iSFP-Bonus bei Bafa-Einzelmaßnahme

  • Hallo zusammen,

    bei einem EFH in BaWü soll die Fassade saniert werden.

    Es wurde über einen Energieberater der Bafa-Zuschuss für Einzelmaßnahmen beantragt.

    Es besteht ein aktueller Sanierungsfahrplan vom gleichen Energieberater, daher soll auch der 5%-iSFP-Bonus in Anspruch genommen werden.

    In diesem Sanierungsfahrplan ist nun ein U-Wert für die Wand angegeben, der niedriger ist, als es die Bafa für Einzelmaßnahmen fordert.


    Wird es bei Inanspruchnahme des iSFP-Bonus erforderlich, den U-Wert aus dem iSFP einzuhalten?

    Ich kann leider nichts dazu finden.

    Hat jemand eine Quelle?

  • Quelle hab ich nicht, aber mal bei einer Fortbildung gelernt, dass man den U-Wert des Isfp nehmen muss oder besser. Aber wo das steht - puh. Ich schaue, das ich nach Möglichkeit genau den Mindestwert treffe.


    Ist der Unterschied groß?

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  • Der Unterschied ist nicht groß, es sind 0,02W/m²K.

    Auf Nummer sicher gehen wäre natürlich das einfachste, aber das bedeutet eben auch Mehrkosten für den Bauherrn.

    Wenn der Bafa-Wert reicht, nehmen wir lieber diesen. Der Energieberater sieht es auch wie du, eine Quelle hat er aber auch nicht.


    Vom Bafa eine Auskunft zu bekommen habe ich aufgegeben, auch in den Unterlagen (wenn man sie mal gefunden hat) finde ich nichts.

    Als die KFW noch zuständig war, konnte man ja zumindest irgendwo anrufen und nachfragen...

  • Alfons Fischer  J.B.  KlausJ ? Habt ihr vielleicht noch eine Idee?

    0,02 kann je nachdem nochmal ein größerer Schritt sein. Seltsam, dass es Mehrkosten sind. Wenn ich drunterkomme, dann meist nur, weil ich ja die 2cm Schritte bei der Aussendämmung z.B. habe. Ansonsten habe ich so meine Aufbauten, die meist gut klappen. Damit so ein Problem nicht auftaucht, versuche ich es zu vermeiden.

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  • nach meiner persönlichen Einschätzung wird nur die "Maßnahme" (z.B. "WDVS", "Erneuerung der Fenster") als Bestandteil des iSFP genannt.

    Die technischen Mindestanforderungen als Förderbedingungen werden dann gesondert im jeweiligen Programm durch dass BAFA formuliert.


    Zitate aus dem Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung:


    "Nach Fertigstellung der Maßnahme erstellt der EEE einen technischen Projektnachweis (TPN). Der TPN bestätigt, dass die umgesetzte Maßnahme die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt."


    "Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) und wird diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt, kann sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte („iSFP-Bonus“) erhöhen, wenn in der beantragten Maßnahme ein EEE eingebunden ist. Im Rahmen der Antragstellung bestätigt der EEE das Vorliegen eines iSFP bei der Erstellung der technischen Projektbeschreibung (TBP)."

  • Achso, dass das bei der Bafa Einzelmaßnahme selbst geregelt ist?

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  • Alfons, so habe ich das bisher auch verstanden.

    Der EEE hat aber wohl im Zuge des iSFP Maßnahmen vorgeschlagen, und um ein EH100 zu erreichen eben irgendwelche Bauteilaufbauten berechnet.

    Nun sagt er, dass man die U-Werte des iSFP ja einhalten müsse, sonst sei der ja für die Katz und das "Endziel" EH100 solle ja irgendwann erreicht werden. (Wobei das eher nicht der Wunsch des Bauherrn, sondern die Meinung des EEE ist)


    Dein Zitat würde aber belegen, dass alleine das Vorhandenseins des iSFP ausreichend ist.

  • Hallo Klaus,

    Für EH Sanierung ist der ISFP eigentlich unbedeutend

    Hier geht es konkret um die Sanierung mit Einzelmaßnahmen.

    Ziel der vorgeschlagenen Aufbauten im iSFP war es, ein EH100 Niveau zu erreichen.

    Daher kommen auch die U-Werte, die der Energieberater jetzt eingehalten haben möchte.

    Für EM wichtig da dann 5 % mehr förderung

    Klar ist, dass man bei Einzelmaßnahmen den iSFP-Bonus "5%" bekommt, wenn ein iSFP vorliegt.

