Kleinkläranlage i.V.m. Zisterne und Versickerungsgrube

  • Hallo zusammen,


    wir sind derzeit in der Planungsphase unseres Bauprojekts (EFH / 4 Personen) und haben natürlich einige Besonderheiten zu beachten.


    1) Wir bauen in zweiter Reihe, haben ca. 90 Meter bis zu den Anschlussleitungen.

    2) Es gibt im Ort nur Frisch- und Mischwasser, daher ist eine vollbiologische Kleinkläranlage Pflicht.

    3) Versickerung ist auf Antrag und mittels Gutachten / Ing.Büro möglich zu beantragen.

    4) Das Grundstück hat eine leichte Hanglage, Drainage darf höchstwahrscheinlich nicht in das Mischwasser eingeleitet werden. (das müsste ich aber genauer nachlesen, das kam nur im Telefonat mit dem Versorger so rüber)


    Mein Plan war also, dass ich mir den Mischwasseranschluss sparen kann und langfristig sogar noch profitiere, indem ich eine Zisterne für Brauchwasser / Gartenbewässerung installiere und überschüssiges Wasser aus der Kleinkläranlage, Regenwasser und der Drainage durch ein Versickerungssystem ins Grundwasser ableite.


    Das Grundstück ist 2200 m² groß, entsprechend große Tanks wären also möglich. Das Haus hätte eine Grundfläche von 10x10 Metern, dazu kommt noch das Regenwasser vom Doppel-Carport. Die Region entspricht der durchschnittlichen Regenmenge Deutschlands pro m². Laut einem online-Tool werden ca. 5000 Liter Zisternengröße empfohlen.


    Meine Frage wäre jetzt, ob das grundsätzlich erstmal Sinn macht oder ich die Sache falsch angehe. Sollte es Sinn ergeben und an den Parametern hängen, reiche ich die gern nach.

  • Es gibt im Ort nur Frisch- und Mischwasser, daher ist eine vollbiologische Kleinkläranlage Pflicht.

    ??
    Es gibt eine Kanalisation (Mischsystem), und daher (?) ist eine vollbiologische Kleinkläranlage Pflicht? Das macht doch keinen Sinn...
    Mischsysteme sind weit verbreitet, und üblicherweise wird dort Abwasser wie auch Niederschlagswasser eingeleitet und anschließend geklärt.

  • Vermutlich hofft die Kommune, dass sich so schleichend die Misch- in eine reine RW Kanalisation verwandelt, ohne aufwändig in ein zweites Rohrnetz investieren zu müssen.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Die Logik dahinter verstehe ich auch nicht. Meine Überlegung war, ob das eine Empfehlung ist, weil aufgrund der Entfernung (90m) und nur einem einzigen angeschlossenen Haushalt, Probleme vorprogrammiert sind.

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  • Dass es diese Auflagen im Dorf gibt, lässt sich leider nicht beeinflussen. Der Bescheid liegt vor, auch die untere Wasserbehörde hat das bestätigt. Wir müssen trotz Mischwasserleitung eine vollb. Kleinkläranlage errichten.


    Meine Frage war eher darauf aus, ob ich mir das zu schön / einfach denke (Anschluss & Abwassergebühren sparen, Zisterne mit Brauchwassernutzung, Versickerung) oder Kosten und Nutzen nicht aufgehen werden. Ja, das hängt an vielen Parametern.

  • Ich würde davon ausgehen, dass es eine Anschlusspflicht gibt, egal ob mit oder ohne Kleinkläranlage.

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  • Im Antrag besteht die Möglichkeit auszuwählen, dass eine dauerhaft dezentrale Abwasserbeseitigung gem. Konzept vom Abwasserzweckverband vorgesehen ist. Ich denke also, dass es diesen Zwang nicht gibt.

    Mir geht's aber erstmal nur um die Idee, den formalen Akt sowie notwendige Gutachten für Grundwasserstand und Versickerung würde ich im Anschluss einholen.


    https://www.vogtlandkreis.de/media/custom/2752_1426_1.PDF?1674563117


    Hier wäre zumindest das Merkblatt mit den Eckdaten zur Region / zu Auflagen.


    und der Hinweis des Kreises: "

    Die Einleitung von Abwasser aus Kleinkläranlagen in ein oberirdisches Gewässer oder ins Grundwasser (Versickerung von Abwasser) stellt eine Gewässerbenutzung dar und bedarf der Wasserrechtlichen Erlaubnis.

    Die Einleitung ist nur erlaubnisfähig, wenn das Abwasser nach den gesetzlichen Anforderungen (Stand der Technik bei Kleinkläranlagen ist mindestens vollbiologische Abwasserbehandlung) gereinigt wird. Dabei sind alle im Haushalt anfallenden Abwässer der Kleinkläranlage zuzuführen. Wer Abwasser ohne gültige wasserrechtliche Erlaubnis einleitet, handelt ordnungswidrig. Die wasserrechtliche Erlaubnis muss bei der Unteren Wasserbehörde im Landratsamt Vogtlandkreis beantragt werden.

    Einleitungen aus Kleinkläranlagen über öffentliche Kanalisation (Teilanschluss) sind nicht erlaubnispflichtig. Die Erlaubnispflicht besteht hier für den Zweckverband als Einleiter. Betroffene Grundstückseigentümer müssen die Einleitbedingungen mit dem zuständigen Abwasserzweckverband regeln.

    Hinweis: In Wasser- und Heilquellenschutzgebieten bedürfen Errichtung, Betrieb und wesentliche Änderung von Abwasseranlagen - hierzu zählen neben Kleinkläranlagen auch Hausanschlüsse und abflusslose Gruben - der Wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde unabhängig davon, ob direkt ins Gewässer oder in einen Kanal des Zweckverbandes eingeleitet wird."

  • Ich nehme mal an, dass dann noch ein Puffer notwendig wird, um die Kläranlage mengenmäßig nicht zu überlasten. Und halt das entsprechende Gefälle, um das Wasser von der Zisterne zur Kläranlage zu bekommen sowie dann noch ein ausreichender Abstand zum Grundwasser.

  • Die Kläranlage würde doch aber nicht zusätzlich belastet werden, Regenwasser kann ich theoretisch auch so ohne Behandlung speichern / versickern lassen.

    Baulich würde es das Grundstück hergeben, nur das Versickerungsgutachten stünde noch aus.


    Aber eine grundsätzliche Einschätzung, wie sinnvoll oder auch sinnlos der Gedanke ist, würde mir fürs erste reichen. :)