Hallo zusammen,
bei einem EFH in BaWü soll die Fassade saniert werden.
Es wurde über einen Energieberater der Bafa-Zuschuss für Einzelmaßnahmen beantragt.
Es besteht ein aktueller Sanierungsfahrplan vom gleichen Energieberater, daher soll auch der 5%-iSFP-Bonus in Anspruch genommen werden.
In diesem Sanierungsfahrplan ist nun ein U-Wert für die Wand angegeben, der niedriger ist, als es die Bafa für Einzelmaßnahmen fordert.
Wird es bei Inanspruchnahme des iSFP-Bonus erforderlich, den U-Wert aus dem iSFP einzuhalten?
Ich kann leider nichts dazu finden.
Hat jemand eine Quelle?