    Aber was sagst du zur eigentlichen Frage:

    "Wird es bei Inanspruchnahme des iSFP-Bonus bei Einzelmaßnahmen erforderlich, den U-Wert aus dem iSFP einzuhalten?"

  • Es muss bzw sollte mindestens den U Wert aus dem ISFP erreicht werden für die 5 %

    Für EM gelten gewisse U Wert Vorgaben die erreicht werden müssen

    wenn das erfüllt ist und der Wert gleich oder besser ist als es im ISFP steht gibt es die 5 %

  • Was wäre, wenn u-Wert EM > Wert aus iSFP, der aber > geplanter Bauteil u-Wert


    theoretisches Beispiel


    Min. Wert aus EM 0,3

    iSFP Wert = 0,2

    geplantes Bauteil 0,21.

    Das wäre dann besser als EM, aber schlechter als iSFP

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • welches Bauteil hat EM Wert von 0,3 ??


    Aber Ja...in deinem Bsp. würde der 5% Bonus ganz streng genommen nicht gelten


    Aber es gibt einen Ausweg..U Wert auf eine Stelle runden und schon passt es :)

    0.21 ==> 0.2 ==> OK

  • Es muss bzw sollte mindestens den U Wert aus dem ISFP erreicht werden für die 5 %

    Für EM gelten gewisse U Wert Vorgaben die erreicht werden müssen

    wenn das erfüllt ist und der Wert gleich oder besser ist als es im ISFP steht gibt es die 5 %


    So habe ich es auch gelernt


    Aber wo steht das?

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  • puh wo das genau steht müsste ich suchen ... vermutlich in den BEG Richtlinien zu den EM und/oder den FAQs

    Aber man kann mit Begründung auch davon abweichen.

    Ich hatte bislang keine Probleme damit und ich weiss ich nicht ob die Bafa die EM mit dem ISFP vergleicht, ob das passt oder nicht.

  • So ich habe mal wieder etwas recherchiert und im EEE-Portal den Kontakt zum "Gebäudeforum klimaneutral" gefunden:


    Hotline des Gebäudeforums klimaneutral

    Bei fachlichen Fragen zur Anwendung des GEG, Erstellung Energieausweise, Bilanzierung, iSFP-Methodik (Bilanzierung und Anfertigung; keine Antragsstellung)

    Energie-Effizienz-Experten (EEE) Kontakt |


    Auf deren Seite ist eine FAQ mit folgendem Inhalt zu dem Thema:

    Zitat
    • Die beantragte Maßnahme muss im iSFP benannt bzw. bilanziert worden sein. Für nicht im iSFP aufgeführte Maßnahmen wird kein iSFP-Bonus gewährt.

      Unwesentliche inhaltliche Abweichungen, eine Übererfüllung/Ambitionssteigerung gegenüber den iSFP-Vorgaben oder Änderungen der zeitlichen Reihenfolge sind für den Bonus unschädlich. Abweichungen von der im Zuwendungsbescheid bzw. in der Zusage bewilligten Maßnahme sind dem BAFA bzw. der KfW unverzüglich anzuzeigen. Liegt eine wesentliche inhaltliche Abweichung im Sinne einer Untererfüllung der iSFP-Vorgaben vor, kann die Maßnahme nicht als iSFP-Maßnahme gewertet werden.

      Mehr Informationen dazu siehe BEG FAQ auf der Website der BMWK-Kampagne Energiewechsel.

      Fragen zu den Förderprogrammen und den Antragsverfahren beantwortet das BAFA.

      STAND: JULI 2023

    Hier der Link:

    Häufige Fragen und Antworten (FAQ) (gebaeudeforum.de)


    Ich hab denen mal eine Anfrage nach der Quelle geschickt. Das muss doch irgendwo stehen.

    Es bleibt spannend.

  • Zitat
    Ich hab denen mal eine Anfrage nach der Quelle geschickt. Das muss doch irgendwo stehen.

    ...nicht soviel fragen....gibt nur neue Fragen :)

    da steht doch 'unwesentliche Abweichung' ...jetzt kann man sich fragen was 'unwesentlich' ist

    Besser als ISFP kann man immer sein ohne Probleme

  • Ich will aber nicht besser sein, sondern nur mit dem Bafa-Wert sanieren, und der Energieberater besteht darauf, dass der Wert aus seinem iSFP eingehalten wird.

