ich steh 'grad etwas auf dem Schlauch: In den "Regeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk" Stand 6/2017 finde ich keine Angabe über die Mindest-Hinterlüftungshöhe von flach geneigten Stehfalz-Deckungen. Punkt 4.1 (3) scheint sich nur auf Kuppeln und Paraboloide zu beziehen, oder?
Bin ich vielleicht in der falschen a.R.d.T . unterwegs, verwechsle ich etwas?
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mit Gruß aus Berlin vom Skeptiker
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