Baustelle kann ja nicht stehen bleiben".

    Meine Praxiserfahrung hat mich gelehrt, dass sich an diese mündliche Aussage im späteren Schadensfall niemand mehr erinnern kann und es dann heißt, diese sei nie gefallen. So steht es dann auch in den Gerichtsakten. Und der Handwerker steht im Streit vor Gericht sehr allein frierend im juristischen Regen. Genau deshalb wird hier immer dazu aufgefordert, solche Stellungnahmen immer schriftlich einzufordern, damit sie später belegbar sind. Schon Dutzende Male habe ich dabei selbst erlebt, dass in der schriftlichen Bestätigung dann eben genau die Kernaussage des Telefonats ("kann man problemlos machen") nicht mehr zu finden war, zumindest nicht uneingeschränkt! Und genau deshalb halte ich Deinen hier allgemein gegebenen Tipp für brandgefährlich!


    Als Laie haftest Du für Deine Tipps nicht. Wer Deinen Tipps folgt, wird später nicht Dritte dafür in Regress nehmen können. Ich als Planer frage mich in Fällen von Abweichungen von den a.R.d.T. / Herstellervorgaben immer, ob ich durch Verzicht auf eine Mangelanzeige mit meiner Berufshaftpflicht das aus ihnen entstehende mögliche Risiko übernehmen würde. Und eigenartigerweise sagt meine innere Stimme dann nach einem Blick auf das Konto des persönlich haftenden Bauleiters immer ganz energisch "Nein!". Ohne Haftung lassen sich Ratschläge immer besonders locker geben. Übernimmst Du gegenüber Dritten die uneingeschränkte Haftung für Deine Aussage, Deinen Tipp?


    Wer baubegleitend und bei der Abnahme nur Punkte bemängelt, die eindeutig falsch sind, hat keine Schwierigkeiten auch zukünftig Handwerker zu bekommen, weder in der Stadt noch auf dem Land.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Das ist alles richtig, man kann es aber auch mit allem übertreiben.

    Bei meiner Dachsanierung.....

    Ach so: Weil Dir so ein Schönlaberer da was gesagt, aber nicht schriftlich gegeben hat, da musst Du das natürlich gleich weitertratschen. :wall:


    Haftest DU dafür, wenn irgendwer DEINEN Rat befolgt und der Hersteller die Haftung dann ablehnt, mit Deinem Privatvermögen?

    Wohl kaum.

    Da ist dann der, der auf Deinen Rat gehört hat, der Dumme.


    Übrigens - es gibt auch "auf dem flachen Land" durchaus noch Handwerker, die sauber und nach a.R.d.T. arbeiten. Auch ohne die Herstelleranweisungen nochmal explizit unter die Nase gerieben zu bekommen. Und ohne Mondpreise zu nehmen

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