    (Ansonsten gibt es keinen iSFP-Bonus)

    Auch wenn es hier nur um 0,01W/m²K Differenz geht, für den Bauherrn macht es einen Unterschied ob ich 12 oder 14cm Dämmung zusätzlich draufpacken muss.


    Würde ich den tpn hier selbst machen, wäre das nicht so kompliziert...

  • Sehe ich auch so wie KlausJ. Ich versuche die iSFPs immer an den Anforderungen des EM auszurichten. Ein übererfüllen ist ja trotzdem immer möglich. Mich wundert es manchmal, wenn ich Fenster mit 0,85er U-Werten in den Umsetzungshilfen von Kollegen drin stehen habe.

  • Was ist mit der WLG? Gleiche Dämmstärke mit besserer WLG?

    Ja das wäre natürlich alles möglich.

    Mir geht es aber ums Prinzip bzw. was wirklich gefordert ist.

    Mehrstärke kostet Geld, bessere WLG kostet auch Geld.


    Wenn z.B. 0,20 reicht für die Förderung, dann will ich nicht 0,19 verbauen, bloß weil das auf einem iSFP so steht.

    Wenn es erforderlich ist für den 5% Bonus machen wir das natürlich, aber nur wenn.

  • am besten dern Energieberater wechseln...

    tpn erstellen ist einfach...aber kann nur ein eingetragener EEE machen

    Eventuell andere Möglichkeit wäre die Steuervariante §34c falls die Voraussetzungen erfüllt sind

  • Ich habe Antwort bekommen auf meine Anfrage, ich stelle sie jetzt einfach mal komplett hier rein:

    (die Anfrage betraf das Bauteil "Dach", das ist aber hier nicht relevant)

    Zitat von Gebäudeforums klimaneutral

    das BMWK hat zu Ihrer Frage eine Antwort geliefert. Demnach muss die beantragte Maßnahme im iSFP benannt bzw. bilanziert worden sein. Für nicht im iSFP aufgeführte Maßnahmen wird kein iSFP-Bonus gewährt. Unwesentliche inhaltliche Abweichungen, eine Übererfüllung/Ambitionssteigerung gegenüber den iSFP-Vorgaben oder Änderungen der zeitlichen Reihenfolge sind für den Bonus unschädlich. Liegt eine wesentliche inhaltliche Abweichung im Sinne einer Untererfüllung der iSFP-Vorgaben vor, kann die Maßnahme nicht als iSFP-Maßnahme gewertet werden. (Auszug aus 2.35 der FAQ des BMWK zum BEG Stand: 28.07.2023)

    Das heißt der iSFP-Bonus wird nur gewährt, wenn die Maßname so umgesetzt wird, wie im iSFP berechnet. Das bedeutet auch, dass wenn Sie als EEE einen U-Wert für das Dach von 0,13 W/m²K vorgeben, dann muss dieser in der Umsetzung realisiert werden. Der seitens des BEG geforderte U-Wert von 0,14 W/m²K reicht für den Erhalt des iSFP-Bonus nicht aus.


    Somit ist es für mich geklärt, der Energieberater hatte recht (und ich nicht).

  • Ja, der Energieberater nimmt das aber sehr genau.

    Er besteht auch darauf, dass die bereits vorhandene Steinwolle-Zwischensparrendämmung, die vor ein paar Jahren verbaut wurde, mit 040 gerechnet wird, da er keinen Nachweis hat, dass es auch 035 sein könnte.

    Mit einem etwas größeren Gefachanteil sieht der Wert auch schnell ganz anders aus... aber hilft ja nichts.

  • Er besteht auch darauf, dass die bereits vorhandene Steinwolle-Zwischensparrendämmung, die vor ein paar Jahren verbaut wurde, mit 040 gerechnet wird, da er keinen Nachweis hat, dass es auch 035 sein könnte.

    Kann ich irgendwie nachvollziehen. Was verstehst Du unter "vor ein paar Jahren"?

    Bei Glaswolle kann man sagen, dass WLG040 vor 20 jahren Standard war, WLG045 hatte mehr oder weniger ausgedient. Vor ca. 10 Jahren hielten sich WLG035 und WLG040 in etwa die Waage, heute ist WLG035 "Standard". Steinwolle folgt diesem Trend etwas verzögert. Reden wir also von ein paar Jahren im Sinne von "vor 5-10 Jahren", dann dürfte die Wahrscheinlichkeit für WLG040 höher sein als für WLG035.

    Wohlgemerkt, ohne Daten kann man nur anhand der Wahrscheinlichkeit abschätzen, und so gesehen ist seine Annahme mit WLG040 nicht abwegig.

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